Archiv der Kategorie: Patientendaten

Neues Gesetz stärkt Verbraucherrechte gegenüber Krankenkassen

Verbraucherzentrale Hamburg bittet Betroffene, Missstände zu melden 

Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt das neue „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“. Es setzt den Krankenkassen unter anderem engere Grenzen, in denen sie persönlichen Daten von Krankengeldbezieherinnen und -beziehern erheben dürfen. Dennoch sind die Verbraucherschützer skeptisch, dass die Krankenkassen in der Praxis den neuen Bestimmungen in Gänze folgen werden.

„Unter dem Deckmantel der Mitwirkungspflicht haben die Krankenkassen in der Vergangenheit immer wieder Druck ausgeübt und Menschen, die Krankengeld beziehen, zur Preisgabe von sensiblen Patientendaten bewegt“, so Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ob die Kassen diese Praxis von heute auf morgen ändern werden, bleibt abzuwarten. Schließlich konnten sie durch das sogenannte Krankengeldfallmanagement viel Geld sparen.“ 

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Depression früh erkennen – Forscher untersuchen WhatsApp-Kommunikation

Experten der Universität Leipzig sind noch auf der Suche nach Probanden zwischen 13 und 17 Jahren

Das Foto zeigt einen Jugendlichen in sich versunken. 
Das Foto ist von Pexels. Der Fotograf heißt Brett Sayles
Foto: Pexels – Brett Sayles

Ein Expertenteam des Instituts für Psychologie der Universität Leipzig will in einem neuen Forschungsprojekt zur WhatsApp-Kommunikation Jugendlicher untersuchen, ob sich daraus Rückschlüsse auf eine drohende Depression ziehen lassen. Der Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Dr. Julian Schmitz und seine Kollegen sind daher im Raum Leipzig aktuell auf der Suche nach insgesamt 40 depressiven und gesunden jungen Menschen zwischen 13 und 17 Jahren, um deren WhatsApp-Kommunikation anonym zu vergleichen und auf bestimmte Inhalte hin zu analysieren, die auf eine Depression hinweisen. Das Forschungsprojekt der Universität Leipzig gehört zu einer umfassenden Studie eines größeren Konsortiums zu dieser Problematik unter Leitung der Universität Tübingen, an dem auch die Universität Würzburg und die TU Dresden beteiligt sind.

„Wir wollen zunächst herausbekommen, ob die WhatsApp-Kommunikation überhaupt ein Marker ist, um eine depressive Erkrankung zu erkennen“, sagt Schmitz. Dazu werden die Daten der Probanden, die beispielsweise in Krankenhäusern oder psychiatrischen Ambulanzen in Behandlung sind und so auf die Studie gekommen sind, auf bestimmte negative Inhalte untersucht. Ein wichtiger Punkt ist für die Forscher auch, wieviel Zeit die jungen Menschen am Handy oder Tablet verbringen und wie oft sie es aus- und einschalten. Fest steht, dass eine Depression die Kommunikationsmuster der Betroffenen beeinflusst.  „Die einen verschließen sich vor ihrer Umwelt, haben weniger Interaktion in den sozialen Medien, andere sind ständig online und kommunizieren verstärkte negative Gedanken und Gefühle. Im realen Leben ist es definitiv so, dass sich die Betroffenen eher zurückziehen“, erläutert Schmitz. Untersucht werde auch, mit wie vielen Personen die Jugendlichen Kontakt haben. „Wenn depressive Menschen ihre sozialen Kontakte nicht mehr pflegen, ist die Frage, ob das über WhatsApp messbar ist. Das wollen wir herausbekommen“, so der Psychologe.

Auch die Art der Kommunikation werde durch diese Erkrankung verändert. Über eine App, die auf den Handys der Jugendlichen installiert wird, und bestimmte Computer-Algorithmen suchen die Forscher deshalb nach einer Häufung von Wörtern oder Emojis, die negative Emotionen ausdrücken. Da depressive Menschen stark mit sich selbst beschäftigt sind, werde in den WhatsApp-Texten auch nach gehäuften „Ich“-Formulierungen gesucht, die den für die Erkrankung typischen Egozentrismus widerspiegeln.

Schmitz betont, dass die Auswertung der Daten, die bis zum Sommer kommenden Jahres gesammelt werden sollen, anonym erfolgt und diese verschlüsselt übertragen werden. Zudem stehen alle an dem Projekt Beteiligten unter Schweigepflicht. Innerhalb des Konsortiums werten die Forscher WhatsApp-Daten vom Jugendlichen aus Leipzig, Tübingen, Dresden und Würzburg aus. „Es ist das erste Mal, dass die WhatsApp-Kommunikation in diesem Zusammenhang untersucht wird“, betont Schmitz. Wenn sich herausstellt, dass dies ein gangbarer Weg ist, um diese Erkrankung zu erkennen, könnten über das Handy beispielsweise helfende Hinweise an die Betroffenen via WhatsApp verschickt werden. Auch der behandelnde Therapeut könnte auf diesem Weg informiert werden. Nicht zuletzt haben Schmitz zufolge auch die Krankenkassen Interesse an dem Forschungsprojekt, da die Resultate unter anderem für die klinische Versorgung von depressiven Patienten genutzt werden könnten.

