Erneuter Besuchsstopp notwendig

Härtefallregelungen in vereinzelten Bereichen möglich / Ambulanztermine finden statt

Auf der einen Seite ist das verständlich, es wird allerdings immer wieder gerne vergessen, dass der Besuch von Angehörigen auch positiv zum Heilungsprozess beitragen kann.

Aufgrund der sehr hohen Inzidenzen in der Allgemeinbevölkerung gilt ab Samstag, 19. März 2022 erneut ein Besuchsstopp am Universitätsklinikum Freiburg an den Standorten Freiburg und Bad Krozingen. Dies geschieht zum Schutz der Patient*innen und Mitarbeiter*innen. Damit soll das Risiko von eingetragenen Infektionen ins Klinikum auf ein Minimum reduziert werden. In Ausnahmefällen können vereinzelte Besuche stattfinden (Härtefallregelungen). Dies gilt insbesondere für die Intensivstationen, die Palliativstationen, die Kinderklinik und die Geburtshilfe. Ambulante und stationäre Termine finden weiterhin wie geplant statt und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Auch die Blutspendezentrale ist weiterhin geöffnet.

Die Begleitung von Patient*innen zu ambulanten oder stationären Terminen ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die vollständigen Zutrittsregelungen finden sich unter: www.uniklinik-freiburg.de/corona-infos

Ambulante Patient*innen, Blutspender*innen und medizinisch notwendige Begleitpersonen benötigen einen Nachweis über eine Auffrisch-/Boosterimpfung, eine abgeschlossene Impfserie (Erst- und Zweitimpfung, die mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt) oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung PLUS mindestens eine Impfung, die mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Für ambulante Patient*innen, Blutspender*innen und medizinisch notwendige Begleitpersonen ohne entsprechenden Nachweis gilt eine Testpflicht: negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest, nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). In der Blutspendezentrale können Blutspender*innen vor Ort einen Test machen. Kinder bis 14 Jahre gelten als getestet. Patient*innen und ambulante Blutspender*innen sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Im gesamten Klinikum ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben. Bei Bedarf werden entsprechende Masken an den Klinikeingängen ausgegeben. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin im gesamten Klinikum.