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Privatpatienten sind nicht immer besser dran

IGeL-Monitor: Patienten werden über Schaden von IGeL kaum informiert

MDS Berlin/Essen, 12. Juli 2016 82 Prozent der Versicherten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Und jeder Zweite (52 Prozent), der die Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis angeboten bekommt, nimmt sie an. Drei Viertel der Patienten fühlen sich aber nicht ausreichend über Schäden informiert – das sind die Ergebnisse der Evaluation des IGeL-Monitors, bei der 2.149 Versicherte repräsentativ befragt worden sind.

Quelle "Grafik: Techniker Krankenkasse"

Quelle „Grafik: Techniker Krankenkasse“

„Für manche Facharztgruppe ist das IGeLn zum Volkssport geworden. Der IGeL-Markt boomt. Information und Aufklärung geraten in der Praxis dabei manchmal in den Hintergrund. Aus unserer Sicht sind die Ärzte gefordert, über Nutzen und mögliche Risiken der Selbstzahlerleistungen ausführlich aufzuklären“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Dafür müssten schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Patienten sollten zudem ausreichend Bedenkzeit erhalten und nicht unter Druck gesetzt werden.

Der Bedarf der Patienten an fundierten Informationen ist unverändert groß. Das zeigt auch die Resonanz des IGeL-Monitors: An normalen Tagen informieren sich zwischen 1.000 und 3.000 Besucher auf dem Informationsportal, an Spitzentagen sind es bis zu 45.000. „Patienten brauchen wissenschaftlich fundierte Informationen, damit sie sich bewusst für oder gegen eine Selbstzahlerleistung entscheiden können. Anliegen des IGeL-Monitors ist es, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient zu verringern. Die Patienten sollen als informierte Patienten entscheiden können“, erläutert Pick.

Neu bewertet: Ergänzende Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft „unklar“

Wie wichtig fundierte Informationen für Patienten sind, wird auch bei der jüngsten Bewertung des IGeL-Monitors deutlich. Nutzerinnen berichten sowohl auf IGeL-Monitor als auch auf igel-aerger.de, dem kooperierenden Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale NRW, dass sie sich verunsichert fühlen, wenn sie sich für oder gegen IGeL in der Schwangerschaft entscheiden sollen. Die  Experten des IGeL-Monitors haben daher mehrere dieser IGeL unter die Lupe genommen – aktuell bewertet haben sie ergänzende Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Dazu erklärt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS: „Nach Auswertung der wissenschaftlichen Studien können wir sagen: Ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die über die üblichen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, schaden nicht. Sie nützen aber auch nicht. Daher haben wir diese IGeL mit „unklar“ bewertet. Wenn Eltern die Entwicklung ihres Kindes im sogenannten „Baby-Fernsehen“ mitverfolgen möchten, so ist das unbedenklich. Aber wer diese IGeL nicht in Anspruch nehmen möchte oder kann, der braucht kein schlechtes Gewissen haben.“

Der IGeL-Monitor hat inzwischen 41 IGeL bewertet und beschrieben. Das Spektrum reicht von Akupunktur in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G (IgG) gegen Nahrungsmittel. „Unsere Bewertungen zeigen, dass vieles, was in den Praxen angeboten wird, der wissenschaftlichen Bewertung nicht Stand hält. Beim überwiegenden Teil können wir nicht von Hinweisen für einen Nutzen, sondern eher von Hinweisen für einen Schaden für den Patienten sprechen“, sagt Eikermann.

IGel-Monitor gleicht Informationsdefizite der Patienten aus

Der IGeL-Monitor unterstützt Patienten, eine informierte Entscheidung zu treffen – dies hat auch die Evaluation bestätigt. „82 Prozent der Befragten geben an, sie würden den IGeL-Monitor erneut besuchen. Drei Viertel der Nutzer sagen, dass sie ihre Entscheidung für oder gegen ein IGeL-Angebot überdenken würden, wenn sie die Informationen vorher gehabt hätten“, erklärt Dr. Christian Weymayr, freier Medizinjournalist und Projektleiter IGeL-Monitor. „Das zeigt auch: Der IGeL-Monitor gleicht Informationsdefizite der Patienten aus. Die Patienten sehen die Informationen als hilfreich, glaubwürdig und entscheidungsrelevant an.“

Hintergrund:

Die Bewertungen des IGeL-Monitors basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Das heißt: Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL-Leistung recherchiert das Team aus Medizinern und Methodikern beim MDS in medizinischen Datenbanken. Die Wissenschaftler tragen die Informationen nach einer definierten Vorgehensweise zusammen und werten sie systematisch aus. Das IGeL-Team wägt Nutzen und Schaden gegeneinander ab und fasst das Ergebnis in einer Bewertungsaussage zusammen, die von „positiv“, „tendenziell positiv“ und „unklar“ bis zu „tendenziell negativ“ und „negativ“ reicht. Alle Analyseschritte einer Bewertung sind auf dem IGeL-Monitor dokumentiert. Jede bewertete IGeL wird in mehreren Ebenen dargestellt, die von Stufe zu Stufe ausführlicher und fachlicher wer-den: von der zusammenfassenden Bewertungsaussage bis hin zu den für ein Fachpublikum hinterlegten Ergebnissen der wissenschaftlichen Recherche und Analyse. Versicherte erfahren außerdem, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen werden, für die der Arzt ihnen die IGeL-Leistung anbietet. Sie erhalten auch Auskunft über die Preisspanne, zu der eine IGeL angeboten wird. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps, wie sich Versicherte im konkreten Fall verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden.

Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen

Gutverdiener bekommen vom Arzt besonders häufig IGeL-Leistung angeboten

Quelle "Grafik: Techniker Krankenkasse"

Quelle „Grafik: Techniker Krankenkasse“

 

Im Schnitt haben sieben von zehn gesetzlich Versicherten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro mindestens einmal eine IGeL-Leistung vom Arzt angeboten bekommen. Bei Befragten mit einem Einkommen unter 1.5000 Euro sind es vier von zehn. Das zeigt der TK-Meinungspuls 2016. Betrachtet man das Geschlecht der Versicherten, erhalten Frauen häufiger als Männer eine Selbstzahler-Leistung angeboten (55 zu 45 Prozent).

IGeL-Leistungen: Jeder dritte Patient ohne schriftliche Vereinbarung

Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) bekommt nichts Schriftliches in die Hand, wenn er beim Arzt eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nimmt. Das zeigt der TK-Meinungspuls 2016. IGeL gehören per Gesetz nicht zum Katalog der Krankenkassen und müssen privat gezahlt werden. Generell gilt: Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Kosten zu informieren und mit ihm einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.