foodwatch informiert: Thema: Allergen-Kennzeichnung

Bessere Allergen-Kennzeichnung: Bundesernährungsministerium reagiert teilweise auf Kritik – Weiterhin mangelhafte Information bei Zusatzstoffen und Aromen

Berlin, 18. November 2014. Das Bundesernährungsministerium hat seinen Entwurf für die Allergen-Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln nachgebessert. Es reagiert damit auf die Kritik, die unter anderem die Verbraucherorganisation foodwatch im August 2014 in einer Stellungnahme an das Ministerium geäußert hatte.

Ursprünglich hatte das Ministerium vorgesehen, dass Gastwirte, Bäcker oder Metzger in vielen Fällen lediglich mündlich über allergieauslösende Inhaltsstoffe in unverpackten Lebensmitteln informieren. Nun sollen die Lebensmittelunternehmen eine schriftliche Dokumentation über die Allergene „für den Endverbraucher auf Nachfrage leicht zugänglich“ machen. Zudem sollen die Kunden in jedem Fall „vor Kaufabschluss“ anstatt „spätestens bei Abgabe“ der  Lebensmittel informiert werden. Diese Änderungen gehen aus dem neuen Entwurf des Ministeriums für eine Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlL-MIEV) vom 13. November 2014 hervor.

Oliver Huizinga, foodwatch-Experte für Lebensmittelkennzeichnung, wertete die Änderungen als Fortschritt für Allergiker. Schließlich sei bekannt, dass bei einer nur mündlichen Information über die 14 Hauptallergene die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften erheblich größer ist. Dennoch lasse der Verordnungsentwurf viele Probleme ungelöst. „Richtig wäre es, die Verbraucher bei loser Ware genauso über wesentliche Produkteigenschaften zu informieren, wie es bei verpackten Lebensmitteln längst vorgeschrieben ist“, so Huizinga. „Ernährungsminister Christian Schmidt enthält uns weiterhin wesentliche Angaben über die Inhaltsstoffe vor. Es ist inakzeptabel, dass die Verbraucher nicht auch bei loser Ware über alle eingesetzten Aromen und Zusatzstoffe ins Bild gesetzt werden müssen.“ Für einige Zusatzstoffe muss bei Brot in Bedientheken oder Speisen in der Gastronomie überhaupt keine Deklaration erfolgen, bei anderen nur in Form von Gruppen (z.B. „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“).

Anmerkung d. Redaktion:

Ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf die Auskünfte, die ich mündlich erhalte. Da habe ich in früheren Jahren schon viel zu viele unangenehme Überraschungen erlebt. Manche lügen einen sogar frech ins Gesicht, obwohl sie wissen, dass es lebensgefährlich werden kann. Bedauerlich, dass man vom Gesetzgeber nicht geschützt wird.

 

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