Maskenpflicht in Freiburger Innenstadt ab Samstag angepasst

In Fußgängerzonen, auf Wochenmärkten, bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen bleibt Mund- Nasen-Bedeckung vorgeschrieben

Von heute Mitternacht an besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in der Freiburger Innenstadt. Die bisherige Allgemeinverfügung war bis zum heutigen Tag befristet. Sie regelte eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Freiburger Fußgängerzone und bei Veranstaltungen.

Wie bei allen Corona-Maßnahmen gilt auch hier, dass bei der Verlängerung die jeweils aktuelle Situation zu berücksichtigen ist. In Freiburg ist die 7-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Dezember und zum Januar deutlich zurückgegangen. Hinzu kommt, dass in Fußgängerzonen bereits nach der baden-württembergischen Corona-Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, außer wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Auch auf Wochenmärkten gilt nach der Corona-Verordnung des Landes eine generelle Maskenpflicht.

Angesichts der momentanen Inzidenz ist eine kommunale Regelung, die über die erwähnte landesrechtliche Maskenpflicht in Fußgängerzonen hinausgeht, für effektiven Infektionsschutz derzeit nicht erforderlich. Deshalb verlängert die Stadt Freiburg die generelle Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Fußgängerzone vorerst nicht.

Die Stadtverwaltung rät dennoch eindringlich, weiterhin durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Neben einem ausreichenden Abstand ist die Mund-Nasen- Bedeckung derzeit immer noch der wirksamste Infektionsschutz.

Anders sieht es bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen aus: Hier besteht immer noch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, weil in diesen Fällen zum einen Menschen häufig für längere Zeit auf engem Raum zusammenkommen und zum anderen in geschlossenen Räumen eine ausreichende Belüftung oft nicht durchweg gewährleistet ist.

Im Stadtgebiet sind bisher rund 90 Personen bekannt, die von einer Virusmutation betroffen sind. Die britische B.1.1.7-Variante gilt als erheblich ansteckender. Erste Auswertungen des Robert-Koch- Instituts deuten laut Medienberichten darauf hin, dass selbst bei den geltenden Einschränkungen wieder ein exponentieller Anstieg der Infektionszahlen die Folge sein kann. Daher bedarf es für einen umfassenden Schutz vor Ansteckungen bei diesen Ereignissen nach wie vor einer kommunalen Regelung, die über die landesrechtlichen Vorgaben hinausgeht. In Freiburg gilt deshalb bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Bislang war das Gesundheitsamt, das im Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald angesiedelt ist, für den Erlass von Allgemeinverfügungen zuständig. Da die Inzidenz in Freiburg seit Ende Januar weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen beträgt, liegen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen nun in der Verantwortung der Stadt Freiburg als Ortspolizeibehörde.