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Risikomanagement der Aufbereitung von Medizinprodukten

Neue Richtlinie VDI 5700 Blatt 2 dient als Grundlage für Schulungen

(Düsseldorf, 06.04.2016) Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte stellen ein Risiko nicht nur für Anwender, sondern vor allem für Patienten dar. Damit höchste Sorgfalt herrscht, wenn Patienten sich in ärztlicher Behandlung befinden, hat eine fachgerechte Aufbereitung von mehrfach verwendeten Medizinprodukten große Bedeutung. Die neue Richtlinie VDI 5700 Blatt 2 enthält die Rahmenbedingungen für eine gezielte Schulung des mit dem Risikomanagement bei der Aufbereitung von Medizinprodukten betrauten Personals.

Der in der VDI 5700 Blatt 2 abgesteckte Schulungsrahmen ist sowohl auf die Weiterbildung von Mitarbeitern im Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten (Schulung prozessbezogen) als auch auf die Weiterbildung von Mitarbeitern bei Medizinprodukteherstellern, insbesondere Entwicklern (Schulung produktbezogen), ausgerichtet.

Grundlage bildet die im vergangenen Jahr erschienene Richtlinie VDI 5700 Blatt 1 „Risikomanagement der Aufbereitung von Medizinprodukten – Maßnahmen zur Risikobeherrschung“, die detaillierte Empfehlungen für die Anwendung des Risikomanagements in Bezug auf die Aufbereitung von Medizinprodukten nach DIN EN ISO 14971 gibt. Sie beschreibt die Risikoanalyse, die Risikobewertung und die Beherrschung von Risiken, die für Patienten, Anwender und Dritte durch die Aufbereitung von Medizinprodukten entstehen können. Sowohl mögliche Gefährdungen und Schadensquellen als auch Gefährdungssituationen werden im Rahmen des Risikomanagements betrachtet und in der Richtlinie aufgezeigt. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Risikobeherrschung vorgestellt.

Herausgeber der Richtlinie VDI 5700 Blatt 2 „Gefährdungen bei der Aufbereitung – Risikomanagement der Aufbereitung von Medizinprodukten – Schulungen“ ist die VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences (TLS). Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von EUR 69,80 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht bis zum 30.09.2016 durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals unter www.vdi.de/einspruchsportal. Weitere Informationen unter www.vdi.de/5700 und www.beuth.de.