Damit die FFP2-Maske wirkt

Tipps für das richtige Tragen und Wiederverwenden

Das Foto zeigt eine FFP2 Maske
FFP2-Maske auf weißem Hintergrund

Laut aktuellem Bund-Länder-Beschluss sind Alltagsmasken deutschlandweit im Nahverkehr und beim Einkaufen nicht mehr zugelassen. Hier sind künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 Pflicht. Bayern erlaubt bereits seit Montag in den Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich FFP2-Masken. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV, erklärt den Unterschied zu Alltagsmasken und worauf Verbraucher beim Tragen von FFP2-Masken besonders achten sollten. Er hat außerdem Tipps für deren Wiederverwendung.

Was ist bei FFP2-Masken anders?
Von den Alltagsmasken unterscheiden sich die FFP2-Modelle durch ihre stärkere Schutzfunktion – nicht nur für andere, sondern vor allem auch für den Träger. Denn sie filtern deutlich mehr kleine Partikel und Aerosole aus der Luft, bei richtiger Anwendung bis zu 94 Prozent. Übrigens: „Damit die Qualität stimmt, beim Kauf auf die Zertifizierung achten“, rät Dr. Wolfgang Reuter. „Verbraucher erkennen zertifizierte Modelle am CE-Zeichen mit einer vierstelligen Zahlenkombination sowie dem Hinweis auf die Norm EN 149:2001+A1:2009.“
 
Richtig tragen
Damit die FFP2-Maske ihre volle Wirkung erreicht, muss sie richtig getragen werden. Das heißt, vorab die Hände waschen oder desinfizieren und die Maske anschließend über Mund, Nase und Wangen platzieren. „Besonders wichtig ist, darauf zu achten, dass die Ränder und der Nasenbügel dicht am Gesicht aufliegen, damit keine Atemluft entweichen kann“, empfiehlt der DKV Experte. Ein Bart beispielsweise kann die Wirkung schon verringern. Der Gesundheitsexperte rät zudem, immer nur die eigene Maske zu verwenden und sie nicht mit anderen Menschen, beispielsweise Familienmitgliedern, zu teilen oder zu tauschen.
 
FFP2-Maske wiederverwenden?
Die Masken sind ein Einmalprodukt und sollten eigentlich nicht länger als acht Stunden getragen werden. Allerdings kam eine Studie der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu dem Ergebnis, dass die stark filternden Masken im Privatgebrauch, also wenn es beispielsweise um den Einkauf oder die Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln geht, desinfiziert und wiederverwendet werden können. Das Forscherteam hat dafür zwei Methoden identifiziert.
 
An der Luft trocknen lassen
Bei der ersten Methode trocknet die FFP2-Maske sieben Tage bei Raumluft. Nach dieser Zeitspanne sollten sich die Coronaviren auf der Maske um 95 Prozent reduziert haben. Die Maske zum Trocknen am besten an eine Wäscheleine oder an einen Haken an der Wand hängen. „Badezimmer und Küche sind als Standort eher ungeeignet, da diese Räume in der Regel zu feucht sind“, so Dr. Reuter. FFP2-Masken sollten insgesamt nur fünfmal getrocknet und anschließend durch neue ersetzt werden.
 
Erhitzen im Backofen
Auch das Trocknen im Backofen inaktiviert Coronaviren – und natürlich auch andere – in der FFP2-Maske. Wichtig dabei: Nach dem Tragen die Maske zunächst für einen Tag an der Luft trocknen. Anschließend auf einen Rost mit Backpapier legen und bei 80 Grad Ober- und Unterhitze für 60 Minuten im Ofen lassen. Danach die Maske auf dem Rost vollständig abkühlen lassen. Dr. Reuter rät, die Temperatur genau zu beachten. Denn wenn der Backofen zu heiß wird, kann sich die Maske leicht verformen oder ihre Filterfunktion verlieren. „Zu niedrige Temperaturen hingegen reichen nicht aus, um die Viren unschädlich zu machen. Ein Backofenthermometer kann helfen, die Temperatur zu prüfen“, so der Gesundheitsexperte der DKV. Auch bei dieser Methode ist es empfehlenswert, die Maske nach fünf Trocknungsvorgängen zu entsorgen. Übrigens: Bei FFP2-Masken mit Atemventil oder der formstabilen Variante funktioniert diese Behandlung nicht.
Besser nicht
Andere Methoden wie das Kochen im Kochtopf oder das Erwärmen in der Mikrowelle sind nicht geeignet, um die FFP2-Masken zu desinfizieren. Im Topf werden die Masken zu stark beschädigt, während die Mikrowelle keine gleichmäßige Trockenheit garantiert. Auch die Waschmaschine scheidet aus, da unter anderem das Waschmittel die Filterleistung mindern kann. Spülmaschinen bringen ebenfalls nicht die erwünschte Wirkung. Außerdem gilt: „Wer den Verdacht hat, mit einer infizierten Person in Kontakt gewesen zu sein, oder eine Beschädigung der Maske feststellt, sollte diese besser sofort entsorgen“, empfiehlt der DKV Experte.
Auf die Nachfrage zur FFP2-Maskenpflicht hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg die folgende Antwort mitgeteilt:
„Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbeschlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretschmann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstellen und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Württemberg.de veröffentlicht. In dieser Verordnung wird dann auch Näheres zum Tragen von medizinischen Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr geregelt sein. „
 
Die aktuell gültige Corona-Verordnung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Weitere Informationen finden Sie in der Apotheken Umschau: https://www.apotheken-umschau.de/FFP2-Masken

Auf YouTube erklärt Prof. Hendrik Streeck https://youtu.be/VTiTETf3nu0