Archiv der Kategorie: Ärzte

Jeder zweite Arzt fühlt sich auf die elektronische Patientenakte (ePA) unzureichend vorbereitet

Wenn schon die Ärzte:innen nicht vorbereitet sind, was passiert dann mit den Patient:innen?

Für die Ärzt:innen können wir aktuell keine Hilfe anbieten. Für Patienten und Patientinnen gibt es in Freiburg 2 kostenlose Informationsveranstaltungen zur Nutzung der ePA.

Termin: Montag, 27. Januar 2025 von 15 bis 16:30 Uhr im Mehrgenerationenhaus in Freiburg. Referentin: Ria Hinken

Termin: Dienstag, 11. Februar 2025 von 14 bis 16 Uhr im Rathaus Stühlinger, Freiburg. Diese Infoveranstaltung findet in Kooperation mit dem Seniorenbüro Freiburg und dem Seniorenrat der Stadt Freiburg statt. Referentin: Ria Hinken.

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Universitäts-Hautklinik unter neuer Leitung

Experte für entzündliche Hauterkrankungen möchte molekulare Diagnostik und personalisierte Medizin weiter stärken

Prof. Dr. Kilian Eyerich
Bildquelle: Universitätsklinikum Freiburg

Prof. Dr. Kilian Eyerich ist seit 1. November 2021 Ärztlicher Direktor der Klinik für Dermatologie und Venerologie des Universitätsklinikums Freiburg. Er folgt damit auf Prof. Dr. Leena Bruckner-Tuderman, die die Klinik seit 2003 geleitet hat. Eyerich hat an der Technischen Universität München (TUM) Medizin studiert und promoviert. Von 2014 bis 2021 hatte er an der TUM eine renommierte Heisenbergprofessur der Deutschen Forschungsgemeinschaft inne. 2019 bis 2021 war er zudem Professor am Karolinska Institut, Schweden. Eyerich interessiert sich insbesondere für die Entstehung und Behandlung von entzündlichen Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Schuppenflechte.

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Unternehmensmitteilung! Cyberattacke auf medatixx

Nach jetzigem Stand richtete sich der Angriff gegen medatixx als Unternehmen, nicht gegen die Kunden.

Version 1.0
Eltville & Bamberg, 08.11.2021, 12 Uhr

Das Unternehmen wurde Mitte vergangener Woche Ziel eines Cyber-Angriffs, bei dem wichtige Teile des internen IT-Systems verschlüsselt wurden. Infolgedessen sind die Erreichbarkeit sowie der gesamte Unternehmensbetrieb derzeit stark beeinträchtigt.

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Telematikinfrastruktur: Gelten die Datenschutzgesetze nicht für Gesundheitsminister Spahn?

Aktuell müssen sich Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxen an die TI anschließen, andernfalls werden sie mit Honorarabzug bestraft.

FÄ-Vize Dr. Silke Lüder: „Die einzige Antwort darauf kann nur sein: Stopp der TI und des Anschlusszwangs“
FÄ-Vize Dr. Silke Lüder: „Die einzige Antwort darauf kann nur sein: Stopp der TI und des Anschlusszwangs“

In der Antwort auf eine aktuelle Anfrage der FDP-Bundestags-fraktion teilt das Bundes-gesundheitsministerium mit: Für die Telematikinfrastruktur (TI) gebe es bisher keine Daten-schutzfolgenabschätzung. Die Freie Ärzteschaft fordert aus diesem Anlass erneut und entschieden, die Einführung  der TI zu stoppen und die Pflicht der Ärzte sowie Psychotherapeuten zum Anschluss an die TI zurückzunehmen. „Jede Verarbeitung von sensiblen persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutz-folgenabschätzung, und das verpflichtend“, sagte FÄ-Vize Dr. Silke Lüder mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Montag in Hamburg. 