Wir haben bei der Uni Leipzig nachgefragt, welche Daten die Krankenkassen tatsächlich bekommen werden. Wie es möglich sein wird, wenn die Daten anonymisiert sind, Hinweise für die Betroffenen per WhatsApp zu schicken.

Hier die sehr schnelle Antwort von Prof. Dr. Schmitz, Uni Leipzig.

„In der Studie werden die Daten anonymisiert erhoben zu Forschungszwecken; sollte es weitere Entwicklungen geben kann eine mögliche App, die im Gesundheitsbereich eingesetzt wird, dann auch für mögliche Nachrichten genutzt werden beispielsweise zwischen Patient und Psychotherapeut (als Perspektive). Aktuell erhalten Krankenkassen keine Daten aus der App bzw. auch die Forschungsdaten werden keiner Krankenkasse direkt zur Verfügung gestellt.“

Interessierte Jugendliche können sich unter den folgenden Kontaktdaten zur Studie anmelden: Telefon 0341 9735991 und E-Mail whatsapp-studie@psychologie.uni-leipzig.de.

„Bist Du sicher? Patientensicherheit geht alle an!“


15. APS-Jahrestagung am 14./15. Mai 2020 in Berlin

Berlin – Die Jahrestagung des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ist die Gelegenheit des Jahres, sich über aktuelle Entwicklungen der Patientensicherheit und des klinischen Risikomanagements auszutauschen. Hier treffen Praktiker auf Praktiker. Im kommenden Jahr wird der inhaltliche Schwerpunkt auf der sicheren Versorgung von Menschen mit besonderem Versorgungsbedarf beziehungsweise besonderen Herausforderungen bezüglich der Patientensicherheit liegen. Nun ruft das APS auf, sich an der inhaltlichen Gestaltung der Jahrestagung am 14./15. Mai 2020 in Berlin mit einem Kurzvortrag zu beteiligen. Der CALL FOR ABSTRACTS läuft bis zum 15. Dezember 2019

Patientensicherheit ist eine tägliche Herausforderung. Eine noch größere Herausforderung ist die Patientensicherheit, wenn die zu versorgenden Personen besondere Risiken mitbringen! Etwa, wenn sie sich nur eingeschränkt oder gar nicht mitteilen können, weil es sich um Kinder oder Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen handelt. Vor allem, wenn sie zusätzlich kein belastbares soziales Umfeld haben. Wenn Dosierungen von Arzneimitteln bei chronischer Erkrankung berücksichtigt, oder die Funktion von medizintechnischer Ausstattung angepasst werden müssen. Was ist zu tun bei sprachlichen und kulturellen Barrieren? Welche besonderen Bedürfnisse bringen Menschen mit Behinderungen mit und wie muss die Versorgung gestaltet sein, um auch für sie sicher zu sein? Wie kann dabei eine sektorenübergreifende Versorgung ohne Sicherheitsrisiken gelingen? „Sicherheitskultur ist nicht nur im Normalfall wichtig, sondern vor allem dann, wenn besondere Risiken zu bewältigen sind. Deshalb widmet sich unsere Jahrestagung insbesondere Ansätzen, die zur sicheren Versorgung von Patientengruppen mit besonderen Risiken beitragen,” sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS.

Das APS möchte darüber hinaus den internationalen Austausch zur Patientensicherheit fördern. „Wir wollen mit verschiedenen Akteuren weltweit in Kontakt treten und voneinander lernen“, sagt Generalsekretär Marcel Weigand. „Deshalb suchen wir Best-Practice-Beiträge als Beispiele für Deutschland und Berichte von internationalen Kooperationsprojekten zur Patientensicherheit.“ Dabei stellt sich für das Aktionsbündnis auch die Frage: Wie können grenzüberschreitende Anliegen des Welttags für Patientensicherheit genutzt werden?

„Und schließlich ist und bleibt das APS auch weiterhin das Netzwerk für all diejenigen, die sich für Patientensicherheit engagieren“, ergänzt Heike Morris, zweite Vorsitzende des APS. „Wir möchten die Vernetzung unter den verschiedenen Akteuren weiter fördern und darüber hinaus über den Tellerrand blicken.“ In diesem Jahr sind auch Vertreter aus Bereichen wie beispielsweise der Lebensmittelindustrie oder der Fahrzeugtechnik eingeladen, um von ihren Herausforderungen und Lösungsansätzen zu einer adäquaten Sicherheitskultur zu berichten. Beiträge in diesem dritten Themenbereich werden sich von daher mit der Vernetzung und Übertragungsmöglichkeit von weiteren Strategien der Sicherheitskultur beschäftigen. 

