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Hersteller verschleiert Risiken

Rückruf von keimbelasteter Lyoner-Wurst: Hersteller verschleiert Risiken, bayerische Behörden versagen beim Gesundheitsschutz

Krankheitserreger wurde trotz öffentlichen Rückrufs tagelang verschwiegen
– Behörden in Bayern dulden verharmlosende Information der Öffentlichkeit
– foodwatch fordert verbindliche Standards für Lebensmittelrückrufe

Report: Lebensmittelrückrufe Berlin, 8. September 2017. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den bayerischen Lebensmittelbehörden im Zusammenhang mit dem Rückruf eines belasteten Wurst-Produkts Versagen vorgeworfen. Nach Auffassung von foodwatch warnte der Hersteller nur lückenhaft und verschwieg Risiken für die Menschen – weil die Behörden dies duldeten, nahmen sie Gesundheitsgefahren in Kauf.

Ende der vergangenen Woche hatte die Otto Nocker GmbH aus Germaringen (Landkreis Ostallgäu) mehrere Chargen eines Lyoner-Produkts zurückgerufen. Tagelang ließen Hersteller und Behörden die Öffentlichkeit jedoch im Unklaren über den genauen Grund des Rückrufs, Anfragen dazu blieben ohne Auskunft. Inzwischen ist die Ursache bekannt: eine Belastung mit der hochgefährlichen Bakterienart Listeria, die schwerwiegende Erkrankungen auslösen kann. Doch statt die potenziellen Symptome und Gesundheitsrisiken konkret zu benennen, werden diese bis heute als mögliche „Beschwerden“ verharmlost. Die bayerischen Behörden verzichteten nach Kenntnis von foodwatch auf eine eigene Warnung.

„Wenn ein Hersteller völlig unzureichend vor einem belasteten Lebensmittel warnt, bei Nachfragen mauert und auch nach Tagen noch die Gesundheitsgefahren verharmlost, müssen die Behörden einschreiten: Sie können die Menschen selbst warnen oder eine angemessene Information durch den Hersteller anordnen. Die bayerischen Behörden tun beides nicht, sondern verschließen ihre Augen vor dem Unwillen oder der Unfähigkeit des Herstellers – das ist fahrlässig“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. „Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf muss erklären, wie es erneut zu einem solch eklatanten Versagen der Lebensmittelbehörden im Freistaat kommen kann und wie sie dies in künftig verhindern will.“

Vom Rückruf der Otto Nocker GmbH sind mehrere Chargen „Lyoner, in Streifen geschnitten“ betroffen – als Grund nannte der Hersteller zunächst lediglich nicht näher spezifizierte „mikrobiologische Verunreinigungen“. In der ohne Datum veröffentlichten Pressemitteilung des Unternehmens hieß es lapidar: „Das Produkt ist geeignet, gesundheitliche Beschwerden hervorzurufen.“

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wies erstmals am 1. September 2017 auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de auf den Rückruf hin. Weder Unternehmen noch Behörden informierten die Öffentlichkeit darüber, um welche „Verunreinigung“ es sich handelte, welche „Beschwerden“ bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auftreten können und wie groß die Risiken einzuschätzen sind. Eine Anfrage von foodwatch vom 4. September an das zuständige Landratsamt Ostallgäu wurde bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet. Die Otto Nocker GmbH teilte am 5. September auf Anfrage lediglich mit, sie habe den Text des Rückrufs mit der „zuständigen Überwachungsbehörde abgestimmt“ – und bat darum, „von weiteren Nachfragen abzusehen“. Zunächst hatte es das Unternehmen bereits gegenüber dem Onlinemagazin cleankids.de abgelehnt, weitere Fragen zu dem Rückruf zu beantworten.

Fünf Tage nach dem ursprünglichen Rückruf aktualisierten Hersteller und Behörden ihre Information und gaben nun an, dass es sich bei den gefundenen Keimen um Listerien handelt – bis heute ist allerdings auch in der erneuerten Pressemitteilung weiterhin nur unzureichend von möglichen „gesundheitlichen Beschwerden“ die Rede. Dabei handelt es sich bei Listerien um eine Bakterienart, die insbesondere bei Schwangeren, Säuglingen sowie immungeschwächten Menschen eine seltene Infektionskrankheit (Listeriose) auslösen kann, die in Einzelfällen sogar mit Todesfolge verbunden sein kann. Bis heute unbekannt ist die Höhe der Keimbelastung, zudem verzichten Unternehmen wie Behörden nach wie vor auf eine Benennung der Verkaufsstellen der betroffenen Produkte.

Sowohl der Rückruf als auch die öffentliche Warnung vor einem unsicheren Lebensmittel ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Behörden haben jedoch die Möglichkeit, dem Hersteller anzuordnen, seinen Rückruf zu korrigieren oder Gesundheitsgefahren deutlicher zu benennen. Wie ein öffentlicher Rückruf genau zu erfolgen hat, dafür gibt es jedoch keine verbindlichen Vorgaben. foodwatch forderte die Bundesregierung daher auf, eine klare Rechtsgrundlage für behördliche Anordnungen zu schaffen. Es  brauche verbindliche Standards für Rückrufe – so müssten künftig etwa der genaue Grund für den Rückruf und die damit verbundenen Risiken angegeben werden.

