Schlagwort-Archive: Krankenkassen

Milliarden-Verschwendung bei Krebsmedikamenten

Einige Zytostatika-Apotheker verdienen sich eine goldene Nase

Das Foto zeigt viele 100 Euro Scheine

Interne Preislisten von Pharmahändlern zeigen die enormen Verdienstmöglichkeiten von Zytostatika-Apothekern bei der Herstellung von Krebsinfusionen in Deutschland. NDR, WDR, „Süddeutscher Zeitung“ und dem ARD-Magazin Monitor liegen entsprechende Preislisten von mehreren Großhändlern über mehrere Jahre vor. Demnach können Apotheker mit einer einzigen Infusion bis zu 1.000 Euro extra verdienen – zusätzlich zur eigentlichen Herstellungspauschale der Krankenkassen von rund 100 Euro, die den Aufwand für die Zubereitung der Infusion abgelten soll.

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Zusatzbeiträge ab Januar 2023

Neues Onlineportal informiert gesetzlich Versicherte tagesaktuell

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt ab 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, einzelne Kassen können aber auch höhere Zusatzbeiträge festlegen. Da gesetzlich Versicherte nicht wie früher schriftlich von den Krankenkassen über die Beitragsänderungen informiert werden müssen, ist Eigeninitiative gefragt. Auf der neuen, unabhängigen Übersichtsseite www.zusatzbeitrag2023.de können Sie sich kostenlos auf dem Laufenden halten, Einsparpotenziale errechnen und auch einen Kassenwechsel in die Wege leiten.
Für jedes Bundesland lassen sich auf dem Portal die günstigsten Krankenkassen anzeigen und nach Ihren Wunschleistungen filtern. „Da die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch ausfallen, können gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen monatlich Geld sparen, wenn sie die Kasse wechseln“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Portalbetreibers Kassensuche GmbH. Einige der im kommenden Jahr 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben ihre Zusatzbeiträge 2023 bereits verbindlich bekanntgegeben, die Daten sind tagesaktuell auf www.zusatzbeitrag2023.de einzusehen. Für den Fall eines Wechselwunsches sind dort zudem Antragsformulare für viele Krankenkassen bereits hinterlegt. „Die meisten Kassen werden ihre neuen Zusatzbeiträge vermutlich erst gegen Weihnachten oder sogar erst zu Silvester bekanntgeben. Bis spätestens zum 2. Januar 2023 liegen aber alle Beiträge vor und sind auf unserem Vergleichsportal zu finden. Ein regelmäßiger Check lohnt sich also!“, so Thomas Adolph.
Wir über uns:Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.

Depression früh erkennen – Forscher untersuchen WhatsApp-Kommunikation

Experten der Universität Leipzig sind noch auf der Suche nach Probanden zwischen 13 und 17 Jahren

Das Foto zeigt einen Jugendlichen in sich versunken. 
Das Foto ist von Pexels. Der Fotograf heißt Brett Sayles
Foto: Pexels – Brett Sayles

Ein Expertenteam des Instituts für Psychologie der Universität Leipzig will in einem neuen Forschungsprojekt zur WhatsApp-Kommunikation Jugendlicher untersuchen, ob sich daraus Rückschlüsse auf eine drohende Depression ziehen lassen. Der Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Dr. Julian Schmitz und seine Kollegen sind daher im Raum Leipzig aktuell auf der Suche nach insgesamt 40 depressiven und gesunden jungen Menschen zwischen 13 und 17 Jahren, um deren WhatsApp-Kommunikation anonym zu vergleichen und auf bestimmte Inhalte hin zu analysieren, die auf eine Depression hinweisen. Das Forschungsprojekt der Universität Leipzig gehört zu einer umfassenden Studie eines größeren Konsortiums zu dieser Problematik unter Leitung der Universität Tübingen, an dem auch die Universität Würzburg und die TU Dresden beteiligt sind.

„Wir wollen zunächst herausbekommen, ob die WhatsApp-Kommunikation überhaupt ein Marker ist, um eine depressive Erkrankung zu erkennen“, sagt Schmitz. Dazu werden die Daten der Probanden, die beispielsweise in Krankenhäusern oder psychiatrischen Ambulanzen in Behandlung sind und so auf die Studie gekommen sind, auf bestimmte negative Inhalte untersucht. Ein wichtiger Punkt ist für die Forscher auch, wieviel Zeit die jungen Menschen am Handy oder Tablet verbringen und wie oft sie es aus- und einschalten. Fest steht, dass eine Depression die Kommunikationsmuster der Betroffenen beeinflusst.  „Die einen verschließen sich vor ihrer Umwelt, haben weniger Interaktion in den sozialen Medien, andere sind ständig online und kommunizieren verstärkte negative Gedanken und Gefühle. Im realen Leben ist es definitiv so, dass sich die Betroffenen eher zurückziehen“, erläutert Schmitz. Untersucht werde auch, mit wie vielen Personen die Jugendlichen Kontakt haben. „Wenn depressive Menschen ihre sozialen Kontakte nicht mehr pflegen, ist die Frage, ob das über WhatsApp messbar ist. Das wollen wir herausbekommen“, so der Psychologe.