Das APS ruft Interessierte dazu auf, sich an der inhaltlichen Gestaltung der Jahrestagung am 14./15. Mai 2020 in Berlin mit einem Kurzvortrag zu beteiligen. Der CALL FOR ABSTRACTS, über den sich Interessierte für eine Beteiligung an der Jahrestagung bewerben können, läuft noch bis zum 15. Dezember 2019. Informationen zu Schwerpunktthemen und zur Einreichung von Abstracts gibt es hier: https://www.aps-ev.de/aps-jahrestagung2020/#call

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Terminhinweis:

15. Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS)

Termin:         14. bis 15. Mai 2020
Ort:             Seminaris Campushotel Berlin Dahlem, Takustraße 39, 14195 Berlin


Informationen zur Teilnahme und das Online-Formular zur Anmeldung finden Sie unter:
https://www.orphea-gmbh.de/teilnehmerregistrierung-2020.php

Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS):

Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de

Offener Brief zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG)

Von Patientenrechte und Datenschutz e.V.

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

Sie werden am 7. November 2019 im Bundestag über das Digitale-Versorgung-Gesetz abstimmen. Wir möchten Sie eindringlich davor warnen, mit diesem Gesetz der zentralen Massenspeicherung von sensiblen Gesundheitsdaten den Weg zu bereiten.
Bereits seit 2014 werden Routinedaten der Krankenkassen über das Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e SozialgesetzbuchV) aufbereitet. Nun sollen in einem Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden im Forschungszentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert.
Die Sicherheit einer solchen zentralisierten Speicherung von Gesundheitsdaten aller Versicherten ist weder technisch noch organisatorisch zu gewährleisten, wie Nachrichten über Datenlecks und Forschungen zur Re-Identifizierung von Betroffenen in Datensätzen zeigen.
Eine Zentralisierung von Gesundheitsdaten widerspricht dem Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung und damit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO grundsätzlich untersagt und darf nur in engen Grenzen erfolgen. Eine solche Zentralisierung der Gesundheitsdaten ist weder geeignet, erforderlich noch
verhältnismäßig. Nicht zuletzt ist fraglich, ob die komplexen Regelungen zur Zusammenführung, Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten für die Betroffenen nachvollziehbar sein können.
Eine zentrale Datei von Gesundheitsdaten öffnet der Überwachung, der Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung bestimmter Risikogruppen Tür und Tor. Der politische und wirtschaftliche Missbrauch solcher Daten muss immer befürchtet und mitbedacht werden.
Die meisten von uns haben weitere Kritik an dem Gesetz. Angesichts der bestehenden Probleme mit der Telematik-Infrastruktur, die bisher allenfalls in der Theorie die Sicherung der Gesundheitsdaten gewährleisten kann, und der Tragweite der vom DVG vorgesehenen Veränderungen fordern wir Sie auf, dem DVG nicht zuzustimmen und stattdessen ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu beschließen.
Probleme in der Digitalisierung des Gesundheitsbereichs sind weder mithilfe immer neuer Gesetze noch mit Druck auf die in den Heilberufen Tätigen zu lösen. Dringend geboten ist es, das Konzept der Digitalisierung im Gesundheitswesen insgesamt zu überarbeiten.
(1) Zentrale Datensammlungen von Gesundheitsdaten der Bürger und Bürgerinnen sind extrem anfällig für Missbrauch und Sicherheitslücken. Gesundheitsdaten müssen grundsätzlich dezentral und nach Zwecken getrennt verarbeitet werden.
(2) Nicht zuletzt deshalb muss jede solche Speicherung für alle Versicherten freiwillig bleiben. Es darf keine Gesundheitsdatenspeicherung durch die Hintertür geben, indem die Krankenkassen, denen viele Daten (insbesondere für Abrechnungszwecke) vorliegen, diese für andere Zwecke als die vorgesehenen verwenden.
(3) Grundvoraussetzung für Datenweitergabe und Datenspeicherung muss eine funktionierende Telematik-Infrastruktur sein, die nicht aus Bequemlichkeitsgründen Sicherheits- und Datenschutzlücken akzeptiert.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Elke Steven gez. Jan Kuhlmann
(Digitale Gesellschaft e.V.) (Patientenrechte und Datenschutz e.V.)

Die Digitale Gesellschaft e.V . ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung. (info@digitalegesellschaft.de)
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der sich für die Wahrung der Patientenrechte im Zeitalter der Digitalisierung einsetzt. Dazu analysieren wir die Risiken, die sich aus der elektronischen
Gesundheitskarte in Verbindung mit der geplanten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (sog. „Telematikinfrastruktur“) sowie anderen Formen der Verarbeitung und Verwendung sensibler Patientendaten ergeben. Hieraus entwickeln wir Ansätze zur Minimierung dieser Risiken

Chancen und Risiken der elektronischen Patientenakte in Orthopädie und Unfallchirurgie

DKOU-Kongresspräsident: „Die Datensicherheit muss gewährleistet sein“

Berlin – Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Bis dahin muss sichergestellt sein, dass die Daten nicht von Unberechtigten abgegriffen oder missbraucht werden können. So kursierten zuletzt im September frei zugängliche Patientendaten im Netz, darunter 13.000 Datensätze aus Deutschland. Am 10. Oktober 2019 in Berlin diskutieren Experten über mögliche Sicherheitslücken und benennen Anforderungen an die ePA. Sie zeigen aber auch die Chancen der Digitalisierung von Patientendaten auf – etwa um im Notfall Leben zu retten. Um auf die Brisanz des Datenschutzes hinzuweisen, findet auf dem Kongress ein „Demo-Live-Hack“ auf Sicherheitsdaten statt, zu dem die Veranstalter Interessierte einladen.

