Schlagwort-Archive: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Vorsicht! Fälschung des Arzneimittels Harvoni® 90 mg

Fälschung des Arzneimittels Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten (Charge 16SFC021D) auf den deutschen Markt gelangt

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine Fälschung des Arzneimittels Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten der Firma Gilead, die auf den deutschen Markt gelangt ist und in einer Apotheke in Nordrhein-Westfalen entdeckt wurde. Das Arzneimittel enthält regulär die Wirkstoffkombination Ledipasvir und Sofosbuvir und wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) angewendet.

Die gefälschten Tabletten sind nicht wie üblich orange, sondern weiß. Die Packungen tragen die Chargenbezeichnung 16SFC021D (Verfallsdatum 06/2018), bei der es sich um eine real existierende Charge für den deutschen Markt handelt. Die gefälschten Tabletten unterscheiden sich vom Original nur durch die weiße Farbe. Die Verpackung der Tabletten sowie die Tablettenform und -prägung entsprechen dem Original. Die Fälschung wurde von einem Patienten in Nordrhein-Westfalen entdeckt, der sie seiner Apotheke meldete.

Die Herkunft der Fälschung sowie der Inhalt der Tabletten werden derzeit untersucht. Dem BfArM ist daher noch nicht bekannt, welche Stoffe die anders aussehenden Tabletten enthalten und ob mit der Einnahme gesundheitliche Risiken verbunden sind.
Patienten, die das Arzneimittel Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten der Firma Gilead einnehmen und feststellen, dass es sich dabei um weiße Tabletten handelt, sollen diese keinesfalls einnehmen und sich an ihren behandelnden Arzt oder ihren Apotheker wenden, um das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen. Das BfArM weist darauf hin, dass für den Austausch eine ärztliche Verschreibung bei der Apotheke vorgelegt werden muss.
Apotheker werden darauf hingewiesen, die Farbe der Filmtabletten zu prüfen und im Falle einer Fälschung die üblichen Meldewege einzuhalten.
Das BfArM steht in engem Kontakt mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständig sind, sowie mit der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.

Liste der Arzneimittel, die vorläufig nicht mehr verkauft werden dürfen

Mangelhafte Arzneimittelstudien aus Indien:
BfArM veröffentlicht Liste der vom EU-Kommissionsbeschluss betroffenen Zulassungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute die Liste der Arzneimittel-Zulassungen veröffentlicht, bei denen auf Basis des EU-Kommissionsbeschlusses vom 16.07.2015 das Ruhen der Zulassung angeordnet wird.

Der entsprechende Bescheid wurde den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen vom BfArM bereits zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden, diese hat aber keine aufschiebende Wirkung, d. h., sie hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Ruhensanordnung. Die betroffenen Arzneimittel sind damit ab dem 21.08.2015 nicht mehr verkehrsfähig. Das bedeutet, dass sie dann von pharmazeutischen Unternehmen, Großhändlern, Apotheken oder anderen Stellen nicht mehr abgegeben bzw. verkauft werden dürfen. Das BfArM setzt damit den Beschluss der EU Kommission in Deutschland fristgerecht um.

Unterschiedliche Fristen und Verfahren werden dazu führen, dass das Ruhen der Zulassung bestimmter Produkte jederzeit und in unregelmäßigen Abständen vom BfArM aufgehoben werden kann. So haben die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit, durch Vorlage neuer Daten die Bioäquivalenz ihrer Arzneimittel neu nachzuweisen. Einige Unternehmen haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Die betroffenen Arzneimittel werden dementsprechend auf der Liste des BfArM nicht mehr genannt und die Ruhensanordnung der Europäischen Kommission nicht angewendet.

Auf der Liste des BfArM befinden sich auch 17 Arzneimittel, die auf der Liste der Europäischen Kommission nicht genannt werden. Grund dafür ist, dass bei diesen Arzneimitteln die Zulassung zwar bereits erloschen ist, diese aber wegen besonderer nationaler Regelungen in Deutschland noch über einen begrenzten Zeitraum „abverkauft“ werden dürfen. Um diesen Abverkauf zu stoppen, wurde auch für sie eine der Ruhensanordnung inhaltlich entsprechende Regelung ausgesprochen.