Auch die Art der Kommunikation werde durch diese Erkrankung verändert. Über eine App, die auf den Handys der Jugendlichen installiert wird, und bestimmte Computer-Algorithmen suchen die Forscher deshalb nach einer Häufung von Wörtern oder Emojis, die negative Emotionen ausdrücken. Da depressive Menschen stark mit sich selbst beschäftigt sind, werde in den WhatsApp-Texten auch nach gehäuften „Ich“-Formulierungen gesucht, die den für die Erkrankung typischen Egozentrismus widerspiegeln.

Schmitz betont, dass die Auswertung der Daten, die bis zum Sommer kommenden Jahres gesammelt werden sollen, anonym erfolgt und diese verschlüsselt übertragen werden. Zudem stehen alle an dem Projekt Beteiligten unter Schweigepflicht. Innerhalb des Konsortiums werten die Forscher WhatsApp-Daten vom Jugendlichen aus Leipzig, Tübingen, Dresden und Würzburg aus. „Es ist das erste Mal, dass die WhatsApp-Kommunikation in diesem Zusammenhang untersucht wird“, betont Schmitz. Wenn sich herausstellt, dass dies ein gangbarer Weg ist, um diese Erkrankung zu erkennen, könnten über das Handy beispielsweise helfende Hinweise an die Betroffenen via WhatsApp verschickt werden. Auch der behandelnde Therapeut könnte auf diesem Weg informiert werden. Nicht zuletzt haben Schmitz zufolge auch die Krankenkassen Interesse an dem Forschungsprojekt, da die Resultate unter anderem für die klinische Versorgung von depressiven Patienten genutzt werden könnten.

Wir haben bei der Uni Leipzig nachgefragt, welche Daten die Krankenkassen tatsächlich bekommen werden. Wie es möglich sein wird, wenn die Daten anonymisiert sind, Hinweise für die Betroffenen per WhatsApp zu schicken.

Hier die sehr schnelle Antwort von Prof. Dr. Schmitz, Uni Leipzig.

„In der Studie werden die Daten anonymisiert erhoben zu Forschungszwecken; sollte es weitere Entwicklungen geben kann eine mögliche App, die im Gesundheitsbereich eingesetzt wird, dann auch für mögliche Nachrichten genutzt werden beispielsweise zwischen Patient und Psychotherapeut (als Perspektive). Aktuell erhalten Krankenkassen keine Daten aus der App bzw. auch die Forschungsdaten werden keiner Krankenkasse direkt zur Verfügung gestellt.“

Interessierte Jugendliche können sich unter den folgenden Kontaktdaten zur Studie anmelden: Telefon 0341 9735991 und E-Mail whatsapp-studie@psychologie.uni-leipzig.de.

Offener Brief zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG)

Von Patientenrechte und Datenschutz e.V.

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

Sie werden am 7. November 2019 im Bundestag über das Digitale-Versorgung-Gesetz abstimmen. Wir möchten Sie eindringlich davor warnen, mit diesem Gesetz der zentralen Massenspeicherung von sensiblen Gesundheitsdaten den Weg zu bereiten.
Bereits seit 2014 werden Routinedaten der Krankenkassen über das Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e SozialgesetzbuchV) aufbereitet. Nun sollen in einem Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden im Forschungszentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert.
Die Sicherheit einer solchen zentralisierten Speicherung von Gesundheitsdaten aller Versicherten ist weder technisch noch organisatorisch zu gewährleisten, wie Nachrichten über Datenlecks und Forschungen zur Re-Identifizierung von Betroffenen in Datensätzen zeigen.
Eine Zentralisierung von Gesundheitsdaten widerspricht dem Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung und damit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO grundsätzlich untersagt und darf nur in engen Grenzen erfolgen. Eine solche Zentralisierung der Gesundheitsdaten ist weder geeignet, erforderlich noch
verhältnismäßig. Nicht zuletzt ist fraglich, ob die komplexen Regelungen zur Zusammenführung, Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten für die Betroffenen nachvollziehbar sein können.
Eine zentrale Datei von Gesundheitsdaten öffnet der Überwachung, der Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung bestimmter Risikogruppen Tür und Tor. Der politische und wirtschaftliche Missbrauch solcher Daten muss immer befürchtet und mitbedacht werden.
Die meisten von uns haben weitere Kritik an dem Gesetz. Angesichts der bestehenden Probleme mit der Telematik-Infrastruktur, die bisher allenfalls in der Theorie die Sicherung der Gesundheitsdaten gewährleisten kann, und der Tragweite der vom DVG vorgesehenen Veränderungen fordern wir Sie auf, dem DVG nicht zuzustimmen und stattdessen ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu beschließen.
Probleme in der Digitalisierung des Gesundheitsbereichs sind weder mithilfe immer neuer Gesetze noch mit Druck auf die in den Heilberufen Tätigen zu lösen. Dringend geboten ist es, das Konzept der Digitalisierung im Gesundheitswesen insgesamt zu überarbeiten.
(1) Zentrale Datensammlungen von Gesundheitsdaten der Bürger und Bürgerinnen sind extrem anfällig für Missbrauch und Sicherheitslücken. Gesundheitsdaten müssen grundsätzlich dezentral und nach Zwecken getrennt verarbeitet werden.
(2) Nicht zuletzt deshalb muss jede solche Speicherung für alle Versicherten freiwillig bleiben. Es darf keine Gesundheitsdatenspeicherung durch die Hintertür geben, indem die Krankenkassen, denen viele Daten (insbesondere für Abrechnungszwecke) vorliegen, diese für andere Zwecke als die vorgesehenen verwenden.
(3) Grundvoraussetzung für Datenweitergabe und Datenspeicherung muss eine funktionierende Telematik-Infrastruktur sein, die nicht aus Bequemlichkeitsgründen Sicherheits- und Datenschutzlücken akzeptiert.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Elke Steven gez. Jan Kuhlmann
(Digitale Gesellschaft e.V.) (Patientenrechte und Datenschutz e.V.)

