Das „Comeback“ der Kur ist beschlossene Sache

Gute Nachrichten für Millionen Krankenversicherte

Gesunde Bewegung im Wasser
Gesunde Bewegung im Wasser: Das legendäre Bad Füssinger Thermalwasser, das mit bis zu 56 Grad Celsius in einmaliger Wirkstoff-Zusammensetzung aus 1.000 Metern Tiefe sprudelt, ist der Motor für die Erfolgsgeschichte des Kurortes an der bayerisch-österreichischen Grenze. Bad Füssings Heilwasser enthält eine besondere Art von Sulfid-Schwefel mit starker Heilwirkung gegen Gelenkerkrankungen, Rheuma und Rückenprobleme. Foto: Kur- & GästeService Bad Füssing

Gesetzliche Krankenkassen müssen künftig wieder ambulante Vorsorgekuren für ihre Versicherten erbringen. Im Heilbad Bad Füssing in Niederbayern und allen anderen Kureinrichtungen ist die Freude darüber groß. 
Bad Füssing – Es sind gute Nachrichten für Millionen Versicherte in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Der Bundestag hat dem Gesetz jetzt zugestimmt. Der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn voraussichtlich Ende Juni abschließend „grünes Licht“ geben. Die Entscheidung ist ein Meilenstein: „Bisher war es der individuellen – und bisweilen schwer nachzuvollziehenden – Entscheidung der Kassen überlassen, ob sie einem Kurantrag zustimmen oder ihn ablehnen“, sagt Daniela Leipelt, Kur- und Tourismusmanagerin in Bad Füssing, dem übernachtungsstärksten Kurort Deutschlands an der bayerisch-österreichischen Grenze. 

Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz, das Kassenkuren künftig wieder zur Pflichtleistung macht, nach mehreren Monaten parlamentarischer Beratung am 11. Juni. 

Bei einer so genannten „ambulanten Vorsorgeleistung“ zahlen die Kassen die Kosten für ärztliche Behandlungen und für die vom Arzt verordneten Medikamente sowie für Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von der Kasse einen Zuschuss erhalten.

Deutschlands Kurorte hatten sehnsüchtig auf die Entscheidung gewartet: Als die ambulanten Vorsorgekuren noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon Mitte der 1990-er Jahres jedes Jahr rund 900.000 Bundesbürger. 2020 waren es bundesweit gerade noch rund 11.500, davon rund 6.000 in Bayern. 

Das ist ein Rückgang von fast 99 Prozent. „Jetzt haben wir die große Chance, diesen Trend umzukehren und die Chance, noch mehr Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unser Gesundheitsangebot zu nutzen“, sagt auch der Bad Füssinger Bürgermeister Tobias Kurz. „Ich freue mich, dass sich unser langjähriger und hartnäckiger Einsatz gelohnt hat“, so der Rathauschef des Heilbads in Niederbayern, das 2019 – im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie – rund 2,4 Millionen Übernachtungen und über 1,6 Millionen Besucher zählte.