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Reha-Maßnahme bei Diabetes Typ 2 – so geht‘s

Berlin – Sie wissen nicht, wie Sie am Arbeitsplatz mit Ihrer Diabeteserkrankung umgehen sollen? Sie bekommen Ihren Langzeit-Blutzuckerwert HbA1c nicht in den Griff oder leiden zusätzlich unter Depressionen? Sie müssten dringend abnehmen, sich mehr bewegen und gesund ernähren? Dann könnte eine medizinische Rehabilitation die richtige Maßnahme für Sie sein. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, erklären Experten.

Fast sieben Millionen Menschen sind in Deutschland an Diabetes mellitus erkrankt, 90 Prozent davon an Diabetes Typ 2. Dass diesen Patientinnen und Patienten grundsätzlich die Möglichkeit offensteht, auf sachkundige Unterstützung in Form einer Reha-Maßnahme zurückzugreifen, wissen viele nicht. Denn Diabetes mellitus ist eine chronische Erkrankung, die einen Reha-Bedarf begründen kann. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fakten: 

Wann eine Reha in Frage kommt

Bei der Behandlung des Diabetes steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt – die Betroffenen sollen befähigt werden, ihre Erkrankung so zu managen, dass ihre Lebensqualität nicht beeinträchtigt ist. „Ist jedoch die Stoffwechseleinstellung auf Dauer unzureichend, sind Erwerbsfähigkeit und Selbstständigkeit des Patienten gefährdet“, erläutert Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Zu den drei „harten“ Kriterien, die einen dringenden Reha-Bedarf begründen, zählen daher schlechte Stoffwechseleinstellungen mit erhöhtem HbA1c-Wert, häufige Unterzuckerungen in der Vergangenheit und arbeitsplatzbedingte Probleme im Umgang mit der Erkrankung. „Liegen bereits Begleit- oder Folgeerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder diabetesbedingte Schädigungen der Augen, Nerven oder Nieren vor, ist der Bedarf umso höher“, sagt Stephan Ohlf vom Vorstand des Bundesverbandes Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (BVKD). Hinzu kommen weitere Kriterien, die neben Übergewicht, Bluthochdruck oder Depression auch Lebensstilfaktoren einschließen (siehe Kasten). 

Darüber hinaus besteht nach akuter Behandlung in einer Klinik die Möglichkeit eines beschleunigten Antragsverfahrens im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB). „In diesem Fall muss der Antrag durch das Akutkrankenhaus gestellt werden“, erklärt Ohlf. Der Verwaltungsleiter der Eleonoren-Klinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen fügt hinzu: „Jede akutmedizinische Krankenhausbehandlung, die durch die Diabeteserkrankung erforderlich ist, stellt in sich eine AHB-Indikation dar.“ Im Regelfall beginnt die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung.

Der Weg zum Antrag

Üblicherweise ist der erste Ansprechpartner der behandelnde Arzt. „Er erstellt ein Gutachten, das unter anderem den Bedarf und die Aussichten der Reha begründet“, so Siegel. Der Arzt kann den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Bei Berufstätigen ist es die Gesetzliche Rentenversicherung, bei Rentnern die Krankenkasse. „Bei der Klinikwahl für eine stationäre und ambulante Reha können die Patienten zudem ihre persönlichen Wünsche einbringen“, erläutert Siegel. 

Was in der Reha passiert

Eine Reha dauert mindestens drei Wochen und kann stationär oder ambulant erfolgen. „Ein besonderes Merkmal der medizinischen Rehabilitation ist der fächerübergreifende Therapieansatz, die Behandlung in einem multidisziplinären Team“, erläutert Siegel. Das bedeutet: Ärzte, Pflegepersonal, Psychologen, Physiotherapeuten, Diabetesberaterinnen, Diätassistentinnen und Sozialarbeiter arbeiten zusammen. „In vielen Kliniken können dazu auch noch andere gesundheitliche Probleme etwa an Wirbelsäule, Hüfte oder Knie mitbehandelt werden“, fügt der DDG Experte hinzu. 