Das BfArM hat außerdem drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus als Arzneimittel eingestuft, die für die Versorgung der Patientinnen und Patienten eine entscheidende Bedeutung haben.
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus werden auf der Substitutionsausschlussliste des Gemeinsamen Bundesausschusses geführt. Das heißt, dass sie nicht gegen ein wirkstoffgleiches Präparat ausgetauscht werden dürfen. Die Hersteller haben nun zwölf Monate Zeit, um die Bioäquivalenz ihrer Produkte zu belegen.

Das BfArM hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sowie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKDÄ) bereits über das weitere Vorgehen informiert. Die Fachkreise konnten sich damit auf die Umsetzung des EU-Beschlusses vorbereiten.

Dem BfArM liegen derzeit keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren vor. Patientinnen und Patienten, die noch im Besitz entsprechender Arzneimittel sind und sich unsicher sind, ob sie ihr Arzneimittel weiter verwenden können, sollten ein verordnetes Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden. Bei den betroffenen Arzneimitteln handelt es sich ausschließlich um Generika. Nach Einschätzung des BfArM ist nicht mit Lieferengpässen zu rechnen, weil vergleichbare andere Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Die jeweils aktuelle Version der Liste kann ausschließlich unter der Adresse www.bfarm.de/gvk bezogen werden und nicht aus anderen Quellen.

BfArM begrüßt aktuelles Gutachten des Wissenschaftsrates

Pressemitteilung: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn, 27. Oktober 2014

 BfArM begrüßt aktuelles Gutachten des Wissenschaftsrates: „Gute Grundlage für eine weitere Stärkung der Patientensicherheit.“

Der Wissenschaftsrat hat die wissenschaftliche Leistung und Struktur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet. Die Ergebnisse wurden jetzt veröffentlicht. Darin wird dem BfArM eine Spitzenstellung im Wettbewerb mit den europäischen Zulassungsbehörden bescheinigt.

Das Bundesinstitut erfülle seine Aufgaben auf nationaler und zunehmend auf europäischer Ebene sehr kompetent. Der Rat betonte, dass eigene Forschung unabdingbar sei, um diese Position auch künftig behaupten zu können. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung von Forschung zur Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln bzw. Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten. Hierzu bearbeite das Bundesinstitut derzeit ein sehr breites Themenspektrum. Für einen Austausch mit den übrigen Abteilungen gebe es dabei noch zu wenig Berührungspunkte. Durch eine entsprechende Strategie müsse daher die Vernetzung zwischen der Forschung und allen anderen Abteilungen optimiert werden. Das BfArM hat hier durch die Ernennung der Leiterin der Forschungsabteilung, Prof. Dr. Julia Stingl, zur Vizepräsidentin bereits einen entscheidenden Schritt unternommen. Die Forschungsschwerpunkte werden sich zukünftig auf die Themen Pharmakovigilanz, Pharmakoepidemiologie und Pharmakogenetik sowie Klinische Implantatsicherheit ausrichten. Ziel ist es, die gesetzlichen Aufgaben des BfArM wissenschaftlich zu fundieren und die gesundheitliche Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Das BfArM hat 2012 einen entsprechenden Forschungsbereich aufgebaut und ist eine der wenigen regulatorischen Behörden in Europa, die auf diesem Gebiet aktiv sind. Es habe seither eine deutliche Zunahme wettbewerblich eingeworbener Drittmittel, Publikationen in international führenden Fachzeitschriften sowie eine verbesserte wissenschaftliche Vernetzung und großes Engagement in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gegeben, so die positive Bewertung des Wissenschaftsrates.

