Archiv der Kategorie: Datenschutz

Big Brother im vernetzten Krankenhaus?

Wird jetzt die Würde des Menschen durch die Digitalisierung antastbar?

Nicht alles, was machbar ist, darf auch gemacht werden. Zwar gibt es viel zu wenig Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen, dennoch darf dieser miserable Zustand nicht als Rechtfertigung für eine ständige Überwachung von Patienten und alten Menschen dienen. Hinzu kommt noch, dass es eine wirklich sichere Datenübertragung nicht gibt und wahrscheinlich auch nicht geben wird. Die neuesten Häckerangriffe haben das sehr deutlich gemacht. Es muss daher sehr genau überlegt werden, welche Art von Überwachung wirklich notwendig ist, um Patienten einen besseren Schutz zu bieten. Je mehr Technik zum Einsatz kommt, desto geringer fällt der Kontakt zu anderen Menschen aus. Bevor Sie für Ihre Angehörigen entscheiden, empfehlen wir Ihnen das Buch „Einsamkeit“ von Manfred Spitzer zu lesen.

Jetzt folgt ein sogenannten Autorenbeitrag (PM), den wir hier gerne zur Diskussion stellen wollen.

Überwachung verbessert Versorgung

Patienten mit dem Tablet überwachenImmer mehr Technologien ziehen in den Gesundheitsbereich ein: von der Telemedizin über intelligente Betten bis hin zu Patientenakten in der Cloud. Diesen Fortschritt begünstigen Big Data, Internet of Things und die Telematik. Digitalisierung verspricht Effizienzsteigerung bei mehr Flexibilität und Kostensenkung. Mit dem Einzug neuer Technologien in die Gesundheitsbranche geht meist die kontinuierliche elektronische Dokumentation des Patientenzustandes einher. Das Ziel: die Versorgung grundlegend zu verbessern und Pflegepersonal nachhaltig zu entlasten. Derzeit verhindern noch ethische Bedenken aufgrund der ständigen Überwachung von Patienten sowie gesetzliche Auflagen die flächendeckende Einbindung vieler Technologien, die bereits zu Optimierungen im Krankenhaus- und Pflegealltag führen könnten.

Smarte Helfer für zu Hause

Jeder fünfte Deutsche ist über 65 Jahre alt[1]: Die Auswirkungen des demografischen Wandels machen sich vor allem durch eine wachsende Zahl an Pflegebedürftigen bemerkbar. Im Zuge dessen steigt der Bedarf an digitalen Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben. Bereits die Nutzung von alltagsunterstützenden Systemen erleichtert die Eigenständigkeit von Senioren: Wearables heißen die intelligenten Helfer in Form von smarten Endgeräten, die Pflegebedürftige auf Wunsch im Alltag unterstützen. Ein kleines Handy, das mit einem 3-D-Bewegungssensor und einer Zwei-Wege-Kommunikation ausgestattet ist, erkennt und meldet etwa einen Sturz. Daraufhin sendet das Wearable ein Notrufsignal ab. Falls die gestürzte Person keine Auskunft über ihren Standort geben kann, lässt sich mithilfe von GPS-Satelliten oder GMS-Ortung die Position des Sturzdetektors ermitteln. Weitere Haushaltshilfen wie smarte Abschaltsysteme sorgen dafür, dass Herd oder Ofen nicht die Höchsttemperatur oder die einprogrammierte Nutzzeit überschreiten. Die Rund-um-die-Uhr-Beobachtung durch die Wearables dient nur einem Zweck: mehr Sicherheit für Senioren im eigenständigen Alltag. Obwohl die Geräte Tätigkeiten oder Standorte ihrer Besitzer täglich dokumentieren, da sonst eine Unfallprävention sowie rechtzeitige Hilfeleistung nicht gegeben wären, steht der Mehrwert für die Lebensqualität deutlich über den ethischen Bedenken. Die Nutzung der Wearables in den eigenen vier Wänden erfolgt zudem freiwillig, Pflegebedürftige erhalten dadurch wesentlich mehr Selbstständigkeit und verlängern die Zeit zu Hause.