Die Digitale Gesellschaft e.V . ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung. (info@digitalegesellschaft.de)
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der sich für die Wahrung der Patientenrechte im Zeitalter der Digitalisierung einsetzt. Dazu analysieren wir die Risiken, die sich aus der elektronischen
Gesundheitskarte in Verbindung mit der geplanten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (sog. „Telematikinfrastruktur“) sowie anderen Formen der Verarbeitung und Verwendung sensibler Patientendaten ergeben. Hieraus entwickeln wir Ansätze zur Minimierung dieser Risiken

Import-Arzneimittel: Altmaier machte sich für Kohlpharma stark

Ärzte, Apotheken, AOKs, Patientenverbände und selbst das Gesundheitsministerium wollten Anfang 2019 Arznei-Importe zurückdrängen. Doch E-Mails aus dem Wirtschaftsministerium, die WDR, NDR und SZ vorliegen, zeigen, dass sich Minister Altmaier Mitte Januar persönlich bei Minister Spahn für die Importeure einsetzte. Wenige Tage später war die Abschaffung der Importquote vom Tisch.

Tabletten und Thermometer

Das saarländische Unternehmen Kohlpharma ist eine der Firmen, die ihr Geld damit machen, Arzneimittel billig im Ausland einzukaufen, in eine deutsche Packung zu stecken und als Importarzneimittel an Apotheken zu verkaufen. Die Apotheken wiederum sind gezwungen, einen bestimmten Teil ihres Umsatzes mit diesen Importarzneimitteln zu machen.

Die Regel war einst als Sparmaßnahme für die Krankenkassen gedacht, doch die tatsächlichen Einsparungen sind mittlerweile gering. Wenn zum Beispiel ein Medikament in Deutschland 1000 Euro kostete und in Griechenland 600 Euro, könnte es ein Importeur in Griechenland einkaufen und in Deutschland für 950 verkaufen. Ein glänzendes Geschäft – für den Importeur. Im vergangenen Jahr sorgten die Importe nur für Einsparungen von schätzungsweise 0,3 Prozent der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen. Auf diese Zahl beruft sich der Bundesrat. Kohlpharma spricht von doppelt so hohen Einsparungen.

Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig, forderte jüngst aus einem anderen Grund, den Importzwang abzuschaffen. Man dürfe Patienten nicht unnötig gefährden. Hintergrund ist, dass bei mehreren Arzneimittel-Skandalen einigen kleineren Importeuren vorgeworfen wurde, die ausländische Ware schlecht zu kontrollieren. Auch die zuständigen Landesbehörden tun sich mit der Kontrolle der Importe schwer. Patientenverbände, der AOK-Bundesverband und der Dachverband der Apotheker wollten deshalb ebenfalls den Importzwang beenden. Kohlpharma hatte mit diesen Skandalen nichts zu tun.

Das Gesundheitsministerium legte im November 2018 zunächst einen Gesetzentwurf vor, in dem die Importklausel eingeschränkt werden sollte, Mitte Januar wollte Spahn die Klausel dann in einem überarbeiteten Gesetzentwurf sogar komplett abschaffen. Kurz zuvor hatte auch der Bundesrat die Regierung aufgefordert, die Importpflicht abzuschaffen. Einzig das Saarland stimmte dagegen. Kohlpharma sagt, die Abschaffung der Importklausel hätte „der Interessenlage” der großen Pharmakonzerne entsprochen.

Kohlpharma selbst ist mit mehr als 600 Millionen Euro Umsatz und 800 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber im Saarland. Der Firmensitz Merzig liegt im Wahlkreis von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Laut internen E-Mails und Vorlagen aus dem Wirtschaftsministerium, die WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes erlangt haben, hat sich Altmaiers Ministerium seit November 2018 massiv für den Erhalt der Arznei-Importe eingesetzt. In einem Vermerk des zuständigen Fachreferats zu Spahns Gesetzesentwurf vom 21. November 2018 heißt es bereits: „Für die Arzneimittelimporteure bedeutet die beabsichtigte Regelung eine Verschlechterung ihrer Marktbedingungen. Daher ist mit Widerstand der Importeure zu rechnen.” Dennoch empfahl die Fachabteilung im Wirtschaftsministerium die Zustimmung zur damals noch geplanten Einschränkung der Importregelung. Auf einer Vorlage für Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 10. Dezember ist das Wort “Zustimmung” aber mit rotem Stift durchgestrichen und handschriftlich “Leitungsvorbehalt” hinzugefügt, das heißt, die Leitung des Wirtschaftsministeriums behielt sich das letzte Wort bei der vom Gesundheitsministerium geplanten Änderung vor. Einen Tag später, am 11. Dezember 2018, hieß es in einer E-Mail an die Fachabteilung im Wirtschaftsministerium: “Bundesminister möchte dazu direkt mit Bundesminister Spahn sprechen”.

