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Erste Gewaltschutzambulanz in Berlin

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt das Hilfsangebot

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Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat heute gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die erste Gewaltschutzambulanz in Berlin vorgestellt. Die Grundidee der Hilfseinrichtung ist die Schaffung eines niederschwelligen Angebots für Gewaltopfer, um erlittene Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentieren zu lassen. Finanziell unterstützt wird die Einrichtung von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Der Justizsenator von Berlin, Thomas Heilmann, begrüßt die Eröffnung der Gewaltschutzambulanz an der Charité. »Ich freue mich sehr, dass wir mit der ersten Berliner Gewaltschutzambulanz den Opferschutz in der Stadt weiter stärken können. Und ich hoffe, dass es uns so gelingt, vor allem das Tabuthema häusliche Gewalt ein Stück weit aus dem Dunkelfeld herauszuzerren und den Opfern konkrete Hilfe zukommen zu lassen. Opferschutz ist eine Aufgabe, die uns alle angeht, und die nie ,erledigt‘ ist«, so Heilmann.

Frakturen, Hämatome, Verbrennungen und Stichwunden können Anzeichen von Gewalteinwirkungen sein. »In der Gewaltschutzambulanz haben Betroffene von häuslicher Gewalt sowie Betroffene, denen von anderen Personen in der Öffentlichkeit Gewalt angetan wurde, jetzt die Möglichkeit, ihre erlittenen Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentieren zu lassen«, sagt Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité. Die Dokumentation ist auch ohne polizeiliche Anzeige möglich. Nach Vereinbarung eines Termins wird die Dokumentation kostenfrei durchgeführt. Die Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt mit polizeilicher Anzeige findet weiterhin in den Rettungsstellen der Charité statt.

Kontakt zur Gewaltschutzambulanz:
Birkenstr. 62, 10559 Berlin (Linker Seiteneingang)
Telefonnummer zur Terminvereinbarung: 030/450 570 270
E-Mail: gewaltschutz-ambulanz@charite.de