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Verstößt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gegen das Grundgesetz?

Pressemitteilung foodwatch

Verfassungsrechtler: Lebensmittelbuch-Kommission ist verfassungswidrig

foodwatch fordert Abschaffung des Geheimgremiums


Berlin, 15. Dezember 2014. Keine Legitimation, keine Transparenz, keine ausreichende Kontrolle: Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Stephan Rixen verstößt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gegen das Grundgesetz. Das Gremium, das gängige Produktbezeichnungen und -zusammensetzungen festlegt, habe „keinerlei demokratische Legitimation“, sagte er dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel (Ausgabe 51/15.12.2014). „Da liegt das Problem, denn die [von der Kommission festgesetzten] Leitsätze wirken wie Gesetze, ohne offiziell Gesetze zu sein.“ Das Bundesernährungsministerium habe „keine Kontrolle über das Gremium“, so Rixen weiter. „Ist es einmal berufen, sieht die Geschäftsordnung weder effektive Einflussmöglichkeiten vor, noch können Mitglieder der Kommission abgesetzt werden – selbst wenn sie Parlamentsgesetze missachten.“ Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte die Abschaffung des Geheimgremiums.

In dem in Fachkreisen renommierten Deutschen Verwaltungsblatt (Heft 15/2014) hatte Rixen, der an der Universität Bayreuth Verfassungsrecht lehrt, bereits geschrieben: „Die Aufgabe, Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger als Lebensmittelkonsumenten zu schützen, darf unter dem Grundgesetz nicht länger an ein Gremium delegiert werden, das ohne demokratische Legitimation darüber mitentscheidet, ob fundamentale Grundrechte bei der Ernährung real wirksame oder nur rhetorische Größen sind. Die bisherige Konstruktion der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist verfassungsrechtlich unhaltbar geworden.“

Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, das Gremium abzuschaffen: „Die Kommission ist ein demokratisches Fehlkonstrukt. Sie hat oft genug irreführende Produktbezeichnungen legitminiert und aufgrund der Veto-Macht der Lebensmittelwirtschaft verbraucherfreundliche Produktbezeichnungen verhindert“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Dieses Geheimgremium muss endlich abgelöst werden durch ein demokratisches und transparentes Verfahren, bei dem zum Beispiel das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Leitsätze erarbeitet und sich dabei an der Erwartung der Verbraucher, nicht aber an den ökonomischen Interessen der Hersteller orientiert.“

Die geheim tagende Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Das Gremium erarbeitet sogenannte Leitsätze zur Produktkennzeichnung und -zusammensetzung. Diese sind zwar formal unverbindlich, doch weil sich Hersteller, die amtliche Lebensmittelüberwachung und auch Gerichte permanent an ihnen orientieren, erlangen sie normativen Charakter – das bedeutet, sie sind im Effekt mit Gesetzen vergleichbar. Acht der 32 Mitglieder der Kommission stammen aus der Lebensmittelwirtschaft. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass sie mit ihren acht Stimmen alle Entscheidungen blockieren können. In der Vergangenheit mutete die Lebensmittelbuch-Kommission den Verbrauchern zahlreiche irreführende Produktbezeichnungen zu: Schokoladenpudding, der nur einen Mini-Anteil Kakao enthält ist demnach ebenso Usus wie Kirschtee ohne Kirschen oder Lachs-Imitat, das unter dem Namen „Alaska-Seelachs“ verkauft wird.

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Stephan Rixen argumentiert im Kern wie folgt: Der Schutz vor Gesundheitsgefahren und Irreführung ist eine staatliche Aufgabe. Damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt wird, muss die Information über Lebensmittel verlässlich sein. Die Arbeit der Lebensmittelbuch-Kommission ist wie eine Rechtsetzung zu bewerten, da die von der Kommission erarbeiteten Leitsätze vom Ministerium veröffentlicht werden und sich Gerichte wie Hersteller darauf berufen. Wer aber an Rechtssetzung, noch dazu in einem grundrechtsrelevanten Bereich, mitwirkt, muss hinreichend demokratisch legitimiert sein – bei der Kommission ist dies aber nicht der Fall: Weder gibt es konkrete Arbeitsaufträge des Parlaments, noch kontrolliert das Ministerium die Kommissionsarbeit effektiv. Hat es die Mitglieder des Gremiums einmal ernannt, gibt es die Kontrolle ab – nicht einmal bei klaren Gesetzesverstößen kann es Mitglieder abberufen.

Link:

E-Mail-Aktion für die Abschaffung der Lebensmittelbuch-Kommission: www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch  

Es ist leider nicht drin, was draufsteht

Geheim-Gremium sorgt für staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung: foodwatch fordert Abschaffung der Lebensmittelbuch-Kommission

Zitronenlimonade ohne eine Spur Zitronensaft oder „Alaska-Seelachs“ aus gefärbtem Lachsersatz: Weil die staatliche Lebensmittelbuch-Kommission immer wieder irreführende Produktbezeichnungen als Standard festsetzt, fordert foodwatch das Aus für das geheim tagende Gremium. In einem Offenen Brief an Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) sprach sich die Verbraucherorganisation heute dafür aus, die Kommission abzuschaffen und die Regelungen für Produktbezeichnungen künftig in einem transparenten und demokratischen Verfahren festzulegen.

Auch wenn der Name und die Farbe den Anschein erwecken: Der sogenannte Alaska-Seelachs ist kein Lachs und noch nicht einmal damit verwandt. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erlaubt, dass Hersteller die kostengünstigere Fischart Pollack lachsähnlich einfärben und als „Alaska-Seelachs“ verkaufen.

Auch wenn der Name und die Farbe den Anschein erwecken: Der sogenannte Alaska-Seelachs ist kein Lachs und noch nicht einmal damit verwandt. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erlaubt, dass Hersteller die kostengünstigere Fischart Pollack lachsähnlich einfärben und als „Alaska-Seelachs“ verkaufen.

In der öffentlich kaum bekannten Lebensmittelbuch-Kommission entscheiden Lobbyisten der Ernährungswirtschaft über weitreichende Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung mit – beispielsweise Vertreter des Bauernverbandes und des Lobbyverbandes BLL. Unter www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch hat foodwatch eine E-Mail-Protestaktion an Ernährungsminister Christian Schmidt gestartet, über die jeder die Forderung nach einer Abschaffung der Kommission unterstützen kann.  

Aromatisierte „Früchte“-Tees werben gern mit vielversprechenden Abbildungen von Früchten auf der Vorderseite der Verpackung. Die Leitsätze der Deutschen-Lebensmittelkommission lassen jedoch zu, dass die angepriesenen Früchte gar nicht oder nur zu einem verschwindend geringen Teil enthalten sind. Nicht einmal die namensgebende Frucht muss sich im Teebeutel wiederfinden. Stattdessen werden oft billigere Alternativen eingesetzt und der Geschmack der beworbenen Früchte durch Aromen imitiert.

Aromatisierte „Früchte“-Tees werben gern mit vielversprechenden Abbildungen von Früchten auf der Vorderseite der Verpackung. Die Leitsätze der Deutschen-Lebensmittelkommission lassen jedoch zu, dass die angepriesenen Früchte gar nicht oder nur zu einem verschwindend geringen Teil enthalten sind. Nicht einmal die namensgebende Frucht muss sich im Teebeutel wiederfinden. Stattdessen werden oft billigere Alternativen eingesetzt und der Geschmack der beworbenen Früchte durch Aromen imitiert.

„Im Geheim-Club Lebensmittelbuch-Kommission sitzen die Lobbyisten der Ernährungsbranche mit am Tisch und dürfen im Auftrag der Bundesregierung offiziell mitentscheiden, wie Lebensmittel herzustellen und zu kennzeichnen sind“, kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. „Verbraucher werden durch die teils hanebüchenen Vorgaben der geheim tagenden Kommission immer wieder in die Irre geführt. Es ist höchste Zeit, diese staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung zu stoppen: Wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind, muss der Gesetzgeber festlegen – nicht ein Geheim-Gremium, in dem die Lobbyisten der Lebensmittelwirtschaft verbraucherfreundliche Regelungen blockieren können.“

Die Lebensmittelbuch-Kommission erstellt die sogenannten Leitsätze für Lebensmittel, die beispielsweise festlegen, was unter einem „Früchtetee“ oder einer „Kalbfleisch-Leberwurst“ zu verstehen ist. Diese „Leitsätze“ sind zwar eigentlich keine Gesetze, werden aber in der Praxis so angewendet: Unternehmen, Lebensmittelüberwachung und Gerichte berufen sich in vielen Fällen auf die Leitsätze – daher kommt es immer wieder zu irreführenden Produktbezeichnungen. In der Kommission sitzen neben Vertretern aus Wissenschaft, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelüberwachung auch Interessensvertreter der Lebensmittelbranche. Bei strittigen Fragen kann jede Gruppe eine Einigung durch ihr Veto blockieren. Verbrauchervertreter in dem Gremium beklagen, dass dementsprechend Vorschläge für verbraucherfreundliche Bezeichnungen regelmäßig von den Lobbyisten der Lebensmittelwirtschaft abgelehnt werden.  

foodwatch forderte, die Lebensmittelbuch-Kommission abzuschaffen. Stattdessen sollten verbindliche Leitsätze zur Bezeichnung von Lebensmitteln durch ein transparentes und demokratisches Verfahren festgelegt werden:

– Die Verantwortung für die Festlegung der Leitsätze sollte bei einer Bundesbehörde wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegen.
– Für die Formulierung von Vorgaben für die korrekte Produktbenennung (die sogenannte „Verkehrsbezeichnung“) sollte ausschlaggebend sein, was Verbraucher davon erwarten. Dazu müssen in Zukunft repräsentative Verbraucherbefragungen durchgeführt werden.
– Wissenschaftler, Verbraucherschützer, Lebensmittelüberwachung sowie Vertreter der Lebensmittelindustrie sollten im Anschluss öffentlich und somit transparent konsultiert und auf diese Weise in die Beratungen eingebunden werden.
– Verbraucherverbände müssen die Möglichkeit erhalten, Leitsätze durch erweiterte Verbandsklagerechte gerichtlich überprüfen zu lassen (Normenkontrollverfahren). Die guten Erfahrungen im Umweltrecht zeigen, dass das Verbandsklagerecht praktikabel ist und das Gemeinwohl effektiv schützt.

Auch die Bundesregierung hat mittlerweile offenbar Handlungsbedarf erkannt: Zum einen kritisiert der Koalitionsvertrag von Union und SPD die Empfehlungen der Lebensmittelbuch-Kommission und mahnt eine stärkere Orientierung an den Ansprüchen der Verbraucher an. Zum anderen soll im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die „gesamte Struktur“ des umstrittenen Gremiums „auf den Prüfstand“ kommen. Bisher sind weder die Sitzungen selbst noch die Sitzungsprotokolle der Kommission öffentlich. Wie welches Mitglied bei einem Beschluss abgestimmt hat, ist geheim. In welchem Fall sich die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie erfolgreich durchsetzen und beispielsweise verbraucherfreundliche Leitsätze blockieren, erfährt die Öffentlichkeit deshalb nicht. Eine Klage von foodwatch zur Offenlegung der Sitzungsprotokolle wurde jedoch 2010 zurückgewiesen.

Dabei erlauben die Vorgaben der Kommission immer wieder irreführende Verkehrsbezeichnungen:
– „Alaska-Seelachs“ aus rosa gefärbtem Lachs-Imitat
– „Geflügelwürstchen“ mit Schweinespeck
– Früchte-Tees, in denen die namensgebenden und abgebildeten Früchte gar nicht enthalten sind
– „Kalbfleisch-Leberwurst“, die überwiegend Schweinefleisch enthält
– „Zitronenlimonade“ ohne Zitronensaft, dafür mit dem Zusatzstoff Citronensäure (E330)
– „Sardellenpaste“ mit Schweineschmalz
– „Rindfleisch im eigenen Saft“ mit Schweineschwarten
– „Kakaocreme“ mit minimalem Kakaoanteil

Nur im Kleingedruckten werden solch irreführenden Produktbezeichnungen erklärt.

„Alaska-Seelachs ohne Lachs, Geflügelwürstchen mit Schweinespeck, Zitronen-Limo ohne Zitronensaft oder Kirsch-Tee ohne einen Hauch von Kirsche – solche haarsträubenden Vorgaben gehen auf das Konto der Lebensmittelbuch-Kommission. Die Lobbyisten lachen sich ins Fäustchen: Die Ernährungswirtschaft kann verbraucherfreundlichere Kennzeichnungsvorgaben immer wieder blockieren. Und das mit dem Segen der Bundesregierung“, so foodwatch-Experte Oliver Huizinga.

Link:
– foodwatch-Protestaktion zur Abschaffung der Lebensmittelbuch-Kommission: www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch