Schlagwort-Archive: GKV-Spitzenverband

Behandlungsfehler in der Medizin

MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Sicherheitskultur in der Medizin weiter verbessern

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

5.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2016 erstellt. Damit haben erneut mehr Versicherte dieses Unterstützungsangebot genutzt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Konsequente Anstrengungen zur Fehlervermeidung seien notwendig. Dazu gehören eine Meldepflicht für Behandlungsfehler und eine intensivere Forschung im Bereich Patientensicherheit.

In knapp jedem vierten Fall (3.564) bestätigten die Fachärzte des MDK den Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte. Denn Daten zu Behandlungsfehler liegen in Deutschland nur punktuell v

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

or. Darum lässt sich auch das Gefährdungsrisiko nicht beziffern“, erläutert Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender

Geschäftsführer des MDS. „Jeder Fehler, aus dem heute nichts gelernt wird, kann sich jedoch morgen wiederholen und erneut vielleicht einen schweren Schaden verursachen.“ Trotz erkennbarer Fortschritte müsse die Fehlerprävention in Deutschland systematisch weiterentwickelt werden. Die Einführung einer Meldepflicht wie zum Beispiel in Großbritannien sei dabei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheitskultur. Gleiches gelte für die notwendige Intensivierung der Forschung zur Patientensicherheit in Deutschland.

Fehlerhäufungen lassen nicht unmittelbar auf erhöhtes Risiko schließen

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern; ein Drittel bezog sich auf Behandlungen durch einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. 7.765 Vorwürfe (51,4 Prozent aller Vorwürfe) standen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal.

Wenn man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 33 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 12 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 9 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, ebenfalls 9 Prozent auf die Zahnmedizin, 7 Prozent auf die Frauenheilkunde und 4 Prozent auf die Pflege. „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Häufungen spiegeln vielmehr wider, dass Patienten in manchen Bereichen eher selbst erkennen können, wenn eine Behandlung fehlerhaft verlaufen sein könnte und in anderen nicht“, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Schaut man sich die Fehler danach an, wo sie auftreten, steht die operative Therapie mit 31 Prozent an vorderster Stelle, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent.

Medizinische Maßnahmen wurden gar nicht oder zu spät durchgeführt

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

In rund der Hälfte (51 Prozent) aller durch die Begutachtung bestätigten Fehler wurde eine erforderliche medizinische Maßnahme nicht (40 Prozent) oder zu spät (11 Prozent) durchgeführt. In der anderen Hälfte bestand der Fehler zumeist darin, dass eine notwendige Behandlung nicht korrekt durchgeführt wurde (39 Prozent). Fehler kamen auch zustande, weil eine falsche Maßnahme vorgenommen (10 Prozent) wurde, bei der von vornherein mehr Schaden als Nutzen zu erwarten war. Zwei von drei Patienten wurden vorübergehend geschädigt, einer von drei Patienten dauerhaft.

Daten über „Never Events“ für systematische Fehlervermeidung notwendig

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Das Fehlergeschehen ist breit gefächert. „Wir müssen systematisch und auf Basis des besten verfügbaren Wissens Fehler analysieren und Präventionsmaßnahmen entwickeln“, sagt PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. „Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, die systematisch erfasst und analysiert werden muss.“ Für die Fehlerprävention sind zum Beispiel Informationen über Fehler notwendig, die einerseits besonders schwerwiegend sind, andererseits aber als sicher vermeidbar gelten. Dies sind „Never Events“ wie nach der Operation verbliebene Tupfer, die Verwechslung von Blutkonserven und ähnliches. Solche Fehler zeigen einen Sicherheitsmangel im System an, weniger ein Versagen des Einzelnen. In anderen Ländern mit vergleichbar hoch entwickelten Gesundheitssystemen müssen sie verpflichtend gemeldet werden – bislang jedoch nicht in Deutschland.

Hintergrund
Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungs-fehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begut­achtung keine zusätzlichen Kosten.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Im Falle eines Behandlungsfehlerverdachts wenden sich Patienten zunächst an ihre Krankenkasse, die den MDK dann mit einer Begutachtung beauftragen kann.

Keine Studien zu Schlaganfallvorsorge mit Ultraschall

Die IGeL „Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge“ ist die 38. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat.

Die Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern ist eine häufige IGeL. Studien zum Nutzen haben die Experten des IGeL-Monitors dennoch keine gefunden. Mögliche Schäden sind aber erwartbar.

Der IGeL-Monitor bewertet in seinem neuesten Gutachten den Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge mit „tendenziell negativ“. Dies gilt für Menschen ab 50, die keine Beschwerden haben. Es fanden sich keine aussagekräftigen Studien zum Nutzen der Maßnahme. Man weiß also nicht, ob Menschen, die ihre Halsschlagadern untersuchen und sich gegebenenfalls entsprechend behandeln lassen, tatsächlich seltener einen Schlaganfall bekommen als Menschen, die sich nicht untersuchen lassen. Andere Studien weisen jedoch auf mögliche Schäden hin.

An Schäden sind vor allem unnötige Untersuchungen und unnötige Behandlungen zu nennen: Ein auffälliger Ultraschallbefund wird unter Umständen mit weiteren Untersuchungen abgeklärt. Diese Untersuchungen können Nebenwirkungen haben, etwa durch Röntgenstrahlen und Kontrastmittel. Dabei kann sich herausstellen, dass der Befund doch nicht so schlimm ist und man besser nichts unternimmt. Wenn sich dagegen bei der Abklärung des Befundes herausstellt, dass man den Menschen behandeln sollte, heißt das noch lange nicht, dass er ohne Behandlung irgendwann einen Schlaganfall bekommen hätte. Er wird aber trotzdem behandelt, weil man vorher nicht weiß, welche Verengung vielleicht Probleme macht.

Der Ultraschall der Halsschlagadern gehört zu einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die Ärztinnen und Ärzte unter den Begriffen „Herz-Kreislauf-Vorsorge“ oder „Gefäß-Check“ anbieten. Sie wollen damit Risiken für einen Schlaganfall frühzeitig erkennen, um dann – beispielsweise mit Medikamenten – entsprechend gegensteuern zu können. Das soll Schlaganfälle verhindern helfen, so das Versprechen der IGeL-Anbieter. Ihre Zuversicht stützt sich auf folgende Überlegungen: Gehirn und Herz müssen ständig mit ausreichend Blut versorgt werden. Bricht die Versorgung ab, bekommen Gehirn und Herz zu wenig Sauerstoff. Dann sterben einzelne Bereiche ab und man spricht von einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Jährlich bekommen rund 200.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall, weil ihr Gehirn nicht ausreichend versorgt wird. Bei 30.000 Menschen ist eine verengte Halsschlagader die Ursache dafür. Nach diesen Verengungen zu suchen und sie frühzeitig zu behandeln, könnte sich also sehr lohnen.

Das neue Gutachten des IGeL-Monitors zeigt jedoch, dass die Hoffnung, Schlaganfälle mit Ultraschalluntersuchungen der Halsschlagadern verhindern zu können, sich nicht auf Studien stützen kann.

grafik_bewertungen

 

 

 

 

 
Hintergrund:
Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge“ ist die 38. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen: 0 „positiv“, 3 „tendenziell positiv“, 15 „unklar“, 15 „tendenziell negativ“, 3 „negativ“, 2 IGeL-Bewertungen wurden vom Netz genommen, da sie aktuell überarbeitet werden. 4 weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Privatpatienten sind nicht immer besser dran

IGeL-Monitor: Patienten werden über Schaden von IGeL kaum informiert

MDS Berlin/Essen, 12. Juli 2016 82 Prozent der Versicherten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Und jeder Zweite (52 Prozent), der die Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis angeboten bekommt, nimmt sie an. Drei Viertel der Patienten fühlen sich aber nicht ausreichend über Schäden informiert – das sind die Ergebnisse der Evaluation des IGeL-Monitors, bei der 2.149 Versicherte repräsentativ befragt worden sind.

Quelle "Grafik: Techniker Krankenkasse"

Quelle „Grafik: Techniker Krankenkasse“

„Für manche Facharztgruppe ist das IGeLn zum Volkssport geworden. Der IGeL-Markt boomt. Information und Aufklärung geraten in der Praxis dabei manchmal in den Hintergrund. Aus unserer Sicht sind die Ärzte gefordert, über Nutzen und mögliche Risiken der Selbstzahlerleistungen ausführlich aufzuklären“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Dafür müssten schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Patienten sollten zudem ausreichend Bedenkzeit erhalten und nicht unter Druck gesetzt werden.

Der Bedarf der Patienten an fundierten Informationen ist unverändert groß. Das zeigt auch die Resonanz des IGeL-Monitors: An normalen Tagen informieren sich zwischen 1.000 und 3.000 Besucher auf dem Informationsportal, an Spitzentagen sind es bis zu 45.000. „Patienten brauchen wissenschaftlich fundierte Informationen, damit sie sich bewusst für oder gegen eine Selbstzahlerleistung entscheiden können. Anliegen des IGeL-Monitors ist es, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient zu verringern. Die Patienten sollen als informierte Patienten entscheiden können“, erläutert Pick.

Neu bewertet: Ergänzende Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft „unklar“

Wie wichtig fundierte Informationen für Patienten sind, wird auch bei der jüngsten Bewertung des IGeL-Monitors deutlich. Nutzerinnen berichten sowohl auf IGeL-Monitor als auch auf igel-aerger.de, dem kooperierenden Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale NRW, dass sie sich verunsichert fühlen, wenn sie sich für oder gegen IGeL in der Schwangerschaft entscheiden sollen. Die  Experten des IGeL-Monitors haben daher mehrere dieser IGeL unter die Lupe genommen – aktuell bewertet haben sie ergänzende Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Dazu erklärt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS: „Nach Auswertung der wissenschaftlichen Studien können wir sagen: Ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die über die üblichen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, schaden nicht. Sie nützen aber auch nicht. Daher haben wir diese IGeL mit „unklar“ bewertet. Wenn Eltern die Entwicklung ihres Kindes im sogenannten „Baby-Fernsehen“ mitverfolgen möchten, so ist das unbedenklich. Aber wer diese IGeL nicht in Anspruch nehmen möchte oder kann, der braucht kein schlechtes Gewissen haben.“

Der IGeL-Monitor hat inzwischen 41 IGeL bewertet und beschrieben. Das Spektrum reicht von Akupunktur in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G (IgG) gegen Nahrungsmittel. „Unsere Bewertungen zeigen, dass vieles, was in den Praxen angeboten wird, der wissenschaftlichen Bewertung nicht Stand hält. Beim überwiegenden Teil können wir nicht von Hinweisen für einen Nutzen, sondern eher von Hinweisen für einen Schaden für den Patienten sprechen“, sagt Eikermann.

IGel-Monitor gleicht Informationsdefizite der Patienten aus

Der IGeL-Monitor unterstützt Patienten, eine informierte Entscheidung zu treffen – dies hat auch die Evaluation bestätigt. „82 Prozent der Befragten geben an, sie würden den IGeL-Monitor erneut besuchen. Drei Viertel der Nutzer sagen, dass sie ihre Entscheidung für oder gegen ein IGeL-Angebot überdenken würden, wenn sie die Informationen vorher gehabt hätten“, erklärt Dr. Christian Weymayr, freier Medizinjournalist und Projektleiter IGeL-Monitor. „Das zeigt auch: Der IGeL-Monitor gleicht Informationsdefizite der Patienten aus. Die Patienten sehen die Informationen als hilfreich, glaubwürdig und entscheidungsrelevant an.“

Hintergrund:

Die Bewertungen des IGeL-Monitors basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Das heißt: Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL-Leistung recherchiert das Team aus Medizinern und Methodikern beim MDS in medizinischen Datenbanken. Die Wissenschaftler tragen die Informationen nach einer definierten Vorgehensweise zusammen und werten sie systematisch aus. Das IGeL-Team wägt Nutzen und Schaden gegeneinander ab und fasst das Ergebnis in einer Bewertungsaussage zusammen, die von „positiv“, „tendenziell positiv“ und „unklar“ bis zu „tendenziell negativ“ und „negativ“ reicht. Alle Analyseschritte einer Bewertung sind auf dem IGeL-Monitor dokumentiert. Jede bewertete IGeL wird in mehreren Ebenen dargestellt, die von Stufe zu Stufe ausführlicher und fachlicher wer-den: von der zusammenfassenden Bewertungsaussage bis hin zu den für ein Fachpublikum hinterlegten Ergebnissen der wissenschaftlichen Recherche und Analyse. Versicherte erfahren außerdem, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen werden, für die der Arzt ihnen die IGeL-Leistung anbietet. Sie erhalten auch Auskunft über die Preisspanne, zu der eine IGeL angeboten wird. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps, wie sich Versicherte im konkreten Fall verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden.

Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen

Gutverdiener bekommen vom Arzt besonders häufig IGeL-Leistung angeboten

Quelle "Grafik: Techniker Krankenkasse"

Quelle „Grafik: Techniker Krankenkasse“

 

Im Schnitt haben sieben von zehn gesetzlich Versicherten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro mindestens einmal eine IGeL-Leistung vom Arzt angeboten bekommen. Bei Befragten mit einem Einkommen unter 1.5000 Euro sind es vier von zehn. Das zeigt der TK-Meinungspuls 2016. Betrachtet man das Geschlecht der Versicherten, erhalten Frauen häufiger als Männer eine Selbstzahler-Leistung angeboten (55 zu 45 Prozent).

IGeL-Leistungen: Jeder dritte Patient ohne schriftliche Vereinbarung

Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) bekommt nichts Schriftliches in die Hand, wenn er beim Arzt eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nimmt. Das zeigt der TK-Meinungspuls 2016. IGeL gehören per Gesetz nicht zum Katalog der Krankenkassen und müssen privat gezahlt werden. Generell gilt: Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Kosten zu informieren und mit ihm einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.