Er nannte die Forschung zur Pharmakogenomik als ein sehr gutes Beispiel. Dabei wird untersucht, wie und warum Arzneimittel auf jeden Menschen unterschiedlich wirken. Der Rat lobte unter anderem die teilweise federführende Beteiligung der Abteilung an deutschen und europäischen Verbundforschungsprojekten. Auch das Vorhaben, diesen Bereich in die sogenannte Rheinland-Studie des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen einzubinden, wird nachdrücklich unterstützt. Dabei handelt es sich um eine auf Jahrzehnte angelegte Gesundheitsstudie mit dem Ziel, das Verständnis von Gesundheit und Krankheit im Laufe des menschlichen Lebens zu verbessern.

Eine weitere Empfehlung des Wissenschaftsrates ist der Ausbau der beiden Schwerpunkte Pharmakoepidemiologie und Klinische Implantatsicherheit. Die Daten zur Meldung von Medizinprodukterisiken und Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen seien ein nationales Alleinstellungsmerkmal gegenüber universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, so das Gremium. Die Daten aus Meldungen von Medizinprodukterisiken  sollten künftig besser zugänglich gemacht und publiziert werden, damit auch Dritte eine Auswertung vornehmen können.

Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM, begrüßt das Gutachten als gute Grundlage für die weitere Ausrichtung des BfArM: “Unser Ziel ist es, unsere Forschungstätigkeit auch im Rahmen unserer regulatorischen Arbeit bestmöglich im Sinne der Patientensicherheit nutzbar zu machen. Das Gutachten des Wissenschaftsrates bietet uns dafür in vielen Fragestellungen wichtige Entscheidungshilfen und kann uns bei weiteren Weichenstellungen wertvolle Unterstützung bieten.
Ich freue mich, diese Entwicklung zusammen mit Prof. Dr. Stingl als Vizepräsidentin weiter voranzutreiben.“

 
Der Wissenschaftsrat

Der durch ein Bund-Länder-Verwaltungsabkommen gegründete Wissenschaftsrat hat die Aufgabe, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung zu erarbeiten und Bund und Länder in diesen Fragen zu beraten. Hinzu kommen die Begutachtung von Forschungseinrichtungen und die Entscheidung über die Akkreditierung von Neugründungen privater Hochschulen. Wissenschaftler und Repräsentanten des öffentlichen Lebens wirken im Wissenschaftsrat gleichberechtigt mit Vertretern von Bund und Ländern zusammen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wissenschaftsrat.de

Es werden immer mehr Studien in Schwellenländer verlagert

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhält 10.000sten Antrag auf klinische Prüfung von Arzneimitteln: „Wir haben sehr gute Einflussmöglichkeiten im Sinne der Patientensicherheit“, meldet das BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den 10.000sten Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln in Deutschland erhalten. Seit 2004 müssen solche Studien in Europa behördlich genehmigt werden. Mit rund 1.000 Anträgen pro Jahr nimmt das BfArM eine Spitzenposition unter den europäischen Arzneimittelbehörden ein.

BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: „Durch das Genehmigungsverfahren haben wir sehr gute Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung klinischer Prüfungen in Deutschland. Das kommt Patientensicherheit und Forschungsfreiheit gleichermaßen zu Gute. Auf der anderen Seite sehen wir aber mit Blick auf unsere hohen Standards bei Patienten- und Probandensicherheit mit Sorge, dass immer mehr Studien in Schwellenländer außerhalb von Europa verlagert werden.“

Klinische Prüfungen sind die wesentliche Voraussetzung für die Zulassung neuer Arzneimittel. Darüber hinaus wird Patienten und Ärzten damit die Möglichkeit gegeben, Zugang zu noch nicht zugelassenen Arzneimitteln zu erhalten und so die möglichen Behandlungsoptionen zu erweitern. Damit die Sicherheit der Teilnehmer von klinischen Prüfungen gewahrt wird, prüfen die Wissenschaftler des BfArM jede klinische Prüfung. Dabei bewerten sie die Unterlagen zur pharmazeutischen Herstellung der untersuchten Arzneimittel, die Angemessenheit und die Ergebnisse der pharmakologischen und toxikologischen Vorprüfungen  sowie den Prüfplan, der genau beschreibt, wie die Studie durchgeführt werden soll.

