Archiv der Kategorie: Medizin

Skelettaufnahmen unter natürlicher Belastung

Vertikal Scanner: Innovatives Bildgebungsverfahren an der Charité

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Vertikal Scanner: Dreidimensionale, digitale Abbildungen des Bewegungsapparates. Copyright: EOS Imaging GmbH.

Vertikal Scanner: Dreidimensionale, digitale Abbildungen des Bewegungsapparates.  

Berlin, 06.10.2016  An der Charité – Universitätsmedizin Berlin ist es jetzt möglich, mit einem Vertikal Scanner das Knochengerüst dreidimensional in einer aufrechten, zum Beispiel einer stehenden oder sitzenden, Position abzubilden. Patienten werden dabei einer nur geringen Strahlendosis ausgesetzt. Anhand der gewonnenen Bilddaten lassen sich dreidimensionale Modelle errechnen, die Wirbelsäule, Becken und benachbarte Knochen unter normaler Belastung zeigen. Fehlstellungen oder Schäden lassen sich so optimal bestimmen und Operationen im Vorfeld besser planen.

Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates treten in der Regel in Belastungssituationen auf. Umso wichtiger ist für die Diagnose und zur Einschätzung von Behandlungsmöglichkeiten ein genaues Bild der jeweiligen Knochenkonstellation. Ein Vertikal Scanner kann die Haltung des Skeletts dreidimensional digital darstellen. „Das neue Gerät liefert sehr genaue medizinische Daten für die Behandlungsplanung“, sagt Prof. Dr. Carsten Perka, Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskeletale Chirurgie (CMSC). „Besonders hilfreich sind die Aufnahmen im Fall von Patienten, deren Probleme bei Belastung entstehen. Die herkömmliche liegende Untersuchungsposition ist zur Beurteilung der Muskel- und Skelett-Strukturen dann oft ungeeignet“, so Prof. Perka.

Das Verfahren ist vor allem für und Erwachsene mit Fehlstellungen der Wirbelsäule, mit Hüft-, Knie- oder Rückenproblemen entwickelt worden. Ein gestörtes Zusammenwirken einzelner Komponenten des Skelettes lässt oftmals erst die Ursachen von Beschwerden erkennen. Auch das Einsetzen oder Korrigieren eines Gelenkimplantats lässt sich anhand der neuen Bilddaten besser planen. „Eine der häufigsten Ursachen für Komplikationen bei Wirbelsäulen- und Gelenkimplantaten, insbesondere der Hüfte, ist eine fehlerhafte Ausrichtung des Implantates“, sagt Prof. Perka. „Die 3D-Rekonstruktionen der Knochen zeigen das genaue Zusammenspiel von Wirbelsäule und Hüfte und helfen, Fehlstellungen der Hüfte festzustellen, zu verhindern und zu beseitigen“, ergänzt Prof. Dr. Bernd Hamm, Direktor der Klinik für Radiologie. Zudem lassen sich die Aufnahmen bei reduzierter Strahlenexposition erstellen, sodass eine wiederholte Untersuchung zur Beurteilung von Behandlungsergebnissen und Verläufen ohne eine insgesamt erhöhte Belastung möglich ist.

Schrittmacher für geschädigtes Rückenmark

Elektrische Stimulation hilft Bewegungsabläufe zu regenerieren

Berlin, 12.02.2016 – Elektrische Impulse aktivieren das Rückenmark unterhalb der Verletzung.

Copyright: European Project NEUwalk.

Copyright: European Project NEUwalk.

Wissenschaftler der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der ETH Lausanne haben Bewegungsabläufe nach einer Schädigung des Rückenmarks wiederhergestellt. Sie konnten zeigen, dass für ein koordiniertes Zusammenspiel der Muskeln, beispielsweise beim Gehen, alternierende Impulse des Rückenmarks verantwortlich sind. Neu entwickelte Implantate empfinden diese Signale durch elektrische Impulse nach. Damit konnten Abschnitte des Rückenmarks gezielt reaktiviert werden. Die Ergebnisse der Studie sind in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Nature Medicine* veröffentlicht.

Eine Querschnittslähmung wird durch eine traumatische Schädigung des Rückenmarks verursacht. Die Kommunikation zwischen Gehirn und Rückenmark ist unterbrochen. Schwere Funktionsstörungen und lebenslange Lähmungen sind oft die Folge. Aus Studien ist bekannt, dass das Rückenmark die Eigenschaft besitzt, unabhängig von Signalen des Gehirns, bei einer elektrischen oder chemischen Stimulation koordinierte Bewegungen zu erzeugen. „Unser Ziel ist es, den Rückenmarkbereich unterhalb einer Verletzung durch elektrische Impulse zu reaktivieren. Das Potential, eigenständig Bewegungen zu generieren, wollen wir dabei steigern, indem wir den natürlichen Abläufen möglichst nahe kommen“, erklärt Dr. Nikolaus Wenger, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Klinik und Hochschulambulanz für Neurologie der Charité und des Berlin Institute of Health.