Betten überwachen

Intelligente Krankenhausbetten können heutzutage den Patientenzustand ununterbrochen dokumentieren: Kleine, smarte Sensoren im vernetzten Bett liefern Messwerte, die mithilfe von Mikroprozessoren mit komplexen Logikeinheiten verarbeitet werden. Die gesammelten Informationen stehen Krankenhaus- oder Pflegepersonal in der Regel flexibel abrufbar zur Verfügung, so lässt sich der Patientenzustand jederzeit von unterschiedlichen Orten überwachen. Eingebaute Wiegesensoren mit Frühwarnsystemen erfassen etwa Bewegungen und erkennen, ob das Bett verlassen wird. Sobald der Patient aufsteht, erhält das Pflegepersonal ein Signal und kann rechtzeitig eingreifen, um Unfälle zu vermeiden. Zudem erkennen smarte Feuchtsensoren in einer Matte unter dem Bettlaken eventuelle Inkontinenz und eine kompatible Ruffunktion sorgt dafür, dass Pfleger sich zeitnah um die Patienten kümmern können. Eine unmittelbare Versorgung stellt in diesen Fällen einen würdevollen Umgang sicher. Die Pflegebetten, die bereits auf dem Markt sind, passen gut in eine Klinik-Umgebung – auf Intensivstationen rettet die ständige elektronische Überwachung eines Patienten bereits Leben. In diesem Fall besteht selten die Möglichkeit, vor der Behandlung eines Patienten dessen Einverständnis zur Überwachung durch das vernetzte Bett einzuholen. Eine Lücke zugunsten der Versorgung, denn Pfleger können bei Patienten mit lebensbedrohlichen Verletzungen jederzeit den Zustand, auch aus der Ferne, abfragen oder werden bei einem Notfall rechtzeitig benachrichtigt. Für Pflegeeinrichtungen eignen sich intelligente Betten ebenso: In Dienstzimmern und Büros findet die Pflegeplanung statt, von dort alle Patienteninformationen unmittelbar abzurufen, ermöglicht mehr Komfort, Privatsphäre und Patientenwürde für Bewohner. Zudem stehen die gesammelten Daten bereit, um daraus Regeln abzuleiten, die sich zu einem Wissen entwickeln, auf dessen Basis der Krankenhaus- und Pflegealltag effizienter geplant werden kann.

Daten mobil zugänglich machen

Die erfolgreiche Umsetzung von Digitalisierungsstrategien und der Mehrwert für die Patientenbehandlung könnten sich beispielsweise bei der Etablierung einer elektronischen Patientenakte zeigen. Um einen Datenpool zu schaffen, sollte die vollständige Dokumentation einer Patientengeschichte zentralisiert stattfinden. Das ermöglicht Fachkräften bei Therapien, Behandlungen oder Überweisungen auf die gesamte Krankengeschichte zuzugreifen – damit einher geht Transparenz bei den Weiterbehandlungen. Notwendig ist jedoch ein Sicherheitsmanagement: Sobald etwa Pflegedienste von unterwegs per Smartphone oder Tablet auf Klientenmanagement, Pflegedokumentation, Patientenakten und Tourenplanung zugreifen, gilt es verschärfte

Maßnahmen für die Datensicherheit einzurichten. Gleiches gilt für medizinische Versorgungszentren, die durch die wachsende Ambulantisierung von Krankenhäusern ebenfalls von elektronisch gespeicherten und mobil zugänglichen Patientenakten profitieren. IT-Abteilungen sind in der Regel für die Software zuständig, sodass notwendige Systeme einwandfrei laufen. Wichtig dabei: eine sichere Transportverschlüsselung durch SSL oder TLS für das Versenden von internen Informationen. Ziel ist die Prävention vor Cyberangriffen und missbräuchlicher Nutzung der Daten durch Dritte.

 Legitime Überwachung?

Gleichzeitig mit der steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen nehmen auch die Forderungen nach Selbstständigkeit im Alter zu. Um den Wünschen und Bedürfnissen der älteren Generation zu entsprechen, ist ein mentaler Schritt der Gesundheitsbranche notwendig: Eine neue digitale Ära zur Verbesserung der Patientenversorgung steht an. Um Fortentwicklungen in der Gesundheitsbranche zu erzielen, kommt keine Einrichtung mehr an Vernetzung und Digitalisierung vorbei – damit einher geht die Zunahme der elektronischen Überwachung von Patienten. Neben diesen Vorzügen birgt die fortschreitende Digitalisierung aber auch ethische Bedenken bei der ständigen Dokumentation von Patientendaten: Verlieren die Patienten ihre Privatsphäre und die Möglichkeit, völlig frei zu entscheiden? Hierbei kommt es vor allem auf den Umgang mit personenbezogenen Daten an, diese sollten einem strengen Schutz unterliegen und nur für Zwecke genutzt werden, die die Lebensqualität von Senioren steigern. In die ethische Diskussion um die Legitimität der Überwachung von Patienten in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen muss daher das große Plus für die Versorgung einfließen. Ein effizientes Wissensmanagement sollte zudem ein weiteres Ziel von Digitalisierungsstrategien sein: Wie können die gesammelten Daten verschiedener Patienten geschützt und zum Vorteil einer besseren Versorgung genutzt werden?

Der Autor:

Karsten Glied ist Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH, die sich auf maßgeschneiderte IT- und Technik-Lösungen für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft spezialisiert hat. Als studierter Diplom-Betriebswirt entwickelte er schon lange vor dem Megatrend „Digitalisierung“ Strategien für eine bessere Verzahnung von IT mit den fachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen eines Unternehmens. Zudem tritt er als Vortragender auf internationalen Konferenzen auf und referiert rund um die Themen Digitalisierung und „IT Business Alignment“. Weiterhin publiziert Karsten Glied Beiträge mit dem Schwerpunkt IT und Digitalisierung

 

[1] Statistisches Bundesamt 2017: Demografischer Wandel in Deutschland.

 

 

 

Der Umgang mit sensiblen Patientendaten

Der Umgang mit sensiblen Patientendaten: Besonderer Datenschutz im Gesundheitswesen

 

fotoloiaVon Prophylaxe bis hin zur Behandlung: Die Profession eines Humanmediziners beruht auf einem Vertrauensverhältnis mit dem Patienten. Fehlt es an diesem, so kann zumeist keine angemessene medizinische Versorgung stattfinden. Von herausragender Bedeutung ist hierbei die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben – gerade mit Hinblick auf das Hantieren mit sensiblen Patienteninformationen. Insbesondere im Lichte der fortschreitenden Technologien ist eine gesteigerte Achtsamkeit geboten. Für den Patienten stellt sich diesbezüglich immer häufiger die Frage: Wer hat Zugriff auf meine Daten? Was ist legitim? Der folgende Text klärt auf.

Bezeichnung „Patientendaten“

Diejenigen Informationen, welche die gesundheitliche Verfassung eines Individuums betreffen, werden als Patientendaten bezeichnet. Sie werden unter die besonderen Formen personenbezogener Daten, welchen eine herausragende datenschutzrechtliche Protektion zukommt, subsumiert. Eine Abspeicherung, Verwendung und Verarbeitung dieser ist ausschließlich in vereinzelten Ausnahmefällen möglich, wobei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) diesbezüglich die notwendigen Voraussetzungen fixiert. Erforderlich ist die Einwilligung des Patienten in das Geschehen und bzw. oder der Umstand, dass die jeweilige Datenerhebung die Gesundheit begünstigende Zielsetzungen verfolgt. Letztgenanntes ist zu bejahen, sofern damit ein überlebenswichtiges Interesse des Patienten einhergeht – dann ist auch eine gesetzliche Grundlage existent. Von höchster Relevanz ist dabei der mit der Datenerhebung angestrebte Zweck. Steht dieser im Zusammenhang mit Erkenntnissen der Forschung, so verlangt die Legitimität des Vorgangs eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der Daten. Das alleinige Aushändigen einer Gesundheitskarte genügt den an eine Genehmigung zu stellenden Anforderungen keinesfalls.

Ausschluss Unbefugter

Die besondere Schutzposition, welche den im Gesundheitswesen angesiedelten Daten zukommt, macht einen Ausschluss unbefugter Dritter von entsprechenden Zugriffen unerlässlich. Gerade die fortschreitende Digitalisierung verpflichtet diesbezüglich zu einer erhöhten Achtsamkeit: Die digitale Patientenakte sowie innovative Cloud-Technologien rücken die datenschutzrechtliche Diskussion nunmehr immer weiter in den Fokus der Aufmerksamkeit. Empfehlenswert ist daher stets das Hinzuziehen eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten in Praxen und Krankenhäusern.

Übertragung von gesundheitsbezogenen Daten

Die Weitergabe von medizinischen Informationen an Dritte ist prinzipiell nicht erlaubt. Grund hierfür stellt mithin die ärztliche Schweigepflicht – das Berufsgeheimnis – dar. Ein Verstoß hiergegen in Form der Übertragung oder Publikation von empfindlichen Patientendaten setzt sich nicht nur über Vorschriften des Datenschutzes, sondern außerdem über geltendes Strafrecht hinweg. Nach § 203 StGB liegt die entsprechende Sanktion in einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.

Ausnahmefälle

Lediglich in einigen wenigen Ausnahmefällen ist eine Weitergabe gestattet. Doch bedarf es hierfür generell der Einholung des Einverständnisses durch den Betroffenen. Im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses kann die Offenlegung bestimmter medizinischer Daten einer Einzelperson zum Zwecke der Gutachtenerstellung erforderlich werden. Der Betroffene muss den Mediziner allerdings auch an dieser Stelle von seiner Schweigepflicht entbinden. Bei jedweder Weiterleitung solcher Informationen muss zudem eine Aufklärung des Patienten über sowohl Empfänger der Daten als auch über die mit der Übertragung angestrebte Absicht erfolgen. Letztlich dürfen medizinische Daten einzelfallbedingt nur an die nachfolgenden Institutionen übergeben werden:

  • versichernde Krankenkasse
  • Sozialleistungsträger
  • Berufsgenossenschaft (bei Berufserkrankungen)
  • medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Datenschutzbehörde (auch ohne Genehmigung des Betroffenen)

Liegt eine übertragbare Erkrankung vor, so ist eine Meldung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzes zwingend erforderlich, wobei sich die Obliegenheit zur Erfragung einer Genehmigung durch den Betroffenen erübrigt. Dennoch kann eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung notwendig werden.

Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen?

Dass der Humanmediziner die Angehörigen eines Patienten über dessen gesundheitliche Verfassung aufklären muss, ist ein Irrglaube, denn auch dafür muss eine Freistellung des Doktors von seiner Schweigepflicht stattfinden. Ausnahmsweise ist dies nicht angezeigt, wenn die Verfassung des Patienten eigenverantwortliche Entschlusse sowie die Äußerung von Willenserklärungen entgegensteht. In solchen Fällen ist ein Einzelgespräch des Arztes mit dem Ehepartner oder mit engen Verwandten angebracht. So kann der vermutliche Wille des Kranken leichter bestimmt werden.

Eine Checkliste zum Thema „Datenschutz im Krankenhaus“ finden Sie hier.

Autorin: Jenna Eatough

Kurzvita: Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.

 

Das Facebook Tochterunternehmen WhatsApp wird sicher

Geht doch! WhatsApp hat Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingefüht

Google liest jedoch immer noch die Mails der Nutzer von Gmail

bzw. Googlemail

SocialmediaWatchblog und wired melden, dass WhatsApp ihren Messanger mit „End to End Encryption“ verschlüsselt. Damit ist der Messanger vor dem ungewollten Zugriff auf die Daten der Nutzer unmöglich geworden. Weder Behörden noch Facebook können die Daten analysieren.

Ob und wie sich das zukünftig auf die kostenlose Nutzung auswirken wird, bleibt abzuwarten. Immerhin war die Währung für die kostenlose Nutzung von WhatsApp die Sammlung und Auswertung der Nutzerdaten. Google kondoliert sogar Nutzern, wenn es in den Mails Informationen zu einem Trauerfall entdeckt. Das mag nicht jeder für angemessen halten. Aber auch hier wird deutlich, dass unsere Daten von vielen mitgenutzt werden.

Wenn Sie wissen wollen, was Facebook-Nutzer fühlen, dann finden Sie  Infos bei GründerSzene:

Die Deutschen vertrauen den Krankenkassen

Deutsche trauen Internetanbietern nicht, aber den Krankenkassen

Nur 19 Prozent der erwachsenen Deutschen vertrauen Internetanbietern bezüglich des sorgsamen Umgangs mit ihren persönlichen Daten. Das geht aus dem Data Monitor 2015 von SAS Deutschland hervor. Ähnlich wenig Vertrauen genießen auch Telekommunikationsunternehmen (28 Prozent). Damit sind gerade die Branchen Schlusslichter, „die stark für Innovation und die Etablierung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle stehen“, wie es in der Studie heißt. Großes Vertrauen bei Dreiviertel der Befragten genießen dagegen Krankenkasse, Finanzämtern und Ärzte bzw. Krankenhäuser.