Terminhinweis:

Live Hacking! Angriffe erleben – Sensibilität steigern

Donnerstag, 24.10.2019, 14:30 Uhr-16:00 Uhr, Raum: Paris 1

Kann die Behandlung chronischer Rückenschmerzen durch eine Depression oder eine andere Begleiterkrankung erschwert werden? „Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, um zielgerichteter und besser diagnostizieren und behandeln zu können“, sagt Dr. med. Thomas Möller, Kongresspräsident DKOU 2019 des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU): „Wir können aus der elektronischen Patientenakte entnehmen, unter welchen Begleiterkrankungen Patienten leiden und Befunde wie Röntgenbilder oder Laborberichte direkt einsehen. Dadurch ist es möglich, diese Befunde bei der Diagnose und Behandlung zu berücksichtigen. Auch belastende Doppel- und Mehrfachuntersuchungen lassen sich so vermeiden und Therapien besser organisieren. Als Ärztinnen und Ärzte für O und U haben wir ein hohes Interesse an der elektronischen Patientenakte“, fasst der niedergelassene Orthopäde und Unfallchirurg Möller zusammen. „Sie wäre ein großer Schritt sowohl für die interdisziplinäre als auch für die stationäre und ambulante Vernetzung.“ 

„Eine entsprechende Akte sollte allerdings vollständig, nicht manipulierbar und sicher sein,“ sagt er. Internationale Fälle von Datenraub hätten gezeigt, wie vulnerabel die Datensicherheit sei. Derzeit gäbe es in Deutschland keine Notfallstrategie gegen Datenraub, Datenlecks und Datenmissbrauch, so Möller weiter. 

Auch die Frage nach den Zugriffsrechten ist noch offen. Sie soll in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt werden. Statt den Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu reglementieren, könnte der Zugriff nach Ansicht von Möller möglicherweise auch kontrolliert werden. Das würde bedeuten, dass jeder Aufruf von Befunden und Daten mit Datum, Name des Zugreifers und Anlass registriert und in der elektronischen Patientenakte vermerkt wird. Fehlverhalten würde so auffallen.

Um die Versorgungsforschung voran zu treiben, begrüßt der BVOU auch die Datenspende – das anonyme und unentgeltliche zur Verfügung stellen von Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung. Jedoch müssten die Bedingungen für eine Datenspende noch einmal unter die Lupe genommen werden. So hat eine aktuelle Nature-Untersuchung1 nachgewiesen, dass sich jeder Amerikaner über fünfzehn Datenpunkte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,98 Prozent identifizieren lässt. Obwohl Personendaten anonymisiert werden, besteht offensichtlich die Gefahr, dass Studienteilnehmer mit technisch einfachen Mitteln re-identifiziert werden, so Möller. In einer kleinen Stichprobe genügten oft schon das Geschlecht, die Postleitzahl und das Geburtsdatum einer Person, um sie mit hoher Sicherheit zu identifizieren. „Wir sehen hier eine Aufgabe, die im Konsens gelöst werden muss, die uns aber keinesfalls den Blick auf Zukunftschancen versperren sollte “, so der niedergelassene Orthopäde und Unfallchirurg aus Speyer.

Um zu zeigen, dass die Digitalisierung auch ein Einfallstor für Cyberkriminalität ist, veranstaltet der BVOU auf dem Kongress am 24. Oktober 2019 einen „Live Hack“. Ein Experte aus Tübingen demonstriert, wie einfach es ist, veraltete Systeme zu attackieren, Daten über Phishing-Mails abzugreifen, ein WLAN-Netz lahmzulegen oder Schadsoftware über USB-Sticks oder Wechseldatenträger zu installieren. Interessierte erhalten hier einen Einblick in die Tricks der Angreifer und die Sicherheitslücken der Systeme. 

Live Hacking Vorführung der Firma Rhode & Schwarz auf der CeBit 2017
Live Hacking Vorführung der Firma Rhode & Schwarz auf der CeBit 2017

Weitere Aspekte des Datenschutzes in Orthopädie und Unfallchirurgie, etwa bei Patientenregistern wie dem Endoprothesenregister (EPRD) und dem staatlichen Implantateregister sowie dem TraumaRegister DGU® sind ebenfalls Thema auf d DKOU in Berlin.

Die Anmeldung zum DKOU, dem größten Kongress dieser Fachrichtung in Europa, ist im Internet unter https://dkou.org/registrierung/ möglich. Unter http://dkou.org/webcasts können Interessenten alle Vorträge aus dem Festsaal außerdem live verfolgen. Nähere Informationen sind bei Intercongress GmbH, Friedrichstraße 6, 65185 Wiesbaden, Tel. 0611 977-160, dkou@intercongress.de erhältlich. Journalisten akkreditieren sich über liebendoerfer@medizinkommunikation.org.

Literatur:

1)       Rocher L. et al., Estimating the success of re-identifications in incomplete datasets using generative models. Nat Commun 2019; 10: 3069, https://www.nature.com/articles/s41467-019-10933-3.pdf

Patientendaten im Internet abrufbar

Wenn Patienten bei Ärzten mehr über den Datenschutz wissen wollen, dann reagieren fast alle Mitarbeiter*innen in den Praxen verärgert. Dieser Fall zeigt, dass hier viel mehr Kontrolle notwendig ist.

Mehrere tausend Patientendaten sind offen im Internet abrufbar. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde über diesen Sachverhalt von IT-Sicherheitsforschern informiert und hat daraufhin die betroffenen medizinischen Einrichtungen anhand der ihm vorliegenden IP-Adressen in Kenntnis gesetzt. In drei Fällen konnte das BSI die Einrichtungen direkt kontaktieren, in 14 weiteren Fällen wurden die jeweiligen Internet-Service-Provider gebeten, ihre Kunden anhand der IP-Adressen zu identifizieren und zu informieren. Zudem hat das BSI 46 internationale Partnerorganisationen über den Sachverhalt informiert. Das BSI darf nach derzeitiger Rechtslage diese Daten nicht abrufen oder analysieren, auch nicht um die Betreiber der ungesicherten Webserver zu identifizieren. Nach Einschätzung des BSI sind die Patientendaten zugänglich, weil einfachste IT-Sicherheitsmaßnahmen wie ein Zugriffsschutz durch Nutzername und Passwort oder Verschlüsselung nicht umgesetzt wurden. Dem BSI liegen keine Informationen vor, dass die Patientendaten tatsächlich in krimineller Absicht abgeflossen sind.

Dazu äußert sich BSI-Präsident Arne Schönbohm wie folgt:
„Wenn selbst bei so sensiblen Daten wie Röntgenaufnahmen, Mammografien oder MRT-Bildern grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen missachtet werden, zeigt das, dass IT-Sicherheit noch immer nicht den Stellenwert einnimmt, den sie verdient. Wir müssen als Gesellschaft begreifen, dass die großen Digitalisierungsprojekte, die uns so viele Vorteile bringen können, nur gelingen werden, wenn sie von Anfang an sicher gestaltet werden. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten haben, wird die Digitalisierung erfolgreich sein.“

Bonn, 17.09.2019

Einwilligungserklärung zur DSGVO

Wenn man in diesen Tagen zum Arzt geht, dann wartet dort die Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

Vordruck einer Datenschutzerklärung für die Artzpraxis

Rückfragen konnte man stellen, aber zufriedenstellende Antworten gab es nicht. Das ist kein Vorwurf an das Praxispersonal. Hier fehlt einfach das IT-Fachwissen

Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen tätige Firmen und Personen mussten schon vor Inkrafttreten der DSGVO Patientendaten schützen. Nicht alle haben das auch vorschriftsmäßig getan. So gab es Arztpraxen, die über leicht zugängliche WLAN-Router kommunizierten. Andere wiederum nahmen den billigsten Anbieter zur Wartung ihrer Praxissoftware. Oft mit einer Fernwartungsvereinbarung, aber ohne gesonderte Datenschutzerklärung.

Auch in Krankenhäusern verschwanden Patientendaten. Hier wurden gerne einfache Passwörter benutzt, die von Kriminellen leicht zu knacken waren. Auch die Herausgabe von Patientendaten an Firmen erfolgte da und dort ohne Einwilligung. Arztbriefe wurden ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten zum Scannen an externe Dienstleister weitergegeben (wir haben darüber schon berichtet).

Arzthelfer*innen und Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern, aber auch Ärzt*innen sind mit der Digitalisierung und der damit verbunden Datenschutzauflagen oft überfordert. Dies ist mit ein Grund, weshalb sie die DSGVO eher widerwillig umsetzen. Das kann man menschlich gesehen zwar verstehen, ändert aber nichts daran, dass die Patient*innen ein Recht auf einen ausreichenden Schutz ihrer Daten haben.

Patient*innen, die nachfragen sind unerwünscht. Wer Auskunft haben will, stört. Man habe dafür keine Zeit, heißt es nicht selten. Das widerspricht natürlich der DSGVO.

DSGVO Infoblatt Arztpraxis

Anhang????

Beachten Sie den gelben Punkt auf dem Foto. Wo bitte ist da ein Anhang? Dieser Text ist in Folie geschweißt.

Manche Ärzte wollen den Patienten Newsletter und E-Mails schicken. Dafür wollen Sie natürlich auch die Einwilligung. Leider fehlt da ein Hinweis, dass der E-Mail-Verand verschlüsselt erfolgen soll. Auf Nachfrage erhielt die Patientin die Antwort, dass man das nicht wisse. Man solle einfach unterschreiben, das sei alles in Ordnung.