Im Tiermodell konnte das europäische Forscherteam zeigen, dass es während der Bewegung der Beine zu einer wellenförmigen Aktivität von Rückenmarkbereichen kommt. „Um diese Rückenmarkaktivität nach einer Querschnittslähmung zu reproduzieren, haben wir dauerhafte Implantate entwickelt, die eine selektive Rückenmarkstimulation ermöglichen“, sagt Dr. Wenger. Wird der richtige Rückenmarksbereich zum richtigen Zeitpunkt stimuliert, lassen sich Kraft und Balance während des Gehens verbessern. Die neuartigen Implantate und Stimulationstechnologien passen eine Aktivierung des Rückenmarks an die zeitliche Abfolge des Bewegungsvorgangs an.

Derzeit sind die aktuellen Erkenntnisse auf dem Weg der Übertragung in klinische Anwendungen, da auch das menschliche Rückenmark durch elektrische Stimulation zu Bewegungsvorgängen angeregt werden kann. Die neue Art der Rückenmarkstimulation kann in Zukunft zu einer besseren Therapie von querschnittsgelähmten Patienten beitragen. Ein weiteres Ziel ist hierbei, die therapeutischen Ansätze weiterzuentwickeln und auf den Bereich der Schlaganfallforschung zu übertragen.

*N. Wenger, E. M. Moraud, J. Gandar, P. Musienko, M. Capogrosso, L. Baud, C. G Le Goff, Q. Barraud, N. Pavlova, N. Dominici, I. R. Minev, L. Asboth, A. Hirsch, S. Duis, J. Kreider, A. Mortera, O. Haverbeck, S. Kraus, F. Schmitz, J. DiGiovanna, R. van den Brand, J. Bloch, P. Detemple, S. P. Lacour, E. Bézard, S. Micera & G. Courtine. Spatiotemporal neuromodulation therapies engaging muscle synergies improve motor control after spinal cord injury. Nat Med. 2016 Feb;22(2):138-145. doi: 10.1038/nm.4025. Epub 2016 Jan 18.

Arzneimittel-Re-Import

Gefälschte Medikamente

Re-Importe bescheren höhere Gewinne, aber sind sie auch sicher?

Gerade hatte ich ein sehr interessantes Telefongespräch mit dem Kundenservice von Boehringer Ingelheim. Es ging um das Präparat Buscopan plus.

Aufgrund der etwas ungewöhnlichen Verpackung (siehe Fotos) und meinem persönlichen Eindruck, dass die Wirkung nicht identisch ist, mit den Buscopan Tabletten, die ich davor eingenommen hatte, fragte ich direkt bei Boehringer Ingelheim nach. So erfuhr ich, dass es von unserer Bundesregierung und von den Krankenkassen gewollt ist, dass Medikamente für den deutschen Markt durch Re-Importe günstiger eingekauft werden. Im Falle von Buscopan spielt die Krankenkasse keine Rolle, weil das Präparat von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird. Hier geht es rein um den Profit der Apotheken.

Buscopan

Buscopan – man denkt doch, dass das direkt von Boehringer Ingelheim kommt, oder? Kommt es nicht. Siehe Foto unten

Einen Re-Import erkennt man daran, dass auf der Pillenverpackung ein Aufkleber einer Arzneimittelfirma ist. In diesem Fall hier ist es die EMRAmed Arzneimittel GmbH in Trittau. Seltsam kommt mir allerdings auch vor, dass die Alufolie und die darüberliegende weiße Plastikfolie versetzt aufgebracht sind. Das kann natürlich einfach nur durch eine kleine Verschiebung bei der Produktion entstanden sein und muss nichts weiter bedeuten.

Boehringer Ingelheim versicherte mir, dass derart günstige Präparate normalerweise nicht gefälscht werden, weil man damit nicht so viel verdienen kann. Man hat mich dennoch gebeten, dass ich in die Apotheke meines Vertrauens gehe, um dort die Sache überprüfen zu lassen. Die Apotheke nimmt mit dem Hersteller Kontakt auf und sendet das Medikament ein. Da ich das Buscopan in einer anderen Stadt gekauft habe, kann ich einigermaßen sicher sein, dass hier kein Interessenskonflikt auftritt.

Auf meine Frage, weshalb Boehringer ins Ausland günstiger liefert und diese Konditionen nicht auch deutschen Apotheken anbietet, sagte man mir, dass man ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland sei, das hier Löhne, Gehälter und Steuern zahlt, die verdient werden müssten. Auf meine Frage, ob man das Medikament nur in Deutschland produziere, bekam ich die Antwort, dass die Produktion über die ganze Welt verteilt sei.

Buscopan über Frankreich nach Deutschland

Buscopan von Boehringer Ingelheim wurde in Frankreich hergestellt, dann umverpackt. Wer hat da die Kontrolle?

Dieses Buscopan wurde von Delpharrm Reims, Frankreich hergestellt und von MPA Pharma GmbH umverpackt. Als Pharmazeutischer Unternehmer wird EMRAmed. Arzneimittel GmbH in Trittau genannt.

Hierzu Auszüge aus der Pressemitteilung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. vom 09. Oktober 2013:

Gefälschte Arzneimittel – Gesundheitsrisiken für Patienten

Heute werden aus Kostengründen etwa 80 Prozent aller Arzneistoffe in China und Indien produziert. Wahrscheinlich treibt der Druck, immer günstiger produzieren zu müssen, die Hersteller dazu, nicht nur die Herstellung von Wirkstoffen, sondern auch die Fertigung von Zwischenprodukten und mittlerweile sogar die gesamte Produktion in fremde Länder auszulagern. In Asien hergestellt, in Ungarn oder Rumänien verpackt, in Malta kontrolliert, zum Schluss nach Deutschland transportiert: Solche „Reiserouten“ sind für Arzneimittel längst keine Ausnahme mehr. Wie viele Arzneimittel vollständig oder in Teilen im Ausland hergestellt werden, lässt sich nur schätzen, denn pharmazeutische Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, die Ursprungsländer und Produktionswege ihrer Medikamente anzugeben. Zwar müssen die Hersteller im Ausland die gleichen Qualitätsanforderungen erfüllen wie die hier ansässigen Unternehmen, doch wird es im Zeitalter der Globalisierung zunehmend schwieriger, die Hersteller im Ausland wirksam zu kontrollieren.

Laut dem EU-Zollbericht 2012 stehen gefälschte Arzneimittel mit knapp 24 Prozent an der Spitze gefälschter Waren, die an den Grenzen der EU entdeckt wurden. „Im illegalen Internethandel ist sogar jedes zweite Präparat gefälscht“, sagte Professor Dr. Ulrike Holzgrabe vom Institut für Pharmazeutische Chemie der Universität Würzburg. Lifestyle-Medikamente gegen Impotenz oder Haarausfall stehen ganz oben auf der Liste der am häufigsten gefälschten Medikamente. Doch längst betreffen Arzneimittelfälschungen auch „gewöhnliche“ Wirkstoffgruppen, z.B. Antibiotika, Schmerzmittel, Medikamente gegen Bluthochdruck, Medikamente gegen erhöhte Cholesterinwerte oder Verhütungsmittel wie die „Pille“.

Können sich Patienten vor Arzneimittelfälschungen schützen? Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft Arzneimittel in der Apotheke vor Ort, denn in der „legalen“ Vertriebskette „Hersteller – Großhandel – Apotheke“ kommen Arzneimittelfälschungen so gut wie nicht vor. In Deutschland sind zwischen 1996 und 2008 nur 40 Fälle von Fälschungen im „legalen“ Vertrieb aufgetreten. Dagegen wurden schon im ersten Halbjahr 2013 vom Zoll insgesamt 1,4 Millionen gefälschte Arzneimittelpackungen sichergestellt, im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um 15 Prozent.

 

Um den legalen Vertriebsweg auch künftig vor Fälschungen zu schützen, hat die EU im Juli 2011 eine Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen veröffentlicht. In Deutschland wird dazu seit Anfang 2013 ein nationales System getestet, um die Echtheit von Arzneimitteln sicherzustellen. Arzneimittel tragen zu diesem Zweck Sicherheitsmerkmale, zum Beispiel 2D-Barcodes, mit denen der Apotheker bei der Abgabe prüfen kann, ob die Arzneimittelpackung aus legalen Quellen stammt. Wer, was in Deutschland erlaubt ist, Arzneimittel aus einer zugelassenen Versandapotheke über das Internet bestellt, sollte wachsam sein und ein gesundes Misstrauen haben, um nicht auf einen Betrüger hereinzufallen, der die Internetseite einer deutschen Versandapotheke täuschend ähnlich nachgebaut hat. Wenn Medikamente marktschreierisch angepriesen werden, wenn mit Billigstpreisen geworben wird, wenn man kein Rezept mitschicken muss, dann nichts wie Hände weg von solchen Angeboten!

Das sagt die DPhG über sich selbst:Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG) zählt mit über 10.000 Mitgliedern zu den großen wissenschaftlichen Gesellschaften in Deutschland. Die DPhG veranstaltet jährlich etwa 150wissenschaftliche Vorträge für Apotheker, ist Herausgeberin der Zeitschrift „Pharmakon“ und fördert als unabhängige Gesellschaft die wissenschaftlichen Interessen der deutschen Pharmazie.

 

Bei dieser Pressekonferenz wurde u. a. von Medizinerinnen angemerkt, dass Fälschungen auch über Apotheken verkauft werden, da es keinen hundertprozentigen Schutz gäbe. Oft sei es sehr schwer Fälschungen von echten Medikamenten zu unterscheiden. Nur wenn Zweifel aufkämen, würde eine Überprüfung stattfinden.

