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BGH stellt mit Urteil Bedeutung des Verbraucherschutzes infrage

BDP kritisiert Haltung des Bundesgerichtshofes zum Schutz von Berufsbezeichnungen

Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) durch den Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 151/17) zum Urteil des OLG München vom 30.7.17 stellt das Gericht die juristische Bedeutung des Verbraucher-schutzes infrage.

Der BGH bezieht sich auf die Berufsbezeichnung Wirtschaftspsychologin/ Wirtschaftspsychologe, bei der er entgegen der Realitäten beim Themenfeld psychische Belastungen am Arbeitsplatz annimmt, dass der Verbraucher keinen Rat in Lebenskrisen oder klinisch-psychologische Kompetenzen und demgemäß keine umfassende universitäre Ausbildung in Psychologie erwarte. „Die Entscheidung des BGH erzeugt eine unnötige gesellschaftliche Verunsicherung für die  und schwächt die notwendige Vertrauensstellung, die Psychologinnen und Psychologen mit Klienten grundsätzlich benötigen“, so Michael Ziegelmayer, Vizepräsident des BDP, „für einen durchschnittlich verständigen Leser setzt die Bezeichnung ‚Psychologin‘ bzw. ‚Psychologe‘ selbstverständlich voraus, dass auch ein Psychologiestudium erfolgreich absolviert wurde. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher steht nicht weniger als die Gewissheit in Frage, sich auf die unterstellte Kompetenz eines Berufstitels verlassen zu können.“

Berufsbezeichnungen geben dem Verbraucher Orientierung und regulieren einen fairen Wettbewerb. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sieht sich insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz in der Pflicht, eine verlässliche Orientierung zu geben. Dieses Urteil öffnet jedoch Tür und Tor für eine akademische Beliebigkeit auch in anderen Berufsfeldern der Psychologie, zum Schaden der Hilfesuchenden. Eine aktuelle Entscheidung des LG Bielefeld (Urteil vom 13.7.18 Az.: 3 O 236/18) zeigt, dass die Entscheidung des BGH nicht unumstritten ist.

Der BDP veröffentlicht regelmäßig öffentlich zugängliche Studiengangslisten, die den fachlichen Anforderungen einer vollwertigen psychologischen Ausbildung entsprechen und eine hohe Qualität der Absolventinnen und Absolventen gewährleistet. Das kostenfreie BDP-Psychologenportal (www.psychologenportal.de) gibt zudem Orientierung bei der Suche nach psychologisch kompetenten Kontakten im gesamten Bundesgebiet.

Abkassiert beim Zahnarzt?

Jeder Deutsche geht im Schnitt einmal im Jahr zum Zahnarzt.

 Der Autor im Gespräch mit Dr. Horst Becker Copyright: ZDF / Claus Sturm ZDFzoom" geht der Frage nach, warum Millionen Menschen beim Zahnarzt so massiv zur Kasse gebeten werden


Der Autor im Gespräch mit Dr. Horst Becker
Copyright: ZDF / Claus Sturm
ZDFzoom“ geht der Frage nach, warum Millionen Menschen beim Zahnarzt so massiv zur Kasse gebeten werden

Kassenpatienten zahlen bei diesen Praxisbesuchen mittlerweile viele Leistungen aus eigener Tasche – und immer mehr von ihnen geraten dabei finanziell ans Limit. Seit der Gesundheitsreform vor zehn Jahren, mit der die Privatisierung der Zahnmedizin begann, ist der Verbraucherschutz offenbar auf der Strecke geblieben. „ZDFzoom“ fragt in der Sendung am Mittwoch, 29. Juli 2015, 22.45 Uhr: Warum werden Millionen Menschen beim Zahnarzt so massiv zur Kasse gebeten?

Patienten können nicht wissen, welche Preise angemessen sind und welche Behandlung sie wirklich brauchen. Viele vertrauen ihrem Zahnarzt blind. „ZDFzoom“-Autor Hannes Vogel spricht mit Zahnärzten, die kritisieren, dass manche in ihrer Branche ungeniert zugreifen oder Patienten zu teuren, unnötigen Behandlungen raten.

Die Analyse des Autors zeigt: Die Krankenkassen haben kein Interesse, an diesem System etwas zu ändern. Denn sie sparen, indem sie die Kosten auf die Versicherten verschieben: Mindestens 3,2 Milliarden Euro zahlen Patienten inzwischen jedes Jahr allein beim Zahnersatz aus eigener Tasche, das haben Berechnungen von „ZDFzoom“ ergeben. Die weitaus höheren Summen, die der Zahnarzt direkt mit dem Patienten abrechnet, werden dagegen von keiner Stelle erfasst oder gar kontrolliert.

Um den Verbraucherschutz ist es seit der Gesetzesänderung 2005 schlecht bestellt. Und die Politik hat all dies bislang kaum als Problem gesehen. Die „ZDFzoom“-Dokumentation deckt auf, wie die Zahnärzteschaft im Bundestag ihre Freiheiten politisch abgesichert hat.

http://zoom.zdf.de

http://twitter.com/zdf