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Unikliniken Baden-Württembergs fordern Änderungen bei geplanten Corona-Regeln

Mitarbeitende müssten sich dreimal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen

Bei derartigen Maßnahmen kann man den Eindruck gewinnen, dass nicht die Vernunft, sondern blanker Aktionismus vorherrscht.

Die geplanten Corona-Maßnahmen des Bundes, die ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten sollen, sehen für Gesundheitseinrichtungen verschärfte Regelungen und zusätzliche Bürokratie vor. So sollen zukünftig alle in Kliniken Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen. Mitarbeitende müssten sich drei Mal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen. „Diese Verschärfung der Maßnahmen in der aktuellen Phase der Pandemie macht aus medizinischer Sicht keinen Sinn. Zudem sind die geforderten Testungen von den Kliniken nur mit erheblichem Aufwand durchführbar und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivierend. Bisher konnten sich die Beschäftigten regelmäßig selbst testen“, sagt Prof. Dr. Frederik Wenz, Sprecher des Kompetenzverbunds Uni-versitätsmedizin Baden-Württemberg und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg.

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