Archiv der Kategorie: Allgemein

Eine für alle: Kostenlose Herz-Kreislauf-App entwickelt

Die App tala-med Cardio ist kostenfrei und in sechs Sprachen verfügbar

Schwerpunktthemen sind Ernährung, Bewegung und „Rauchfrei werden“ / Spiele, Tagebuch und individuelle Pläne unterstützen beim Erreichen der Ziele

Das Foto zeigt ein Smartphone auf dem die tala-med App installiert ist.
Die App tala-med Cardio unterstützt dabei sich im Alltag gesund zu halten. Bildrechte: Universitätsklinikum Freiburg

Die App tala-med Cardio unterstützt dabei sich im Alltag gesund zu halten. Bildrechte: Universitätsklinikum Freiburg

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Gehirn löst nach Fasten Recycling in der Leber aus

Das Gehirn setzt ein Hormon frei, das die Autophagie ankurbelt

Fasten löst Recycling in den Zellen, die sogenannte Autophagie, aus. Dadurch kann unser Körper seine Zellen selbständig reinigen und neue Energie gewinnen. Forschende des Max-Planck-Instituts für Stoffwechselforschung in Köln haben jetzt an Mäusen gezeigt, dass das Gehirn bei diesem Prozess eine entscheidende Rolle spielt. Schon nach einer kurzen Fastenzeit löst das Gehirn die Ausschüttung des Hormons Corticosteron aus und leitet damit die Autophagie in der Leber ein. Die Erkenntnisse könnten helfen zu verstehen, warum Fasten so gesund für den Körper ist.

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Behandlungsfehler und Arzthaftung – was tun?

Aktuelle Infobroschüre der Verbraucherzentrale hilft Betroffenen bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Ob zu hoch dosierte Medikamente, ein versehentlich gezogener Zahn oder ein falsch operiertes Knie – durch Behandlungsfehler wie diese erleiden Patientinnen und Patienten oftmals gesundheitliche Schäden. Eine aktuelle Infobroschüre der Verbraucherzentrale Hamburg gibt Personen, die den Verdacht haben, sie selbst oder nahestehende Angehörige hätten in einer Arzt-, Zahnarztpraxis oder im Krankenhaus einen Behandlungsfehler erlitten, einen grundlegenden Einstieg ins Thema.

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Start für Ostdeutschlands erstes Kompetenzzentrum für Contergan-Geschädigte

Die bundeseigene Conterganstiftung hat die Johannesbad Fachklinik Raupennest im sächsischen Altenberg als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum für Menschen mit Contergan-Schädigung anerkannt.

Altenberg – Es war einer der aufsehenerregendsten Arzneimittelskandale in der Geschichte Deutschlands: Etwa 5.000 Kinder kamen Anfang der 1960-er Jahre allein in der Bundesrepublik mit schweren Fehlbildungen an Armen und Beinen zur Welt, weil Ärzte ihren Müttern das Beruhigungsmittel Contergan verschrieben hatten. Unter den Spätfolgen leiden die heute lebenden, rund 2.500 Opfer auch Jahrzehnte später. Künftig gibt es für Menschen mit Contergan-Schädigungen auch in Ostdeutschland erstmals ein spezielles Kompetenzzentrum, das eine optimale Versorgung sicherstellt.


"Das Johannesbad Raupennest ist mit seinem Team von Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften insbesondere hinsichtlich der Bedürfnisse von pflegeaufwändigen Patienten sehr gut aufgestellt", so Chefarzt Dr. Steinfeldt. Mit umfangreichen Ressourcen in der klassischen, aber auch in der komplementären Therapie sowie mit der weitläufigen Bäderlandschaft im Haus könne das Raupennest Patienten eine große Bandbreite anbieten. Foto: Johannesbad Gruppe
„Das Johannesbad Raupennest ist mit seinem Team von Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften insbesondere hinsichtlich der Bedürfnisse von pflegeaufwändigen Patienten sehr gut aufgestellt“, so Chefarzt Dr. Steinfeldt. Mit umfangreichen Ressourcen in der klassischen, aber auch in der komplementären Therapie sowie mit der weitläufigen Bäderlandschaft im Haus könne das Raupennest Patienten eine große Bandbreite anbieten. Foto: Johannesbad Gruppe

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Ärzte-Siegel

„Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ unzulässig

Die 4. Kammer für Handelssachen hat am 13.02.202 der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hinsichtlich der Verleihung und Publizierung sog. „Ärzte-Siegel“ gegen einen Verlag stattgegeben (Az 4 HKO 14545/21).

Der Kläger beanstandete, dass die Beklagte gegen Entgelt an Ärztinnen und Ärzte Siegel verleiht, die sie als sogenannte „Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ auszeichnen.

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Tiefe Hirnstimulation bei Parkinson: Neue Software zur Einstellung entwickelt

Charité-Studie zeigt Gleichwertigkeit der Software mit bisherigem klinischen Verfahren

Zu sehen sind die anatomischen Positionen zweier Hirnstimulationselektroden. Farblich dargestellt sind die für die tiefe Hirnstimulation bei Parkinson-Erkrankten relevanten anatomischen Strukturen. Die Positionen der Elektroden wurden auf Basis individueller radiologischer Bilddaten ermittelt. Die neu entwickelte Software StimFit nutzt diese Informationen, um Vorschläge für effektive Stimulationseinstellungen zu berechnen. © Charité | Jan Roediger
Zu sehen sind die anatomischen Positionen zweier Hirnstimulationselektroden. Farblich dargestellt sind die für die tiefe Hirnstimulation bei Parkinson-Erkrankten relevanten anatomischen Strukturen. Die Positionen der Elektroden wurden auf Basis individueller radiologischer Bilddaten ermittelt. Die neu entwickelte Software StimFit nutzt diese Informationen, um Vorschläge für effektive Stimulationseinstellungen zu berechnen. © Charité | Jan Roediger

Die Tiefe Hirnstimulation (THS) ist ein Therapieverfahren, das zur Behandlung von Parkinson-Erkrankten eingesetzt wird. Zwei im Gehirn implantierte Elektroden stimulieren dabei dauerhaft bestimmte Hirnregionen. Die Einstellung der Stimulationsparameter ist allerdings ein aufwendiger Prozess. Ein Forschungsteam der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat nun eine Software entwickelt, die die Einstellung effizienter machen könnte. In ihrer im Fachmagazin The Lancet Digital Health* erschienenen Studie konnten die Forschenden zeigen, dass die softwarebasierte Einstellung im Vergleich zur Stimulationseinstellung des herkömmlichen Verfahrens zu gleichwertigen Ergebnissen in der Verbesserung der motorischen Symptome führt. 

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Schlaganfälle – wie man sie erkennt und was zu tun ist

Was ist ein Schlaganfall

Im Grunde gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden, wie ein Schlaganfall entstehen kann. Zum einen kann es zur Verstopfung einer Hirnarterie kommen. Hierbei gelangt ein Thrombus (Blutklumpen) in die Gehirngefäße. Da alle Gefäße, die vom Herzen wegführen, automatisch immer kleiner bzw. enger sind, passt dieser Thrombus dann irgendwann nicht mehr durch das entsprechende Gefäß und verschließt dieses schlagartig. Es kann aber auch passieren, dass ein Schlaganfall durch das Reißen oder Platzen einer Hirnarterie entsteht. Das passiert, wenn ein zu großer Druck im Gefäßsystem vorhanden ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manchmal passiert das durch Niesen oder durch zu festes Pressen auf der Toilette. Doch auch zu hoher Blutdruck kann ein Faktor sein, warum ein Schlaganfall zustande kommt.

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Zusatzbeiträge ab Januar 2023

Neues Onlineportal informiert gesetzlich Versicherte tagesaktuell

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt ab 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, einzelne Kassen können aber auch höhere Zusatzbeiträge festlegen. Da gesetzlich Versicherte nicht wie früher schriftlich von den Krankenkassen über die Beitragsänderungen informiert werden müssen, ist Eigeninitiative gefragt. Auf der neuen, unabhängigen Übersichtsseite www.zusatzbeitrag2023.de können Sie sich kostenlos auf dem Laufenden halten, Einsparpotenziale errechnen und auch einen Kassenwechsel in die Wege leiten.
Für jedes Bundesland lassen sich auf dem Portal die günstigsten Krankenkassen anzeigen und nach Ihren Wunschleistungen filtern. „Da die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch ausfallen, können gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen monatlich Geld sparen, wenn sie die Kasse wechseln“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Portalbetreibers Kassensuche GmbH. Einige der im kommenden Jahr 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben ihre Zusatzbeiträge 2023 bereits verbindlich bekanntgegeben, die Daten sind tagesaktuell auf www.zusatzbeitrag2023.de einzusehen. Für den Fall eines Wechselwunsches sind dort zudem Antragsformulare für viele Krankenkassen bereits hinterlegt. „Die meisten Kassen werden ihre neuen Zusatzbeiträge vermutlich erst gegen Weihnachten oder sogar erst zu Silvester bekanntgeben. Bis spätestens zum 2. Januar 2023 liegen aber alle Beiträge vor und sind auf unserem Vergleichsportal zu finden. Ein regelmäßiger Check lohnt sich also!“, so Thomas Adolph.
Wir über uns:Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.

Höhere Zusatzbeiträge: Darum ist Eigeninitiative von gesetzlich Versicherten gefragt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt im Jahr 2023 um 0,3 Prozent auf 1,6 Prozent

Individuell können einzelne Kassen ab Januar 2023 auch noch höhere Zusatzbeiträge festlegen – und sie müssen ihre Versicherten nicht schriftlich darüber informieren wie sonst! Ein genauer Kassencheck auf dem unabhängigen Vergleichsportal für Deutschlands Krankenkassen, www.gesetzlichekrankenkassen.de, lohnt sich.
„Bisher waren die Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden über Beitragserhöhungen per Brief zu informieren – diese Pflicht wird bis Mitte 2023 ausgesetzt. Deshalb ist Eigeninitiative der gesetzlich Versicherten gefragt“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals, das umfassende Leistungsinformationen über die noch immer 97 Krankenkassen aufbereitet und kontinuierlich aktualisiert. Wer also nicht erst bei der Gehaltsabrechnung eine Überraschung erleben will, kann sich ab Ende Dezember über das Vergleichsportal über den jeweiligen Zusatzbeitrag informieren. Sollte man selbst von einer Erhöhung betroffen sein, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich mit anderen Krankenkassen – und gegebenenfalls auch ein Wechsel!Bestimmte Personengruppen, unter anderem Arbeitslosengel-II-Empfänger, Azubis, die weniger als 325 Euro brutto monatlich verdienen, oder Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, müssen hier keine Überraschung fürchten: Für sie gilt der jetzt erhöhte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Wir über uns: Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.