Das gelte vor allem, wenn „bei der Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ bestehe, wie es in dem Gesetz heißt. Lüder betont: „Das ist bei der Telematikinfrastruktur sicher der Fall. Immerhin sollen in dem Netz medizinische Daten von 70 Millionen gesetzlich versicherten Bundesbürger gespeichert werden.“ Diese Datenschutzfolgenabschätzung hätte vor Einführung der TI und vor der gesetzlichen Verpflichtung der Arzt- und Psychotherapiepraxen zum Anschluss an die TI durchgeführt werden müssen – dies hätten auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mehrfach eingefordert. „Geschehen ist allerdings nicht – und das ist ein Skandal“, macht die FÄ-Vize klar. „Gelten die Datenschutzgesetze für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa nicht?“

Die Sicherheit der Patientendaten in der TI ist ohnehin äußerst zweifelhaft. „Nachdem beim Chaos Communication Congress kürzlich öffentlich wurde, dass sich Unbefugte ohne Probleme Praxis-, Arzt- und Patientenausweise als Zugangsschlüssel zur TI besorgen konnten, ist klar, dass wichtige Datensicherheitskriterien wie Vertraulichkeit und Integrität nicht erfüllt sind“, berichtet Lüder. Deshalb sei inzwischen sogar die Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen gestoppt worden. Verstöße gegen den Datenschutz könnten seit Mai 2018 laut DSGVO mit Strafen in Millionenhöhe geahndet werden.

Diese Gemengelage bringe Arztpraxen in eine derzeit unlösbare Situation. „Wer sich an die TI angeschlossen hat oder anschließt“, erläutert die FÄ-Vizevorsitzende, „riskiert eindeutig Verstöße gegen die Datenschutzgesetze, weil die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung fehlt. Wer sich nicht anschließt, wird mit Honorarabzug bestraft. Da derzeit keine Praxis- und Arztausweise ausgegeben werden, könne man sich selbst dann nicht an die TI anschließen, wenn man wollte – trotzdem gebe es hohe finanzielle Strafen. „Die Sanktionen von Herrn Spahn kann man unter den gegebenen Umständen nur als rechtswidrige Erpressung bezeichnen. Der Minister trägt Verantwortung sowohl für die Sanktionen gegen die Praxen als auch für die fehlende Datenschutzfolgenabschätzung – ein Skandal. Die einzige Antwort darauf kann nur sein: Stopp der TI und des Anschlusszwangs.“

Fluch oder Segen? Arztportal vor Gericht

Ärztin verklagt Deutschlands größte Arztempfehlung

Diskutieren Sie mit. Was halten Sie von Arztbewertungen? In vielen Fällen kann es hilfreich sein, wenn man sich vorher informiert, was andere Patienten über einen Arzt bzw. eine Ärztin zu berichten haben. Das schließt leider nicht aus, dass es auch Bewertungen gibt, die nicht korrekt sind, weil jemand das Gefühl hat, er/sie müsste vor einem Arzt warnen, weil dieser nicht den Forderungen des Patienten entsprochen hat. Man sollte sich also vor dem Gedanken hüten, dass alle Bewerter gut und viele Ärzte schlecht sind. Da oft die erforderlichen Hintergrundinfos fehlen, ist es nicht immer einfach nachzuvollziehen, wie eine Bewertung zustande gekommen ist.

Ein Beispiel: Ein Praxiszentrum für Gastroenterologie führt auch Unverträglichkeitstests durch. Die Patienten müssen oft nicht nur etwas länger auf einen Termin warten, sondern auch auf die Untersuchungsergebnisse. Bei Nachfragen bekommen Patienten dann schon mal unqualifizierte Ausreden zu hören. Die Schreibkraft arbeitet rund um die Uhr. Die Computeranlage funktionierte nicht. Und die Kollegin müsse ja schließlich auch mal Urlaub machen. Und überhaupt, eine Lebensmittelintoleranz sei ja schließlich nicht so schlimm.

Ist nun der Arzt deshalb schlecht? Nein, es ist lediglich das Praxismanagement, das zu wünschen übrig lässt. Nimmt man das nun in Kauf, wenn der Arzt sehr gut ist? Keine leichte Entscheidung. Als Patient möchte man natürlich schon zeitnah die Untersuchungsergebnisse wissen, vor allem, wenn man starke Beschwerden hat.

