gematik untersagt bis auf Weiteres Nutzung von VideoIdent-Verfahren in der Telematikinfrastruktur

Die gematik hat die weitere Nutzung von VideoIdent-Verfahren für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur (TI) als nicht mehr zulässig erklärt und am 09.08.2022 verfügt, dass die Krankenkassen das VideoIdent-Verfahren ab sofort aussetzen. Dies ist aufgrund einer der gematik zugänglich gemachten sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren aus Sicht der gematik unumgänglich. Sie handelt hier im Rahmen ihrer rechtlichen und verwaltungsgemäßen Befugnisse und vor dem Hintergrund des hohen Schutzbedarfs bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Weitere Identifizierungsverfahren sind nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden: alle Verfahren, die eine Prüfung des Ausweises vor Ort beinhalten (z. B. Filiale der Krankenkasse oder Postident bei der Zustellung), sowie alle Verfahren unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Parallel dazu arbeiten gematik und Bundesgesundheitsministerium daran, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten.

Über die Wiederzulassung von VideoIdent-Verfahren kann erst entschieden werden, wenn die Anbieter konkrete Nachweise erbracht haben, dass ihre Verfahren nicht mehr für die gezeigten Schwachstellen anfällig sind.