Am 8. Januar hält das Wirtschaftsministerium in einem Vermerk zu einer Abteilungsleitersitzung mit ausdrücklichem Verweis auf den saarländischen Importriesen noch einmal fest: “Position BMWI: Minister-Vorbehalt („Kohlpharma“)”.

Drei Tage später wendet sich Kohlpharma direkt per E-Mail an den Minister. “Sehr geehrter Herr Altmaier”, heißt es darin, “wenn eine Änderung überhaupt Sinn macht, dann wäre es am Besten, die Ergänzungen aus dem Rahmenvertrag nachzuvollziehen. Gerne würde ich darüber kurz mit Ihnen telefonieren.” In diesem so genannten Rahmenvertrag hatte sich der Spitzenverband der Krankenkassen einige Monate vorher mit dem Apothekerverband auf eine Neuregelung bei den Importen verständigt. Importarzneimittel unter 100 Euro sollen demnach mindestens 15 Prozent günstiger sein, zwischen 100 und 300 Euro mindestens 15 Euro und ab 300 Euro nur noch 5 Prozent. Kohlpharma räumt auf Nachfrage zu der E-Mail ein: “In einem wenige Tage später stattgefundenen kurzen Telefonat hat sich Herr Altmaier nach den ökonomischen Auswirkungen der geplanten Regelung erkundigt”, habe aber keine Zusagen gemacht.

Wenige Stunden nachdem die Mail von Kohlpharma bei Altmaier eintraf, wurde der Abteilungsleiter Gesundheitswirtschaft um eine Einschätzung (“EILT sehr”) zu dem Vorschlag gebeten. “Für eine kurzzeitige Rückmeldung noch heute wäre ich sehr dankbar, gerne per Mail, damit wir BM (Bundesminister Altmaier, d. Red.) dies noch ergänzend zur Vorlage mitgeben können.” In seiner Antwort hielt der Abteilungsleiter den Vorschlag von Kohlpharma für “nicht tragfähig”: “Er geht weiter hinter den Gesetzentwurf des BMG zurück und hinter die Position der Bundesländer.” Doch nur sechs Tage später findet sich in einer E-Mail des Gesundheitsministeriums ans Wirtschaftsministerium die Feststellung: “Wie bereits angekündigt, haben sich BM Altmaier und BM Spahn nach hiesiger Kenntnis zur Importregelung verständigt”. Es folgten genau die Konditionen aus dem Apotheken-Rahmenvertrag, die Kohlpharma am 11. Januar an Peter Altmaier vorgeschlagen hatte. In einer Vorlage für Peter Altmaier am 21. Januar heißt es: “Dieser Vorschlag entspricht inhaltlich dem Vorschlag, den Sie mit BM Spahn ausgehandelt haben.” Damit bestünden “seitens des BMWI keine Hindernisse mehr für einen Beschluss durch das Kabinett”.

Die Abschaffung der Importförderklausel war damit vom Tisch. Mehrere Bundestagsabgeordnete berichten gegenüber WDR, NDR und SZ, dass sich vor allem ihre saarländischen Kollegen in den vergangenen Monaten massiv für den Erhalt der Importregel eingesetzt hätten.

Warum auch Jens Spahn nachgegeben und die Importklausel doch nicht abgeschafft hat, beantwortet das Gesundheitsministerium auf Anfrage nicht. Sein Sprecher teilt dazu lediglich mit: “Kein Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht wird, wird ohne Änderungen vom Parlament beschlossen.”

Die Frage, ob Peter Altmaier sich bei Spahn für das von Kohlpharma vorgeschlagene Preismodell eingesetzt hat, beantwortet das Wirtschaftsministerium nicht. Altmaiers Sprecherin teilt nur knapp mit: “Zu etwaigen internen bilateralen Gesprächen nehmen wir wie üblich keine Stellung.”

Baden-Württembergs AOK-Chef Christopher Hermann wunderte sich über den Sinneswandel innerhalb der Bundesregierung. All die mit der Importquote verbundenen Probleme bleiben nun bestehen, sagt Hermann auf Anfrage. “Profiteure der Importförderung sind heute ausschließlich die Importunternehmen, deren Absatz per Gesetz garantiert wird.” Seine AOK werde dagegen “weiterhin für die Abschaffung der Importquote eintreten”.

Kohlpharma selbst kann mit der neuen Regelung dagegen zufrieden sein, auch wenn “die jetzige Regelung für die Importeure eine deutliche Verschlechterung ist”, wie das Unternehmen offiziell mitteilt. Tatsächlich rechnet Geschäftsführer Jörg Geller aber auch damit, dass die neuen Regeln “wohl zu einer Umsatzausweitung führen”, weil sie so komplex seien, dass die Apotheker sie “wahrscheinlich übererfüllen” werden.

Stand: 23.08.2019, 18.00 Uhr

Gesundheitskurse und Gesundheitsreisen

Gesundheitskurse und -reisen: Große Unterschiede bei den Krankenkassen-Zuschüssen

Geld für Yoga, Pilates oder Entspannungskurse – gesetzliche Krankenkassen bezuschussen nicht nur zwei Gesundheitskurse pro Jahr, sondern alternativ oft auch einen Kompaktkurs im Urlaub. Bei der Höhe der Zuschüsse gibt es jedoch große Unterschiede, wie ein Vergleich von Finanztest zeigt.

Für einen Kurs am Wohnort beträgt der Zuschuss je nach Kasse zwischen 75 Euro und 300 Euro. Im Maximalfall sind so 600 Euro Zuschuss im Jahr möglich, andere zahlen höchstens 150 Euro. Einige Krankenversicherungen übernehmen 100 Prozent der Kurskosten, andere dagegen nur 75 oder 80 Prozent. Die Kurse müssen entsprechend zertifiziert sein. Viele Kassen bieten zudem auch eigene Gesundheitskurse an, die meist gratis sind.

Wer für regelmäßige Kurse am Wohnort keine Zeit hat, kann sich bei vielen Krankenkassen auch eine Gesundheitsreise bezuschussen lassen. Ein viertägiger Aufenthalt im Ostseebad Dierhagen mit Aquafitness und autogenem Training kostet den Versicherten zum Beispiel nur 109 Euro – inklusive Doppelzimmer und Halbpension.

Auch Nordic Walking in Wismar, Rückenschule in Graal-Müritz oder Yoga in Sankt Peter Ording sind im Angebot. Die meisten Kassen geben dafür einen Zuschuss von 150 bis 200 Euro pro Jahr, für einzelne Maßnahmen sind jedoch auch 500 Euro pro Jahr möglich.

Der Vergleich der 25 großen Krankenkassen erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 23.08.2017 am Kiosk). In der Online-Datenbank unter www.test.de/krankenkassen sind die Beiträge und Extraleistungen von 75 gesetzlichen Krankenkassen abrufbar.

Zentrale Anlaufstelle zu Digital Health

Heise Medien und Technology Review kooperieren mit MedServation – Zentrale Anlaufstelle zu Digital Health

Pressemitteilung: Hannover, 31. Mai 2017 – Digital Health ist die nächste große Revolution in der Medizin: Neue Technologien für den Gesundheitsmarkt verändern die Arbeit von Medizinern, Kliniken, Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Mit einer zentralen Anlaufstelle wollen Heise Medien, Technology Review und MedServation die Digitalisierung vorantreiben. Auftakt der Kooperation ist eine Digital-Health-Konferenz am 22. November in Berlin.

Digitalisierungsstrategien im Gesundheitswesen versprechen viel: Bessere und effizientere medizinische Versorgung, neue Technologien bei Prävention und Vorsorge, IT-gestützte Diagnoseverfahren, personalisierte Therapien und eine Stärkung der Rolle des Patienten. Gleichzeitig birgt die Digitalisierung aber auch Risiken, etwa durch Datenmissbrauch oder Cyberangriffe auf Krankenhäuser. Um in diesem Spannungsfeld tragfähige Geschäftsmodelle und zukunftsweisende Strategien zu entwickeln, ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten nötig.

„Ziel ist, eine Plattform für alle Fragen im Umfeld von Digital Health aufzubauen. Dafür bündeln wir von Heise unsere Expertise aus dem Veranstaltungsgeschäft und dem Wissen über relevante technologische Trends mit dem Healthcare-Know-how unseres Partners MedServation“, sagt Robert Thielicke, Chefredakteur von Technology Review.

„Wir wollen mit dem Informationsportal sowohl die einzelnen Stakeholder im Zusammenspiel unterstützen als auch den Kommunikationsaustausch mit den Verbrauchern, den Patienten fördern“, ergänzt Dr. med. Johannes Wimmer, Gründer von der MedServation GmbH.

Die Zusammenarbeit startet mit einer Digital-Health-Konferenz am 22. November im Quadriga-Forum in Berlin. Hierzu werden Stakeholder aus Politik, IT-Industrie, Ärzte, Kranken­häuser, Pharmaindustrie und Krankenkassen und Vereinigungen zum Austausch eingeladen. Erwartet werden rund 200 Teilnehmer. Für 2018 sind weitere Aktivitäten geplant.

Heise Medien steht für hochwertigen und unabhängigen Journalismus. Heise verlegt mit c’t und iX zwei erfolgreiche Computertitel, das zukunftsweisende Technologiemagazin Technology Review sowie das mehrfach ausgezeichnete Online-Magazin Telepolis. Der Internet-Auftritt für IT-Interessierte, heise online, ist das Leitmedium für deutschsprachige Hightech-Nachrichten. Mit Konferenzen, Seminaren und Workshops spricht heise Events ein gehobenes IT-Fachpublikum an.

Technology Review: Die deutsche Ausgabe des renommierten M.I.T.-Magazins verbindet mit ihrem redaktionellen Konzept Wissenschaft und Wirtschaft. Technology Review vermittelt monatlich Wissen und Orientierung zu aktuellen Technologietrends und schließt die Lücke zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftstiteln.

MedServation „Driving digital transformation in healthcare“ – MedServation GmbH ist als strategische Beratung auf das Pharma- und Healthcare-Segment spezialisiert. Die Kunden sind internationale Pharmakonzerne, Krankenkassen, Kliniken sowie Gesundheits­ministerien. Neben dem Agenturgeschäft ist MedServation GmbH als Inkubator aktiv und entwickelt Geschäftsideen auf Projektbasis mit dem Ziel, diese als Tochterunternehmen auszugründen. Die MedServation GmbH wurde 2011 von dem Mediziner Dr. Johannes Wimmer gegründet. Philip Jones stieg als Gesellschafter und Geschäftsführer 2015 in die MedServation GmbH ein.

Konservativen Therapien sind oft wirkungsvoller als High-Tech Operationen

Werner Bartens hat es in seinen zahlreichen Büchern immer wieder angeprangert, dass zu viele sinnlose OP’s durchgeführt werden. Nun bekennen sich auch die Orthopäden und Unfallchirurgen dazu. Das ist aus meiner Sicht eine erfreuliche Entwicklung. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass konservative und alternative Therapien über viele Jahre eine OP verhindern oder hinauszögern können. Schade ist nur, dass alternative Methoden wie z. B. Feldenkrais weder von den Krankenkassen noch von anderen Versicherungsträgern bezahlt werden. Nicht verständlich, wenn man bedenkt, dass die positive Wirkung bei den meisten Menschen nachgewiesen werden kann. Unser Gesundheitssystem würde enorme Gelder einsparen, wenn es weniger der Pharmaindustrie und den Operateuren vertrauen würde. Was spricht gegen einen Versuch? Operieren kann man immer noch, wenn gar nichts hilft. Gute Ärzte wissen das. Sinnvoll wäre auch, mehr Schmerzzentren zu fördern.

Orthopäden und Unfallchirurgen:

Zurück zu konservativen Therapien:
Oft wirkungsvoller als manche High-Tech Operation

Baden Baden – Minimalinvasive Operationstechniken, Gelenkaustausch per Computernavigation: Neue Operationstechniken haben auch die Orthopädische Chirurgie und Unfallchirurgie in weiten Bereichen revolutioniert. Das Ergebnis: 280.000 Wirbelsäulenoperationen und 400.000 Operationen zum Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken im vergangenen Jahr in Deutschland. Das ist Weltrekord im internationalen Vergleich. Orthopäden und Unfallchirurgen plädieren jetzt für ein Umdenken und eine Rückbesinnung auf bewährte konservative Behandlungsmethoden zur Vermeidung von chirurgischen Eingriffen. „Konservative Therapien helfen selbst bei massiven Rückenschmerzen oft besser als ein chirurgischer Eingriff“, sagte Professor Dr. Joachim Grifka, ärztlicher Direktor des Orthopädischen Universitätsklinikums Bad Abbach und einer der Präsidenten der diesjährigen Jahrestagung des Verbands der Süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU)  in Baden-Baden.

Nicht jede Verletzung müsse operiert, nicht jede Arthrose mit einem künstlichen Gelenk versorgt werden, so Professor Grifka. „Selbst bei Bänderrissen im Sprung- und Kniegelenk können heute mit  konservativen Therapien identisch gute Ergebnisse erreicht werden wie mit einer Operation“, so Professor Dr. Ulrich Stöckle, Leiter der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Tübingen. Die sechswöchige Fixierung der Gelenke mit speziellen beweglichen Schienen sei hier eine wirkungsvolle Alternative zum chirurgischen Eingriff.

Ähnlich die Situation bei Rückenerkrankungen. „Bei Rückenproblemen kann selbst bei massiven Schmerzen durch eine fortschrittliche orthopädische Schmerztherapie ohne eine Operation wirkungsvoll geholfen werden“, so Professor Dr. Grifka. Das gelte auch für schwerwiegende Rückenerkrankungen, bei denen früher ein operativer Eingriff obligatorisch war. Im Zuge dieser konservativen Therapien würden etwa bei Bandscheibenvorfällen austretende Nerven mit gezielten Injektionen ruhiggestellt. „Die Erfolgsrate dieser minimalinvasiven Behandlungsmethode liegt selbst bei scheinbar operationsbedürftigen Veränderungen bei mehr als 80 Prozent“, schätzt Professor Grifka.

Deutschland: In der Orthopädietechnik weltweit führend

IMG_5288 In der Orthopädie sind konservative Behandlungen mit orthopädietechnischen Mitteln, also mit Bandagen, Schienen und Einlagen seit Jahrzehnten etabliert. Deutsche Hersteller dieser Produkte, zu denen auch High-Tech-Prothesen für Paralympics-Teilnehmer zählen, sind weltweit führend.
Im Alltag der orthopädischen Kliniken profitieren davon Kinder mit Wachstumsstörungen ebenso wie Patienten mit altersbedingtem Gelenkverschleiß.

„Die Bedeutung der Orthopädie-Technik bei der Behandlung wird ungeachtet aller Fortschritte im Operationssaal wieder steigen“, prognostiziert Professor Grifka. Er verweist dabei auf eine aktuelle Entscheidung der Krankenkassen, minimalinvasive operative Eingriffe bei Kniearthrose künftig nicht mehr zu bezahlen.

Training statt arthrosIMG_5561kopische Operationen – Trend zu mehr Eigenverantwortung

15 Millionen Menschen leiden in Deutschland unter Behandlungsbedürftigen Arthrose-Beschwerden. Arthroskopische Operationen waren bisher eine Schlüsseltherapie, um Betroffenen ohne die Belastung eines großen chirurgischen Eingriffs zu helfen. Nachdem diese Eingriffe künftig keine Kassenleistung mehr sind, kommt konservativen Therapien wie Kälteanwendungen, abschwellende Medikamente, und auch Muskeltraining wieder eine wachsende Bedeutung zu. Auch die Patienten würden durch diese Trendwende hin zu sanften Therapien wieder stärker gefordert. Die Herausgeber von Ratgeberbüchern wie „Die Knieschule“ oder „Die Gelenkschule“ melden steigende Auflagen. Der neue Kurs der Krankenkassen weist auch klar den Trend zu wachsender Eigenverantwortung für die Patienten, etwa durch verändertes Verhalten im Alltag und eben gezielte Übungsprogramme, selbst wieder mehr zur Vermeidung von Rücken- und Gelenkerkrankungen beizutragen.

Kernspin-Diagnose: „Zwei Drittel aller Befunde sind medizinisch ohne Bedeutung“

Orthopäden und Unfallchirurgen verwiesen beim diesjährigen VSOU-Kongress auch besonders kritisch auf die wachsende „Reparaturmentalität“ und überzogenes Anspruchsdenken mancher Patienten. Dazu zähle etwa die Forderung nach im Einzelfall völlig „überdimensionierten“ Diagnosemethoden „egal was es kostet und wer das bezahlt“. Die Ärzte seien dabei dann oft unfreiwillig Puffer zwischen Patienten, die Maximales fordern, und den Krankenkassen, die viele Dinge einfach nicht bezahlen. Gerade die immer genaueren Diagnosemethoden sind nach Erfahrung der Mediziner aber auch eine der Ursachen für die wachsende Zahl von oft überflüssigen orthopädischen Operationen. So zeigten Rückenuntersuchungen mit dem Kernspintomographen vielfach Veränderungen am Rücken, die letztendlich gar nicht Ursache vorhandener Rückenschmerzen seien. „Dabei zeigt die Praxis: Zwei Drittel der per Kernspin erkennbaren Befunde sind eigentlich medizinisch ohne Bedeutung“, sagte Professor Grifka.

Die Deutschen vertrauen den Krankenkassen

Deutsche trauen Internetanbietern nicht, aber den Krankenkassen

Nur 19 Prozent der erwachsenen Deutschen vertrauen Internetanbietern bezüglich des sorgsamen Umgangs mit ihren persönlichen Daten. Das geht aus dem Data Monitor 2015 von SAS Deutschland hervor. Ähnlich wenig Vertrauen genießen auch Telekommunikationsunternehmen (28 Prozent). Damit sind gerade die Branchen Schlusslichter, „die stark für Innovation und die Etablierung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle stehen“, wie es in der Studie heißt. Großes Vertrauen bei Dreiviertel der Befragten genießen dagegen Krankenkasse, Finanzämtern und Ärzte bzw. Krankenhäuser.

Die Grafik zeigt, wem die Deutschen bzgl. des sorgsamen Umgangs mit persönlichen Daten vertrauen.

Ärzte, Krankenkassen und Banken werden von mehr als der Hälfte der Deutschen als vertrauenwürdig eingestuft, was den Umgang mit den persönlichen Daten angeht. Das überrascht allerdings. Einige Krankenkassen und Ärzte nehmen es nicht immer so genau mit dem Datenschutz. Und die vielen Gesundheitsapps dienen nicht nur der Gesundheit, sondern sehr oft dazu, einen Einblick in das Gesundheitsverhalten des Users zu gewinnen.

Infografik: Deutsche trauen Internetanbietern nicht | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

 

Wirkungslose ärztliche Leistungen kosten sehr viel Geld

Überversorgung und Behandlungskosten vermeiden

Ärzte verordnen immer wieder Leistungen, die unnötig oder manchmal sogar schädlich für Patienten sind, weil Patienten das zum Teil einfordern, vor allem aber weil es Geld bringt. Dazu zählen auch die IGeL Angebote, die von Ärzten erbracht, aber von den gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen nicht bezahlt werden.

Inzwischen ist ein funktionierender Markt rund um diese Leistungen entstanden. Hier ein Beispiel:

Beispiel für IGeL - Vermarktung in der Arztpraxis

Beispiel für IGeL – Vermarktung in der Arztpraxis

Mit Hilfe von TV-Spots und Videoclips sollen Patienten im Wartezimmer auf die Notwendigkeit der IGeL Leistungen eingestimmt werden. Für Ärzte ist es dann ein Leichtes diese Leistungen ihren Patienten zu verkaufen, obwohl die Ärzte sehr genau wissen, dass viele IGeL Leistungen völlig unnütz sind.

Man darf sich also getrost fragen, ob eine Negativliste nicht eher dazu beiträgt, dass Leistungen, die bislang von den Krankenkassen übernommen wurden, in den Bereich der IGeL Leistungen abgedrängt werden. Für die Ärzte wäre das ein gutes Zusatzgeschäft, könnten sie so die Preise erhöhen. Man schimpft gemeinsam auf die Kassen und schafft auch noch eine Vertrauensbasis der besonderen Art. Im Grunde bleibt dann alles beim alten für die Ärzte. Und die Patienten dürfen am Ende die ganze Zeche selbst bezahlen.

Viel Geld könnten die Krankenkassen sparen, wenn sie das Mammogrphiescreening abschaffen würden. Es hat sich nicht als derart sinnvoll erwiesen, wie es einst verkündet wurde. Frauen, die keine Mammaographie wollten, wurden immer wieder bedrängt, zum Screening zu gehen, obwohl in vielen Fällen eine Ultraschalluntersuchung ausreichend gewesen wäre. Mit der Angst vor Brustkrebs lassen sich gute Geschäfte machen. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn profitorientierte Ärzte derartige Ängste schamlos ausnutzen? Die Einführung des Screening wurde mit viel Geld beworben. Eine Abschaffung würde wahrscheinlich eher lautlos vor sich gehen.

121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)18. bis 21. April 2015, Congress Center Rosengarten Mannheim

DGIM fordert Benennung unnötiger medizinische Leistungen

Wiesbaden – Nicht immer ist medizinisches Handeln am Patienten sinnvoll und notwendig. Mit diesem Hinweis veröffentlicht die US-amerikanische Ärzte-Initiative „Choosing wisely“ seit 2012 Listen mit ärztlichen Leistungen, die sich als wirkungslos oder sogar schädlich erwiesen haben. Eine ähnliche Liste veröffentlichten Schweizer Internisten im Mai 2014. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) sieht in diesen Initiativen ein Vorbild für Deutschland, um Überbehandlung zu vermeiden und damit auch Kosten zu senken. Mit einer neuen Task Force möchte die DGIM hierzulande mehr Bewusstsein für das Problem schaffen.

„Verschreiben Sie keine Antibiotika gegen Atemwegsinfekte. Wiederholen Sie eine Darmspiegelung nur alle zehn Jahre, sofern die Resultate unauffällig sind. Machen Sie kein Osteoporose-Screening bei Frauen unter 65 Jahren, wenn kein erhöhtes Risiko vorliegt.“ Dies sind drei Beispiele für medizinische Leistungen, die die amerikanische und die Schweizer Initiative infrage stellen. „Viele medizinische Eingriffe bedeuten auch eine Belastung für den Patienten“, sagt der DGIM-Vorsitzende Professor Dr. med. Michael Hallek aus Köln. „Als Ärzte ist es nicht nur unsere Pflicht zu behandeln, sondern auch Behandlungen zu unterlassen, wenn sie dem Patienten nichts nützen oder ihm sogar schaden könnten.“

Bei vielen Leistungen auf diesen Listen handelt es sich um lang etablierte Methoden, die nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand entsprechen. Denn nicht immer handelten Ärzte nach dem neuesten Stand der Erkenntnis, sondern nutzen Methoden, die sie aus eigener Erfahrung kennen, so Hallek: „Erfahrung ist zwar extrem wichtig, doch wenn nicht regelmäßig ein Abgleich mit der medizinischen Entwicklung stattfindet, hängt veraltetes Wissen als Ballast an uns und den Patienten und bindet auch Mittel, die an anderer Stelle fehlen“, so der Internist. Problematisch sei zudem, dass das Gesundheitssystem zuweilen falsche ökonomische Anreize setze. Für das Gespräch mit dem Patienten etwa oder das bewusste Unterlassen von Behandlungen bekommt ein Arzt wenig erstattet, so der Direktor der Klinik für Innere Medizin I der Universität zu Köln: „Das Gespräch mit dem Patienten ist eine wichtige ärztliche Tätigkeit, die künftig besser honoriert werden muss, auch wenn der Arzt anschließend keine weitere Untersuchung anordnet oder kein Medikament verschreibt.“

Die neue Task Force „Unnötige Leistungen“ der DGIM will für diese Problematik sensibilisieren. „Wir müssen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass ein Zuviel an medizinischer Fürsorge ähnlichen Schaden anrichten kann, wie das Unterlassen einer nötigen Leistung“, sagt Task-Force-Leiter Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß aus Göttingen, der ebenfalls dem Vorstand der DGIM angehört. Die amerikanischen Empfehlungen seien dafür eine sehr gute Hilfe, aber nicht ohne weiteres auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Deswegen arbeitet die DGIM an eigenen Empfehlungen. „Ein stärkeres Bewusstsein für die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen kann nicht nur eine Qualitätssteigerung, sondern auch eine sinnvolle Kosteneinsparung für das Gesundheitswesen bedeuten“, betont Hallek. Im Rahmen der Eröffnungs-Pressekonferenz am Samstag, den 18. April 2015 anlässlich des 121. Internistenkongresses in Mannheim diskutieren Experten die Initiative „Choosing wisely“ aus der Perspektive verschiedener internistischer Fachbereiche.

Terminhinweise:

Plenarvortrag „Die ärztliche Kunst des Seinlassens“
Referent: Prof. Giovanni Maio, Freiburg
Termin: Samstag, 18. April 2015, 11.45 bis 12.15 Uhr
Ort: Congress Center Rosengarten, Mannheim, Saal 4
Adresse: Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
 
Klinisches Symposium „Choosing Wisely – Klug Entscheiden“
Vorsitz: Prof. Michael Hallek, Köln
Termin: Sonntag, 19. April 2015, 10.00 bis 11.30 Uhr
Ort: Congress Center Rosengarten, Mannheim, Saal 4
Adresse: Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim