Schlagwort-Archive: Bundesverfassungsgericht

Nicht übereilt, sondern überfällig: HVD für ein liberales Gesetz zum selbstbestimmten Sterben

Im Vorfeld der geplanten Abstimmung haben sich Vertreter*innen ärztlicher und psychiatrischer Verbände in einer gemeinsamen Erklärung in inakzeptabler und irreführender Weise zu Wort gemeldet

BERLIN, 04. Juli 2023. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) appelliert in einem Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, eine Regelung zu schaffen, die das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben umsetzt.

„Das bisher ungeregelte Umfeld der Suizidhilfe braucht jetzt endlich einen verlässlichen Handlungs- und Orientierungsrahmen für alle Beteiligten, darunter auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, ihren Patientinnen und Patienten Suizidhilfe zu leisten“, erklärt Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes. Diese Rechtssicherheit kann mit dem als liberal geltenden Gesetzentwurf erreicht werden: „Den von Katrin Helling-Plahr, Renate Künast, Helge Lindh u.a. jetzt zusammengeführten Gesetzentwurf ‚für eine Suizidhilferegelung zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben‘ haben wir als gelungenes Ergebnis sehr sorgfältigen Ringens um Ausgewogenheit wahrgenommen“, so der HVD in seinem Offenen Brief.

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foodwatch kritisiert geplante Reform des Lebensmittelrechts

„Julia Klöckner macht ihren Job nicht“: foodwatch kritisiert geplante Reform des Lebensmittelrechts – Ministerin will Verbraucherrechte beschneiden

Rot-weiß-Banner mit Aufschrift "Küche kein Zutritt"Berlin, 4. Juli 2018. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat eine von Bundernährungsministerin Julia Klöckner geplante Änderung des Lebensmittelgesetzes als Geschenk an die Lebensmittelbranche kritisiert. Der Gesetzentwurf der Ministerin schütze Betriebe, die gegen Hygienevorgaben verstoßen und werde einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Obwohl das Gericht kürzlich eindeutig den Informationsrechten der Verbraucherinnen und Verbraucher verfassungsrechtliche Bedeutung beigemessen hatte, stelle die jetzt vorgelegte Gesetzesänderung aus Verbrauchersicht sogar noch eine Verschlechterung dar, so foodwatch. Kundinnen und Kunden würden damit weiterhin in aller Regel nicht erfahren, wenn Lebensmittelbetriebe bei Kontrollen beanstandet würden.

„Julia Klöckner macht ihren Job nicht. Das höchste deutsche Gericht stärkt mit seinem Beschluss die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber Frau Ministerin Klöckner ist das offenbar herzlich egal. Der Gesetzentwurf ist ein Geschenk an Schmuddelbetriebe und Gammelfleischhändler, die weiter darauf hoffen können, von den Behörden gedeckt zu werden“, sagte Johannes Heeg von foodwatch. „Die Ministerin legt ein Gesetz vor, das weder dem Gesetzeszweck gerecht wird noch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat unmittelbar aus dem Grundgesetz ein umfassendes Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen als Grundlage für eigenständige Kaufentscheidungen abgeleitet – doch stattdessen arbeitet Frau Klöckner daran, die Informationsrechte weiter zu beschneiden.“ 

foodwatch forderte Julia Klöckner auf, dringend nachzubessern und eine echte Gesetzesnovelle vorzulegen: Anstatt – je nach Ermessen der Behörden – nur einzelne Hygieneverstöße von Betrieben zu veröffentlichen, müsse die Ministerin die rechtliche Grundlage für ein Transparenzsystem schaffen, das ausnahmslos alle Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen öffentlich mache. Vorbild müsse das erfolgreiche „Smiley-System“ aus Dänemark sein, wo seit mehr als 15 Jahren alle Kontrollergebnisse öffentlich einsehbar sind – und zwar sowohl im Internet als auch direkt an der Tür von Restaurants, Metzgereien oder Kantinen. Die Verbraucherorganisation hat dazu eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesernährungsministerium eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 21. März dieses Jahres ausdrücklich die Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkannt. Allerdings verlangten die Richterinnen und Richter, dass eine gesetzliche Frist festgeschrieben wird, nach der Lebensmittelkontrollergebnisse wieder gelöscht werden. Der Gesetzgeber hat bis April 2019 Zeit, eine entsprechende Regelung zu erlassen. Vorausgegangen war eine Normenkontrollklage des Landes Niedersachsen zur zentralen Vorgabe in § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Bundesverbraucherministerin Julia Klöckner hat daraufhin nun im Juni eine Gesetzesnovelle für § 40 LFGB vorgelegt. Diese adressiert jedoch lediglich den Punkt Löschfristen – und hätte hier sogar noch eine Schlechterstellung der Verbraucherschutzinteressen zur Folge: Anstatt nach zwölf Monaten, wie von den Behörden lange praktiziert, sollen nun bereits nach sechs Monaten alle behördlichen Veröffentlichungen wieder gelöscht werden.

„Es ist nicht damit getan, einfach einen Halbsatz zur Löschfrist im Lebensmittelrecht zu ergänzen – der sogar noch eine Verschlechterung aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt“, kritisierte Johannes Heeg. „Wenn Frau Klöckner den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, muss sie jetzt endlich dafür sorgen, dass die Kundinnen und Kunden erfahren, welche Betriebe gegen Hygienevorgaben verstoßen und wo alles in Ordnung ist.“

Quellen und weiterführende Informationen:
– foodwatch-Stellungnahme zur Reform des Lebensmittelgesetzes: tinyurl.com/ybwegvbw
– Bundesverfassungsgericht zu § 40 Abs. 1a LFGB: tinyurl.com/yd488r5z
– Mehr Informationen zum dänischen „Smiley-System“: www.foodwatch.de/smiley

Medizinrechtstag: Partnerschaft zwischen Ärzten und Anwälten möglich

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Partnerschaft zwischen Ärzten und Anwälten möglich – Vortrag von Dr. Wieland Horn auf 17. Deutschen Medizinrechtstag

Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher, wenn es um die Möglichkeiten beruflicher Kooperationen für Anwälte geht – und steht unter Druck, europäisches Recht umzusetzen. Darüber und über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein bislang unerlaubtes Zusammengehen gestattet, berichtete Rechtsanwalt Dr. Wieland Horn auf dem 17. Deutschen Medizinrechtstag.

Horn selbst wollte sich  mit seiner Ehefrau, einer Ärztin und Apothekerin, in einer Partnergesellschaft zusammentun. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht eine solche Möglichkeit aber nicht vor. „Anwälte konnten sich bislang nur mit sozietätsfähigen Berufen wie etwa Wirtschaftsprüfern verpartnern“, erklärt Horn. „Diese haben, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, schon länger die Möglichkeit, sich mit Ärzten und Apothekern zusammentun.“ Mediziner dürften dann im Rahmen der Partnerschaft keine Heilkunde am Menschen durchführen. Sie könnten aber ihren Arzttitel weiter tragen und gutachterlich sowie fachspezifisch beratend tätig werden.

Eine Partnerschaftsgesellschaft mit vergleichbaren Bedingungen beantragte Horn im Jahr 2009 für seine Frau und sich. Das zuständige AG lehnte den Antrag ab, woraufhin der Fall über das OLG Bamberg und den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht ging. Das BverfG erklärte die Partnerschaft Anfang 2016 für gültig, solange berufliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheitspflicht gewahrt blieben.

Der 17. Deutsche Medizinrechtstag fand am 23. und 24. September in Berlin statt, unter dem Motto „Patienten, Rechte, Entwicklungen“. Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion, moderierte das gemeinsame Symposium von Medizinrechtsanwälten und Medizinern.