Die Grafik zeigt, wem die Deutschen bzgl. des sorgsamen Umgangs mit persönlichen Daten vertrauen.

Ärzte, Krankenkassen und Banken werden von mehr als der Hälfte der Deutschen als vertrauenwürdig eingestuft, was den Umgang mit den persönlichen Daten angeht. Das überrascht allerdings. Einige Krankenkassen und Ärzte nehmen es nicht immer so genau mit dem Datenschutz. Und die vielen Gesundheitsapps dienen nicht nur der Gesundheit, sondern sehr oft dazu, einen Einblick in das Gesundheitsverhalten des Users zu gewinnen.

Infografik: Deutsche trauen Internetanbietern nicht | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

 

Onlinearzt auf dem Vormarsch

eHealth-Studie: Ärzte erwarten bessere Versorgungsmöglichkeiten und mehr Patientensicherheit

eHealth wird nach Ansicht der Ärzte in Deutschland vor allem die Versorgung von Patienten in größerer räumlicher Entfernung erleichtern. Zu diesem Ergebnis kommt die eHealth-Studie 2015 aus der Studienreihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit. 46,2 Prozent der Ärzte erwarten demnach in diesem Bereich in den kommenden zehn Jahren Verbesserungen. 45,6 Prozent gehen davon aus, dass das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert wird.

Weitere Vorteile von eHealth sehen die Ärzte in der Einführung von Systemen zur Arzneimittelsicherheit, die die Patientensicherheit verbessern sollen (45,2 Prozent). 43,8 Prozent gehen davon aus, dass therapieunterstützende Apps zum Behandlungsstandard gehören werden.

Dagegen versprechen sich die Teilnehmer der Studie keine Verbesserungen für den Arbeitsalltag und die Zufriedenheit von Ärzten und Praxispersonal, ebenso wenig wie positive Effekte auf die Therapietreue.

Ärzte und Ärztinnen sind sich meist nicht bewusst, dass diese Art von Patientenversorgung große Risiken mit sich bringt. In seinem Buch „Global Hack“ beschreibt Marc Goodman die Gefahren ausführlich. So sind in den USA bereits die ersten Todesopfer durch zu viel Computergläubigkeit zu bedauern. Das Internet ist kein sicherer Ort, um medizinische Probleme zu besprechen. Im Gegenteil. Gerade das Internet, aber auch unsere Computer, Smartphones und Tablets sind unentwegt Hackerangriffen ausgesetzt. Viele Datenbanken von Krankenhäusern wurden bereits gehackt. Meist werden Daten gestohlen, um zu Geld zu machen. Oft aber haben Kriminelle auch Spaß daran, Daten zu manipulieren, um so ihre Überlegenheit zu demonstrieren. Es bedarf also viel mehr Aufklärung darüber, welche Risiken eHealth mit sich bringt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen sollten Sie weder Ihren Arzt noch Ihren Apotheker befragen, denn die sind damit gnadenlos überfordert.

Hackerangriff auf Arztpraxis

Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Breisgau: Hackerangriff auf Arztpraxis – Alle Daten gerettet

Freiburg (ots) – Breisgau – Am 30.07.2015 gab es einen Hackerangriff auf eine Arztpraxis im Breisgau. Konkret wurden Daten mittels einer Schadsoftware so verschlüsselt, dass der Berechtigte keinen Zugriff mehr auf diese hatte. Weiterhin wurde versucht, die Backup-Datei zu löschen. Der Berechtigte wurde über eine Textdatei aufgefordert, sich per Mai mit den Tätern in Verbindung zu setzen.

Der Berechtigte hat in dieser schwierigen Situation genau richtig reagiert und sofort die Polizei sowie den Systemadministrator eingeschaltet, so dass unverzüglich die Ermittlungen aufgenommen und die Backup-Datei gerettet werden konnten und es zu keinem Datenverlust kam.

Die Ermittler gehen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der oder die Täter zu keinem Zeitpunkt Einsicht in die Daten hatten und es zu keinem Download der Daten kam.

Um solche Hackerangriffe zu vermeiden rät die Polizei, die Hardware aktuell zu halten und vor allem eine Virenschutzsoftware auf dem Rechner zu haben, bei der die Virendefinitionen ständig aktuell gehalten werden. Weiterhin soll eine Firewall aktiv sein, die ebenfalls aktuell gehalten wird. Auch die Firmware des Routers soll regelmäßig aktualisiert werden. E-Mails von unbekannten Absendern bzw. mit unbekanntem Anhang sollen sofort gelöscht und der Papiertkorb daraufhin sofort geleert werden. Ende der Pressemitteilung

Sind Ihre Daten sicher? Wissen Sie, wo überall Ihre Patientendaten gespeichert sind?  Was mit diesen Daten passiert? Es gibt zu viele Beispiele dafür, dass Patientendaten alles andere als sicher sind. Und das wird sich mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte noch verschlechtern.

Dieses Beispiel zeigt, dass Kliniken für Gesundheitsstudien Probanten im Internet rekrutieren. Facebook freut sich darüber.

Get.On Screenshot

Datenschutz - averbis - Vortrag Kopie

 

 

 

 

 

Dieser Screenshot wurde von einer Vortrags-Präsentation, die man aus dem Internet herunterladen konnte, erstellt. Wir haben den Patientennamen von Herrn … verwischt. Auf der Originalfolie kann man den Namen lesen, obwohl der Referent von den Zuhörern darauf hingewiesen wurde, dass der Name lesbar ist. Wenige Minuten vorher hat der Referent noch versichert, dass der Datenschutz gewährt sei.

Bei diesem Vortrag ging es um das Herausfiltern seltener Krankheiten aus Arztbriefen. Arztbriefe werden von Krankenhäusern für den überweisenden Arzt ausgestellt, damit dieser über den Gesundheitszustand des Patienten bei seiner Entlassung aus dem Krankenhaus informiert ist. Ein Arztbrief enthält natürlich die persönlichen Daten eines Patienten.

Nach Aussage des Referenten wurden diese Arztbriefe von der Firma averbis gescannt.

Natürlich ist es gut, wenn so seltene Krankheiten entdeckt werden können. Allerdings muss der Patientendatenschutz sicher gestellt sein. Dafür muss das Krankenhaus, das die Arztbriefe heraus gibt sorgen. Das Schwärzen der persönlichen Daten in den Arztbriefen ist aufwendig. Diese Kosten wollte sich das Kranknehaus wohl sparen.

 

 

 

Jeder Sechste glaubt, Gesundheits-Apps können Arztbesuch ersetzen

Wartezimmer ade?

Köln/Troisdorf .im August 2015 – Repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Onlineshops modeo.de zeigt Bereitschaft der Deutschen Gesundheits-Apps zu nutzen.

Werden viele Arztbesuche demnächst überflüssig? Diese Frage lässt eine repräsentative Umfrage aufkommen, die das internationale Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGov im Auftrag des Telekommunikations-Onlinehändlers modeo.de durchgeführt hat. Darin kann sich jeder sechste (16 Prozent) Deutsche vorstellen, dass Gesundheits-Apps manchen Arztbesuch ersetzen können. „Schon heute genießen medizinische Online-Portale hohe Beliebtheit, da liegt es auf der Hand, wenn sich die digitale Beratung zu Gesundheitsfragen auf Smartphones, Tablets und Apps verlagert“, sagt Stefan Lange, Geschäftsführer der Motion TM Vertriebs GmbH und verantwortlich für modeo.de.

Erwartungsgemäß sind die jüngeren Befragten dem Thema Gesundheits-Apps tendenziell aufgeschlossener. 19 Prozent der 25- bis 34-Jährigen geben an, eine solche App könne einen Arztbesuch ersetzen. In der Gruppe im Alter ab 55, in der oftmals die persönliche Beziehung zum Arzt einen hohen Stellenwert hat, tätigen 14 Prozent diese Aussage.