Pressemitteilung:

Ärztin verklagt Deutschlands größte Arztempfehlung:
jameda setzt sich erneut für vollständige Arztlisten ein

BGH-Verhandlung am 23.01.2018 (Az. VI ZR 30/17)

 

+++ Ärztin möchte nach kritischen Bewertungen nicht mehr auf jameda gelistet werden

+++ Unvollständige Arztlisten behindern informierte Arztwahl und schränken somit Recht auf freie Arztwahl ein

+++ jameda setzt sich vor dem BGH für eine transparente Darstellung von medizinischer Versorgungsqualität ein

+++ Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung können sich Ärzte künftig nicht pauschal aus Bewertungsportalen austragen lassen

München, 18.01.2018 – Am 23.01.2018 verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Klage einer Kölner Dermatologin auf Löschung Ihres Eintrags im Arztverzeichnis jameda (www.jameda.de). Zuvor wurde die Klage bereits vom Landgericht Köln (Az. 28 O 7/16) und dem Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 121/16) abgewiesen. Vorausgegangen waren dem Rechtsstreit kritische Bewertungen, welche die Ärztin auf Deutschlands größter Arztempfehlung jameda erhalten hatte, woraufhin die Klägerin jameda zur Löschung ihres Profils aufforderte. Dem kam jameda nicht nach, da der BGH bereits 2014 bestätigt hatte, dass Patienten ein „ganz erhebliches Interesse (…) an Informationen über ärztliche Dienstleistungen“ haben, um so von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können (Az. VI ZR 358/13). jameda Geschäftsführer Dr. Florian Weiß: „Der mündige Patient benötigt vollständige Arztlisten, um sich umfassend über alle Ärzte informieren zu können. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass Patienten auf jameda alle niedergelassenen Ärzte vorfinden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Bundesrichter dem Recht der Patienten einen ebenso hohen Stellenwert einräumen und die Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln bestätigen werden.“

Im vorliegenden Fall begründet die Klägerin den Löschantrag mit ihrem Persönlichkeitsrecht, welches ihrer Annahme nach dadurch verletzt würde, dass auf ihrem kostenfreien Basis-Eintrag entsprechend gekennzeichnete Anzeigen von kostenpflichtig registrierten Ärzten eingeblendet werden. Die Anzeigen geben Patienten Hinweise auf weitere Mediziner der gesuchten Fachrichtung in ihrer Nähe und werden unabhängig von der Bewertungsnote angezeigt. Bereits das OLG Köln bestätigte, dass die Anzeigen zu mehr Transparenz beitragen würden: „Der im öffentlichen Interesse liegende Nutzwert“ von jameda wird „durch die Einblendung der – als solche erkennbaren – Werbeanzeigen konkurrierender Ärzte in der näheren Umgebung sogar erhöht, da dem Nutzer dadurch (ihm zuvor vielleicht noch nicht bekannte) Alternativen bei der Arztwahl aufgezeigt werden.“ Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder von der Kanzlei SSB, die die Beklagte vor den Kölner Gerichten vertreten hat, ordnet die Relevanz des anstehenden Urteils ein: „Zwar klagt die Ärztin auf Löschung ihres Profils auf jameda, jedoch werden sich Ärzte unabhängig vom Ausgang auch künftig keinesfalls pauschal aus Portalen wie jameda austragen lassen können. Dieser Forderung hat der Bundesgerichtshof schon in der Vergangenheit eine deutliche Absage erteilt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesrichter die Revision der Klägerin zurückweisen werden. Doch auch wenn die Richter anders entscheiden sollten, entstünde für Ärzte kein genereller Löschungsanspruch. Allenfalls die Ausgestaltung der kostenpflichtigen Anzeigenplätze müsste gegebenenfalls verändert werden.“

jameda setzt sich für vollständige Arztlisten ein und will so zu mehr Transparenz über die medizinische Versorgungsqualität beitragen.