Der aktuelle Fall um die Lyoner-Wurst ist laut foodwatch keine Ausnahme. Gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, würden von Herstellern und Behörden immer wieder verharmlost, so das Ergebnis eines Reports, den die Verbraucherorganisation vor kurzem veröffentlichte. Etliche Lebensmittelwarnungen kämen zudem verspätet, manche sogar gar nicht. foodwatch kritisierte in dem Report auch das Internetportal lebensmittelwarnung.de als gescheitert. Eine Auswertung von allen 92 Rückrufaktionen, die dort in zwei Testzeiträumen über insgesamt zwölf Monate hinweg veröffentlicht wurden, ergab: Die verantwortlichen Behörden stellen fast jede zweite Warnung (47 Prozent) verspätet auf die Seite. Die betroffenen Lebensmittelunternehmen nutzen praktisch nie alle verfügbaren Kommunikationskanäle, um vor unsicheren Produkten zu warnen.

Link:

– E-Mail-Aktion von foodwatch: www.warn-mich.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Stellungnahme der Firma Otto Nocker gegenüber foodwatch: www.tinyurl.com/ybrea4pk
– Stellungnahme der Firma Otto Nocker gegenüber cleankids.de: www.tinyurl.com/y8vsyf4o
– Alte Pressemitteilung der Firma Otto Nocker zum Lyoner-Rückruf: www.tinyurl.com/ybzd8cyg
– Aktualisierte Fassung der Pressemitteilung: www.tinyurl.com/yaflewqp
– Warnung auf lebensmittelwarnung.de: www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/26989
– foodwatch-Report: „Um Rückruf wird gebeten“: www.tinyurl.com/rueckrufereport 

Salate, Kräuter, Tees, Smoothies können Krankheitserreger enthalten

Lebensmittel aus Blättern und Gräsern können Krankheitserreger enthalten

In Deutschland werden zunehmend Blatt- und Grasprodukte verzehrt. Diese können mit verschiedenen Krankheitserregern belastet sein. Deshalb veröffentlicht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jetzt eine ausführliche Stellungnahme zur Belastung von Blatt- und Grasprodukten mit Bakterien, die beim Menschen Erkrankungen verursachen können. „Salate, Blattgemüse, Kräuter, Tees und grüne Smoothies werden von den meisten Menschen als rundum gesunde Nahrungsmittel wahrgenommen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Umso wichtiger ist es darauf hinzuweisen, dass auch bei diesen Lebensmitteln Hygienemaßnahmen notwendig sind. Unabhängig davon ist eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse tatsächlich die beste Ernährungsstrategie.“ Zu den vom BfR bewerteten Produkten gehören frische Blattgemüse einschließlich Blattsalate und Kräuter, getrocknete Blatt- und Grasprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel, getrocknete Kräuter und Teeblätter sowie grüne Smoothies.

Zur Stellungnahme

BfR gibt Hygienetipps zum Umgang mit Salaten, Kräutern, Tees, Smoothies und anderen pflanzlichen Lebensmitteln

Blattsalate und frische Kräuter werden in Deutschland fast von der gesamten Bevölkerung sehr häufig verzehrt. Tee wird häufiger von Frauen als von Männern getrunken, der Teekonsum steigt mit zunehmendem Alter an. Bakterielle Krankheitserreger, die in Gras- und Blattprodukten vorkommen können, sind u. a. Salmonellen, Campylobacter, Yersinien, Listerien und EHEC.

Bisher gibt es in Deutschland nur wenige belegte Fälle bakterieller Lebensmittelinfektionen durch den Verzehr von Gras- oder Blattprodukten. Dennoch spricht das BfR zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die nachfolgenden allgemeinen Empfehlungen zur Risikominimierung aus:

  • Frische Blattprodukte sollten vor dem Rohverzehr gründlich gewaschen und möglichst schnell verbraucht werden. Zerkleinerte frische Blattprodukte sollten bis zum Verzehr möglichst bei maximal 7 °C gelagert und schnell verbraucht werden.
  • Frisch hergestellte grüne Smoothies sollten bis zum Verzehr möglichst bei maximal 7 °C gelagert und am Tag der Herstellung verbraucht werden. Durch eine starke Säuerung der Smoothies, beispielsweise durch Verarbeitung von Zitrusfrüchten oder Zugabe von Zitronensaft, lässt sich die Vermehrung der Bakterien verlangsamen bzw. ganz verhindern.
  • Kräutertees sollten mit sprudelnd kochendem Wasser aufgegossen werden. Schwangere und Personen, deren Abwehrkräfte durch hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind, sollten auf den Verzehr von vorgeschnittenen und verpackten Salaten besser vorsichtshalber verzichten und stattdessen Salate aus frischen und gründlich gewaschenen Zutaten kurz vor dem Verzehr selbst zubereiten. Nahrungsergänzungsmittel aus getrockneten Blatt- und Grasprodukten sollten diese Personen nur nach ärztlicher Rücksprache verzehren.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche  Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.