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BGH stellt mit Urteil Bedeutung des Verbraucherschutzes infrage

BDP kritisiert Haltung des Bundesgerichtshofes zum Schutz von Berufsbezeichnungen

Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) durch den Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 151/17) zum Urteil des OLG München vom 30.7.17 stellt das Gericht die juristische Bedeutung des Verbraucher-schutzes infrage.

Der BGH bezieht sich auf die Berufsbezeichnung Wirtschaftspsychologin/ Wirtschaftspsychologe, bei der er entgegen der Realitäten beim Themenfeld psychische Belastungen am Arbeitsplatz annimmt, dass der Verbraucher keinen Rat in Lebenskrisen oder klinisch-psychologische Kompetenzen und demgemäß keine umfassende universitäre Ausbildung in Psychologie erwarte. „Die Entscheidung des BGH erzeugt eine unnötige gesellschaftliche Verunsicherung für die  und schwächt die notwendige Vertrauensstellung, die Psychologinnen und Psychologen mit Klienten grundsätzlich benötigen“, so Michael Ziegelmayer, Vizepräsident des BDP, „für einen durchschnittlich verständigen Leser setzt die Bezeichnung ‚Psychologin‘ bzw. ‚Psychologe‘ selbstverständlich voraus, dass auch ein Psychologiestudium erfolgreich absolviert wurde. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher steht nicht weniger als die Gewissheit in Frage, sich auf die unterstellte Kompetenz eines Berufstitels verlassen zu können.“

Berufsbezeichnungen geben dem Verbraucher Orientierung und regulieren einen fairen Wettbewerb. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sieht sich insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz in der Pflicht, eine verlässliche Orientierung zu geben. Dieses Urteil öffnet jedoch Tür und Tor für eine akademische Beliebigkeit auch in anderen Berufsfeldern der Psychologie, zum Schaden der Hilfesuchenden. Eine aktuelle Entscheidung des LG Bielefeld (Urteil vom 13.7.18 Az.: 3 O 236/18) zeigt, dass die Entscheidung des BGH nicht unumstritten ist.

Der BDP veröffentlicht regelmäßig öffentlich zugängliche Studiengangslisten, die den fachlichen Anforderungen einer vollwertigen psychologischen Ausbildung entsprechen und eine hohe Qualität der Absolventinnen und Absolventen gewährleistet. Das kostenfreie BDP-Psychologenportal (www.psychologenportal.de) gibt zudem Orientierung bei der Suche nach psychologisch kompetenten Kontakten im gesamten Bundesgebiet.

Arzneimittelbehörden rufen zur Meldung von Nebenwirkungen auf

Europaweit rufen Arzneimittelbehörden zur verstärkten Meldung von Nebenwirkungen auf

Zum zweiten Mal fordern derzeit alle europäischen Arzneimittelbehörden in einer gemeinsamen Kampagne Patientinnen und Patienten dazu auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Meldungen von Nebenwirkungen, die nach der Einnahme rezeptfreier Arzneimittel aufgetreten sind. Denn auch bei diesen sogenannten OTC-Produkten können Nebenwirkungen auftreten, deren Meldung einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit darstellen. OTC ist die Abkürzung des englischen Begriffs „Over The Counter“ und bedeutet wörtlich übersetzt „Über den Ladentisch“. Der Begriff bezeichnet alle nicht verschreibungspflichtigen Produkte und Arzneimittel zur Selbstbehandlung.

Pharmaunternehmen sowie Ärzte und Apotheker beziehungsweise deren Arzneimittelkommissionen sind über ihre jeweilige Berufsordnung zur Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, den sogenannten Nebenwirkungen, verpflichtet. Diese Meldungen sind wichtig, um Arzneimittelrisiken möglichst schnell zu identifizieren, da die Behörden dazu auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen sind. Sie filtern aus der Fülle der berichteten Symptome diejenigen heraus, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sind.

„Ob nach der Einnahme verschreibungspflichtiger oder rezeptfreier Arzneimittel: Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen“, so Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Das BfArM informiert im Zusammenhang mit dieser Kampagne auch auf seinem Twitter-Kanal (https://twitter.com/bfarm_de) darüber, wie wichtig das Melden von Nebenwirkungen ist. Patientinnen und Patienten werden per Animation und über Tweets dazu aufgefordert, die Packungsbeilage zu lesen und die Anweisungen zur Dosierung und Einnahmedauer von Arzneimitteln zu beachten.

Erfahrungsgemäß werden nicht alle Verdachtsfälle gemeldet. Die Gründe dafür sind vielfältig. So informieren Patientinnen und Patienten ihren Arzt nicht über jede Beobachtung, oder der Zusammenhang zwischen einer Reaktion oder einem Symptom und dem Arzneimittel wird nicht hergestellt, weil beispielsweise die Symptome einer Grunderkrankung zugeordnet werden. Nebenwirkungen zu Arzneimitteln, die sich bereits länger auf dem Markt befinden, werden bekanntermaßen weniger häufig gemeldet als solche von neuen Arzneimitteln.