 

 

 

Big Brother im vernetzten Krankenhaus?

Wird jetzt die Würde des Menschen durch die Digitalisierung antastbar?

Nicht alles, was machbar ist, darf auch gemacht werden. Zwar gibt es viel zu wenig Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen, dennoch darf dieser miserable Zustand nicht als Rechtfertigung für eine ständige Überwachung von Patienten und alten Menschen dienen. Hinzu kommt noch, dass es eine wirklich sichere Datenübertragung nicht gibt und wahrscheinlich auch nicht geben wird. Die neuesten Häckerangriffe haben das sehr deutlich gemacht. Es muss daher sehr genau überlegt werden, welche Art von Überwachung wirklich notwendig ist, um Patienten einen besseren Schutz zu bieten. Je mehr Technik zum Einsatz kommt, desto geringer fällt der Kontakt zu anderen Menschen aus. Bevor Sie für Ihre Angehörigen entscheiden, empfehlen wir Ihnen das Buch „Einsamkeit“ von Manfred Spitzer zu lesen.

Jetzt folgt ein sogenannten Autorenbeitrag (PM), den wir hier gerne zur Diskussion stellen wollen.

Überwachung verbessert Versorgung

Patienten mit dem Tablet überwachenImmer mehr Technologien ziehen in den Gesundheitsbereich ein: von der Telemedizin über intelligente Betten bis hin zu Patientenakten in der Cloud. Diesen Fortschritt begünstigen Big Data, Internet of Things und die Telematik. Digitalisierung verspricht Effizienzsteigerung bei mehr Flexibilität und Kostensenkung. Mit dem Einzug neuer Technologien in die Gesundheitsbranche geht meist die kontinuierliche elektronische Dokumentation des Patientenzustandes einher. Das Ziel: die Versorgung grundlegend zu verbessern und Pflegepersonal nachhaltig zu entlasten. Derzeit verhindern noch ethische Bedenken aufgrund der ständigen Überwachung von Patienten sowie gesetzliche Auflagen die flächendeckende Einbindung vieler Technologien, die bereits zu Optimierungen im Krankenhaus- und Pflegealltag führen könnten.

Smarte Helfer für zu Hause

Jeder fünfte Deutsche ist über 65 Jahre alt[1]: Die Auswirkungen des demografischen Wandels machen sich vor allem durch eine wachsende Zahl an Pflegebedürftigen bemerkbar. Im Zuge dessen steigt der Bedarf an digitalen Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben. Bereits die Nutzung von alltagsunterstützenden Systemen erleichtert die Eigenständigkeit von Senioren: Wearables heißen die intelligenten Helfer in Form von smarten Endgeräten, die Pflegebedürftige auf Wunsch im Alltag unterstützen. Ein kleines Handy, das mit einem 3-D-Bewegungssensor und einer Zwei-Wege-Kommunikation ausgestattet ist, erkennt und meldet etwa einen Sturz. Daraufhin sendet das Wearable ein Notrufsignal ab. Falls die gestürzte Person keine Auskunft über ihren Standort geben kann, lässt sich mithilfe von GPS-Satelliten oder GMS-Ortung die Position des Sturzdetektors ermitteln. Weitere Haushaltshilfen wie smarte Abschaltsysteme sorgen dafür, dass Herd oder Ofen nicht die Höchsttemperatur oder die einprogrammierte Nutzzeit überschreiten. Die Rund-um-die-Uhr-Beobachtung durch die Wearables dient nur einem Zweck: mehr Sicherheit für Senioren im eigenständigen Alltag. Obwohl die Geräte Tätigkeiten oder Standorte ihrer Besitzer täglich dokumentieren, da sonst eine Unfallprävention sowie rechtzeitige Hilfeleistung nicht gegeben wären, steht der Mehrwert für die Lebensqualität deutlich über den ethischen Bedenken. Die Nutzung der Wearables in den eigenen vier Wänden erfolgt zudem freiwillig, Pflegebedürftige erhalten dadurch wesentlich mehr Selbstständigkeit und verlängern die Zeit zu Hause.

Betten überwachen

Intelligente Krankenhausbetten können heutzutage den Patientenzustand ununterbrochen dokumentieren: Kleine, smarte Sensoren im vernetzten Bett liefern Messwerte, die mithilfe von Mikroprozessoren mit komplexen Logikeinheiten verarbeitet werden. Die gesammelten Informationen stehen Krankenhaus- oder Pflegepersonal in der Regel flexibel abrufbar zur Verfügung, so lässt sich der Patientenzustand jederzeit von unterschiedlichen Orten überwachen. Eingebaute Wiegesensoren mit Frühwarnsystemen erfassen etwa Bewegungen und erkennen, ob das Bett verlassen wird. Sobald der Patient aufsteht, erhält das Pflegepersonal ein Signal und kann rechtzeitig eingreifen, um Unfälle zu vermeiden. Zudem erkennen smarte Feuchtsensoren in einer Matte unter dem Bettlaken eventuelle Inkontinenz und eine kompatible Ruffunktion sorgt dafür, dass Pfleger sich zeitnah um die Patienten kümmern können. Eine unmittelbare Versorgung stellt in diesen Fällen einen würdevollen Umgang sicher. Die Pflegebetten, die bereits auf dem Markt sind, passen gut in eine Klinik-Umgebung – auf Intensivstationen rettet die ständige elektronische Überwachung eines Patienten bereits Leben. In diesem Fall besteht selten die Möglichkeit, vor der Behandlung eines Patienten dessen Einverständnis zur Überwachung durch das vernetzte Bett einzuholen. Eine Lücke zugunsten der Versorgung, denn Pfleger können bei Patienten mit lebensbedrohlichen Verletzungen jederzeit den Zustand, auch aus der Ferne, abfragen oder werden bei einem Notfall rechtzeitig benachrichtigt. Für Pflegeeinrichtungen eignen sich intelligente Betten ebenso: In Dienstzimmern und Büros findet die Pflegeplanung statt, von dort alle Patienteninformationen unmittelbar abzurufen, ermöglicht mehr Komfort, Privatsphäre und Patientenwürde für Bewohner. Zudem stehen die gesammelten Daten bereit, um daraus Regeln abzuleiten, die sich zu einem Wissen entwickeln, auf dessen Basis der Krankenhaus- und Pflegealltag effizienter geplant werden kann.

Daten mobil zugänglich machen

Die erfolgreiche Umsetzung von Digitalisierungsstrategien und der Mehrwert für die Patientenbehandlung könnten sich beispielsweise bei der Etablierung einer elektronischen Patientenakte zeigen. Um einen Datenpool zu schaffen, sollte die vollständige Dokumentation einer Patientengeschichte zentralisiert stattfinden. Das ermöglicht Fachkräften bei Therapien, Behandlungen oder Überweisungen auf die gesamte Krankengeschichte zuzugreifen – damit einher geht Transparenz bei den Weiterbehandlungen. Notwendig ist jedoch ein Sicherheitsmanagement: Sobald etwa Pflegedienste von unterwegs per Smartphone oder Tablet auf Klientenmanagement, Pflegedokumentation, Patientenakten und Tourenplanung zugreifen, gilt es verschärfte

Maßnahmen für die Datensicherheit einzurichten. Gleiches gilt für medizinische Versorgungszentren, die durch die wachsende Ambulantisierung von Krankenhäusern ebenfalls von elektronisch gespeicherten und mobil zugänglichen Patientenakten profitieren. IT-Abteilungen sind in der Regel für die Software zuständig, sodass notwendige Systeme einwandfrei laufen. Wichtig dabei: eine sichere Transportverschlüsselung durch SSL oder TLS für das Versenden von internen Informationen. Ziel ist die Prävention vor Cyberangriffen und missbräuchlicher Nutzung der Daten durch Dritte.

 Legitime Überwachung?

Gleichzeitig mit der steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen nehmen auch die Forderungen nach Selbstständigkeit im Alter zu. Um den Wünschen und Bedürfnissen der älteren Generation zu entsprechen, ist ein mentaler Schritt der Gesundheitsbranche notwendig: Eine neue digitale Ära zur Verbesserung der Patientenversorgung steht an. Um Fortentwicklungen in der Gesundheitsbranche zu erzielen, kommt keine Einrichtung mehr an Vernetzung und Digitalisierung vorbei – damit einher geht die Zunahme der elektronischen Überwachung von Patienten. Neben diesen Vorzügen birgt die fortschreitende Digitalisierung aber auch ethische Bedenken bei der ständigen Dokumentation von Patientendaten: Verlieren die Patienten ihre Privatsphäre und die Möglichkeit, völlig frei zu entscheiden? Hierbei kommt es vor allem auf den Umgang mit personenbezogenen Daten an, diese sollten einem strengen Schutz unterliegen und nur für Zwecke genutzt werden, die die Lebensqualität von Senioren steigern. In die ethische Diskussion um die Legitimität der Überwachung von Patienten in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen muss daher das große Plus für die Versorgung einfließen. Ein effizientes Wissensmanagement sollte zudem ein weiteres Ziel von Digitalisierungsstrategien sein: Wie können die gesammelten Daten verschiedener Patienten geschützt und zum Vorteil einer besseren Versorgung genutzt werden?

Der Autor:

Karsten Glied ist Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH, die sich auf maßgeschneiderte IT- und Technik-Lösungen für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft spezialisiert hat. Als studierter Diplom-Betriebswirt entwickelte er schon lange vor dem Megatrend „Digitalisierung“ Strategien für eine bessere Verzahnung von IT mit den fachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen eines Unternehmens. Zudem tritt er als Vortragender auf internationalen Konferenzen auf und referiert rund um die Themen Digitalisierung und „IT Business Alignment“. Weiterhin publiziert Karsten Glied Beiträge mit dem Schwerpunkt IT und Digitalisierung

 

[1] Statistisches Bundesamt 2017: Demografischer Wandel in Deutschland.

 

 

 

Gesundheitsmesse Freiburg

Verschaffen Sie sich einen Überblick auf der Gesundheitsmesse Freiburg

Am 29. + 30. April 2017 auf dem Messegelände in Freiburg können sich Besucher*innen, Patienten und deren Angehörige einen Überblick über mögliche Behandlungsformen zu speziellen Krankheiten informieren. Auch wenn hier viele ausgewiesene Experten ihren fachlichen Rat anbieten, so sollten Kranke stets eine Zweitmeinung einholen. Denn nicht alles, was möglich ist, ist auch sinnvoll. Und viele kostenpflichtige Zusatzangebote, die sogenannten IGeL-Leistungen, bringen oft wenig bis keinen Nutzen für Patienten.

Die Daten des DAK Gesundheitsreports (2016) mit dem höchsten Krankenstand seit 16 Jahren vermitteln den Eindruck, dass es um die Gesundheit der Deutschen nicht gut bestellt ist. Die meisten Ausfalltage gingen dabei auf das Konto der sogenannten Muskel-Skelett-Erkrankungen, wie beispielsweise Rückenschmerzen. Deren Ursachen sind nicht immer organischer Natur. Oft ist es auch die Psyche, die uns sprichwörtlich in die Knie zwingt. Und nicht jeder, der eine Schädigung der Wirbelsäule hat, leidet zwangsläufig an Rückenschmerzen. Die Krankheitsbilder sind oft nicht eindeutig. Da ist es gut, wenn man sich auch mal ganz unverbindlich beraten lassen kann.

Aber nicht nur organische, sondern auch psychische Erkrankungen nahmen weiter zu. Auf der Suche nach Antworten für Präventions- und Therapieansätze braucht es ein starkes Gesundheits-Netzwerk, das sich diesen Fragen kompetent stellt. Im Rahmen der 2-tägigen Gesundheitsmesse Freiburg informieren Spitzenmediziner, Experten sowie Betroffene in unterschiedlichen gesundheitlichen Lebenslagen, klären auf und beraten. Die Messebesucher erwartet zudem ein exklusives Rahmenprogramm: hochwertige kostenfreie Gesundheits-Checks, hochkarätige Vorträge von Spitzenmedizinern und Experten sowie spannende Podiumsdiskussionen betreffend Vorbeugung und Behandlung verschiedenster Erkrankungen und eines lebensbejahenden Lebensstils.

Besucher*innen können durch den Nachbau des Universitäts-Notfallzentrums (UNZ) am Universitätsklinikum Freiburg wandeln. Das diesjährige Motto lautet: Notfallmedizin hautnah erleben. Ein interdisziplinäres Notfallteam wird die professionelle Zusammenarbeit bei der Behandlung von Notfallpatienten demonstrieren.

Die Besucher*innen der Gesundheitsmesse Freiburg erhalten wertvolle Feedbacks zu ihrer Gesundheit, indem sie an verschiedenen Untersuchungen und Tests, u.a. im Rahmen des Gesundheitsparcours teilnehmen und sich exklusiv beraten lassen können.
Das Vortragsprogramm bietet Besucher*innen Vorträge zu verschiedenen körperlichen und psychischen Erkrankungen, deren Behandlungsmöglichkeiten sowie der Nutzung von Präventionsmöglichkeiten und einer gesunden Lebensweise. Renommierte Experten des Universitätsklinikums Freiburg, ambulanter und stationärer (Reha-)Kliniken und namhafter Gesundheitsinstitutionen informieren und klären auf.

Achten Sie jedoch bei allen Gesprächen auf Ihre Privatsphäre. Ihre Gesundheitsdaten gehören Ihnen. Überlegen Sie genau, bevor Sie umfangreiche Fragenbögen ausfüllen, ob dies für Sie wirklich wichtig ist. Lassen Sie sich vorher eine Datenschutzerklärung aushändigen. Fragen Sie genau nach, was man mit Ihren Angaben machen wird. Denn Patientendaten lassen sich auch leicht zu Geld machen. Der Handel damit ist inzwischen ein weltweites Geschäft. Selbst in angesehenen Unikliniken verschwinden schon mal auf seltsame Weise Patientendaten.

Der Vortrag von Prof. Dr. med. Mathias Berger, dem Vorstand des Freiburger Bündnis gegen Depression e.V. geht am Samstag, 29. April um 16 Uhr der Frage nach: „Das Gehirn im höheren Alter – wird es wirklich schlechter oder wird es besser?“   Das Freiburger Bündnis gegen Depression e.V. lädt zudem um 18.30 Uhr zu einer Abendveranstaltung auf dem Messegelände ein, die die psychische Gesundheit ins Auge fasst: „Irre – wir behandeln die Falschen“ von Dr. Manfred Lütz, Psychiater, Psychotherapeut und Bestsellerautor. Am Sonntag, 30. April, steht zudem die Podiumsdiskussion der Badischen Zeitung zum Thema „Mission starker Knochen“ – der Kampf gegen Osteoporose mit ausgewiesenen Experten auf dem Programm.

Messe Freiburg
Europaplatz 1,79108 Freiburg
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Hermann-Mitsch-Straße 3
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