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Vorsicht bei Hustenstillern

Lebensgefährliche Nebenwirkungen durch Codein

fzm, Stuttgart, Juli 2015 – Eltern sollten ihren Kindern keine Hustensäfte mit dem Wirkstoff Codein geben. Seit kurzem sind die Mittel für Kinder unter 12 Jahren verboten und auch für ältere Kinder rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von der Gabe des Hustenstillers ab. Auch für Erwachsene ist Vorsicht geboten. In der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2015) erklären Mitarbeiter der Behörde die Gründe.

Nach Auskunft der BfArM-Vizepräsidentin, Professor Julia Stingl, starben mehrere Kinder, darunter eines in Deutschland, an einem plötzlichen Atemstillstand, nachdem sie codeinhaltige Tropfen gegen ihren Husten bekommen hatten. In einem Fall erkrankte sogar ein Baby, dessen Mutter Codein zur Schmerzstillung erhalten hatte. Daher hat sich das BfArM zu den Einschränkungen für Kinder entschieden.

Die Gründe wurden erst in den letzten Jahren ermittelt. Sie hängen mit dem Wirkungsmechanismus von Codein zusammen. Codein ist ein Pro-Drug. Die Wirkung tritt erst ein, wenn das körpereigene Enzym CYP2D6 Codein in der Leber in Morphin verstoffwechselt hat. Morphin ist ein starkes Schmerzmittel, das auch den Hustenreiz lindert. Wie aktiv CYP2D6 ist, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich, erklärt Professor Stingl. Bei etwa sieben Prozent der Deutschen fehle das Enzym komplett: Bei ihnen werde kein Morphin gebildet und es trete keine schmerzstillende Wirkung ein. Im Gegensatz dazu verstoffwechseln etwa drei Prozent der Bevölkerung ultraschnell. Diese Menschen haben mehrere Kopien des CYP2D6-Gens. Bei einer Familie in Schweden lag es laut Professor Stingl sogar in 13-facher Ausführung vor. Bei diesen sogenannten Ultraschnell-Metabolisierern steigen die Morphin-Konzentrationen rasch an und bereits nach einmaliger Einnahme von Codein könne es zu einer Überdosierung kommen. Morphin stoppt den Atemantrieb im Gehirn und die Patienten ersticken. Bei Kindern kommt hinzu, dass die Ausscheidung von Morphin über die Nieren verlangsamt ist. Die „Atemdepression“ bei kleinen Kindern, vor allem wenn sie nachts auftritt, ist schwer zu erkennen und daher lebensgefährlich.

Das Enzym CYP2D6 ist nicht nur in der Leber aktiv. Es wurde auch in Hirnzellen nachgewiesen. Welche Funktion es dort hat, ist Gegenstand eines aktuellen Forschungsprojektes, das das BfARM zusammen mit dem Karolinska Institut Stockholm und der Universität Toronto durchführt. Bisherige Studien zeigen, dass depressive Patienten, die zu den Ultraschnell-Metabolisierern gehören, eine erhöhte Neigung zum Suizid haben – wahrscheinlich weil sie Antidepressiva zu schnell verstoffwechseln. Auch bei essgestörten Patienten konnte man eine höhere Neigung zu suizidalen Gedanken oder Handlungen beobachten. Eine mögliche Erklärung wäre, dass CYP2D6 in den Stoffwechsel von Botenstoffen im Gehirn eingreift und so zu impulsgesteuerten Handlungen führen könnte.

Im Forschungsprojekt des BfARM wird außerdem untersucht, ob andere Medikamente die Aktivität von CYP2D6 verändern. Eine Verstärkung der Wirkung ist für andere Leberenzyme bekannt, schreibt Professor Stingl. Dies würde dann die Wirkung und die Risiken von Codein noch einmal erhöhen, vor allem bei Ultraschnell-Metabolisierern. Rauchen und Alkohol stehen derzeit im Verdacht, eine solche Wirkung zu erzielen. Professor Stingl rät deshalb auch Erwachsenen zur Vorsicht bei dem Wirkstoff Codein, der zwar seit über hundert Jahren in der Medizin eingesetzt wird, über dessen Wirkung und Wechselwirkungen aber noch längst nicht alles bekannt ist.

J.C. Stingl und J. Rotthauwe:
Codein: Neue Anwendungsbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2015; 140 (14); S.1093–1095

Meine Daten – deine Daten?

Wissenschaftsjahr 2014: Fishbowl-Diskussion zum Wert persönlicher Angaben im Netz

Wie viel ist mein Beziehungsstatus bei Facebook wert? Wie viel mein Lebenslauf bei XING? Daten im Tausch für die Nutzung sozialer Netzwerke – Ist das ein faires Geschäft? Um diese Fragen dreht sich die Fishbowl-Diskussion „E-Mail, Wohnort und Konto-Nr. im Sonderangebot! – Welchen Wert haben meine persönlichen Daten?“ am Dienstag, den 28. Oktober 2014 um 19 Uhr in der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg.

Experten diskutieren den Wert persönlicher Daten und die Möglichkeiten, auf deren Weitergabe und Verwendung Einfluss zu nehmen. Unter der Moderation von Sebastian Hautli nehmen zwei Professoren der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Thema Stellung: Prof. Dr. Ralf Poscher ist Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Müller leitet das Institut  für Informatik und Gesellschaft.

Das Fishbowl-Format ermöglicht dem Publikum, sich an der Diskussion zu beteiligen und kritisch einzubringen. Die Besucher werden eingeladen, im Anschluss an den Expertenaustausch, Chancen, Risiken und Fragen zum Thema zu äußern und in großer Runde zu diskutieren.

Die Positionen der Expertinnen und Experten werden bereits vor der Veranstaltung auf der Online-Plattform www.wissenschaft-kontrovers.de zur Debatte gestellt. Dort können anschließend auch die Ergebnisse eingesehen und kommentiert werden.

Die Fishbowl-Diskussion ist Teil der Diskussionsreihe „Wissenschaft kontrovers“, einer Veranstaltungsreihe und Online-Plattform von Wissenschaft im Dialog (WiD).  „Wissenschaft kontrovers“ ist ein Projekt im Wissenschaftsjahr 2014 – Die digitale Gesellschaft und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.