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Gerechtigkeitslücke durch Patientenentschädigungsfonds schließen

Vortrag von Prof. Dr. Dieter Hart auf 15. Deutschem Medizinrechtstag

Patienten, die wahrscheinlich Opfer von Behandlungsfehlern wurden, gerichtlich aber keine Schadenersatzansprüche durchsetzen können, soll ein Patientenentschädigungsfonds Hilfe bringen. Das schlägt Prof. Dr. jur. Dieter Hart, Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bremen, in einem Gutachten für die Hamburger Gesundheitssenatorin vor. Auf dem 15. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin erläutert er seine Position im Detail.

Im geltenden Arzthaftungsrecht gebe es für Patienten eine erhebliche Gerechtigkeitslücke, erklärt Hart: „Vor Gericht gehen Patienten dann leer aus, wenn ein ärztlicher Fehler eine Verletzung nur überwiegend wahrscheinlich verursacht hat; gefordert wird eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit. Patienten müssen sowohl den Behandlungsfehler als auch die weit überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verursachung der Gesundheitsverletzung nachweisen. Nur selten gelingt das, wenn keine Beweiserleichterungen eingreifen.“

Ein Patientenentschädigungs- und -härtefallfonds soll, so der Vorschlag, hier einen Ausgleich schaffen, indem er Patienten bis zu einer Summe von 100.000 Euro entschädigt, in Ausnahmefällen wie etwa Geburtsschäden bis zu 200.000 Euro. Als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts soll er durch den Bund finanziert werden. Geplant ist der Fonds vorerst als Modellversuch für eine Laufzeit von zehn Jahren. Er soll zunächst auf im Krankenhaus entstandene Schäden begrenzt sein.

Der 15. Deutsche Medizinrechtstag findet am 12. und 13. September 2014 in Berlin statt. Den Kongress moderiert Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion.

Programm und Anmeldung:
www.deutscher-medizinrechtstag.de