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Salate, Kräuter, Tees, Smoothies können Krankheitserreger enthalten

Lebensmittel aus Blättern und Gräsern können Krankheitserreger enthalten

In Deutschland werden zunehmend Blatt- und Grasprodukte verzehrt. Diese können mit verschiedenen Krankheitserregern belastet sein. Deshalb veröffentlicht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jetzt eine ausführliche Stellungnahme zur Belastung von Blatt- und Grasprodukten mit Bakterien, die beim Menschen Erkrankungen verursachen können. „Salate, Blattgemüse, Kräuter, Tees und grüne Smoothies werden von den meisten Menschen als rundum gesunde Nahrungsmittel wahrgenommen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Umso wichtiger ist es darauf hinzuweisen, dass auch bei diesen Lebensmitteln Hygienemaßnahmen notwendig sind. Unabhängig davon ist eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse tatsächlich die beste Ernährungsstrategie.“ Zu den vom BfR bewerteten Produkten gehören frische Blattgemüse einschließlich Blattsalate und Kräuter, getrocknete Blatt- und Grasprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel, getrocknete Kräuter und Teeblätter sowie grüne Smoothies.

Zur Stellungnahme

BfR gibt Hygienetipps zum Umgang mit Salaten, Kräutern, Tees, Smoothies und anderen pflanzlichen Lebensmitteln

Blattsalate und frische Kräuter werden in Deutschland fast von der gesamten Bevölkerung sehr häufig verzehrt. Tee wird häufiger von Frauen als von Männern getrunken, der Teekonsum steigt mit zunehmendem Alter an. Bakterielle Krankheitserreger, die in Gras- und Blattprodukten vorkommen können, sind u. a. Salmonellen, Campylobacter, Yersinien, Listerien und EHEC.

Bisher gibt es in Deutschland nur wenige belegte Fälle bakterieller Lebensmittelinfektionen durch den Verzehr von Gras- oder Blattprodukten. Dennoch spricht das BfR zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die nachfolgenden allgemeinen Empfehlungen zur Risikominimierung aus:

  • Frische Blattprodukte sollten vor dem Rohverzehr gründlich gewaschen und möglichst schnell verbraucht werden. Zerkleinerte frische Blattprodukte sollten bis zum Verzehr möglichst bei maximal 7 °C gelagert und schnell verbraucht werden.
  • Frisch hergestellte grüne Smoothies sollten bis zum Verzehr möglichst bei maximal 7 °C gelagert und am Tag der Herstellung verbraucht werden. Durch eine starke Säuerung der Smoothies, beispielsweise durch Verarbeitung von Zitrusfrüchten oder Zugabe von Zitronensaft, lässt sich die Vermehrung der Bakterien verlangsamen bzw. ganz verhindern.
  • Kräutertees sollten mit sprudelnd kochendem Wasser aufgegossen werden. Schwangere und Personen, deren Abwehrkräfte durch hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind, sollten auf den Verzehr von vorgeschnittenen und verpackten Salaten besser vorsichtshalber verzichten und stattdessen Salate aus frischen und gründlich gewaschenen Zutaten kurz vor dem Verzehr selbst zubereiten. Nahrungsergänzungsmittel aus getrockneten Blatt- und Grasprodukten sollten diese Personen nur nach ärztlicher Rücksprache verzehren.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche  Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Wissenschaftliche Expertise

Wissenschaftliche Expertise für unterwegs

Die gesundheitlichen Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind ab sofort noch leichter und mobil zugänglich. In einer neu vorgestellten Mobile-App finden Interessierte auf einen Blick alle gesundheitlichen Bewertungen des BfR. Diese Bewertungen oder „Stellungnahmen“ werden anlassbezogen oder in Krisensituationen vom BfR veröffentlicht. Sie beinhalten gesundheitliche Risiken, die von Stoffen oder Mikroorganismen in Lebensmitteln und von verbrauchernahen Produkten wie beispielsweise kosmetischen Mitteln, Textilien, Lebensmittelverpackungen oder Spielzeug ausgehen können. „Die App ist vor allem ein Werkzeug für Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen, die aus beruflichen Gründen mit BfR-Stellungnahmen arbeiten“, erklärt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. „Jeder wissenschaftlichen Stellungnahme ist zusätzlich eine allgemeinverständliche Zusammenfassung vorangestellt. Damit können sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher über bestimmte Risiken in der App informieren.“

Das BfR hat die gesetzliche Aufgabe, Risiken von Stoffen, Mikroorganismen, Produkten und Verfahren für die menschliche Gesundheit abzuschätzen, zu bewerten und ggf. Maßnahmen zur Risikominderung oder -vermeidung zu empfehlen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Dies geschieht in Form von so genannten wissenschaftlichen Stellungnahmen. Diese Stellungnahmen des BfR dienen als wissenschaftliche Basis für Entscheidungen durch nationale und europäische Gesetzgeber oder andere politische Instanzen. Sie sind darüber hinaus Grundlage für Entscheidungen über die Zulassung von Produkten, für Entscheidungen über eine Regulation durch Behörden, die geltendes Lebensmittel-, Chemikalien- oder Produktrecht überwachen und für Entscheidungen von Gerichten in Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Somit ist die App vor allem ein Werkzeug für Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik, die aus beruflichen Gründen in Verfahren zur Gesetzgebung involviert sind.

QR-Code IOS

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Alle Stellungnahmen in der App wurden nach dem „Leitfaden für gesundheitliche Bewertungen“ verfasst und enthalten Originaldaten der wissenschaftlichen Bewertungsarbeit des BfR. Sie enthalten eine allgemeinverständliche Zusammenfassung und sind unterteilt in den „Gegenstand der Bewertung“, „Ergebnis“ und „Begründung“. Als besonderer Service werden seit 2013 die Ergebnisse ausgewählter Stellungnahmen übersichtlich in einer Grafik dargestellt, dem BfR-Risikoprofil.

QR-Code Android

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Die Stellungnahmen des BfR sind in der App chronologisch nach Jahren sortiert und jederzeit mobil abrufbar. Neu hochgeladene Stellungnahmen sind besonders gekennzeichnet. Bereits herunter geladene oder gelesene Stellungnahmen können auch ohne Internet wieder in der App geöffnet werden. In der App ist eine Volltextsuche integriert, die das Finden bestimmter Stellungnahmen erleichtert. Auch in jeder einzelnen Stellungnahme kann separat nach Stichwörtern gesucht werden. Die Seitenvorschau ermöglicht bei besonders umfangreichen Stellungnahmen einen schnellen Überblick. Jeder Nutzer kann individuell die Textgrößen beim Lesen variieren. Die App ist für Smartphones und Tablets gleichermaßen geeignet.

Die „Stellungnahmen-App“ des BfR wurde für Smartphones und Tablets der Betriebssysteme Android und iOS entwickelt. Die App steht in den jeweiligen App-Stores ab sofort kostenlos zum Download zur Verfügung:

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.