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Suizid ist keine Straftat – Beihilfe auch nicht?

Patienten, Rechte, Entwicklungen

Verbotstatbestand der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch seit 1871 aufgehoben

Seit Ende 2015 verbietet der neue Paragraph 217 StGB die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Rechtsanwalt Wolfgang Putz zufolge ändert das allerdings nichts daran, dass Suizidbeihilfe ansonsten rechtmäßig sein kann. Putz ist Rechtsanwalt für Medizinrecht und Mitautor des Buchs „Patientenwille am Ende des Lebens“. Auf dem 17. Deutschen Medizinrechtstag am 23. und 24. September in Berlin erläutert er die Rolle von Ärzten und Anwälten bei der Sterbehilfe.

„Da Suizid keine Straftat ist, ist auch die Beihilfe zum Suizid kein Tatbestand“, sagt Putz. Einen Verbotstatbestand der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch gebe es seit 1871 nicht mehr. Heute tendiere das Medizinrecht in die Gegenrichtung: Äußere ein Patient einen freiverantwortlichen und wohlerwogenen Willen zu sterben, sei es sogar rechtswidrig, wenn Ärzte ihn daran hindern oder ihn später retten. „Ärzte müssen lebenserhaltende Maßnahmen dann beenden, also zum Beispiel Beatmungsmaschinen abschalten“, erklärt der Rechtsanwalt. „Sie dürfen grundsätzlich auch dabei helfen, eine Selbsttötung vorzubereiten. Doch hier kommt es seit dem Inkrafttreten von § 217 StBG zu gefährlichen Grauzonen!“

Häufig können Patienten sich nicht mehr äußern, es liegt keine Patientenverfügung vor oder Ärzte bestehen allein aufgrund einer Indikation auf einer lebenserhaltenden Behandlung. „Dabei gilt doch: Der Patientenwille sticht die Indikation“, sagt Putz. Er betont, Rechtsanwälte könnten Sterbewilligen und ihren Angehörigen in diesen Fällen sehr wirksam helfen. „Durch taktisches Handeln können wir meistens den Willen der Patienten durchsetzen und ihnen helfen, selbstbestimmt aus dem Leben zu gehen.“ Prozesse könnten so vermieden werden.

Der 17. Deutschen Medizinrechtstag findet am 23. und 24. September in Berlin statt, unter dem Motto „Patienten, Rechte, Entwicklungen“. Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion, wird das gemeinsame Symposium von Medizinrechtsanwälten und Medizinern moderieren.

Programm und Anmeldung finden Sie unter:
www.medizinrechts-beratungsnetz.de/deutscher-medizinrechtstag