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Einwilligungserklärung zur DSGVO

Wenn man in diesen Tagen zum Arzt geht, dann wartet dort die Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

Vordruck einer Datenschutzerklärung für die Artzpraxis

Rückfragen konnte man stellen, aber zufriedenstellende Antworten gab es nicht. Das ist kein Vorwurf an das Praxispersonal. Hier fehlt einfach das IT-Fachwissen

Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen tätige Firmen und Personen mussten schon vor Inkrafttreten der DSGVO Patientendaten schützen. Nicht alle haben das auch vorschriftsmäßig getan. So gab es Arztpraxen, die über leicht zugängliche WLAN-Router kommunizierten. Andere wiederum nahmen den billigsten Anbieter zur Wartung ihrer Praxissoftware. Oft mit einer Fernwartungsvereinbarung, aber ohne gesonderte Datenschutzerklärung.

Auch in Krankenhäusern verschwanden Patientendaten. Hier wurden gerne einfache Passwörter benutzt, die von Kriminellen leicht zu knacken waren. Auch die Herausgabe von Patientendaten an Firmen erfolgte da und dort ohne Einwilligung. Arztbriefe wurden ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten zum Scannen an externe Dienstleister weitergegeben (wir haben darüber schon berichtet).

Arzthelfer*innen und Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern, aber auch Ärzt*innen sind mit der Digitalisierung und der damit verbunden Datenschutzauflagen oft überfordert. Dies ist mit ein Grund, weshalb sie die DSGVO eher widerwillig umsetzen. Das kann man menschlich gesehen zwar verstehen, ändert aber nichts daran, dass die Patient*innen ein Recht auf einen ausreichenden Schutz ihrer Daten haben.

Patient*innen, die nachfragen sind unerwünscht. Wer Auskunft haben will, stört. Man habe dafür keine Zeit, heißt es nicht selten. Das widerspricht natürlich der DSGVO.

DSGVO Infoblatt Arztpraxis

Anhang????

Beachten Sie den gelben Punkt auf dem Foto. Wo bitte ist da ein Anhang? Dieser Text ist in Folie geschweißt.

Manche Ärzte wollen den Patienten Newsletter und E-Mails schicken. Dafür wollen Sie natürlich auch die Einwilligung. Leider fehlt da ein Hinweis, dass der E-Mail-Verand verschlüsselt erfolgen soll. Auf Nachfrage erhielt die Patientin die Antwort, dass man das nicht wisse. Man solle einfach unterschreiben, das sei alles in Ordnung.