Die zweite Besonderheit ist die Intensität. „Eine Reha-Maßnahme gibt genügend Zeit, Patienten auch bei schwierigen Problemlagen ausführlich zu schulen, mit neuen Medikamenten, Techniken oder Lebensstiländerungen vertraut zu machen“, so Siegel. Ob Umstellung auf Pumpentherapie, Bewegungstherapie, rasche Gewichtsreduktion, psychologische Betreuung oder Klärung diabetesbedingter beruflicher Probleme – alle diese Aspekte können mit qualifizierten Fachleuten nachhaltig bearbeitet werden. 

Wie man eine Klinik findet 

Die Internetseite der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) bietet einen Überblick über Kliniken, die Diabetesschwerpunkte haben: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de, Menüpunkt „Zertifizierte Arztpraxen/Kliniken“ anklicken und Suchkriterien eingeben.

Zu den weiteren Kriterien, die einen Reha-Bedarf begründen können, zählen: 

  • 1. Übergewicht
  • 2. Bluthochdruck
  • 3. Fettstoffwechselstörungen
  • 4. Bewegungsmangel
  • 5. geringes Diabeteswissen
  • 6. derzeit Raucher
  • 7. vorliegende Depression
  • 8. krankmachender Stress
  • 9. ungesundes Ernährungsverhalten

Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9.000 Mitgliedern eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung der Volkskrankheit Diabetes, von der fast sieben Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

Süßigkeiten soweit das Auge reicht

Es gibt viel Kritik am Ernährungsreport 2019

foodwatch zum „Ernährungsreport 2019“ von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner

Süßigkeiten werden gerne als Belohnung gegeben, das setzt falsche Anreise.
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Berlin, 10. Januar 2019. Zu dem gestern von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner vorgestellten „Ernährungsreport 2019“ erklärt Martin Rücker, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: 

„Wir sollten die Arbeit des Ernährungsministeriums nicht an der Qualität seiner PR-Aktivitäten messen, sondern an seinem verbraucherschutzpolitischen Handeln. Die Menschen erwarten wirksame Maßnahmen für eine bessere Tierhaltung oder zur Förderung eines gesunden Lebensmittelangebots, aber gewiss keine Scheinpolitik. Frau Klöckner offenbart ein fragwürdiges Verständnis von ihrem Amt als Bundesernährungsministerin. Sie verteidigt wirtschaftliche Interessen gegen Anliegen des Verbraucherschutzes, wenn sie allein auf freiwillige Maßnahmen setzt. Ein freiwilliges Tierwohl-Label wird am katastrophalen Gesundheitszustand zahlreicher Nutztiere kaum etwas ändern. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie, den Zucker zu reduzieren, ist zum Scheitern verurteilt. 

Süße Getränke
Süße Getränke sind sehr beliebt
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Wir brauchen eine verständliche Lebensmittelampel für Zucker, Fett & Co., ein Verbot für die Vermarktung ungesunder Lebensmittel an Kinder und eine ‚Limo-Steuer‘, damit Hersteller einen Anreiz haben, weniger Zucker in ihre Getränke zu mischen. Bereits vergangenes Jahr haben mehr als 2.000 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Frau Klöckner zum Handeln aufgefordert – aber die Ministerin stellt sich taub. Andere Länder machen längst Ernst im Kampf gegen Fettleibigkeit und führen Ampelkennzeichnungen ein, beschränken die Werbung an Kinder oder besteuern überzuckerte Limonaden. Deutschland hinkt im Kampf gegen Fehlernährung und die massiven Folgeerkrankungen der internationalen Entwicklung meilenweit hinterher – und Frau Klöckner trägt dafür Verantwortung. Es reicht eben nicht, die Hersteller freundlich zu bitten, etwas weniger Zucker in ihre Produkte zu kippen – denn das sind nun einmal die Produkte, die sich am profitabelsten verkaufen lassen.“

„Hauptsache, es schmeckt. Das ist 99 Prozent der Deutschen beim Essen wichtig“, meldet die Ärztezeitung: http://bit.ly/2sfHEjc

Alkohol und Zucker
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Hintergrund:

Der „Ernährungsreport“ ist eine jährliche repräsentative Umfrage des Bundesernährungsministeriums unter 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern über Ess- und Einkaufsgewohnheiten – abrufbar unter: t1p.de/xwon
Vergangenes Jahr forderten 2.000 Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Fachgesellschaften die Bundesregierung zum Handeln auf – siehe: t1p.de/c85o

Deutsche Diabetes Gesellschaft zum Ernährungsreport 2019:

Ministerin Klöckner stellt sich gegen die Verbraucher 

Berlin – Zum Ernährungsreport 2019 des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erklärt Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft DDG: 

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„Der Report enthält eine klare Handlungsaufforderung an die Ernährungsministerin: 91 Prozent der Befragten wollen, dass Lebensmittel gesund sind. Doch zurzeit ist in Deutschland das Gegenteil Realität: Viele Fertiglebensmittel sind zu süß, zu fett, zu salzig. Daran wird auch die Nationale Reduktionsstrategie von Frau Klöckner nicht viel ändern, denn die darin bisher vereinbarten Ziele sind viel zu gering – und sie sind nur freiwillig. Damit ignoriert Frau Klöckner ganz klar den Befund, dass 84 Prozent der Befragten den Zuckeranteil in Fertiggerichten reduzieren möchten. 

An mehreren anderen Stellen erscheint die Interpretation des Ministeriums deutlich zu positiv. So sollte der Befund, dass fast 30 Prozent der Bevölkerung nicht täglich Obst und Gemüse essen, eigentlich ein Weckruf für eine Ernährungsministerin sein. Frau Klöckner sieht darin offenbar kein Problem. Dabei fordern Wissenschaftler schon länger, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse abzuschaffen und im Gegenzug ungesunde Lebensmittel stärker zu besteuern. 

Viele kritische Punkte fragt der Bericht auch gar nicht ab, etwa die Frage, ob die Verbraucher die derzeitige Lebensmittelkennzeichnung verstehen.“

Gewichtsmanagement – eine runde Sache

Wissenschaftsseminar am 29. Juni 2016
Gewichtsmanagement – eine runde Sache

Am 29. Juni 2016 veranstaltet das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) in Kooperation mit dem Deutschen Herzzentrum München und dem Kompetenznetz Adipositas das Wissenschaftsseminar „Gewichtsmanagement – eine runde Sache“. Im Deutschen Herzzentrum München sprechen Experten aus Wissenschaft, Medizin, Wirtschaft und Politik vor und mit einem interdisziplinären Publikum.

Gewichtsmanagement betrifft einen Großteil der Bevölkerung. Die Deutschen werden immer dicker – das ist nicht neu, aber nach wie vor aktuell. Nach derzeitiger Datenlage sind über die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland übergewichtig und davon jeder Vierte bis Fünfte adipös – Tendenz steigend.

Forschungsansätze und finanzielle Auswirkungen des Übergewichts

Die Wissenschaft beschäftigt sich intensiv mit der Frage, wie der Volkskrankheit Adipositas begegnet werden kann. Nicht nur die Betroffenen sind oftmals verwirrt, welche Diät oder Ernährungsweise zum Wunschgewicht führen könnte. Oder ist die Geschichte von der Diät ohnehin nur eine Mär? „Manchmal vermischen sich ernährungsphysiologische Empfehlungen mit einer Prise Ideologie und einem Schuss persönlicher Überzeugung. Übrig bleibt oft ein Gemisch an Informationen, das schwer zu beurteilen ist“, sagt Dr. Wolfram Schaecke, Leiter des KErn. „Es gilt, die Fakten von den Mythen zu trennen. Mit dem Wissenschaftsseminar zu Gewichtsmanagement wollen wir Licht in die Vielfalt der Empfehlungen bringen und uns mit Trends und wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinandersetzen.“
Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung stehen neue Forschungsansätze und Konzepte des Gewichtsmanagements. Doch auch die wirtschaftliche Bedeutung und neuen Produktentwicklung werden diskutiert. Wie viel Adipositas kostet? Antworten liefert Prof. Dr. Rolf Holle vom Helmholtz Zentrum. Weitere Referenten sind u. a. Dr. Anja Schienkiewitz vom Robert Koch-Institut, Prof. Dr. Hans Hauner von der TU München und Dr. Dietrich Garlichs von der Deutschen Diabetes Gesellschaft.
Die Veranstaltung richtet sich an Experten aus Ernährungswissenschaft, Medizin, Ernährungswirtschaft sowie Multiplikatoren aus dem Gesundheitsbereich. Frühbucher zahlen bis zum 18. Mai 150 Euro, anschließend beträgt die Teilnahmegebühr 200 Euro. Die Veranstaltung wird für die kontinuierliche Fortbildung von Zertifikatsinhabern der DGE, des VDD und des VDOE mit 6 Punkten berücksichtigt sowie mit 2 Punkten (Modul F) für die QUETHEB-Registrierung.
Weitere Informationen zum Wissenschaftsseminar sowie zur Anmeldung unter www.kern.bayern.de/gewichtsmanagement

„Plumper Versuch der Einflussnahme“

Zuckerindustrie versucht Gesundheitsausschuss des Bundestags hinters Licht zu führen

Deutsche Diabetes Gesellschaft: „Plumper Versuch der Einflussnahme“

Berlin – Die deutsche Zuckerindustrie hat sich in der letzten Woche mit einem Info-Brief an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit gewandt. Darin beruft sich die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) unter anderem auf Ernährungsempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und kommt zu dem Schluss, dass Zuckerkonsum kein Risikofaktor für Diabetes Typ 2 sei. Die DDG betrachtet diese Aktion als unseriös und weist die Argumentation als manipulativ und plump zurück.

In ihrem Info-Brief stellt die WVZ zunächst richtigerweise fest, dass Übergewicht ein Risikofaktor für die Entstehung von Diabetes Typ 2 sei. Aber, so schreibt der Verband weiter: „Zucker macht nicht dick.“ Für die Entstehung von Übergewicht sei nicht eine einzelne Zutat, sondern die Energiebilanz entscheidend. Deshalb lautet das Fazit aus Sicht der WVZ: Zuckerkonsum ist kein Risikofaktor für Diabetes.

„Diese Argumentation ist unseriös, weil sie entscheidende Zusammenhänge bewusst ausspart“, sagt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Selbstverständlich sei gegen den maßvollen Konsum von Zucker nichts einzuwenden. „Darum geht es in der aktuellen Debatte auch gar nicht“, betont Gallwitz. „Das Problem ist jedoch unsere heutige Ernährungsweise mit einer Vielzahl industriell erzeugter Lebensmittel, die ein Übermaß an Zucker, Fett und Salz enthalten und damit zu viele Kalorien.“ Und diese Ernährungsweise mit hochkalorischen Produkten führt dazu, dass inzwischen über die Hälfte der Deutschen übergewichtig ist, was zu Diabetes und vielen anderen Krankheiten führen kann. Insofern ist der weltweit viel zu hohe Zuckerverbrauch gesundheitsschädlich und muss dringend zurückgeführt werden.

„Wenn es der Zuckerindustrie um eine seriöse Information gegangen wäre, hätte sie die Politiker auf diesen Missstand hingewiesen, anstatt die DDG Empfehlungen manipulativ einzusetzen“, sagt Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Denn nach der einschlägigen WHO Leitlinie sollte der Zuckerverbrauch nicht mehr als zehn Prozent der täglichen Gesamtenergieaufnahme ausmachen. Noch besser sei es, wenn der tägliche Zuckerverbrauch auf fünf Prozent reduziert werde (WHO Guideline; Sugars intake for adults and children, 2015. Entsprechende Empfehlungen hatte die WHO auch schon 2002 veröffentlicht). Zehn Prozent der Energieaufnahme für Erwachsene wären etwa 50 Gramm Zucker. Tatsächlich aber verzehrt jeder Deutsche im Durchschnitt etwa das Doppelte an Zucker.

Mit dem Info-Brief knüpft die WVZ an ähnliche Strategien der Tabakindustrie an, die jahrzehntelang erfolgreich versuchte, von den gesundheitlichen Folgen des Rauchens abzulenken. Auch die Lebensmittelindustrie hat in den zurückliegenden Jahrzehnten weltweit immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden Teile der Politik und Wissenschaft in ihrem Sinne zu beeinflussen. Ärzte der University of California zeichneten jüngst in der Fachzeitschrift PLOS Medicine nach, wie die Zuckerindustrie in den USA seit den 70er Jahren erfolgreich daran arbeitete, die schädlichen Folgen von gesüßten Getränken und Speisen auf die Zahngesundheit zu verschleiern. Und die New York Times berichtete kürzlich, dass Coca-Cola Wissenschaftlern 1,5 Millionen Dollar zahlte, damit sie mangelnde Bewegung als den wahren Dickmacher identifizierten – und gleichzeitig die Bedeutung gesüßter Softdrinks relativierten.

„Wir gehen davon aus, dass die Gesundheitspolitiker diesen Info-Brief als das einstufen, was er ist: als einen plumpen Versuch der wirtschaftlichen Interessenvertretung, und nicht als einen serösen Beitrag zur Gesundheitsförderung“, so Gallwitz.

Ich gehe eher davon aus, dass sich die Zuckerlobby mal wieder durchsetzen wird, Anmerk. Ria Hinken

Wie uns die Zucker-Mafia krank macht  – ein Buch von Hans Ulrich Grimm

Sendung ARTE, „Die große Zuckerlüge“, 13.10.2015, 20.15 Uhr
http://www.arte.tv/guide/de/054774-000/die-grosse-zuckerluege

Cristin E. Kearns, Stanton A. Glantz , Laura A. Schmidt: Sugar Industry Influence on the Scientific Agenda of the National Institute of Dental Research’s 1971 National Caries Program: A Historical Analysis of Internal Documents. PLOS online, published March 10, 2015, DOI: 10.1371/journal.pmed.1001798
http://journals.plos.org/plosmedicine/article?id=10.1371/journal.pmed.1001798

 
Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit fast 9.000 Mitgliedern eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

Neuer Wirkstoff wird Patienten mit Diabetes mellitus in Deutschland künftig vorenthalten

Pressemitteilung

Deutsche Diabetes Gesellschaft kritisiert Entscheidung des G-BA zu Canagliflozin

Berlin, 26. September 2014 – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das Diabetesmedikament Canagliflozin nicht von den Krankenkassen erstatten zu lassen, scharf kritisiert. Der G-BA verhindere durch seine Entscheidung die Einführung einer neuen Gruppe von effektiven und sicheren Wirkstoffen, die für die Versorgung von Menschen mit Typ-2-Diabetes benötigt werden, erklärte DDG Präsident Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel. Auf Grund des Beschlusses wird der Vertrieb in Deutschland nun eingestellt.

Canagliflozin ist nach Dapagliflozin der zweite Wirkstoff aus der Gruppe der SGLT-2-Hemmer („Gliflozine“), die den Blutzucker senken, indem sie die Ausscheidung von Zucker über die Nieren fördern. Im Juni vergangenen Jahres hatte der G-BA Dapagliflozin einen therapeutischen Zusatznutzen abgesprochen. Nun wurde auch die Verordnung von Canagliflozin auf Kassenrezept verhindert.

„SGLT-2-Hemmer sind eine wertvolle Bereicherung der therapeutischen Möglichkeiten, da sich der Wirkungsmechanismus von allen bisher verfügbaren Mitteln unterscheidet“, stellt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland fest, Mediensprecher der DDG. Das Medikament komme deshalb insbesondere für Patienten infrage, die mit anderen Mitteln keine ausreichende Blutzuckersenkung erzielen und den Einsatz von Insulin vermeiden wollen. Bei diesen Patienten könne mit SGLT-2-Hemmern eine deutliche Senkung des Blutzuckerlangzeitwertes HbA1c erreicht werden. „Der G-BA versperrt mit seiner Entscheidung nun Kassenpatienten in Deutschland zum zweiten Mal diese Therapieoption“, kritisiert Siegel. „Canagliflozin ist für uns ein wertvolles Mittel in der Zusatztherapie für Patienten, das entsprechend den Zulassungsbedingungen allen Patienten zur Verfügung stehen sollte.“

SGLT-2-Hemmer senken nicht nur den Blutzucker, es kommt auch zu einem leichten Rückgang von Blutdruck und Körpergewicht. „Bei übergewichtigen Menschen mit Typ-2-Diabetes, die häufig einen zu hohen Blutdruck haben, ist dies ein günstiger Nebeneffekt, der langfristig Herzkreislauferkrankungen vorbeugen könnte“, sagt Siegel. „Wir betrachten Canagliflozin deshalb als geeignetes Mittel zur Monotherapie, wenn Ernährungsumstellung und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend senken und eine Anwendung von Metformin aufgrund von Unverträglichkeit oder Gegenanzeigen nicht möglich ist.“ Die Monotherapie sei nun vom Markt genommen, der Vertrieb der Substanz wird in Deutschland eingestellt.

Der G-BA stützt sich in seiner Entscheidung auf ein Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das nach Ansicht der DDG schwere Mängel aufweist. So hatte das IQWiG eine zentrale Zulassungsstudie aus methodischen Gründen nicht berücksichtigt. Die Studie hatte Canagliflozin mit dem Sulfonylharnstoff Glimepirid als Zusatztherapie bei Patienten untersucht, die mit Metformin allein keine ausreichende Blutzuckersenkung erzielen. In der Studie war die Dosis von Glimepirid langsam gesteigert worden, während Canagliflozin gleich in der vollen Dosis gegeben wurde. Das IQWiG interpretierte dies als unfairen Vergleich.

Aus Sicht der DDG ist es jedoch gängige Praxis. „Bei Sulfonylharnstoffen ist eine langsame Titrierung der Dosis üblich, da es unter der Therapie schnell zu Unterzuckerungen kommen kann“, erläutert Müller-Wieland. Bei SGLT-2-Hemmern besteht die Gefahr nicht. Dass es in der Studie trotz der Titration unter Glimepirid etwa sieben Mal häufiger zu Unterzuckerungen (Hypoglykämie) kam, ist für die DDG Experten ein klares Argument für den Einsatz von Canagliflozin. „Wir würden bei einem Patienten mit erhöhtem Hypoglykämierisiko immer einen SGLT-2-Hemmer bevorzugen“, sagt Müller-Wieland. Bedauerlicherweise seien Fachverbände wie die DDG bei der Beurteilung von neuen Wirkstoffen nicht konsultiert worden. „Fehleinschätzungen wie bei Canagliflozin könnten in diesem Fall verhindert werden“, betont Müller-Wieland.

Die DDG befürchtet zudem, dass die vom G-BA getroffenen Entscheidungen zum Zusatznutzen neuer Medikamente in der Behandlung des Typ-2 Diabetes künftig die Entwicklung von Monopolstellungen einzelner Substanzen fördern könnten. „Daran kann dem G-BA nicht gelegen sein“, meint Siegel.

Beschluss des G-BA:
https://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/105/

Stellungnahme der DDG zum IQWiG-Gutachten:
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/DDG_Stellungnahme_Canaglifozin_final_30062014.pdf