Ich hole ein Medikament ab, das es nur auf Rezept gibt. Als ich es erhalte, stelle ich fest, dass es eine andere Variante als sonst ist. Außerdem muss ich diesmal 5 € zuzahlen. Auf meine Frage, worin denn der Unterschied zu dem vorherigen Medikament besteht, liest mir die junge Apothekerin vor, was auf beiden Packungen steht. Worauf ich sage: „Toll!, aber lesen kann ich selbst. Ich will wissen, was das bedeutet.“ Damit habe ich die Apothekerin leider überfordert. Sie holt Hilfe. Durch fleißiges Nachfragen habe ich erfahren, worin der Unterschied bestehen könnte.
Damit aber nicht genug. Ich frage eben noch schnell nach der Datenschutzerklärung, die ich schon lange vermisse. Immerhin wird alles elektronisch gespeichert. Da werde ich gefragt, ob ich denn keine Datenschutzerklärung unterschrieben hätte. Ich? Frage ich erstaunt zurück. Die Apotheke muss doch sicherstellen, dass sie meine Daten, die sie speichert, schützt. Vor allem, dass sie damit keinen Handel treibt. Die Apothekerin will nun nachsehen, ob sie „meine“ Datenschutzerklärung findet. Sie findet nichts. Kommt aber mit der unterschriebenen Datenschutzerklärung einer anderen Kundin wieder. Diese legte sie mir vor. Ich kann die Daten dieser Kundin komplett einsehen.
Ich glaube, ich werde die mir eine andere Stammapotheke suchen.
Ria Hinken