Neue Stabsstelle Patientenbeteiligung feiert Auftaktveranstaltung am 2. Oktober 2024
Mit einer „Kick-Off“-Veranstaltung im Haus der Barrierefreiheit am 2. Oktober 2024 geht die neue Stabsstelle Patientenbeteiligung Hamburg nun auch offiziell an den Start. Die neu geschaffene Stabsstelle unterstützt hauptamtlich die ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und -vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte im Landesausschuss, im erweiterten Landesausschuss und im Zulassungs- und Berufungsausschuss.
„Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist unverzichtbar und ein Stück gelebte Demokratie – aber leider kein Selbstläufer. Umso wichtiger ist es, dass die Patientenvertreterinnen und -vertreter – und solche, die es werden wollen – nun eine Anlaufstelle haben, die sie unterstützt“, so Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg, bei welcher die Stabsstelle angedockt ist. Gestartet mit ihrer Arbeit ist die Stabsstelle bereits Anfang des Jahres, war aber zunächst mit dem grundständigen Aufbau beschäftigt.
Mit der Auftaktveranstaltung leiten die beteiligten Organisationen eine neue Ära der Patientenbeteiligung in Hamburg ein. „Wir sind glücklich und erleichtert, dass es nun endlich diese notwendige Unterstützungsstruktur für Patientenvertreterinnen und -vertreter gibt“, ergänzt Kerrin Stumpf, Vorstandsmitglied der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG).
In der Auftaktveranstaltung tauschen sich die involvierten Institutionen aus und klopfen Erwartungen und Wünsche an die zukünftige Zusammenarbeit ab. „Und natürlich wollen wir uns auch ein bisschen selber feiern – es war ein wirklich dickes Brett, die Stabsstelle Patientenbeteiligung an den Start zu bekommen“, erläutert Christa Hermann, Leiterin der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen/KISS Hamburg. „Vor diesem Hintergrund freut es uns natürlich auch, dass Staatsrat Tim Angerer von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration unsere Veranstaltung mit einem Grußwort ehrt.“
Bei der Patientenbeteiligung nach §140f SGB V handelt es sich um die gesetzlich verankerte Beteiligung von Patientinnen und Patienten in den Gremien des Gesundheitswesens. Seit 1. Januar 2004 gibt es dieses Mitspracherecht im Gesundheitswesen. Die Beteiligung erfolgt beratend und nicht entscheidend. Das heißt: Patientenvertreterinnen und -vertreter können sich aktiv in die Beratung einbringen. Sie sind sachkundige Personen (entweder themenspezifisch aus Betroffenheit oder durch eine entsprechende Berufserfahrung).
Für die Wahrnehmung der Mitspracherechte und der Durchführung der Patientenbeteiligung hat der Gesetzgeber verschiedene maßgebliche Organisationen betraut. Diese sollen die Interessen der Patientinnen und Patienten der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten. Auf Hamburger Landesebene sind dies die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V., die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen/KISS Hamburg sowie die Verbraucherzentrale Hamburg.