Entsprechend § 76 SGB V haben Patienten in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl. Da Patienten ihre Ärzte heutzutage vorwiegend online suchen, benötigen Sie zur Ausübung dieses Rechts vollständige Arztlisten im Internet. Diese stellt jameda Patienten zur Verfügung und löscht daher keine Ärzte von dem Portal. Online-Arztempfehlungen sind bislang das einzige Instrument, um für Transparenz über ärztliche Qualität im ambulanten Bereich zu sorgen. Die Erfahrungsberichte von Patienten bieten anderen Patienten daher Orientierung bei der Arztsuche und ermöglichen ihnen, eine informierte Entscheidung über ihren Behandler zu treffen. Dass Arztbewertungen Einfluss auf die Arztwahl von Patienten haben, belegen verschiedene Studien.[1] [2] Gleichzeitig sind sie auch ein Feedbackkanal Richtung Arzt und verbessern die Patientenversorgung in Arztpraxen.[3]

Über die jameda GmbH:
 
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für „Geprüften Datenschutz und Datensicherheit“ zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.

Mediziner in Deutschland werden immer älter

Nachwuchsmediziner auf dem 122. Internistenkongress
Forum „Chances“ punktet mit Praxisbezug

Wiesbaden – Mediziner in Deutschland werden immer älter: Wie das Statistische Bundesamt (destatis) mitteilte, lag das Durchschnittalter der Krankenhausärzte Ende 2014 bereits bei über 41 Jahren – Vertragsärzte waren im Durchschnitt schon über 53 Jahre alt. Auch steigt die Zahl der Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern immer weniger an, während jedoch die Patientenzahlen drastisch steigen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) warnt vor einer Überalterung der Ärzteschaft in Deutschland und fördert mit dem Forum „Chances“ beim 122. Internistenkongress in Mannheim gezielt junge Mediziner und Medizinstudenten. Studenten erhalten kostenfreien Eintritt zum Kongress.

„Die aktuellen Zahlen zeigen erneut, wie sehr Deutschland auf seinen medizinischen Nachwuchs angewiesen ist“, betont Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß, Vorsitzender der DGIM und Kongresspräsident des 122. Internistenkongresses. „Denn seit Jahren nimmt das Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte zu. In den kommenden Jahren werden etliche ambulant und stationär tätige Mediziner in den Ruhestand gehen und eine steigende Patientenzahl hinterlassen.“ Der Internist und Kardiologe warnt daher vor Versorgungslücken und sinkender Versorgungsqualität durch zu wenig Personal. „Umso wichtiger ist es, den Nachwuchs zu fördern und junge Studenten für das Medizinstudium zu begeistern“, so Hasenfuß. Mit dem Forum „Chances“ richtet sich die DGIM gezielt an eben jene jungen Mediziner und Studenten.

„Chances“ ist als kontinuierlicher Programmteil des Internistenkongresses nicht mehr wegzudenken und erstreckt sich über alle Kongresstage. Neu ist in diesem Jahr ein eintägiger Workshop zum Thema „Grundlagen der internistischen Systemmedizin“. Während des Workshops werden das Mikrobiom und „Next Generation Sequencing“ (NGS) vorgestellt – eine aktuelle Methode der DNA-Sequenzierung. Der Tag gibt einen Einblick in die in internistische Systemmedizin und hat zum Ziel, junge Mediziner und Studenten für eine wissenschaftliche Laufbahn zu interessieren. Teil des Programms werden zudem die Themen „Auslandsaufenthalt“ und „medizinische Forschung“ sein. Zur Anwendung im medizinischen Alltag auf der Station und im Not- und Bereitschaftsdienst erfahren Teilnehmer am Dienstag, was es mit dem „kleinen 1×1 der antibiotischen Therapie“ auf sich hat und erhalten eine strukturierten und komprimierten Einblick in die Antibiotika-Therapie.

Am Kongress-Sonntag wird „Chances“ durch die Jungen Internisten der DGIM ausgerichtet. Experten diskutieren gemeinsam mit interessierten Nachwuchsmedizinern Befunde der klinischen Bildgebung. Des Weiteren können sich die Teilnehmer über die Professionalisierung der klinischen Weiterbildung in Deutschland und deren Umsetzung informieren. Schließlich vermittelt das „klinische Gymnasium“ interaktiv spannende Fälle aus der Klinik und in diesem Jahr die wichtigsten Krankheitsbilder aus der Endokrinologie „Für uns als Junge Internisten ist es ganz entscheidend, im Forum ‚Chances‘ nah an der Praxis zu bleiben und den Teilnehmern einen Eindruck über den Beruf des Internisten in seinen vielen Facetten zu bieten“, sagt Dr. med. Matthias Raspe, Sprecher der Jungen Internisten.

„Chances“ endet mit einer gemeinsamen Sitzung der DGIM und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Thema „Clinician Scientist“. Die Experten diskutieren Chancen, Möglichkeiten und Umsetzung einer klinisch-wissenschaftlichen Karriere und stellen das neue Curriculum der DGIM zur Facharztweiterbildung und Habilitation vor. „Es ist uns auch in diesem Jahr gelungen, für Studenten und junge Medizinern ein vielfältiges Programm auszuarbeiten – ich freue mich darauf, viele Interessierte Nachwuchs-Internisten beim Kongress zu treffen“, sagt Professor Hasenfuß. Weitere Informationen zu „Chances“ finden Interessierte im Hauptprogramm zum 122. Internistenkongress ab Seite 287.

Hackerangriff auf Arztpraxis

Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Breisgau: Hackerangriff auf Arztpraxis – Alle Daten gerettet

Freiburg (ots) – Breisgau – Am 30.07.2015 gab es einen Hackerangriff auf eine Arztpraxis im Breisgau. Konkret wurden Daten mittels einer Schadsoftware so verschlüsselt, dass der Berechtigte keinen Zugriff mehr auf diese hatte. Weiterhin wurde versucht, die Backup-Datei zu löschen. Der Berechtigte wurde über eine Textdatei aufgefordert, sich per Mai mit den Tätern in Verbindung zu setzen.

Der Berechtigte hat in dieser schwierigen Situation genau richtig reagiert und sofort die Polizei sowie den Systemadministrator eingeschaltet, so dass unverzüglich die Ermittlungen aufgenommen und die Backup-Datei gerettet werden konnten und es zu keinem Datenverlust kam.

Die Ermittler gehen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der oder die Täter zu keinem Zeitpunkt Einsicht in die Daten hatten und es zu keinem Download der Daten kam.

Um solche Hackerangriffe zu vermeiden rät die Polizei, die Hardware aktuell zu halten und vor allem eine Virenschutzsoftware auf dem Rechner zu haben, bei der die Virendefinitionen ständig aktuell gehalten werden. Weiterhin soll eine Firewall aktiv sein, die ebenfalls aktuell gehalten wird. Auch die Firmware des Routers soll regelmäßig aktualisiert werden. E-Mails von unbekannten Absendern bzw. mit unbekanntem Anhang sollen sofort gelöscht und der Papiertkorb daraufhin sofort geleert werden. Ende der Pressemitteilung

Sind Ihre Daten sicher? Wissen Sie, wo überall Ihre Patientendaten gespeichert sind?  Was mit diesen Daten passiert? Es gibt zu viele Beispiele dafür, dass Patientendaten alles andere als sicher sind. Und das wird sich mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte noch verschlechtern.

Dieses Beispiel zeigt, dass Kliniken für Gesundheitsstudien Probanten im Internet rekrutieren. Facebook freut sich darüber.

Get.On Screenshot

Datenschutz - averbis - Vortrag Kopie

 

 

 

 

 

Dieser Screenshot wurde von einer Vortrags-Präsentation, die man aus dem Internet herunterladen konnte, erstellt. Wir haben den Patientennamen von Herrn … verwischt. Auf der Originalfolie kann man den Namen lesen, obwohl der Referent von den Zuhörern darauf hingewiesen wurde, dass der Name lesbar ist. Wenige Minuten vorher hat der Referent noch versichert, dass der Datenschutz gewährt sei.

Bei diesem Vortrag ging es um das Herausfiltern seltener Krankheiten aus Arztbriefen. Arztbriefe werden von Krankenhäusern für den überweisenden Arzt ausgestellt, damit dieser über den Gesundheitszustand des Patienten bei seiner Entlassung aus dem Krankenhaus informiert ist. Ein Arztbrief enthält natürlich die persönlichen Daten eines Patienten.

Nach Aussage des Referenten wurden diese Arztbriefe von der Firma averbis gescannt.

Natürlich ist es gut, wenn so seltene Krankheiten entdeckt werden können. Allerdings muss der Patientendatenschutz sicher gestellt sein. Dafür muss das Krankenhaus, das die Arztbriefe heraus gibt sorgen. Das Schwärzen der persönlichen Daten in den Arztbriefen ist aufwendig. Diese Kosten wollte sich das Kranknehaus wohl sparen.

 

 

 

Alte Betäubungsmittelrezepte

Alte Betäubungsmittelrezepte dürfen ab 01.01.2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden.

Seit März 2013 gibt die im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Bundesopiumstelle neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) heraus. Diese tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Ab 01.01.2015 dürfen ausschließlich diese Rezepte zur Verschreibung von Betäubungsmitteln verwendet werden.

Die vor März 2013 herausgegebenen BtM-Rezepte tragen eine deutlich längere Zahlenfolge. Diese alten BtM-Rezepte dürfen nur noch bis zum 31.12.2014 ausgestellt und bis zum 07.01.2015 durch die Apotheke beliefert werden. Das ergibt sich aus den Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, nach der ein Betäubungsmittel nur maximal sieben Tage nach Ausstellungsdatum auf dem BtM-Rezept von der Apotheke abgegeben werden darf.

Die alten BtM-Rezepte sollen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden, sondern müssen vom Arzt mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre aufbewahrt werden.

Eine Abbildung des Rezeptvordrucks finden Sie unter:
www.bfarm.de/btm-Rezeptvordruck

Ärztinnen sprechen länger und intensiver mit ihren Patienten

Arzt-Patienten-Gespräch im Fokus:

Ärztinnen sprechen länger und intensiver mit ihren Patienten

fzm, Stuttgart, Juni 2014 – Wie zufrieden ein Patient mit seinem Arzt ist, hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Verlauf der Behandlung: Wer sich in der Praxis gut aufgehoben fühlt, empfindet sich rein subjektiv als gesünder und ist eher bereit, sich an die therapeutischen Vorgaben zu halten. Einer aktuellen Studie zufolge spielt es dabei durchaus eine Rolle, ob ein Patient oder eine Patientin auf einen Arzt oder eine Ärztin trifft. Wie sich die Geschlechterverteilung innerhalb der Arzt-Patient-Beziehung auf die Patientenzufriedenheit auswirkt, berichten die Wissenschaftler um Dr. Gregor Weißflog, Psychologe an der Universität Leipzig, in der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014). Demnach ist es von Vorteil, wenn mindestens einer der beiden Gesprächspartner eine Frau ist.

Für ihre Studie untersuchten Weißflog und seine Münchner und Leipziger Kollegen Krebspatienten in der Phase der Nachsorge nach Abschluss der stationären Behandlung. Insgesamt nahmen 1130 Patienten an der Befragung teil. Da die Studie zum Teil in der Urologie angesiedelt war, trafen mit über 800 der untersuchten Zweierbeziehungen, sogenannten Dyaden, in der Mehrzahl männliche Patienten auf männliche Ärzte. Ausgerechnet diese Patienten zeichneten sich durch die geringsten Zufriedenheitswerte aus. Zwar gaben auch hier immerhin 87 Prozent an, mit der Nachsorge zufrieden gewesen zu sein, doch lag dieser Wert deutlich unter dem der anderen drei Dyaden. In diesen untersuchten Beziehungen waren rund 94 Prozent der Patientinnen und Patienten zufrieden.

Bei den einzelnen Teilaspekten, die die Wissenschaftler abfragten, konnten vor allem die Dyaden punkten, in denen eine Patientin von einer Ärztin betreut wurde. Hier bewerteten gut 90 Prozent der Patientinnen die Kommunikation als vertrauensvoll. Dem Gespräch mit einem Arzt verliehen Patientinnen dieses Prädikat dagegen nur in rund 80 Prozent der Fälle. Ärztin-Patientin-Beziehungen zeichneten sich auch dadurch aus, dass hier die Lebenssituation der Patientin besonders berücksichtigt wurde, wie 80 Prozent der Patientinnen angaben. In den anderen drei Dyaden schwankte das positive Votum der Patienten und Patientinnen zwischen 64 und 71 Prozent.

Den Grund für diese Diskrepanz sehen die Wissenschaftler in den unterschiedlichen Kommunikationsstilen begründet, der sich Ärztinnen und Ärzte bedienen: In der Kommunikation zwischen Ärzten und Patient ist es das oberste Ziel, ein gleichberechtigtes Gespräch auf Augenhöhe zu führen. „Ärztinnen kommunizieren emotionaler mit ihren Patienten und schenken dem Stellenwert einer Krankheit im Leben des Patienten mehr Beachtung“, erläutert Gregor Weißflog und verweist auf andere Studien, in denen sich ebenfalls die Kommunikation zwischen Ärztin und Patientin als besonders positiv erwiesen hatte. Diese rein weiblichen Dyaden tendierten auch zu längeren, patientenzentrierten und eher partnerschaftlichen Gesprächen. Die Kommunikation zwischen Patientin und Arzt dagegen gestaltet sich förmlicher und distanzierter.

„Unsere Studie legt nahe, dass Ärzte und Ärztinnen im wesentlichen entsprechend ihrer Geschlechterrolle kommunizieren“, sagt Gregor Weißflog. Frauen tendieren allgemein dazu, empathischer zu kommunizieren. Damit kommen sie dem ärztlichen Ziel eines partnerschaftlichen Patientengesprächs näher als ihre männlichen Kollegen, die von Natur aus einen eher sachlichen und dominanten Kommunikationsstil pflegen. Wie Weißflog und seine Kollegen folgern, könnten die männlichen Ärzte – und mit ihnen ihre Patienten – davon profitieren, wenn sie entgegen den traditionellen Geschlechterstereotypen auf eine patientenorientierte Gesprächsführung achten.

G. Weißflog et al.:
Patientenzufriedenheit in der onkologischen Nachsorge – differentielle Befunde zur Geschlechtsspezifik in Arzt-Patient-Dyaden
Das Gesundheitswesen 2014; 76 (5); S. 306-311

Zweitmeinung vor OP einholen

Hierzulande wird gerne und oft operiert.

Notwendig ist das allerdings in vielen Fällen nicht. Besonders beliebt sind Rücken- Knie- und Hüftoperationen.

www.medexo.com/experten - screenshot medexo-website

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Ihr Arzt sagt Ihnen, dass Sie operiert werden müssen. Er klärt Sie über die Risiken und Vorteile der OP auf. So weit so gut.

Scheuen Sie sich nicht eine Zweitmeinung einzuholen, auch dann nicht, wenn Sie ihrem Arzt vertrauen. Ein guter Arzt wird Ihnen sogar dazu raten.

Das Portal Medexo bietet „Zweitmeinung von unabhängigen Spezialisten“ an. Viele gesetzlichen Krankenkassen bezahlen das auch. Sie müssen allerdings vorher bei Ihrer Krankenkasse nachfragen und sich eine Kostenübernahmeerklärung schriftlich geben lassen.

Einen Artikel dazu finden Sie übrigens auch in „Das Magazin“ das Kundenmagazin der Deutschen BKK, Ausgabe 2/2014.

https://www.medexo.com/einfach-zur-zweitmeinung

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