Zwar nutzen bisher erst vier Prozent der Befragten eine oder mehrere Gesundheits-Apps zur Selbstdiagnose, doch die Bereitschaft dazu ist viel höher. 23 Prozent halten die Nutzung der Apps zur Messung von Körperaktivitäten wie Puls, Blutdruck und Körpertemperatur für denkbar. 21 Prozent können sich vorstellen, solche Apps für die sportliche Betätigung zu nutzen. Auch Stressvermeidung und -bewältigung sind Themen, die die Befragten mit Gesundheits-Apps in Verbindung bringen.

Ohne Datenschutz geht nichts

Die von modeo.de in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zeigt die Bereitschaft einer signifikant großen Gruppe, Gesundheits-Apps zur Selbstdiagnose zu nutzen oder sogar um den Arztbesuch zu ersetzen. Noch interessanter werden solche Apps allerdings, wenn sie Kontakt zu einem Arzt herstellen und damit das schon länger praktizierte Prinzip der Telemedizin verfolgen: Jeder Dritte würde sich bei kleineren Krankheiten oder Beschwerden online vom Arzt beraten lassen.

„Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um zu lange Wartezeiten in Arztpraxen ist das Potenzial von Gesundheits-Apps, die den Kontakt zu einem Arzt anbieten, groß, sofern sie sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren“, sagt Holger Geißler, Vorstand bei YouGov.

Egal ob Ersatz eines Arztbesuchs oder Selbstdiagnose: Gesundheits-Apps haben ein Problem. 32 Prozent der Befragten haben Angst vor einem generellen Missbrauch der digitalen Gesundheitsdaten. Dass sie etwa zu Werbezwecken verwendet werden, befürchten 29 Prozent (Mehrfachnennungen möglich). Einen Missbrauch durch die Krankenkassen ziehen 23 Prozent der Befragten in Betracht. „Vertrauen“, erklärt Stefan Lange „ist offensichtlich einer der Schlüsselfaktoren für den weiteren Erfolg von Gesundheits-Apps. Denn nur wer seiner App vertraut und seine Daten dort gut aufgehoben fühlt, wird sich näher mit dem Thema auseinandersetzen und eines der Apps und Devices auch wirklich nutzen. Das ist im Grunde genauso wie beim klassischen Arzt. Da gehen wir auch nur zu dem, dem wir vertrauen!“

Für die oben genannte Umfrage hat YouGov im Auftrag von modeo.de 1.029 Personen vom 10.07. bis 13.07.2015 repräsentativ befragt.

Mit einer App den Schaganfall schnell erkennen

Gesundheits-Apps sind allerorts beliebt.

dcdd636f-09f1-444b-864a-36815c94a1f2Die „Schlaganfall-App“ will in erster Linie helfen, die Zeichen für einen Schlaganfall schnellstens zu erkennen, um so die nötige Hilfe schnell herbeirufen zu können.

Da mit Hilfe von Gesundheits-Apps vor allem auch Daten gesammelt werden, wollten wir von der Deutschen Schlaganfall-Hilfe wissen, was mit den erfassten Daten passiert.

Hier die Antwort:

Durch die App werden unsererseits keine Daten erfasst oder weiterverwendet. Wenn der App-Nutzer von einer der integrierten Kontakt-Möglichkeiten (z.B. per E-Mail) Gebrauch macht, werden diese zwecks Bearbeitung der Anfrage an unsere Agentur und ggf. auch an uns weitergeleitet.

Um den Datenschutz richtig einschätzen zu können, sollte Nutzer wissen, dass Partner der App die „Initiative Schlaganfallvorsorge“ ist . Ihr gehören neben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Schlaganfall-Hilfe die Pharmaunternehmen Pfizer und Bristol Myers-Squibb an. Die Initiative macht sich stark für die Prävention des Schlaganfalls durch bessere Informationen.

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat ihre Schlaganfall-App überarbeitet. Nutzer können einen Schlaganfall-Verdacht prüfen und direkt den Notruf auslösen, auch im europäischen Ausland.

Drei einfache Fragen stellt der sogenannte FAST-Test, mit Audiobegleitung in drei Sprachen und Bildunterstützung. Durch einen Tastendruck lässt sich der Notruf 112 auslösen. Dieser funktioniert auch aus dem Mobilnetz in allen 28 EU-Staaten.

Zusätzlich hat die Deutsche Schlaganfall-Hilfe ihre im vergangenen Jahr entwickelte App um ein Infocenter erweitert. Es enthält Checklisten und vermittelt Wissen rund um den Schlaganfall. Wichtige Fragen für Angehörige und Patienten zum Aufenthalt auf einer Schlaganfall-Station (Stroke Unit) sind ebenfalls enthalten.

Eine weitere Neuheit ist das App-Center. Unter diesem Menüpunkt werden den Nutzern kostenlose medizinische Apps rund um das Thema Schlaganfall und Gesundheitsförderung neutral vorgestellt. Prüfen Sie genau, ob Sie weitere Apps – vor allem kostenlose – nutzen wollen. Jede App birgt auch das Risiko, dass mehr Daten als nötig erfasst werden.

Die App ist erhältlich im Apple Store und im Google Play Store unter dem Stichwort „Schlaganfall-Hilfe“. Weitere Informationen unter schlaganfall-hilfe.de/app.

 

cloud4health soll datenschutzgerechte Auswertungen ermöglichen

So lange der Präsident der Bundesärztekammer öffentlich bekennt, dass er WhatsApp nutzt, so lange werde ich skeptisch bleiben, was den Datenschutz im medizinischen Bereich angeht.

 

Pressemitteilung:

CLOUD4HEALTH ZEIGT, DASS MEDIZINISCHE DATEN SICHER IN DER CLOUD VERARBEITET WERDEN KÖNNEN

Dipl.-Journalist (TU Dortmund) Michael Krapp Marketing und Kommunikation
Fraunhofer-Institut für Algorithmen und Wissenschaftliches Rechnen SCAI

Forscher, Entwickler und Datenschützer entwickeln gemeinsam datenschutzkonforme und sichere Cloud-Dienste für die Auswertung medizinischer Daten. Vielfältige Anwendungen im Bereich der Diagnoseunterstützung, des Qualitätsmanagements und der Gesundheitsökonomie stehen bereit. Erfolgreicher Abschluss des Projekts cloud4health, ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des Technologieprogramms Trusted Cloud unterstütztes Cloud-Computing-Projekt.

Motivation und das Projekt:

cloud4health macht erstmals Smart-Data-Auswertungen auf medizinischen Daten möglich und stellt hierfür eine sichere Cloud-Architektur bereit. In cloud4health wurden Textanalyse-Technologien und Cloud-Computing-Ansätze in konkreten medizinischen und ökonomisch relevanten Anwendungsszenarien entwickelt und evaluiert. Von jetzt an können große, virtuelle Patientenpopulationen erschlossen werden, die zur datenschutzgerechten Auswertung vielfältiger Fragen aus Forschung, Entwicklung und Gesundheitsökonomie dienen und somit zu einer verbesserten Patientenversorgung beitragen.
Für den Schutz der sensiblen medizinischen Daten entwickelte das Projektteam in enger Zusammenarbeit mit Datenschützern der Kliniken und Länder ein Datenschutz- und Sicherheitskonzept, das den besonderen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht wird. Das Konzept wurde durch ein Rechtsgutachten ergänzt und soll das Vertrauen des Gesundheitssektors in Cloud-Anwendungen stärken – gerade bei der Verwertung besonders schutzwürdiger Daten.

Projektabschluss:

In einem öffentlichen Workshop im Hörsaal des Medical-Valley Centers in der Henkestrasse 91, 91052 Erlangen am 20. November 2014 werden die verschiedenen Projektergebnisse sowohl im Hinblick auf die etablierte datenschutzkonforme technische Infrastruktur als auch im Projekt etablierte Verfahren und deren Evaluation vorgestellt. Projektbeteiligte, Kliniker, Softwarehersteller und Interessenten sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Eine ausführliche Agenda sowie das Einladungschreiben finden Sie anbei.

Konsortium:

Das Projektkonsortium besteht aus der Averbis GmbH, dem Fraunhofer-Institut für Algorithmen und Wisschenschaftliches Rechnen SCAI, dem Lehrstuhl für Medizinische Informatik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der RHÖN-KLINIKUM AG sowie der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.. Das Projekt startete zum 01.12.2011 und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Förderprogramm Trusted Cloud unter dem Kennzeichen 01MD11010 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.