Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest

Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Vorsorgeset_2te_A_150pxWir möchten Selbstbestimmt alt werden, aber sind wir dafür auch richtig vorbereitet? Und was ist, wenn uns in jungen Jahren eine schwere Krankheit oder ein Unfall in die Abhängigkeit zwingt? Nur wer richtig vorsorgt, kann sicher sein, dass der eigene Wille auch angemessen respektiert wird.

Die Stiftung Warentest/Finanztest hat ein Sonderheft mit vielen wichtigen Informationen und den hierfür benötigten Vordrucken zu Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht herausgegeben. Dieses Vorsorge-Set gehört nicht nur in jeden Haushalt, es sollte von allen erwachsenen Familienmitgliedern auch sorgfältig ausgefüllt werden. Machen Sie Kopien und deponieren Sie diese bei Verwandten und/oder guten Freunden, damit im Ernstfall die Dokumente auch zur Verfügung stehen. Wer ganz sicher sein will, kann die Dokumente auch bei einem Notar hinterlegen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man nicht sicher sein kann, dass Angehörige oder Freunde den eigenen Willen umsetzen werden. Über die jeweiligen Kosten können Sie sich bei einem örtlichen Notar informieren. Die Gebühren sind einheitlich geregelt. Wer die Dokumente beim Notar hinterlegt, sollte stets eine Kopie der Verfügung und die Anschrift des Notars mit sich führen.

Das Vorsorge-Set erhalten Sie im Buchhandel oder direkt im Onlineshop der Stiftung Warentest.

Wegweiser durch die Vorsorge-Dokumente

  • Formulare zum Heraustrennen und Abheften
  • Optimale Orientierung durch 4-Farbigkeit
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen für alle Formulare
  • Digitaler Nachlass: Konten und Homepages im Netz geordnet hinterlassen
  • Einführender Kurzratgeber: 15-Minuten-Überblick über die wichtigsten Fragen
  • Klare, einfache Sprache: kein Juristendeutsch!

144 Seiten, € 12,90
Format: 21 x 29,7 cm
ISBN: 978-3-86851-382-0

3 Gedanken zu „Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest

  1. Frank Spade

    Sollte von der Stiftung Warentest nicht erwartet werden dürfen, dass sie verschiedene Angebot am Markt sichtet und beurteilt? Wenn sie ein eigenes Angebot an den Markt bringt, disqualifiziert sie sich selbst andere zu beurteilen!
    Wenn man sich das Angebot der Stiftung Warentest genauer ansieht, basiert es (wie die meisten anderen auf dem Markt) auf den Vorgaben des BMJ von 2004, die komplett in der Diagnosehoheit von Ärzten liegen. Ein ethisch motivierter Arzt würde sie nicht brauchen, weil er oder sie Menschen in den Situationen nicht mehr vom Sterben abhalten würde, aber ein ökonomisch motivierter Arzt, könnte sie benutzen, um Übertherapie in der letzten Lebensphase noch zu rechtfertigen.
    Ihre Patientenverfügung ist ein aufgeblähtes Formular, das über sechs Seiten geht, wobei jede Seite sicherheitshalber unterschrieben werden muss. Hier sind die Formulare als PDF herunterzuladen:
    https://www.test.de/Vorsorge-Set-Formulare-zum-Download-5258827-0/
    Was mit dem Text »Nur zur persönlichen Nutzung. Keine Weitergabe.« in den Fußzeilen erreicht werden soll, erschließt sich mir nicht.
    Die Stiftung Warentest schreibt auf ihrer Seite: »1 Million verkaufte Exemplare«! Bei einem Preis von 15+ Euro, ist das schon sehr verdächtig (da der Link auf dieser Seite mit einem Kode verlinkt ist, schleicht sich der Verdacht ein, dass die Betreiber dieser Website, eine Kommission bekommen, wenn jemand nach dem Klick auf den Link dort, den Vorsorgeset der Stiftung Warentest kauft.

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  2. Frank Spade

    »Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um dem Verbraucher durch vergleichende Tests von Waren und Dienstleistungen eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten.« Zitat von Seite 97 der Broschüre von 2024 (8. Auflage, 1. Nachdruck).
    Wo sind deren vergleichende Tests zu Patientenverfügungen? Wenn sie eine eigene Vorlage veröffentlichen, verlieren sie die Objektivität!
    Das Vorsorge-Set besteht aus 144 Seiten, von denen die Formulare nur einseitig bedruckt sind, weshalb jede Seite einzeln mit Datum unterschrieben werden muss. Verfügende müssen so insgesamt sieben Mal unterschreiben, davon die zwei Vorsorgevollmachten je zweimal (einmal oben im Formular und das zweite Mal am Seitenende. Darin sind 14 Bereiche aufgeführt, die einzeln mit Ja oder Nein angekreuzt werden sollen. Später ist nicht erkennbar, wer die Kreuze gesetzt hat.
    Die Vorsorgevollmachten sollen auch von den Bevollmächtigten unterschrieben werden, wobei nicht kommuniziert wird, dass dies keine bindende Wirkung hat. Ein Bevollmächtigter kann jederzeit zurücktreten, sodass der zweite eintreten muss, und wenn auch der zurücktritt, muss ein Betreuer bestellt werden, was ja eigentlich verhindert werden sollte.
    In den Vorsorgevollmachtsformularen steht nicht, wie sonst üblich, dass sie erst wirksam werden sollen, wenn ein Arzt die Nichteinwilligungsfähigkeit dokumentiert hat, weshalb sie eigentlich Vollmacht heißen sollten (volle Macht). Das wird erst in der Innenverhältnisregelung verlangt! Dort muss bei den Bevollmächtigten jeweils Geburtsdatum und -ort angegeben werden, statt wie sie zu erreichen sind! Das muss dann auf der letzten Formularseite nochmal aufgeführt werden. Im Betreuungsverfügungsformular werden dagegen auch Wohnort, Telefon und E-Mail-Adresse abgefragt. Das zweite Blatt der Betreuungsverfügung soll vom Verfügenden zweimal mit Ort und Datum unterschrieben werden. Auf einem dritten Blatt soll ein Zeuge unterschreiben, von dem außer der Anschrift keine Kontaktdaten erfragt werden.
    Die Patientenverfügung gibt wie die des Bundesjustizministeriums vier Situationen vor, für die einzeln durch Ankreuzen sieben Festlegungen gewählt können. Ja oder Nein wird nicht gefragt, bei Nein soll die Festlegung durchgestrichen werden.
    Auf der letzten Seite der Patientenverfügung muss der/die Verfügende wieder zweimal unterschreiben. Dazu ist Raum für vier spätere Bestätigungen der weitergehenden Gültigkeit der Patientenverfügung vorgesehen. Wie oft das getan werden sollte ist dem Heft nicht zu entnehmen, auf Seite 63 steht, es könnte regelmäßig erfolgen. Wie nach viermaliger Bestätigung weitere Bestätigungen erfolgen können, wird nicht erklärt. Was sollen Ärzte schlussfolgern, wenn nach der vierten Bestätigung keine mehr erfolgt ist; etwa, der Patienten wollte nicht, dass sie weiter gilt?
    Wer sich die Formulare ansehen und evtl. nutzen möchte, kann sie hier als am Computer ausfüllbare PDF-Datei herunterladen: http://www.test.de/vorsorgeformulare-pdf
    Nachdem die Stiftung Warentest als unabhängige und objektive Unterstützungsstelle ausfällt, bleibt die Frage: Wo ist eine unabhängige und objektive Stelle zu finden, die Vorsorgedokumente vergleicht und beurteilt?

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