Archiv der Kategorie: Pflege

Fast 5 Millionen Pflegebedürftige

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt

Infografik: Fast 5 Millionen Pflegebedürftige | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

4,96 Millionen Menschen in Deutschland waren laut Statistischem Bundesamt Ende 2021 pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).“Die starke Zunahme um 0,83 Millionen Pflegebedürftige (+20 %) ist – wie auch die großen Sprünge in den Jahren 2017 und 2019 – überwiegend auf die Einführung eines neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 zurückzuführen, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Die übrigen 16 Prozent werden in Pflegeheimen vollstationär betreut. 79 Prozent der Betroffenen sind 65 Jahre und älter. Die Mehrheit (62 Prozent) der Pflegebedürftigen ist weiblich.

Unikliniken Baden-Württembergs fordern Änderungen bei geplanten Corona-Regeln

Mitarbeitende müssten sich dreimal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen

Bei derartigen Maßnahmen kann man den Eindruck gewinnen, dass nicht die Vernunft, sondern blanker Aktionismus vorherrscht.

Die geplanten Corona-Maßnahmen des Bundes, die ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten sollen, sehen für Gesundheitseinrichtungen verschärfte Regelungen und zusätzliche Bürokratie vor. So sollen zukünftig alle in Kliniken Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen. Mitarbeitende müssten sich drei Mal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen. „Diese Verschärfung der Maßnahmen in der aktuellen Phase der Pandemie macht aus medizinischer Sicht keinen Sinn. Zudem sind die geforderten Testungen von den Kliniken nur mit erheblichem Aufwand durchführbar und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivierend. Bisher konnten sich die Beschäftigten regelmäßig selbst testen“, sagt Prof. Dr. Frederik Wenz, Sprecher des Kompetenzverbunds Uni-versitätsmedizin Baden-Württemberg und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg.

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Pflege selbst übernehmen?

Was Angehörige vorher wissen sollten

Buchcover "Pflege zu Hause"

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, das sind
3,3 Millionen Menschen in Deutschland. Manche von ihnen brauchen nur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen oder Einkaufen, oft müssen Angehörige jedoch komplett einspringen und sich auch um die finanziellen Angelegenheiten kümmern, Pflegedienste organisieren oder Hilfsmittel beantragen. Die Verbraucherzentrale unterstützt mit der neuen Auflage ihres Ratgebers „Pflege zu Hause“ beim ehrlichen Fakten-Check, ob sich Pflege zu Hause ins Leben integrieren lässt.

Die aktualisierte Auflage des Buches lotst durch die Fülle möglicher Leistungen zur Unterstützung und Entlastung – und berücksichtigt dabei auch die seit Januar 2022 höheren Beträge für den ambulanten Pflegedienst und die Kurzzeitpflege. Beantwortet werden Fragen wie: In welchem Umfang ist Hilfe notwendig? Welche Leistungen stehen mir zu? Wie lässt sich der Alltag strukturieren? Worum muss ich mich rechtlich kümmern und wo gibt es Unterstützung?

Das Buch klärt grundlegende Fragen, bietet Experteninterviews und stellt die wichtige Formulare vor, die benötigt werden, um Leistungen des Sozialamtes sowie der Pflege- und Krankenkasse zu beantragen. Außerdem kommen pflegende Angehörige zu Wort, die aufgrund ihrer Erfahrungen wertvolle Tipps geben können.

Der Ratgeber „Pflege zu Hause“ ist erhältlich für 16,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Do, 10 – 18 Uhr, Fr 10 – 16 Uhr). Das Buch kann auch online unter www.vzhh.de versandkostenfrei bestellt oder für 12,99 Euro als E- Book direkt heruntergeladen werden.

Rechtliche Grundlage zur Pflege

Die Pflege ist ein komplexes Thema, über das Laien oft nur unzureichend Bescheid wissen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe und erläutert rechtliche Hintergründe.

Die Begriffe „Pflege“ und „Altenpflege“

Eine Pflegerin legt einen neuen Verband an.
Foto Pexels

Unter dem Oberbegriff „Pflege“ sind alle Handlungen zusammengefasst, durch die eine pflegebedürftige Person in ihrem Alltag unterstützt und ihre Gesundheit wiederhergestellt beziehungsweise erhalten wird. Hauptziel ist dabei, die Eigenständigkeit eines Menschen so lange wie möglich zu erhalten und ihn aktiv am Leben teilhaben zu lassen. Sie umfasst damit Prävention und Rehabilitation. Pflege ist eine anspruchsvolle und vielschichtige Tätigkeit, da es dabei nicht nur um die Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen geht, sondern auch um die (Wieder-)Einbindung der Person in ihr soziales Netzwerk.

Die Altenpflege stellt einen Teilbereich der Pflege dar, bei dem es um die Versorgung von alten Menschen geht. Diese kann ambulant, in Alten- oder Pflegeheimen oder auf einer gerontopsychiatrischen Station im Krankenhaus stattfinden. Auch hierbei ist die oberste Maxime, die Selbstständigkeit der Senioren zu fördern und ihnen ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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Personal auf den Intensivstationen: „Jetzt müssen wir auch über unsere Belange sprechen!“

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin werden physisch und psychisch stark gefordert 

Immer häufiger wird das Personal auch überfordert, erst recht in der gegenwärtigen Pandemielage. Um dem entgegenzuwirken, muss nicht nur der Personalmangel in der Pflege bekämpft, sondern auch die psychische Widerstandsfähigkeit der Mitarbeitenden – ihre Resilienz – gestärkt werden. Für letzteres existieren bisher kaum Strukturen in deutschen Kliniken. Beim DIVI21 VIRTUELL, dem Online-Kongress der Deutschen Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vom 1. bis 3. Dezember 2021, rücken gleich drei Symposien dieses wichtige Thema Resilienz in den Mittelpunkt.

Das Foto zeigt Professor Dr. Felix Walcher. 
Verwendung nur in Verbindung mit dem Artikel.
Professor Dr. Felix Walcher

Mit entwickelt und initiiert hat diese Professor Dr. Felix Walcher, Präsident elect der DIVI und Sprecher der DIVI-Sektion Perspektive Resilienz. Im Interview spricht der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg darüber, warum Resilienz-Stärkung so wichtig ist, worum es bei den Formaten im Rahmen des DIVI-Onlinekongress konkret geht und welche Maßnahmen nötig sind, um die Intensivpflege in Deutschland nachhaltig zu stärken.

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Ausbildung wird noch attraktiver

Auch schulische Auszubildende bekommen Geld

Die Universitätsklinika Baden-Württembergs zahlen rückwirkend zum 1. Januar 2019 für weitere Ausbildungsberufe eine Ausbildungsvergütung von rund 1.000 Euro monatlich. „Wir wollen unsere Ausbildungsgänge noch attraktiver gestalten, um auf den Fachkräftemangel gut reagieren zu können“, sagt Norbert Homeyer, Geschäftsbereichsleiter Personal des Universitätsklinikums Freiburg. „Es freut uns, dass wir uns mit ver.di auf eine gestaffelte Ausbildungsvergütung einigen konnten.“

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Auszubildende der Medizintechnischen Radiologieassistenz, Medizintechnischen Laboratoriumsassistenz, der Physiotherapie und der Orthoptik bekommen ab sofort am Universitätsklinikum folgende Ausbildungsvergütung:

• im ersten Ausbildungsjahr 965,24 Euro

• im zweiten Ausbildungsjahr 1.025,30 Euro

• im dritten Ausbildungsjahr 1.122,03 Euro

In Freiburg betrifft die Neuregelung fast 260 Auszubildende, die ihre Ausbildung an der klinikeigenen Akademie für Medizinische Berufe absolvieren.

Als größter Ausbildungsbetrieb der Region mit mehr als 1.000 Auszubildenden in rund 30 Ausbildungsberufen und Studiengängen bietet das Klinikum eine Vielfalt an Möglichkeiten. Neben den klassischen Gesundheitsfachberufen in Pflege und Verwaltung sind darunter auch klinikuntypische Angebote wie Koch, Maler und Fachkraft für Lagerlogistik.

Alle Informationen zum Ausbildungsangebot am Universitätsklinikum Freiburg sowie eine Übersicht über die noch freien Ausbildungsplätze für das Jahr 2019 gibt es auf der Homepage des Universitätsklinikums:

www.uniklinik-freiburg.de/karriere 

Einführung eines „Pflegerischen Basis-Assessments“

 

Stellungnahme: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie warnt vor flächendeckender Einführung eines „Pflegerischen
Basis-Assessments“ (BAss) in deutschen Krankenhäusern

Das Foto zeigt eine Patientin im Krankenhaus

Foto: pexels-photo-748780

Mit dem sog. „Pflegerischen Basis-Assessment“ (BAss) stellt die Fachgesellschaft „Profession Pflege“ ein von ihr selbst entwickeltes „Assessment-Instrument“ vor und propagiert die flächendeckende Einführung in deutschen Krankenhäusern. Nach Angaben der Autoren ist es das Ziel, neben bereits in der Geriatrie und der Palliativmedizin bestehender Assessmentinstrumente einheitliche Standards für die Krankenhauspflege einzuführen, Doppeldokumentationen sowie die Erhebung von ähnlichen Daten in verschiedenen Assessments und Aufnahmebögen abzulösen. Das Instrument stellt eine Fremdbewertungsskala in 6 Bereichen (Mobilität, Selbstversorgung, Kognition-Wahrnehmung-Kommunikation, Verhalten, Risiken-Prävention, Zustände mit Überwachungsbedarf) dar und soll bewährte und wissenschaftlich validierte Instrumente wie den Barthel-Index, den erweiterten Barthel-Index, die Braden-Skala etc. ersetzen. Die Standardisierung der Erfassung, Einschätzung und Bewertung pflegerelevanter Phänomene soll eine sinnvolle Entbürokratisierung der Pflegedokumentation erlauben.

Die Autoren behaupten, die derzeit bestehende Heterogenität in der deutschen Kliniklandschaft in Anwendung und Durchführung pflegerischer Assessments und der pflegerischen Anamnese erfordere diese Vereinheitlichung. Ferner seien die meisten praktizierten Verfahren nur eingeschränkt kompatibel mit dem im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und für einen sektorenübergreifenden Datenaustausch ungeeignet.

Die Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) warnt vor einer flächendeckenden Einführung des BAss. Eine fundierte Begründung hinsichtlich der Forderung nach einer Standardisierung der pflegerischen Assessments für alle Klinikbereiche – ohne Beachtung von fachspezifischen Anforderungen – findet sich in den Veröffentlichungen nicht. Auch die DGG kann diese nicht erkennen.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie kann den Mehrwert des aufwändigen Verfahrens nicht erkennen. Eine wissenschaftliche Validierung ist nicht erfolgt. Eine „exemplarische Einstufung von mehreren Patienten“ ist nicht ausreichend, um die Güte eines Assessmentinstruments zu beurteilen. Darüber hinaus bleiben die Antragsteller eine fachlich-inhaltliche Begründung für die Auswahl der Instrumente (NBA, BI, erweiterter BI) schuldig. Der Barthel-Index weist für Teilaspekte verschiedene Skalierungsstufen auf (0/5 oder 0/5/10 oder 0/5/10/15). Diese Differenzierung lässt sich nicht durch ein einfaches Mapping in eine 4-stufige Skalierung transferieren. Wenn beispielsweise eine detailliertere Bewertung der Aktivitäten des täglichen Lebens gewünscht wird, kann man auf in Deutschland validierte Verfahren wie die „Functional Independance Measure (FIM) zurückgreifen.

Die Auswahl der Fragen zur „Risiken/Prävention“ und „Zustände mit Überwachungsbedarf“ vermengt die Dokumentation von Inhalten der Pflegeanamnese mit der Durchführung eines Assessments

Die Akutsituation im Krankenhaus stellt andere Anforderungen an die Patientenbeurteilung als die Einschätzung der langfristigen Pflegebedürftigkeit. Ein umfassendes Assessment mit Blick auf einen stationären Krankenhausaufenthalt soll und kann das im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführten „Neue Begutachtungsinstrument (NBA)“ nicht leisten. Es besteht auch keine Notwendigkeit, eine Kompatibilität zwischen einer Akutbewertung im Krankenhaus und der Beurteilung einer langfristigen Pflegebedürftigkeit herzustellen. Ob durch die Integration des NBA in ein klinisches Assessment „Auseinandersetzungen mit dem MDK-Gutachter bezogen auf das Mapping vorgebeugt werden“ können, muss bezweifelt werden. Die DGG befürchtet vielmehr, dass widersprüchliche Einschätzungen erhebliche Prüfaufwände erzeugen.

Die Grundkonstruktion des BAss ist offensichtlich so angelegt, dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung möglich wäre. Dies schließt die Integration des BAss in den ICD-10-GM gegenwärtig aus. Demgegenüber sind Barthel-Index, FIM, Erweiterter Barthel-Index, MMSE bereits jetzt feste Bestandteile des ICD-10-GM.

Behauptungen, dass eine Digitalisierung und Nutzung von e-Health erst über die Einführung des BAss ermöglicht würde, sind unrichtig. Bereits heute werden Assessmentergebnisse elektronisch erfasst und verarbeitet. Eine Vergleichbarkeit der Daten ist durchaus möglich, wie die Qualitätssicherung des Bundesverbandes Geriatrie mit dem „GEMIDAS“-Verfahren beweist.

Assessmentinstrumente dienen der Beurteilung von Patienteneigenschaften und der interdisziplinären Therapieplanung. Sie sind nicht darauf ausgerichtet, eine Bewertung des Personalaufwands zu liefern. Eine Festsetzung von Personaluntergrenzen anhand des BAss ist schon deshalb nicht möglich, da dieses nur einen Teilbereich des pflegerischen Handelns im Krankenhaus abbilden kann. Insbesondere die Behandlungspflege, die in der Frührehabilitation eine zentrale Rolle spielt, wird nicht erfasst.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem BAss-Konstrukt lediglich ein Dokumentationsinstrument für die Zusammenführung verschiedener Instrumente entwickelt wurde. Es handelt sich nicht um ein valides Assessmentinstrument. Die von der Fachgesellschaft „Profession Pflege“ postulierten Ziele sind aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie nicht erreichbar und somit eine flächendeckende Einführung nicht sinnvoll.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG):
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, die sich auf die Medizin der späten Lebensphase spezialisiert haben. Sie wurde 1985 gegründet und hat augenblicklich rund 1.700 Mitglieder.
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Pflege in Deutschland verbessern

Meilenstein für die Zukunft der Pflege

Vier neue Pflegepraxiszentren starten in Hannover, Freiburg, Nürnberg und Berlin / Wanka: „Wir wollen die Pflege in Deutschland verbessern“

In vier neuen Pflegepraxiszentren (PPZ) in Hannover, Freiburg, Nürnberg und Berlin wird ab heute der Einsatz moderner Technologien in der pflegerischen Versorgung erprobt. Die PPZ werden in klinischen, stationären und ambulanten Pflegebereichen bestehender Einrichtungen angesiedelt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beraten und unterstützen beim Einsatz neuer Pflegemöglichkeiten. Die PPZ arbeiten eng mit forschenden Industriepartnern sowie Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche zusammen.

„Wir wollen die Pflege in Deutschland verbessern. Pflegebedürftige Menschen brauchen mehr Unterstützung und die Forschung kann helfen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Gleichzeitig möchten wir professionelle Pflegekräfte und pflegende Angehörige bei ihrer schweren Arbeit entlasten. Mit den Pflegepraxiszentren schaffen wir die Möglichkeit, gemeinsam im Pflegealltag neue Wege einzuschlagen. Dabei soll die Technik die Pflege unterstützen und wieder mehr Freiheiten im Umgang mit dem Patienten schaffen“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

PPZ-Hannover – Technikintegration und Pflegekompetenz

Unter der Leitung der Medizinischen Hochschule Hannover wird im PPZ-Hannover eine bestehende unfallchirurgische Station neu gestaltet. Dabei sollen aufgrund von Arbeitserfahrungen mit assistierender Technik bestehende Pflegeroutinen neu durchdacht und weiterentwickelt werden. Hier werden z. B. Pflegebetten, die mittels Sensorik die Liegeposition des Patienten anpassen, ebenso zum Einsatz kommen wie ein Desinfektionsroboter zur Senkung der Infektionsgefahr und innovative Transportsysteme, die den Pflegekräften Laufwege abnehmen.

PPZ-Freiburg – Digital unterstützte Pflege in Akutkrankenhäusern

Wie kann in der Akutpflege die Behandlung und Versorgung von an Demenz erkrankten Patienten sichergestellt werden? Das PPZ Freiburg beschäftigt sich u.a. damit, wie „digitale Begleiter“ es den betroffenen Patienten leichter machen können, sich an die Krankenhaussituation zu gewöhnen. Weiterhin setzt das PPZ-Freiburg, das vom Universitätsklinikum Freiburg koordiniert wird, auf neue technische Lösungen zur Reduzierung der Lärmbelastung auf Intensivstationen, um stresserzeugende Geräusche für Pflegefachkräfte und Patienten zu verringern.

PPZ-Nürnberg – Innovative Pflegetechnologien in die Pflegepraxis bringen

Das PPZ unter der Koordination der kommunalen Pflegeeinrichtung NürnbergStift will mithilfe technischer Unterstützungssysteme die Organisation der Pflege im Krankenhaus wie auch im Pflegeheim schonender für die Patienten und Pflegekräfte und insgesamt effizienter gestalten. Dabei geht es z. B. auch darum, wie neue Pflegetechnologie die Arbeitsabläufe beeinflusst und verändert und wie ein reibungsloses Zusammenspiel mit vorhandenen Technologien wie Dokumentationssoftware sichergestellt werden kann.

PPZ-Berlin – Digitale Assistenzsysteme in der geriatrischen Pflege

Das PPZ-Berlin wird durch das Evangelische Johannesstift Altenhilfe koordiniert. Den Kristallisationspunkt des Projektes bildet eine Station innerhalb des Akutkrankenhauses, die schrittweise digitalisiert wird. Dabei wird z. B. eine Vernetzung aller an der Versorgungskette Beteiligten realisiert. Pflegefachkräfte verfügen damit künftig über die im Pflegeprozess relevanten Informationen, während Pflegebedürftige von einem verbesserten Übergang von der Akutversorgung im Krankenhaus zur stationären oder ambulanten Altenpflege profitieren.

Neue Pflegetechnologien haben das Potenzial, den Alltag von Menschen, die in Pflegeheimen, Krankenhäusern und in der häuslichen Pflege tätig sind, erheblich zu erleichtern. Täglich sind mehrere Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat daher 2017 den Cluster „Zukunft der Pflege“ gestartet, in dem die vier Pflegepraxiszentren (PPZ) mit dem Pflegeinnovationszentrum (PIZ) zusammenwirken. Insgesamt stellt das BMBF dafür bis 2022 bundesweit 20 Millionen Euro bereit.