Ich habe auch in deutschen Apotheken die Erfahrung gemacht, dass rezeptpflichtige Medikamente von Apotheken-Helferinnen – sogar in Ausbildung – ausgehändigt wurden.

Am Ende trägt das Risiko immer der Patient oder die Patientin. Man sollte deshalb schon genau hinschauen, wenn das gewohnte Medikament sich in Form und Verpackung verändert hat. Und schauen Sie auch genau hin, ob es sich um einen Re-Import handelt. Fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihre Apothekerin, weshalb sie Ihnen einen Re-Import zum gleichen Preis eines in Deutschland direkt ausgelieferten Medikaments verkauft. Manche Apotheken reagieren darauf sehr ungehalten. Das sollte man allerdings nicht einfach so hinnehmen, geht es doch um die eigene Gesundheit.

Für die immer älter werdende Gesellschaft entstehen hier neue Probleme. Ältere Menschen sind oft darauf angewiesen, dass sie ihrem Apotheker oder ihrer Apothekerin vertrauen können.

Buscopan Re-Import

Der Aufkleber zeigt, dass es sich hier um einen Re-Import handelt

Liste der Arzneimittel, die vorläufig nicht mehr verkauft werden dürfen

Mangelhafte Arzneimittelstudien aus Indien:
BfArM veröffentlicht Liste der vom EU-Kommissionsbeschluss betroffenen Zulassungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute die Liste der Arzneimittel-Zulassungen veröffentlicht, bei denen auf Basis des EU-Kommissionsbeschlusses vom 16.07.2015 das Ruhen der Zulassung angeordnet wird.

Der entsprechende Bescheid wurde den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen vom BfArM bereits zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden, diese hat aber keine aufschiebende Wirkung, d. h., sie hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Ruhensanordnung. Die betroffenen Arzneimittel sind damit ab dem 21.08.2015 nicht mehr verkehrsfähig. Das bedeutet, dass sie dann von pharmazeutischen Unternehmen, Großhändlern, Apotheken oder anderen Stellen nicht mehr abgegeben bzw. verkauft werden dürfen. Das BfArM setzt damit den Beschluss der EU Kommission in Deutschland fristgerecht um.

Unterschiedliche Fristen und Verfahren werden dazu führen, dass das Ruhen der Zulassung bestimmter Produkte jederzeit und in unregelmäßigen Abständen vom BfArM aufgehoben werden kann. So haben die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit, durch Vorlage neuer Daten die Bioäquivalenz ihrer Arzneimittel neu nachzuweisen. Einige Unternehmen haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Die betroffenen Arzneimittel werden dementsprechend auf der Liste des BfArM nicht mehr genannt und die Ruhensanordnung der Europäischen Kommission nicht angewendet.

Auf der Liste des BfArM befinden sich auch 17 Arzneimittel, die auf der Liste der Europäischen Kommission nicht genannt werden. Grund dafür ist, dass bei diesen Arzneimitteln die Zulassung zwar bereits erloschen ist, diese aber wegen besonderer nationaler Regelungen in Deutschland noch über einen begrenzten Zeitraum „abverkauft“ werden dürfen. Um diesen Abverkauf zu stoppen, wurde auch für sie eine der Ruhensanordnung inhaltlich entsprechende Regelung ausgesprochen.

Das BfArM hat außerdem drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus als Arzneimittel eingestuft, die für die Versorgung der Patientinnen und Patienten eine entscheidende Bedeutung haben.
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus werden auf der Substitutionsausschlussliste des Gemeinsamen Bundesausschusses geführt. Das heißt, dass sie nicht gegen ein wirkstoffgleiches Präparat ausgetauscht werden dürfen. Die Hersteller haben nun zwölf Monate Zeit, um die Bioäquivalenz ihrer Produkte zu belegen.

Das BfArM hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sowie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKDÄ) bereits über das weitere Vorgehen informiert. Die Fachkreise konnten sich damit auf die Umsetzung des EU-Beschlusses vorbereiten.

Dem BfArM liegen derzeit keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren vor. Patientinnen und Patienten, die noch im Besitz entsprechender Arzneimittel sind und sich unsicher sind, ob sie ihr Arzneimittel weiter verwenden können, sollten ein verordnetes Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden. Bei den betroffenen Arzneimitteln handelt es sich ausschließlich um Generika. Nach Einschätzung des BfArM ist nicht mit Lieferengpässen zu rechnen, weil vergleichbare andere Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Die jeweils aktuelle Version der Liste kann ausschließlich unter der Adresse www.bfarm.de/gvk bezogen werden und nicht aus anderen Quellen.

