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Rechtliche Grundlage zur Pflege

Die Pflege ist ein komplexes Thema, über das Laien oft nur unzureichend Bescheid wissen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe und erläutert rechtliche Hintergründe.

Die Begriffe „Pflege“ und „Altenpflege“

Eine Pflegerin legt einen neuen Verband an.
Foto Pexels

Unter dem Oberbegriff „Pflege“ sind alle Handlungen zusammengefasst, durch die eine pflegebedürftige Person in ihrem Alltag unterstützt und ihre Gesundheit wiederhergestellt beziehungsweise erhalten wird. Hauptziel ist dabei, die Eigenständigkeit eines Menschen so lange wie möglich zu erhalten und ihn aktiv am Leben teilhaben zu lassen. Sie umfasst damit Prävention und Rehabilitation. Pflege ist eine anspruchsvolle und vielschichtige Tätigkeit, da es dabei nicht nur um die Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen geht, sondern auch um die (Wieder-)Einbindung der Person in ihr soziales Netzwerk.

Die Altenpflege stellt einen Teilbereich der Pflege dar, bei dem es um die Versorgung von alten Menschen geht. Diese kann ambulant, in Alten- oder Pflegeheimen oder auf einer gerontopsychiatrischen Station im Krankenhaus stattfinden. Auch hierbei ist die oberste Maxime, die Selbstständigkeit der Senioren zu fördern und ihnen ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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