Das BfArM beanstandet rund die Hälfte aller Erstanträge und fordert Nachbesserungen oder Nachlieferungen. In den meisten Fällen werden diese Anforderungen des BfArM umgesetzt, sodass etwa 95% der beantragten klinischen Prüfungen genehmigt werden können. Weitere Voraussetzung für die Durchführung von Arzneimittel-Studien am Menschen ist in Deutschland die Zustimmung einer Ethik-Kommission. Eine durch das BfArM genehmigte klinische Prüfung wird auch während des Verlaufs weiter vom BfArM begleitet, um sicherzustellen, dass nicht bisher unbekannte Risiken die Sicherheit der Studienteilnehmer beeinträchtigen.

BfArM warnt vor der Anwendung von „Miracle Mineral Supplement“ als Arzneimittel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt Patientinnen und Patienten vor der Anwendung von Natriumchlorit als Arzneimittel.

Natriumchlorit wird derzeit verstärkt über Spam-E-Mail und unsichere Internet-Quellen unter dem Namen „Miracle Mineral Supplement“ (MMS) gemeinsam mit einer verdünnten Säure als Mittel gegen Krebs, Malaria, chronische Infektionen und weitere Krankheiten beworben. Das BfArM weist darauf hin, dass diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit als arzneilich wirksamer Bestandteil in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Als Arzneimittel werden Produkte nur dann zugelassen, wenn durch ein behördliches Zulassungsverfahren ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt wird. Aus Natriumchlorit und der verdünnten Säure entsteht Chlordioxid, das auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend wirkt. Die Anwendung kann zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen.
Das BfArM steht in engem Austausch mit den in Deutschland für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden. Diese entscheiden auch über die Einstufung einzelner Produkte als zulassungspflichtiges Arzneimittel. Stuft eine Landesbehörde ein Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein, darf es ohne eine Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grundlage für eine solche Einstufung kann auch das Bewerben eines Produktes als Mittel zur Behandlung von Krankheiten sein. Das BfArM kann über die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel nur dann entscheiden, wenn eine Landesbehörde nach § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz beim BfArM eine Entscheidung über die Zulassungspflicht als Arzneimittel beantragt. Nach Kenntnis des BfArM haben einzelne Landesbehörden mit Blick auf die Patientensicherheit bereits eigenverantwortliche Maßnahmen umgesetzt bzw. planen weitere Maßnahmen.

Über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Das BfArM gehört als selbstständige Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Aufgabe ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, Risikoüberwachung von Medizinprodukten, Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs sowie eigene unabhängige Forschung zu diesen Themen. Im BfArM arbeiten daran rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte.

Erweiterte Information zum Arzneimittel-Diebstahl in Italien

PRESSEMITTEILUNG
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
17.04.2014
 
 
Erweiterte Information zum Arzneimittel-Diebstahl in Italien:
Nach neuen Erkenntnissen sind auch Chargen der Arzneimittel Alimta und Humatrope betroffen
 
 
Unter den in Italien gestohlenen und möglicherweise gefälschten Arzneimitteln befinden sich auch Chargen der Arzneimittel Alimta und Humatrope. Alimta enthält den Wirkstoff Pemetrexed und wird in Krankenhäusern und onkologischen Fachpraxen zur Behandlung von zwei Lungenkrebsarten verwendet. Humatrope enthält den Wirkstoff Somatropin, der u.a. zur Behandlung von Wachstumshormonstörungen eingesetzt wird. Nach derzeitiger Kenntnis sind bei Alimta die Chargen C134092E, C021161E und C160908C betroffen, bei Humatrope die Charge C165977C. Ob und wie diese Chargen manipuliert und in den Handel gebracht wurden, ist bislang nicht bekannt.
 
Das BfArM weist Anwender zum Schutz der Patientinnen und Patienten darauf hin, Ampullen vorsorglich auf Manipulationen zu untersuchen und Verdachtsfälle dem BfArM zu melden. Hinweise auf Manipulationen können sein:
 
• Die auf den Fläschchen aufgedruckten Chargennummern und das Verfallsdatum stimmen nicht mit denen auf der sonstigen Verpackung überein.
• Gummistöpsel, Bördelkappe oder Deckel wurden erkennbar manipuliert.
 
Das BfArM steht in engem Kontakt mit der EMA und den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständig sind. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.
 
 
Über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Das BfArM gehört als selbstständige Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Aufgabe ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, Risikoüberwachung von Medizinprodukten, Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs sowie eigene unabhängige Forschung zu diesen Themen. Im BfArM arbeiten daran rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte.

Geht die Anzahl der ADHS Erkrankungen zurück?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) meldet:

Erstmals seit 20 Jahren kein Anstieg beim Methylphenidat-Verbrauch

Infografik: Erwerb von Methylphenidat durch Apotheken in Form von Fertigarzneimitteln 1993 - 2013 Quellenangabe: BfArM

Infografik:
Erwerb von Methylphenidat durch Apotheken in Form von Fertigarzneimitteln 1993 – 2013
Quellenangabe: BfArM

Der Verbrauch von Methylphenidat ist in Deutschland erstmals seit 20 Jahren nicht weiter angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Statistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Danach wurden 2013 bundesweit 1803 kg Methylphenidat verbraucht. 2012 waren es noch 1839 kg. In den zehn Jahren zuvor hatte sich der Verbrauch verdreifacht. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat sind zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) zugelassen.
 
„Von einer echten Abwärtstendenz können wir derzeit sicherlich noch nicht sprechen. Gleichwohl werten wir diesen ersten leichten Rückgang nach dem massiven Anstieg der vergangenen 20 Jahre als ein positives Signal, das möglicherweise auf einen kritischeren Umgang mit Methylphenidat hindeutet“, sagte Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM.
 
Am größten war der Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 91 % im Jahr 2000. Bis 2008 stieg der Verbrauch dann jährlich um durchschnittlich 17 %, seit 2009 nur noch um etwa 3 %. 2013 sank der Verbrauch erstmals leicht um rund 2 %.
 
Die Hintergründe für den stetigen Verbrauchsanstieg von Methylphenidat sind vielfältig und auch unter Fachleuten umstritten: Neben verbesserten Diagnosemöglichkeiten bei ADHS und einer früher einsetzenden Therapie im Kindesalter, können auch Fehl- und Übertherapie als Ursache des Anstiegs nicht ausgeschlossen werden. ADHS ist eine psychische Störung, die meist durch Symptome wie Unaufmerksamkeit und Überaktivität bzw. Impulsivität auffällt. Die Krankheit beginnt im Kindesalter und besteht häufig bis ins Erwachsenenalter fort. Die Anwendung von Methylphenidat erfolgt stets im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie, wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben. Sie muss unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen durchgeführt werden.
Die Ausweitung der Zulassung von Methylphenidat auf die Behandlung Erwachsener mit ADHS in 2011 hat nicht zu einem außergewöhnlichen Verbrauchsanstieg geführt. Ärztinnen und Ärzte haben jedoch seither mehr Handlungssicherheit bei der Verordnung bekommen, da die Anwendung bei Erwachsenen zuvor nur „off-label“ möglich war.
 
Die Verbrauchsmengen, die das BfArM ermittelt, beziehen sich auf den Erwerb von Methylphenidat durch Apotheken in Form von Fertigarzneimitteln. Dieser Erwerb wird zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs vom BfArM registriert. Die Verordnungszahlen sowie die Anzahl der mit Methylphenidat behandelten Kinder und Erwachsenen werden dabei nicht durch das BfArM erfasst. Gleichwohl spiegelt die mengenmäßige Veränderung beim Erwerb die Zunahme der ärztlichen Verordnungen zur Behandlung von ADHS wider.
Über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Das BfArM gehört als selbstständige Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Aufgabe ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, Risikoüberwachung von Medizinprodukten, Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs sowie eigene unabhängige Forschung zu diesen Themen. Im BfArM arbeiten daran rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte.