Sensible Daten müssen über sichere Kommunikationswege übermittelt werden
7. September 2021 – Mit einem Telefaxgerät Patienteninformationen oder andere Gesundheitsdaten zu übermitteln, ist rechtswidrig. Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen hin. Außerdem sei „zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten […] die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“ Die Aufsichtsbehörde begründet ihren Hinweis mit dem mangelnden Schutzniveau von Faxsendungen beim Empfang, das dem Postkartenversand entspreche.