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Präimplantationsdiagnostik

Freiburg wird Zentrum für Präimplantationsdiagnostik

Eines von nur zwei zugelassenen Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) in Baden-Württemberg wird in Freiburg angesiedelt. Die Prüfung der dem Sozialministerium vorliegenden Anträgen auf Zulassung als PID-Zentrum sei nun abgeschlossen, teilte Ministerin Katrin Altpeter in einer aktuellen Pressmitteilung mit. Die Antragsteller erfüllten die Zulassungsvoraussetzungen. Neben Freiburg ist das andere Zentrum in Heidelberg angesiedelt. Die beiden PID-Zentren in Heidelberg und Freiburg sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zuständig. Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau bezeichnet.

Der Antrag an das Sozialministerium wurde von Prof. Dr. Jürgen Kohlhase, dem Leiter der Praxis für Humangenetik, gemeinsam mit  dem Centrum für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Freiburg (CERF) und der Universitäts-Frauenklinik gestellt. „Das Besondere an dem Konzept ist, dass hier niedergelassene und universitäre medizinische Expertise zusammengeführt wird“, betont Prof. Kohlhase. Und PD Dr. Birgit Wetzka vom CERF ergänzt: „Gemeinsam bündeln wir Jahrzehnte lange Erfahrung auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin zum Wohl der Patientinnen und garantieren einen ethischen Umgang mit der Thematik.“

„Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag Erfolg hatte“, sagt Prof. Dr. Gerald Gitsch, Ärztlicher Direktor der Klinik für Frauenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg. „Mit unseren zwei niedergelassenen Partnern sind wir nun für die Präimplantationsdiagnostik im gesamten süddeutschen Raum zuständig.“

Laut Pressemitteilung des Sozialministeriums werden an die Zulassung von Einrichtungen, in denen eine Präimplantationsdiagnostik angeboten werden soll, hohe Anforderungen gestellt. Damit solle sichergestellt werden, dass die Präimplantationsdiagnostik nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird. Zur Sicherung und Überprüfung der Qualität werde die Zulassung zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Zentren müssten zudem gewährleisten, dass eine umfassende Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen erfolgt.

Die PID-Zentren seien zudem verpflichtet, der beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelten Zentralstelle in anonymisierter Form Informationen zu übermitteln, in denen die im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden.

Nach Paragraph 3a des Embryonenschutzgesetzes darf die Präimplantationsdiagnostik nur in strengen Ausnahmefällen bei genetischer Vorbelastung der Eltern durchgeführt werden, beispielsweise wenn die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt auf Grund dieser Erkrankung besteht. Ob eine Diagnostik vorgenommen werden darf, entscheidet die PID-Ethikkommission auf Anfrage. Sie kann hierzu Sachverständige beiziehen, Gutachten anfordern, die antragsberechtigte Frau und gegebenenfalls den Mann, von dem die Samenzelle stammt, mündlich anhören.

Keine Indikation für PID sind Geschlechtsbestimmung ohne Krankheitsbezug sowie reproduktionsmedizinische Maßnahmen im Allgemeinen.