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Fluch oder Segen? Arztportal vor Gericht

Ärztin verklagt Deutschlands größte Arztempfehlung

Diskutieren Sie mit. Was halten Sie von Arztbewertungen? In vielen Fällen kann es hilfreich sein, wenn man sich vorher informiert, was andere Patienten über einen Arzt bzw. eine Ärztin zu berichten haben. Das schließt leider nicht aus, dass es auch Bewertungen gibt, die nicht korrekt sind, weil jemand das Gefühl hat, er/sie müsste vor einem Arzt warnen, weil dieser nicht den Forderungen des Patienten entsprochen hat. Man sollte sich also vor dem Gedanken hüten, dass alle Bewerter gut und viele Ärzte schlecht sind. Da oft die erforderlichen Hintergrundinfos fehlen, ist es nicht immer einfach nachzuvollziehen, wie eine Bewertung zustande gekommen ist.

Ein Beispiel: Ein Praxiszentrum für Gastroenterologie führt auch Unverträglichkeitstests durch. Die Patienten müssen oft nicht nur etwas länger auf einen Termin warten, sondern auch auf die Untersuchungsergebnisse. Bei Nachfragen bekommen Patienten dann schon mal unqualifizierte Ausreden zu hören. Die Schreibkraft arbeitet rund um die Uhr. Die Computeranlage funktionierte nicht. Und die Kollegin müsse ja schließlich auch mal Urlaub machen. Und überhaupt, eine Lebensmittelintoleranz sei ja schließlich nicht so schlimm.

Ist nun der Arzt deshalb schlecht? Nein, es ist lediglich das Praxismanagement, das zu wünschen übrig lässt. Nimmt man das nun in Kauf, wenn der Arzt sehr gut ist? Keine leichte Entscheidung. Als Patient möchte man natürlich schon zeitnah die Untersuchungsergebnisse wissen, vor allem, wenn man starke Beschwerden hat.

Pressemitteilung:

Ärztin verklagt Deutschlands größte Arztempfehlung:
jameda setzt sich erneut für vollständige Arztlisten ein

BGH-Verhandlung am 23.01.2018 (Az. VI ZR 30/17)

 

+++ Ärztin möchte nach kritischen Bewertungen nicht mehr auf jameda gelistet werden

+++ Unvollständige Arztlisten behindern informierte Arztwahl und schränken somit Recht auf freie Arztwahl ein

+++ jameda setzt sich vor dem BGH für eine transparente Darstellung von medizinischer Versorgungsqualität ein

+++ Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung können sich Ärzte künftig nicht pauschal aus Bewertungsportalen austragen lassen

München, 18.01.2018 – Am 23.01.2018 verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Klage einer Kölner Dermatologin auf Löschung Ihres Eintrags im Arztverzeichnis jameda (www.jameda.de). Zuvor wurde die Klage bereits vom Landgericht Köln (Az. 28 O 7/16) und dem Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 121/16) abgewiesen. Vorausgegangen waren dem Rechtsstreit kritische Bewertungen, welche die Ärztin auf Deutschlands größter Arztempfehlung jameda erhalten hatte, woraufhin die Klägerin jameda zur Löschung ihres Profils aufforderte. Dem kam jameda nicht nach, da der BGH bereits 2014 bestätigt hatte, dass Patienten ein „ganz erhebliches Interesse (…) an Informationen über ärztliche Dienstleistungen“ haben, um so von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können (Az. VI ZR 358/13). jameda Geschäftsführer Dr. Florian Weiß: „Der mündige Patient benötigt vollständige Arztlisten, um sich umfassend über alle Ärzte informieren zu können. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass Patienten auf jameda alle niedergelassenen Ärzte vorfinden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Bundesrichter dem Recht der Patienten einen ebenso hohen Stellenwert einräumen und die Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln bestätigen werden.“

Im vorliegenden Fall begründet die Klägerin den Löschantrag mit ihrem Persönlichkeitsrecht, welches ihrer Annahme nach dadurch verletzt würde, dass auf ihrem kostenfreien Basis-Eintrag entsprechend gekennzeichnete Anzeigen von kostenpflichtig registrierten Ärzten eingeblendet werden. Die Anzeigen geben Patienten Hinweise auf weitere Mediziner der gesuchten Fachrichtung in ihrer Nähe und werden unabhängig von der Bewertungsnote angezeigt. Bereits das OLG Köln bestätigte, dass die Anzeigen zu mehr Transparenz beitragen würden: „Der im öffentlichen Interesse liegende Nutzwert“ von jameda wird „durch die Einblendung der – als solche erkennbaren – Werbeanzeigen konkurrierender Ärzte in der näheren Umgebung sogar erhöht, da dem Nutzer dadurch (ihm zuvor vielleicht noch nicht bekannte) Alternativen bei der Arztwahl aufgezeigt werden.“ Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder von der Kanzlei SSB, die die Beklagte vor den Kölner Gerichten vertreten hat, ordnet die Relevanz des anstehenden Urteils ein: „Zwar klagt die Ärztin auf Löschung ihres Profils auf jameda, jedoch werden sich Ärzte unabhängig vom Ausgang auch künftig keinesfalls pauschal aus Portalen wie jameda austragen lassen können. Dieser Forderung hat der Bundesgerichtshof schon in der Vergangenheit eine deutliche Absage erteilt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesrichter die Revision der Klägerin zurückweisen werden. Doch auch wenn die Richter anders entscheiden sollten, entstünde für Ärzte kein genereller Löschungsanspruch. Allenfalls die Ausgestaltung der kostenpflichtigen Anzeigenplätze müsste gegebenenfalls verändert werden.“

jameda setzt sich für vollständige Arztlisten ein und will so zu mehr Transparenz über die medizinische Versorgungsqualität beitragen.

Entsprechend § 76 SGB V haben Patienten in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl. Da Patienten ihre Ärzte heutzutage vorwiegend online suchen, benötigen Sie zur Ausübung dieses Rechts vollständige Arztlisten im Internet. Diese stellt jameda Patienten zur Verfügung und löscht daher keine Ärzte von dem Portal. Online-Arztempfehlungen sind bislang das einzige Instrument, um für Transparenz über ärztliche Qualität im ambulanten Bereich zu sorgen. Die Erfahrungsberichte von Patienten bieten anderen Patienten daher Orientierung bei der Arztsuche und ermöglichen ihnen, eine informierte Entscheidung über ihren Behandler zu treffen. Dass Arztbewertungen Einfluss auf die Arztwahl von Patienten haben, belegen verschiedene Studien.[1] [2] Gleichzeitig sind sie auch ein Feedbackkanal Richtung Arzt und verbessern die Patientenversorgung in Arztpraxen.[3]

Über die jameda GmbH:
 
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für „Geprüften Datenschutz und Datensicherheit“ zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.