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Geheimhaltungspflicht für Lebensmittelbehörden

Pressemitteilung

Rückfall in verbraucherpolitisches Mittelalter verhindern: foodwatch fordert Bundesregierung auf, Geheimhaltungspflichten für Lebensmittelbehörden in neuer EU-Kontrollverordnung zu stoppen – Offener Brief an Verbraucherschutzminister

Berlin, 15. Mai 2014. Vor der Verbraucherschutzministerkonferenz hat foodwatch die zuständigen Minister für Verbraucherschutz in Bund und Ländern aufgefordert, die in der neuen EU-Kontrollverordnung vorgesehenen Geheimhaltungsvorschriften für Lebensmittelbehörden zu verhindern. In einem Offenen Brief warnte die Verbraucherorganisation, dass durch die geplante Gesetzesänderung eine umfassende „Geheimhaltungspflicht“ für Kontrollbehörden eingeführt werden solle. Die Bundesregierung müsse daher bei der bevorstehenden entscheidenden Abstimmung im Europäischen Rat gegen die Neufassung der EU-Verordnung intervenieren: Die Geheimhaltungspflicht müsse gestrichen und stattdessen umfassende behördliche Informationspflichten vorgeschrieben werden.

„Die neue EU-Verordnung ist ein Rückfall ins finsterste verbraucherpolitische Mittelalter. Veröffentlichungen wegen Täuschung, Betrug oder ekelerregenden Zuständen werden verboten. Selbst bei Gesundheitsgefahren muss abgewogen werden und auch der von 90 Prozent der Verbraucher gewünschte Hygiene-Smiley wird ein Wunschtraum bleiben. Statt mehr Transparenz wird Schweigen zur ersten Behördenpflicht in Europa erklärt. Doch statt dagegen auf die Barrikaden zu gehen, schweigen sich die Verbraucherschutzminister in Bund und Ländern darüber aus. So entlarvt sich ihre jahrelange Ankündigungspolitik von mehr Transparenz als regelrechte Täuschung der Öffentlichkeit“, kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch.

foodwatch forderte die Verbraucherminister von Bund und Ländern auf, jetzt mit aller Macht die Notbremse zu ziehen. Die Zeit wolkiger Absichtserklärungen für mehr Transparenz sei vorbei – die Landesverbraucherminister müssten die Bundesregierung unmissverständlich auffordern, den Behördenmaulkorb aus dem EU-Verordnungstext zu streichen.

Das Europäische Parlament hatte am 15. April einem Gesetzentwurf der Europäischen Kommission für eine Novellierung der EU-Kontrollverordnung zugestimmt. Der Gesetzestext sieht eine umfassende „Geheimhaltungspflicht“ für Lebensmittelbehörden vor. Konkret heißt es, dass Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen nicht publik machen dürfen, wenn dies „den Schutz der geschäftlichen Interessen“ von Unternehmen „beeinträchtigen“ würde. Selbst bei potentiellen Gesundheitsgefahren müssten die Behörden künftig prüfen, wie groß das Risiko ist, und ob – so wörtlich – „ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Informationen besteht“. Bisher sind die Behörden zumindest bei Gesundheitsgefahren in jeden Fall dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren. In Zukunft jedoch dürften sich die Beamten selbst wenn es um Gesundheitsgefahren geht, aus Sorge vor Klagen im Zweifel für eine Geheimhaltung entscheiden.

foodwatch kritisierte, dass die neue EU-Verordnung nicht zu mehr, sondern zu weniger Lebensmittelsicherheit führen würde, weil die Verbraucher noch seltener wichtige Informationen erhalten würden. „Wenn diese EU-Verordnung Gesetz wird, gibt es in Zukunft sicherlich weniger Lebensmittelskandale – weil die Öffentlichkeit von den Skandalen erst gar nicht erfahren wird“, sagte Matthias Wolfschmidt. „Das Rezept für die immer wiederkehrenden Probleme lautet offenbar: Behörden zum Schweigen verdonnern und  Verbraucher für dumm verkaufen – ganz im Sinne der Lebensmittelwirtschaft. Die Bundesregierung muss in den Verhandlungen in Brüssel jetzt beweisen, dass ein funktionierender vorsorgender Verbraucherschutz mehr als nur ein leeres Versprechen ist. Nur wenn Betrug und Gesundheitsrisiken öffentlich werden, wird die Lebensmittelwirtschaft wirklich alles tun, um sich konsequent an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.“

Link:

– Mehr als 60.000 Bürgerinnen und Bürger fordern über eine foodwatch-Protestaktion die Veröffentlichung aller Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen durch das dänische Smiley-System: www.foodwatch.de/smiley-aktion

Billiges Restfleisch ohne Kennzeichnung im Handel?

WANTED: foodwatch startet Fahndungsaktion nach 70.000 Tonnen „Separatorenfleisch“ –

Billiges Restfleisch ohne Kennzeichnung im Handel?

Berlin, 29. April 2014. Rund 70.000 Tonnen Separatorenfleisch werden in Deutschland jedes Jahr verarbeitet – doch niemand erfährt, in welchen Lebensmitteln dieses billige, mechanisch vom Knochen abgelöste Restfleisch landet. Trotz Kennzeichnungspflicht finden sich kaum Produkte mit dem Hinweis auf „Separatorenfleisch“ im Handel. foodwatch hat heute einen Fahndungsaufruf nach den verschwundenen zigtausend Tonnen gestartet: Über die Internetseite www.foodwatch.de/separatorenfleisch sammelt die Verbraucherorganisation auch anonym Hinweise darüber, welche Anbieter Separatorenfleisch verwenden, ohne es auf der Verpackung oder Speisekarte zu kennzeichnen.

Bei verpackten Produkten muss laut Gesetz die Zutat „Separatorenfleisch“ ausgewiesen werden. In den vergangenen Jahren wurden jedoch etliche Betrugsfälle bekannt, in denen die Restware undeklariert in den Handel kam. Gegenüber foodwatch äußerten Branchen-Insider den Verdacht, dass regelmäßig und im großen Stil Separatorenfleisch ohne Kennzeichnung für Lebensmittel wie Würste oder Buletten verwendet werde. Fakt ist: Nach offiziellen Angaben werden in Deutschland pro Jahr rund 70.000 Tonnen Separatorenfleisch verarbeitet. In einer intensiven Recherche hat foodwatch versucht zu rekonstruieren, wo es landet – ohne Erfolg. Im Einzelhandel gibt es allenfalls einzelne Produkte mit dem Hinweis „Separatorenfleisch“. foodwatch-Anfragen beim Bundesernährungsministerium, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, bei den 16 zuständigen Ministerien der Bundesländer, bei Verbänden der Fleischindustrie sowie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, bei Separatorenfleisch- und Tiernahrungs-Herstellern sowie bei führenden Anbietern der Systemgastronomie (wo es keine gesetzliche Deklarationspflicht gibt) brachten keine Klarheit: Vereinzelte Hinweise erklären nur einen Bruchteil der gesuchten Menge – über den Verbleib der Massen an Separatorenfleisch kann oder will niemand Auskunft geben.

„Keiner in der Lebensmittelbranche will mit Separatorenfleisch etwas zu tun haben – aber 70.000 Tonnen pro Jahr können sich nicht in Luft auflösen“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Wenn einfach tausende Tonnen Restfleisch wie in einem schwarzen Loch verschwinden können, zeigt das einmal mehr, wie intransparent der Fleischmarkt ist – und wie anfällig für Betrug und dunkle Geschäfte.“

Werden bei der Produktion alle Vorgaben eingehalten, ist die Verwendung von Separatorenfleisch gesundheitlich unbedenklich. Die Herstellung ist allerdings hygienisch besonders sensibel und das abgelöste und zerkleinerte Fleisch ist – ähnlich wie Hackfleisch – anfälliger für mikrobakterielle Verunreinigungen. Für Lebensmittelhersteller ist der Anreiz groß, Separatorenfleisch ohne Kennzeichnung einzusetzen: Es ist im Schnitt zwei bis fünf Mal günstiger als gewachsenes Muskelfleisch, kann aber durch die amtlichen Lebensmittelkontrollen im Labor nur schwer nachgewiesen werden.

Aus den verschollenen jährlich 70.000 Tonnen Separatorenfleisch ließen sich rund zwei Milliarden Bockwürstchen herstellen – eine Würstchenkette, die sieben Mal um die Erde  reicht. Das entspricht einer Kolonne von fast 13.000 Lkw. „Das verschwindet einfach im Nirwana“, sagte ein Branchen-Experte im Zuge der Recherche. Luise Molling von foodwatch: „Das Gerede von einer funktionierenden Überwachung des Fleischmarkts ist blanker Hohn. Der Fleischmarkt lädt geradezu ein zum Betrügen und Täuschen. Die Lebensmittelbehörden interessiert das offensichtlich wenig.“

In Deutschland werden nach Angaben der Europäischen Union jedes Jahr etwa 130.000 Tonnen Restfleisch maschinell mit Hilfe von Druck vom Knochen gelöst. Etwa 60.000 Tonnen dieses Separatorenfleischs werden exportiert, die übrigen rund 70.000 Tonnen bleiben im Land. Seit dem BSE-Skandal dürfen nur noch Gerippe von Schwein, Huhn oder Pute zur Gewinnung von Separatorenfleisch verwendet werden.

Link:
– foodwatch-Kontaktformular für anonyme Hinweise auf die Verwendung von Separatorenfleisch in der Lebensmittelwirtschaft: www.foodwatch.de/separatorenfleisch

Es ist leider nicht drin, was draufsteht

Geheim-Gremium sorgt für staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung: foodwatch fordert Abschaffung der Lebensmittelbuch-Kommission

Zitronenlimonade ohne eine Spur Zitronensaft oder „Alaska-Seelachs“ aus gefärbtem Lachsersatz: Weil die staatliche Lebensmittelbuch-Kommission immer wieder irreführende Produktbezeichnungen als Standard festsetzt, fordert foodwatch das Aus für das geheim tagende Gremium. In einem Offenen Brief an Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) sprach sich die Verbraucherorganisation heute dafür aus, die Kommission abzuschaffen und die Regelungen für Produktbezeichnungen künftig in einem transparenten und demokratischen Verfahren festzulegen.

Auch wenn der Name und die Farbe den Anschein erwecken: Der sogenannte Alaska-Seelachs ist kein Lachs und noch nicht einmal damit verwandt. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erlaubt, dass Hersteller die kostengünstigere Fischart Pollack lachsähnlich einfärben und als „Alaska-Seelachs“ verkaufen.

Auch wenn der Name und die Farbe den Anschein erwecken: Der sogenannte Alaska-Seelachs ist kein Lachs und noch nicht einmal damit verwandt. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erlaubt, dass Hersteller die kostengünstigere Fischart Pollack lachsähnlich einfärben und als „Alaska-Seelachs“ verkaufen.

In der öffentlich kaum bekannten Lebensmittelbuch-Kommission entscheiden Lobbyisten der Ernährungswirtschaft über weitreichende Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung mit – beispielsweise Vertreter des Bauernverbandes und des Lobbyverbandes BLL. Unter www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch hat foodwatch eine E-Mail-Protestaktion an Ernährungsminister Christian Schmidt gestartet, über die jeder die Forderung nach einer Abschaffung der Kommission unterstützen kann.  

Aromatisierte „Früchte“-Tees werben gern mit vielversprechenden Abbildungen von Früchten auf der Vorderseite der Verpackung. Die Leitsätze der Deutschen-Lebensmittelkommission lassen jedoch zu, dass die angepriesenen Früchte gar nicht oder nur zu einem verschwindend geringen Teil enthalten sind. Nicht einmal die namensgebende Frucht muss sich im Teebeutel wiederfinden. Stattdessen werden oft billigere Alternativen eingesetzt und der Geschmack der beworbenen Früchte durch Aromen imitiert.

Aromatisierte „Früchte“-Tees werben gern mit vielversprechenden Abbildungen von Früchten auf der Vorderseite der Verpackung. Die Leitsätze der Deutschen-Lebensmittelkommission lassen jedoch zu, dass die angepriesenen Früchte gar nicht oder nur zu einem verschwindend geringen Teil enthalten sind. Nicht einmal die namensgebende Frucht muss sich im Teebeutel wiederfinden. Stattdessen werden oft billigere Alternativen eingesetzt und der Geschmack der beworbenen Früchte durch Aromen imitiert.

„Im Geheim-Club Lebensmittelbuch-Kommission sitzen die Lobbyisten der Ernährungsbranche mit am Tisch und dürfen im Auftrag der Bundesregierung offiziell mitentscheiden, wie Lebensmittel herzustellen und zu kennzeichnen sind“, kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. „Verbraucher werden durch die teils hanebüchenen Vorgaben der geheim tagenden Kommission immer wieder in die Irre geführt. Es ist höchste Zeit, diese staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung zu stoppen: Wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind, muss der Gesetzgeber festlegen – nicht ein Geheim-Gremium, in dem die Lobbyisten der Lebensmittelwirtschaft verbraucherfreundliche Regelungen blockieren können.“

Die Lebensmittelbuch-Kommission erstellt die sogenannten Leitsätze für Lebensmittel, die beispielsweise festlegen, was unter einem „Früchtetee“ oder einer „Kalbfleisch-Leberwurst“ zu verstehen ist. Diese „Leitsätze“ sind zwar eigentlich keine Gesetze, werden aber in der Praxis so angewendet: Unternehmen, Lebensmittelüberwachung und Gerichte berufen sich in vielen Fällen auf die Leitsätze – daher kommt es immer wieder zu irreführenden Produktbezeichnungen. In der Kommission sitzen neben Vertretern aus Wissenschaft, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelüberwachung auch Interessensvertreter der Lebensmittelbranche. Bei strittigen Fragen kann jede Gruppe eine Einigung durch ihr Veto blockieren. Verbrauchervertreter in dem Gremium beklagen, dass dementsprechend Vorschläge für verbraucherfreundliche Bezeichnungen regelmäßig von den Lobbyisten der Lebensmittelwirtschaft abgelehnt werden.  

foodwatch forderte, die Lebensmittelbuch-Kommission abzuschaffen. Stattdessen sollten verbindliche Leitsätze zur Bezeichnung von Lebensmitteln durch ein transparentes und demokratisches Verfahren festgelegt werden:

– Die Verantwortung für die Festlegung der Leitsätze sollte bei einer Bundesbehörde wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegen.
– Für die Formulierung von Vorgaben für die korrekte Produktbenennung (die sogenannte „Verkehrsbezeichnung“) sollte ausschlaggebend sein, was Verbraucher davon erwarten. Dazu müssen in Zukunft repräsentative Verbraucherbefragungen durchgeführt werden.
– Wissenschaftler, Verbraucherschützer, Lebensmittelüberwachung sowie Vertreter der Lebensmittelindustrie sollten im Anschluss öffentlich und somit transparent konsultiert und auf diese Weise in die Beratungen eingebunden werden.
– Verbraucherverbände müssen die Möglichkeit erhalten, Leitsätze durch erweiterte Verbandsklagerechte gerichtlich überprüfen zu lassen (Normenkontrollverfahren). Die guten Erfahrungen im Umweltrecht zeigen, dass das Verbandsklagerecht praktikabel ist und das Gemeinwohl effektiv schützt.

Auch die Bundesregierung hat mittlerweile offenbar Handlungsbedarf erkannt: Zum einen kritisiert der Koalitionsvertrag von Union und SPD die Empfehlungen der Lebensmittelbuch-Kommission und mahnt eine stärkere Orientierung an den Ansprüchen der Verbraucher an. Zum anderen soll im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die „gesamte Struktur“ des umstrittenen Gremiums „auf den Prüfstand“ kommen. Bisher sind weder die Sitzungen selbst noch die Sitzungsprotokolle der Kommission öffentlich. Wie welches Mitglied bei einem Beschluss abgestimmt hat, ist geheim. In welchem Fall sich die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie erfolgreich durchsetzen und beispielsweise verbraucherfreundliche Leitsätze blockieren, erfährt die Öffentlichkeit deshalb nicht. Eine Klage von foodwatch zur Offenlegung der Sitzungsprotokolle wurde jedoch 2010 zurückgewiesen.

Dabei erlauben die Vorgaben der Kommission immer wieder irreführende Verkehrsbezeichnungen:
– „Alaska-Seelachs“ aus rosa gefärbtem Lachs-Imitat
– „Geflügelwürstchen“ mit Schweinespeck
– Früchte-Tees, in denen die namensgebenden und abgebildeten Früchte gar nicht enthalten sind
– „Kalbfleisch-Leberwurst“, die überwiegend Schweinefleisch enthält
– „Zitronenlimonade“ ohne Zitronensaft, dafür mit dem Zusatzstoff Citronensäure (E330)
– „Sardellenpaste“ mit Schweineschmalz
– „Rindfleisch im eigenen Saft“ mit Schweineschwarten
– „Kakaocreme“ mit minimalem Kakaoanteil

Nur im Kleingedruckten werden solch irreführenden Produktbezeichnungen erklärt.

„Alaska-Seelachs ohne Lachs, Geflügelwürstchen mit Schweinespeck, Zitronen-Limo ohne Zitronensaft oder Kirsch-Tee ohne einen Hauch von Kirsche – solche haarsträubenden Vorgaben gehen auf das Konto der Lebensmittelbuch-Kommission. Die Lobbyisten lachen sich ins Fäustchen: Die Ernährungswirtschaft kann verbraucherfreundlichere Kennzeichnungsvorgaben immer wieder blockieren. Und das mit dem Segen der Bundesregierung“, so foodwatch-Experte Oliver Huizinga.

Link:
– foodwatch-Protestaktion zur Abschaffung der Lebensmittelbuch-Kommission: www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch