Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Partnerschaft zwischen Ärzten und Anwälten möglich – Vortrag von Dr. Wieland Horn auf 17. Deutschen Medizinrechtstag
Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher, wenn es um die Möglichkeiten beruflicher Kooperationen für Anwälte geht – und steht unter Druck, europäisches Recht umzusetzen. Darüber und über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein bislang unerlaubtes Zusammengehen gestattet, berichtete Rechtsanwalt Dr. Wieland Horn auf dem 17. Deutschen Medizinrechtstag.
Horn selbst wollte sich mit seiner Ehefrau, einer Ärztin und Apothekerin, in einer Partnergesellschaft zusammentun. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht eine solche Möglichkeit aber nicht vor. „Anwälte konnten sich bislang nur mit sozietätsfähigen Berufen wie etwa Wirtschaftsprüfern verpartnern“, erklärt Horn. „Diese haben, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, schon länger die Möglichkeit, sich mit Ärzten und Apothekern zusammentun.“ Mediziner dürften dann im Rahmen der Partnerschaft keine Heilkunde am Menschen durchführen. Sie könnten aber ihren Arzttitel weiter tragen und gutachterlich sowie fachspezifisch beratend tätig werden.
Eine Partnerschaftsgesellschaft mit vergleichbaren Bedingungen beantragte Horn im Jahr 2009 für seine Frau und sich. Das zuständige AG lehnte den Antrag ab, woraufhin der Fall über das OLG Bamberg und den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht ging. Das BverfG erklärte die Partnerschaft Anfang 2016 für gültig, solange berufliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheitspflicht gewahrt blieben.
Der 17. Deutsche Medizinrechtstag fand am 23. und 24. September in Berlin statt, unter dem Motto „Patienten, Rechte, Entwicklungen“. Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion, moderierte das gemeinsame Symposium von Medizinrechtsanwälten und Medizinern.