Sollte ein Verdacht noch nicht durch den Arzt oder Apotheker gemeldet worden sein, oder Betroffene sind unsicher, ob eine solche Meldung erfolgt ist, besteht für sie die Möglichkeit, diese Meldung auch selbst vorzunehmen. Das BfArM bietet dazu auf seiner Internetseite ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular an sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können:

www.bfarm.de/uawmelden

Wenn Sie den Verdacht einer Nebenwirkung melden möchten, beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:

  1. Die Meldung der Nebenwirkung ersetzt nicht den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann und darf beurteilen, ob beispielsweise eine Dosisreduktion oder gar ein Absetzen des verdächtigten Medikaments notwendig und medizinisch sinnvoll ist.
  2. Die medizinische Beurteilung des Falles durch einen Arzt oder eine Ärztin, die den Patienten und die medizinischen Hintergründe gut kennt, stellt eine wichtige Informationsquelle dar. Eventuell vorhandene Arztbriefe oder Krankenhausberichte sollten der eigentlichen Meldung daher zusätzlich beigefügt werden.

Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung in die Datenbank übermittelt und selbstverständlich vertraulich behandelt.

Beobachtung von Arzneimitteln nach der Zulassung

Die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln sind zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die klinische Erprobung eines Arzneimittels an einer relativ geringen Zahl von Patienten durchgeführt wird. Seltene oder sehr seltene unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen oder andere Risiken im Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung können in klinischen Prüfungen üblicherweise nicht erkannt werden. Diese Patientinnen und Patienten sind zudem unter verschiedenen Aspekten für die klinische Prüfung besonders ausgewählt worden, was nicht notwendigerweise den Bedingungen bei der breiten Anwendung des Arzneimittels entspricht.

Das Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und ausgewertet werden. Dies ist eine der Aufgaben des BfArM und des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI). Die Meldung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen ist hierzu ein wichtiger Baustein.

 

Zentrale Anlaufstelle zu Digital Health

Heise Medien und Technology Review kooperieren mit MedServation – Zentrale Anlaufstelle zu Digital Health

Pressemitteilung: Hannover, 31. Mai 2017 – Digital Health ist die nächste große Revolution in der Medizin: Neue Technologien für den Gesundheitsmarkt verändern die Arbeit von Medizinern, Kliniken, Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Mit einer zentralen Anlaufstelle wollen Heise Medien, Technology Review und MedServation die Digitalisierung vorantreiben. Auftakt der Kooperation ist eine Digital-Health-Konferenz am 22. November in Berlin.

Digitalisierungsstrategien im Gesundheitswesen versprechen viel: Bessere und effizientere medizinische Versorgung, neue Technologien bei Prävention und Vorsorge, IT-gestützte Diagnoseverfahren, personalisierte Therapien und eine Stärkung der Rolle des Patienten. Gleichzeitig birgt die Digitalisierung aber auch Risiken, etwa durch Datenmissbrauch oder Cyberangriffe auf Krankenhäuser. Um in diesem Spannungsfeld tragfähige Geschäftsmodelle und zukunftsweisende Strategien zu entwickeln, ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten nötig.

„Ziel ist, eine Plattform für alle Fragen im Umfeld von Digital Health aufzubauen. Dafür bündeln wir von Heise unsere Expertise aus dem Veranstaltungsgeschäft und dem Wissen über relevante technologische Trends mit dem Healthcare-Know-how unseres Partners MedServation“, sagt Robert Thielicke, Chefredakteur von Technology Review.

„Wir wollen mit dem Informationsportal sowohl die einzelnen Stakeholder im Zusammenspiel unterstützen als auch den Kommunikationsaustausch mit den Verbrauchern, den Patienten fördern“, ergänzt Dr. med. Johannes Wimmer, Gründer von der MedServation GmbH.

Die Zusammenarbeit startet mit einer Digital-Health-Konferenz am 22. November im Quadriga-Forum in Berlin. Hierzu werden Stakeholder aus Politik, IT-Industrie, Ärzte, Kranken­häuser, Pharmaindustrie und Krankenkassen und Vereinigungen zum Austausch eingeladen. Erwartet werden rund 200 Teilnehmer. Für 2018 sind weitere Aktivitäten geplant.

Heise Medien steht für hochwertigen und unabhängigen Journalismus. Heise verlegt mit c’t und iX zwei erfolgreiche Computertitel, das zukunftsweisende Technologiemagazin Technology Review sowie das mehrfach ausgezeichnete Online-Magazin Telepolis. Der Internet-Auftritt für IT-Interessierte, heise online, ist das Leitmedium für deutschsprachige Hightech-Nachrichten. Mit Konferenzen, Seminaren und Workshops spricht heise Events ein gehobenes IT-Fachpublikum an.

Technology Review: Die deutsche Ausgabe des renommierten M.I.T.-Magazins verbindet mit ihrem redaktionellen Konzept Wissenschaft und Wirtschaft. Technology Review vermittelt monatlich Wissen und Orientierung zu aktuellen Technologietrends und schließt die Lücke zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftstiteln.

MedServation „Driving digital transformation in healthcare“ – MedServation GmbH ist als strategische Beratung auf das Pharma- und Healthcare-Segment spezialisiert. Die Kunden sind internationale Pharmakonzerne, Krankenkassen, Kliniken sowie Gesundheits­ministerien. Neben dem Agenturgeschäft ist MedServation GmbH als Inkubator aktiv und entwickelt Geschäftsideen auf Projektbasis mit dem Ziel, diese als Tochterunternehmen auszugründen. Die MedServation GmbH wurde 2011 von dem Mediziner Dr. Johannes Wimmer gegründet. Philip Jones stieg als Gesellschafter und Geschäftsführer 2015 in die MedServation GmbH ein.

Mineralölrückstände in Lebensmitteln

foodwatch-Test: Gefährliche Mineralöl-Rückstände in Reis, Nudeln, Cornflakes & Co. gefunden – Viele Altpapierverpackungen sind Gesundheitsrisiko für Verbraucher

Deutschland_Gruppenfoto_finalBerlin, 27. Oktober 2015. Nudeln, Reis, Cornflakes und andere Lebensmittel sind oft mit gesundheitsgefährdenden Mineralölrückständen belastet. Das ist das Ergebnis einer umfangreichen Laboranalyse der Verbraucherorganisation foodwatch. Von den insgesamt 120 Produkten aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden enthielten demnach 43 Prozent sogenannte aromatische Mineralöle – diese stehen in Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein. In Deutschland war jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42 Produkten) mit aromatischen Mineralölen belastet – darunter die Cornflakes von Kellogg’s, der Spitzen-Langkornreis von reis-fit und der Bio-Weichweizengrieß von Rewe. Eine wesentliche Quelle für die Verunreinigungen sind Verpackungen aus Altpapier: Darin enthaltene Mineralöle aus Druckfarben sowie etliche andere gefährliche Substanzen wie Weichmacher und Lösungsmittel können auf Lebensmittel übergehen.

„Obwohl die Problematik seit Jahren bekannt ist, enthalten noch immer zahlreiche Lebensmittel gefährliche Mineralölbestandteile – der gesundheitliche Verbraucherschutz versagt hier auf der ganzen Linie“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Die Lebensmittelhersteller handeln offenbar nur auf Druck. Deshalb müssen Bundesregierung und EU endlich aktiv werden. Ein Fokus muss dabei auf die Verpackungen gelegt werden: So umweltfreundlich das Recycling von Altpapier auch ist, als Lebensmittelverpackung kann daraus ein echtes Gesundheitsrisiko werden.“
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Konkret forderte foodwatch:

• Die EU muss „funktionelle Barrieren“ für alle Lebensmittelverpackungen aus Papier vorschreiben. Denn es gibt bereits heute geeignete Materialien z.B. für Innenbeutel oder Beschichtungen, die Altpapier und Produkt so voneinander trennen, dass sowohl Mineralöle als auch hunderte weitere, zum Teil gesundheitsgefährdende Chemikalien nicht auf die Lebensmittel übergehen können.

• Die EU muss erstmalig Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln erlassen – bei den besonders kritischen aromatischen Mineralölen (MOAH) muss Null-Toleranz gelten. Dadurch wird sichergestellt, dass auch aus anderen Quellen (Produktionsmaschinen, Transport-Umverpackungen etc.) kein Mineralöl in gesundheitsgefährdenden Mengen auf Lebensmittel übergehen kann.

Bis eine EU-weite Regelung verabschiedet ist, forderte foodwatch die Bundesregierung auf, unverzüglich entsprechende nationale Gesetze zu erlassen.

Gerade Bio-Lebensmittel sind oft in Altpapier verpackt

Gerade Bio-Lebensmittel sind oft in Altpapier verpackt

Mineralöle sind die größte Verunreinigung im menschlichen Körper. Sowohl die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als auch das zuständige deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verweisen auf das krebserregende Potenzial aromatischer Mineralöle. „Deshalb sollte kein nachweisbarer Übergang von MOAH auf Lebensmittel stattfinden“, folgerte das BfR bereits 2012. In dem von foodwatch beauftragten Labortest fanden sich neben aromatischen Mineralölen (MOAH) in vier von fünf Produkten auch sogenannte gesättigte Mineralöle (MOSH), meist jedoch in geringer Konzentration. Gesättigte Mineralöle reichern sich im Körper an und können Organe schädigen. Für die Laboranalyse hat foodwatch 120 trockene und lang haltbare Lebensmittel ausgewählt – Produkte, die für die Migration von Mineralölen bekanntermaßen anfällig sind. In den Test waren Markenprodukte ebenso wie Handelsmarken integriert, konventionelle ebenso wie Bio-Produkte. Das vollständige Testergebnis ist unter www.mineraloel-test.foodwatch.de im Internet abrufbar.

In Deutschland war die Mineralölbelastung von Lebensmitteln durch einen Test von Adventskalendern durch die Stiftung Warentest im Dezember 2012 in den öffentlichen Fokus gerückt. Bereits vorher hatte ein mehrjähriges Forschungsprojekt im Auftrag der Bundesregierung gezeigt, dass bestimmte Lebensmittelgruppen die bedenklichen Substanzen aus der Altpapierverpackung aufnehmen, und war bereits damals zum Schluss gekommen, dass Barrieren für Altpapierverpackungen erforderlich seien. Auf entsprechende, ihre Gesundheit konsequent schützende gesetzliche Vorschriften warten Verbraucher bislang vergeblich.

Hier können Sie die Forderungen von foodwatch unterstützen:

foodwatch forderte die Europäische Kommission auf, sogenannte „funktionelle Barrieren“ für alle Lebensmittelverpackungen aus Papier vorzuschreiben sowie erstmals Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln zu erlassen. Mit einer unter www.mineraloel-aktion.foodwatch.de gestarteten E-Mail-Aktion können Verbraucherinnen und Verbraucher EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis auffordern, tätig zu werden.

https://drive.google.com/file/d/0By5nb3ePBP31Y3RlMks2b1Ayb2c/view

Scientific Opinion on Mineral Oil Hydrocarbons in Food

Hier finden Sie das EFSA Journal 2012;10(6):2704

 

 

foodwatch informiert: Thema: Allergen-Kennzeichnung

Bessere Allergen-Kennzeichnung: Bundesernährungsministerium reagiert teilweise auf Kritik – Weiterhin mangelhafte Information bei Zusatzstoffen und Aromen

Berlin, 18. November 2014. Das Bundesernährungsministerium hat seinen Entwurf für die Allergen-Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln nachgebessert. Es reagiert damit auf die Kritik, die unter anderem die Verbraucherorganisation foodwatch im August 2014 in einer Stellungnahme an das Ministerium geäußert hatte.

Ursprünglich hatte das Ministerium vorgesehen, dass Gastwirte, Bäcker oder Metzger in vielen Fällen lediglich mündlich über allergieauslösende Inhaltsstoffe in unverpackten Lebensmitteln informieren. Nun sollen die Lebensmittelunternehmen eine schriftliche Dokumentation über die Allergene „für den Endverbraucher auf Nachfrage leicht zugänglich“ machen. Zudem sollen die Kunden in jedem Fall „vor Kaufabschluss“ anstatt „spätestens bei Abgabe“ der  Lebensmittel informiert werden. Diese Änderungen gehen aus dem neuen Entwurf des Ministeriums für eine Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlL-MIEV) vom 13. November 2014 hervor.

Oliver Huizinga, foodwatch-Experte für Lebensmittelkennzeichnung, wertete die Änderungen als Fortschritt für Allergiker. Schließlich sei bekannt, dass bei einer nur mündlichen Information über die 14 Hauptallergene die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften erheblich größer ist. Dennoch lasse der Verordnungsentwurf viele Probleme ungelöst. „Richtig wäre es, die Verbraucher bei loser Ware genauso über wesentliche Produkteigenschaften zu informieren, wie es bei verpackten Lebensmitteln längst vorgeschrieben ist“, so Huizinga. „Ernährungsminister Christian Schmidt enthält uns weiterhin wesentliche Angaben über die Inhaltsstoffe vor. Es ist inakzeptabel, dass die Verbraucher nicht auch bei loser Ware über alle eingesetzten Aromen und Zusatzstoffe ins Bild gesetzt werden müssen.“ Für einige Zusatzstoffe muss bei Brot in Bedientheken oder Speisen in der Gastronomie überhaupt keine Deklaration erfolgen, bei anderen nur in Form von Gruppen (z.B. „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“).

Anmerkung d. Redaktion:

Ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf die Auskünfte, die ich mündlich erhalte. Da habe ich in früheren Jahren schon viel zu viele unangenehme Überraschungen erlebt. Manche lügen einen sogar frech ins Gesicht, obwohl sie wissen, dass es lebensgefährlich werden kann. Bedauerlich, dass man vom Gesetzgeber nicht geschützt wird.