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Aktionstag „Chronisch entzündliche Darmerkrankungen“
Morbus Crohn-Patienten brauchen individuelle Therapie

Berlin – Deutet sich bei Morbus Crohn ein komplizierter Krankheitsverlauf an, sollten Mediziner schon früh eine immunsuppressive Therapie erwägen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in ihrer neuen Leitlinie „Morbus Crohn und Colitis ulcerosa“. Dies könnte den Patienten eine Dauertherapie mit Kortison und deren schwere Nebenwirkungen ersparen. Anlässlich des bundesweiten Aktionstages „Chronisch entzündliche Darmerkrankungen“ der Gastro-Liga am 19. Mai 2015, weist die Fachgesellschaft auf besondere Risikofaktoren hin, die einen komplizierten Krankheitsverlauf der Darmkrankheit ankündigen.

Morbus Crohn hat viele Gesichter: „Die Behandlung ist deshalb immer eine Herausforderung, denn die Krankheit verläuft bei jedem Betroffenen anders und es lässt sich schwer vorhersagen, welche Patienten auf welche Therapie dauerhaft ansprechen“, erklärt DGVS- Expertin Professor Dr. med. Britta Siegmund, Direktorin der Medizinischen Klinik I mit Schwerpunkt Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie an der Charité Campus Benjamin Franklin, Berlin. Besonders schwierig sei zu entscheiden, wann Immunsuppressiva zum Einsatz kommen sollten. Das sind Medikamente, die die körpereigene Abwehr eindämmen und so Entzündungsprozessen entgegenwirken, beispielsweise „TNF-Antikörper“.

Bestimmte Anhaltspunkte helfen dabei, gemeinsam mit dem einzelnen Patienten die richtige Entscheidung zu treffen. Für die „frühe, intensive Therapie“ kommen insbesondere Patienten in Frage, die eine floride Entzündung im Dickdarm haben oder deren Dünndarm von der Entzündung betroffen ist, die jünger als 40 Jahre alt sind, die aufgrund der starken Entzündung bereits bei der Erstdiagnose ein „systemisch“ wirksames Kortison bekommen mussten und die unter Fisteln leiden. Sind diese Risikofaktoren vorhanden oder besteht eine aktive Erkrankung, die nicht zu kontrollieren ist, sollte frühzeitig – also unter Umständen schon in den ersten Monaten – eine immunsuppressive Therapie eingeleitet werden, so Siegmund.

„Bei Morbus Crohn-Patienten richtet sich das Immunsystem gegen den eigenen Körper“, erklärt Siegmund. „Warum das so ist, verstehen wir nicht in allen Details.“ In Teilen scheint die Krankheit vererbt, aber Umwelteinflüsse nehmen eine sehr viel größere Rolle ein. Rauchen verschlimmert den Verlauf der Krankheit und begünstigt auch das Rückfallrisiko.

In Deutschland leiden bis zu 150 000 Menschen an Morbus Crohn. Ärzte finden bei ihnen eine chronische Entzündung, die jeden Abschnitt des Verdauungstrakts befallen kann, meist jedoch den Darm betrifft. Die Krankheit bricht oft in jungen Jahren aus und kehrt in Schüben wieder. Das Ziel einer Behandlung ist es, die Symptome wie Durchfall, starke Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit oder Gewichtsverlust zu lindern und die beschwerdefreie Phase so weit wie möglich zu verlängern, im Idealfall ein weitestgehend normales Leben zu ermöglichen.

Individualisierte Therapiekonzepte sind in diesem Jahr das zentrale Thema des Aktionstages „Chronisch entzündliche Darmerkrankungen“, der anlässlich des „World Inflammatory Bowel Disease“-Tages am 19. Mai 2015 stattfindet. Die Gastro-Liga organisiert an diesem Tag bundesweit Veranstaltungen und Experten-Hotlines. Betroffene und Interessierte können sich über das Krankheitsbild und die Behandlungsmöglichkeiten informieren.

Informationen im Internet:

http://www.dgvs.de/leitlinien/

http://www.gastro-liga.de/

Vernetzte Hilfe bei Vergiftungen

„Die Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg

leistet durch ihrBeratungsangebot schon heute einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg“, sagt der Minister. „Um dieses wichtige Angebot zukunftssicher zu machen, haben wir eine verstärkte Kooperation mit anderen Giftinformations-Zentren in Deutschland vorangetrieben und diese durch eine verbesserte personelle Ausstattung der VIZ Freiburg maßgeblich unterstützt.“
Die Vergiftungs-Informations-Zentrale (VIZ) Freiburg wird ab sofort eng mit den Giftinformationszentren Erfurt und Göttingen zusammenarbeiten. „Bislang mussten Ärzte den nächtlichen Gift-Notdienst neben der Stationsarbeit bewältigen“, sagt Dr. Maren Hermanns-Clausen, Leiterin der VIZ Freiburg.

„In Zukunft werden nächtliche Anfragen an einem der drei Zentren gebündelt. Das ermöglicht, dass ein Experte in Vollzeit den Nachtdienst des Gift-Notrufs übernimmt – eine derartige Kooperation ist in Deutschland einmalig“, zeigt sich Dr. Hermanns-Clausen erfreut.

Jährlich bearbeitet die VIZ Freiburg über 22.000 Anfragen. Sie ist die einzige Vergiftungs-Zentrale in Baden-Württemberg und eines von insgesamt acht Giftinformationszentren in Deutschland. Diese werden von den Bundesländern benannt und maßgeblich finanziert. Neben akuter Beratung und Behandlung wird die Dokumentation von Vergiftungsfällen immer wichtiger.

Sie erlaubt die frühe Identifizierung möglicher neuer Gefahrenquellen. Über 80 Prozent der bearbeiteten Vergiftungsfälle geschehen im privaten Umfeld, etwa die Hälfte der Fälle geht auf Arzneimittel und chemische Produkte und ungefähr zehn Prozent auf Pflanzen zurück.

Ein Team aus speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Medizin, Pharmazie und Chemie beantwortet Fragen zu Vergiftungen und Drogennotfällen sowie zu gefährlichen Inhaltsstoffen von Produkten. Außerdem beraten die Experten bei Fragen zu Medikation in Schwangerschaft und Stillzeit sowie zu Wechsel- und Nebenwirkungen von Medikamenten.

Einen Schwerpunkt der Forschung der VIZ Freiburg bildet die Untersuchung aktueller Party-Drogen.

24 Stunden Notfall-Informations-Service: 0761 19240

Hautkrebsmedikament kann Blutkrebs fördern

Freiburger Wissenschaftler publizieren im Journal of Clinical Investigation

Bunt und gefährlich:  Zellen der Chronisch Lymphatischen Leukämie erscheinen unter dem Fluoreszenz-Mikroskop dreifarbig. Rot: Zytoskelett, blau: Zellkern, grün: Zytoplasma.  Foto: © Uniklinikum Freiburg/Niuscha Yaktapour

Bunt und gefährlich:
Zellen der Chronisch Lymphatischen Leukämie erscheinen unter dem Fluoreszenz-Mikroskop dreifarbig. Rot: Zytoskelett, blau: Zellkern, grün: Zytoplasma.
Foto: © Uniklinikum Freiburg/Niuscha Yaktapour

Das Hautkrebsmedikament Vemurafenib kann den Blutkrebs „Chronisch Lymphatische Leukämie“ begünstigen. An Patienten- und Labordaten zeigten dies Wissenschaftler der Klinik für Innere Medizin I und der Klinik für Dermatologie und Venerologie des Universitätsklinikums Freiburg sowie des Instituts für molekulare Medizin und Zellforschung und des Exzellenzcluster BIOSS ‚Centre for Biological Signalling Studies‘ der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Unter Laborbedingungen gelang es den Forschern den Ausbruch der Leukämie mit einem zweiten Medikament zu unterdrücken. Potenziell betroffen sind nach Aussagen der Ärzte alle mit Vemurafenib behandelten Patienten. Die Forscher empfehlen daher eine zukünftig engmaschigere Kontrolle bestimmter Blutwerte bei Vemurafenib-Gabe. Die Studie ist in der renommierten Fachzeitschrift Journal of Clinical Investigation erschienen und wurde in der Fachzeitschrift Cancer Discovery hervorgehoben.

Das Melanom, auch schwarzer Hautkrebs genannt, ist eine der gefährlichsten Krebsarten. Mit zwei seit 2011 zugelassenen Medikamenten (Vemurafenib und Dabrafenib) können knapp die Hälfte der Patienten erfolgreich behandelt werden. Doch nun zeigen Freiburger Wissenschaftler erstmals, dass das Medikament den Ausbruch einer Chronisch Lymphatischen Leukämie begünstigen kann. Dabei kommt es zur übermäßigen Vermehrung weißer Blutkörperchen. Vermutlich war die Leukämie bei dem untersuchten Patienten bereits zuvor latent vorhanden, wurde durch die Behandlung jedoch aktiv. „Die neu entdeckte Nebenwirkung kann potentiell bei jedem Patienten auftreten, der mit einem solchen Medikament behandelt wird“, erklärt Prof. Dr. Robert Zeiser und empfiehlt: „In Zukunft sollte das Blutbild während einer solchen Therapie regelmäßig auf derartige Veränderungen hin untersucht werden.“

Im untersuchten Fall normalisierte sich die Zahl der Blutzellen nach Absetzen des Medikaments wieder. Dies ist nach Aussage der Ärzte aber nicht zwangsläufig. Im Labor konnte die Erst-Autorin der Studie, Niuscha Yaktapour, durch Gabe eines zweiten Wirkstoffs die Leukämie-Zellen hemmen. Dass ein Krebsmedikament die Vermehrung eigentlich gesunder Zellen anregt, wird als ‚paradoxe Aktivierung‘ bezeichnet. Die aktuelle Studie beschreibt erstmals den genauen Mechanismus in den entsprechenden CLL- Zellen und erlaubt damit auch die zielgerichtete Suche nach weiteren Medikamenten.

Möglich geworden war die Identifizierung der neuen Nebenwirkung durch die enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen und der klinischen und Grundlagenforschung. „Die Studie ist ein hervorragendes Beispiel für interdisziplinäre Zusammenarbeit“, sagt Dr. Tilman Brummer. „Besonders erfreulich ist, dass wir auf allen Ebenen davon profitieren können: in der Grundlagenforschung, Diagnostik und Therapie.“

Originaltitel der Arbeit: BRAF inhibitor–associated ERK activation drives development of chronic lymphocytic leukemia doi:10.1172/JCI76539

Link zum Online-Artikel: www.jci.org/articles/view/76539  

Ultraschall erspart Kindern mit angeborenen Herzfehlern belastende Eingriffe

Berlin – Etwa eines von 100 Babys kommt mit einem Herzfehler zur Welt. Die Fehlbildungen reichen von kleinen Löchern in der Herzscheidewand bis hin zu falschen Anlagen der Herzgefäße, die unbehandelt zum Tod führen.

Ultraschallgesteuerter Verschluss des Kammerscheidewanddefektes im Operationssaal; Dr. Ralf Knies bei der Durchführung eines Schluck-Echos (Quelle: U. Herberg, Universitätsklinikum Bonn)

Ultraschallgesteuerter Verschluss des Kammerscheidewanddefektes im Operationssaal; Dr. Ralf Knies bei der Durchführung eines Schluck-Echos (Quelle: U. Herberg, Universitätsklinikum Bonn)

Doch heute erreichen bis zu 90 Prozent aller herzkranken Kinder das Erwachsenenalter. Angeborene Herzfehler erkennen und untersuchen Ärzte meist mittels Ultraschall. Denn die „Echokardiografie“ schont nicht nur die kleinen Patienten, sie ist auch technisch hoch entwickelt. Wie Kindern mit Herzfehlern damit zunehmend belastende Eingriffe erspart bleiben, erklären Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) am 19. November in Berlin.

Kinder, die mit einem Herzfehler auf die Welt kommen, müssen oftmals direkt nach der Geburt oder in den ersten Lebenswochen behandelt und häufig auch operiert werden. „Zur Planung der Therapie brauchen wir möglichst exakte Informationen über den Herzfehler“, erklärt DEGUM-Expertin Dr. med. Ulrike Herberg, Kinderkardiologin am Universitätsklinikum Bonn. Und dabei kommt der Untersuchung des Herzen mit Ultraschall eine entscheidende Rolle zu. „Nahezu alle Herzfehlbildungen können heute mittels Ultraschall korrekt diagnostiziert werden“, so Herberg. Statistiken zeigen, dass diagnostische Herzkatheteruntersuchungen an Bedeutung verlieren.

Anders als Kernspintomografie und Herzkatheter, die ebenfalls der Diagnose von Herzfehlern dienen, kann der Ultraschall – wenig zeit- und kostenintensiv – überall durchgeführt werden. Die Kinder brauchen weder eine Narkose, noch sind sie – anders als bei der Katheteruntersuchung – dem Risiko durch Röntgenstrahlung ausgesetzt. Auch bei Operationen oder Eingriffen mittels Herzkatheter nutzen die Ärzte die Echokardiografie. „Die Ultraschall-Steuerung trägt dazu bei, mit möglichst wenig Strahlung oder sogar gänzlich ohne Röntgenstrahlung auszukommen“, erklärt Herberg.

Das Bild, das die Ärzte beim „Herzecho“ auf dem Bildschirm sehen, wird mit zunehmendem technischen Fortschritt immer präziser. Dadurch erkennen die Spezialisten die Details des Herzens wie Herzklappen, Herzscheidewand – oder zu- und abführende Blutgefäße. Sie sehen live wie das Herz pumpt und wie sich die Herzklappen öffnen und schließen. Mit der sogenannten Dopplerfunktion des Gerätes können sie den Blutfluss sichtbar machen. Die dreidimensionale Echokardiografie ermöglicht es Ärzten heute, Fehlbildungen plastisch darzustellen und sogar Situationen im Operationssaal zu simulieren.

„Für uns Kinderkardiologen ist die Behandlung von Kindern mit angeborenen Herzfehlern ohne die Echokardiografie undenkbar“, sagt Ulrike Herberg. Dass die kleinen Herzpatienten heute erfolgreich behandelt werden, zeigt die Statistik: Durch Fortschritte in der Diagnostik und Behandlung von angeborenen Herzfehlern erreichen mittlerweile 85 bis 90 Prozent der Patienten das Erwachsenenalter.

Neuer Wirkstoff wird Patienten mit Diabetes mellitus in Deutschland künftig vorenthalten

Pressemitteilung

Deutsche Diabetes Gesellschaft kritisiert Entscheidung des G-BA zu Canagliflozin

Berlin, 26. September 2014 – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das Diabetesmedikament Canagliflozin nicht von den Krankenkassen erstatten zu lassen, scharf kritisiert. Der G-BA verhindere durch seine Entscheidung die Einführung einer neuen Gruppe von effektiven und sicheren Wirkstoffen, die für die Versorgung von Menschen mit Typ-2-Diabetes benötigt werden, erklärte DDG Präsident Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel. Auf Grund des Beschlusses wird der Vertrieb in Deutschland nun eingestellt.

Canagliflozin ist nach Dapagliflozin der zweite Wirkstoff aus der Gruppe der SGLT-2-Hemmer („Gliflozine“), die den Blutzucker senken, indem sie die Ausscheidung von Zucker über die Nieren fördern. Im Juni vergangenen Jahres hatte der G-BA Dapagliflozin einen therapeutischen Zusatznutzen abgesprochen. Nun wurde auch die Verordnung von Canagliflozin auf Kassenrezept verhindert.

„SGLT-2-Hemmer sind eine wertvolle Bereicherung der therapeutischen Möglichkeiten, da sich der Wirkungsmechanismus von allen bisher verfügbaren Mitteln unterscheidet“, stellt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland fest, Mediensprecher der DDG. Das Medikament komme deshalb insbesondere für Patienten infrage, die mit anderen Mitteln keine ausreichende Blutzuckersenkung erzielen und den Einsatz von Insulin vermeiden wollen. Bei diesen Patienten könne mit SGLT-2-Hemmern eine deutliche Senkung des Blutzuckerlangzeitwertes HbA1c erreicht werden. „Der G-BA versperrt mit seiner Entscheidung nun Kassenpatienten in Deutschland zum zweiten Mal diese Therapieoption“, kritisiert Siegel. „Canagliflozin ist für uns ein wertvolles Mittel in der Zusatztherapie für Patienten, das entsprechend den Zulassungsbedingungen allen Patienten zur Verfügung stehen sollte.“

SGLT-2-Hemmer senken nicht nur den Blutzucker, es kommt auch zu einem leichten Rückgang von Blutdruck und Körpergewicht. „Bei übergewichtigen Menschen mit Typ-2-Diabetes, die häufig einen zu hohen Blutdruck haben, ist dies ein günstiger Nebeneffekt, der langfristig Herzkreislauferkrankungen vorbeugen könnte“, sagt Siegel. „Wir betrachten Canagliflozin deshalb als geeignetes Mittel zur Monotherapie, wenn Ernährungsumstellung und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend senken und eine Anwendung von Metformin aufgrund von Unverträglichkeit oder Gegenanzeigen nicht möglich ist.“ Die Monotherapie sei nun vom Markt genommen, der Vertrieb der Substanz wird in Deutschland eingestellt.

Der G-BA stützt sich in seiner Entscheidung auf ein Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das nach Ansicht der DDG schwere Mängel aufweist. So hatte das IQWiG eine zentrale Zulassungsstudie aus methodischen Gründen nicht berücksichtigt. Die Studie hatte Canagliflozin mit dem Sulfonylharnstoff Glimepirid als Zusatztherapie bei Patienten untersucht, die mit Metformin allein keine ausreichende Blutzuckersenkung erzielen. In der Studie war die Dosis von Glimepirid langsam gesteigert worden, während Canagliflozin gleich in der vollen Dosis gegeben wurde. Das IQWiG interpretierte dies als unfairen Vergleich.

Aus Sicht der DDG ist es jedoch gängige Praxis. „Bei Sulfonylharnstoffen ist eine langsame Titrierung der Dosis üblich, da es unter der Therapie schnell zu Unterzuckerungen kommen kann“, erläutert Müller-Wieland. Bei SGLT-2-Hemmern besteht die Gefahr nicht. Dass es in der Studie trotz der Titration unter Glimepirid etwa sieben Mal häufiger zu Unterzuckerungen (Hypoglykämie) kam, ist für die DDG Experten ein klares Argument für den Einsatz von Canagliflozin. „Wir würden bei einem Patienten mit erhöhtem Hypoglykämierisiko immer einen SGLT-2-Hemmer bevorzugen“, sagt Müller-Wieland. Bedauerlicherweise seien Fachverbände wie die DDG bei der Beurteilung von neuen Wirkstoffen nicht konsultiert worden. „Fehleinschätzungen wie bei Canagliflozin könnten in diesem Fall verhindert werden“, betont Müller-Wieland.

Die DDG befürchtet zudem, dass die vom G-BA getroffenen Entscheidungen zum Zusatznutzen neuer Medikamente in der Behandlung des Typ-2 Diabetes künftig die Entwicklung von Monopolstellungen einzelner Substanzen fördern könnten. „Daran kann dem G-BA nicht gelegen sein“, meint Siegel.

Beschluss des G-BA:
https://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/105/

Stellungnahme der DDG zum IQWiG-Gutachten:
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/DDG_Stellungnahme_Canaglifozin_final_30062014.pdf