Schlagwort-Archive: Pflege

Einführung eines „Pflegerischen Basis-Assessments“

 

Stellungnahme: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie warnt vor flächendeckender Einführung eines „Pflegerischen
Basis-Assessments“ (BAss) in deutschen Krankenhäusern

Das Foto zeigt eine Patientin im Krankenhaus

Foto: pexels-photo-748780

Mit dem sog. „Pflegerischen Basis-Assessment“ (BAss) stellt die Fachgesellschaft „Profession Pflege“ ein von ihr selbst entwickeltes „Assessment-Instrument“ vor und propagiert die flächendeckende Einführung in deutschen Krankenhäusern. Nach Angaben der Autoren ist es das Ziel, neben bereits in der Geriatrie und der Palliativmedizin bestehender Assessmentinstrumente einheitliche Standards für die Krankenhauspflege einzuführen, Doppeldokumentationen sowie die Erhebung von ähnlichen Daten in verschiedenen Assessments und Aufnahmebögen abzulösen. Das Instrument stellt eine Fremdbewertungsskala in 6 Bereichen (Mobilität, Selbstversorgung, Kognition-Wahrnehmung-Kommunikation, Verhalten, Risiken-Prävention, Zustände mit Überwachungsbedarf) dar und soll bewährte und wissenschaftlich validierte Instrumente wie den Barthel-Index, den erweiterten Barthel-Index, die Braden-Skala etc. ersetzen. Die Standardisierung der Erfassung, Einschätzung und Bewertung pflegerelevanter Phänomene soll eine sinnvolle Entbürokratisierung der Pflegedokumentation erlauben.

Die Autoren behaupten, die derzeit bestehende Heterogenität in der deutschen Kliniklandschaft in Anwendung und Durchführung pflegerischer Assessments und der pflegerischen Anamnese erfordere diese Vereinheitlichung. Ferner seien die meisten praktizierten Verfahren nur eingeschränkt kompatibel mit dem im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und für einen sektorenübergreifenden Datenaustausch ungeeignet.

Die Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) warnt vor einer flächendeckenden Einführung des BAss. Eine fundierte Begründung hinsichtlich der Forderung nach einer Standardisierung der pflegerischen Assessments für alle Klinikbereiche – ohne Beachtung von fachspezifischen Anforderungen – findet sich in den Veröffentlichungen nicht. Auch die DGG kann diese nicht erkennen.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie kann den Mehrwert des aufwändigen Verfahrens nicht erkennen. Eine wissenschaftliche Validierung ist nicht erfolgt. Eine „exemplarische Einstufung von mehreren Patienten“ ist nicht ausreichend, um die Güte eines Assessmentinstruments zu beurteilen. Darüber hinaus bleiben die Antragsteller eine fachlich-inhaltliche Begründung für die Auswahl der Instrumente (NBA, BI, erweiterter BI) schuldig. Der Barthel-Index weist für Teilaspekte verschiedene Skalierungsstufen auf (0/5 oder 0/5/10 oder 0/5/10/15). Diese Differenzierung lässt sich nicht durch ein einfaches Mapping in eine 4-stufige Skalierung transferieren. Wenn beispielsweise eine detailliertere Bewertung der Aktivitäten des täglichen Lebens gewünscht wird, kann man auf in Deutschland validierte Verfahren wie die „Functional Independance Measure (FIM) zurückgreifen.

Die Auswahl der Fragen zur „Risiken/Prävention“ und „Zustände mit Überwachungsbedarf“ vermengt die Dokumentation von Inhalten der Pflegeanamnese mit der Durchführung eines Assessments

Die Akutsituation im Krankenhaus stellt andere Anforderungen an die Patientenbeurteilung als die Einschätzung der langfristigen Pflegebedürftigkeit. Ein umfassendes Assessment mit Blick auf einen stationären Krankenhausaufenthalt soll und kann das im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführten „Neue Begutachtungsinstrument (NBA)“ nicht leisten. Es besteht auch keine Notwendigkeit, eine Kompatibilität zwischen einer Akutbewertung im Krankenhaus und der Beurteilung einer langfristigen Pflegebedürftigkeit herzustellen. Ob durch die Integration des NBA in ein klinisches Assessment „Auseinandersetzungen mit dem MDK-Gutachter bezogen auf das Mapping vorgebeugt werden“ können, muss bezweifelt werden. Die DGG befürchtet vielmehr, dass widersprüchliche Einschätzungen erhebliche Prüfaufwände erzeugen.

Die Grundkonstruktion des BAss ist offensichtlich so angelegt, dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung möglich wäre. Dies schließt die Integration des BAss in den ICD-10-GM gegenwärtig aus. Demgegenüber sind Barthel-Index, FIM, Erweiterter Barthel-Index, MMSE bereits jetzt feste Bestandteile des ICD-10-GM.

Behauptungen, dass eine Digitalisierung und Nutzung von e-Health erst über die Einführung des BAss ermöglicht würde, sind unrichtig. Bereits heute werden Assessmentergebnisse elektronisch erfasst und verarbeitet. Eine Vergleichbarkeit der Daten ist durchaus möglich, wie die Qualitätssicherung des Bundesverbandes Geriatrie mit dem „GEMIDAS“-Verfahren beweist.

Assessmentinstrumente dienen der Beurteilung von Patienteneigenschaften und der interdisziplinären Therapieplanung. Sie sind nicht darauf ausgerichtet, eine Bewertung des Personalaufwands zu liefern. Eine Festsetzung von Personaluntergrenzen anhand des BAss ist schon deshalb nicht möglich, da dieses nur einen Teilbereich des pflegerischen Handelns im Krankenhaus abbilden kann. Insbesondere die Behandlungspflege, die in der Frührehabilitation eine zentrale Rolle spielt, wird nicht erfasst.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem BAss-Konstrukt lediglich ein Dokumentationsinstrument für die Zusammenführung verschiedener Instrumente entwickelt wurde. Es handelt sich nicht um ein valides Assessmentinstrument. Die von der Fachgesellschaft „Profession Pflege“ postulierten Ziele sind aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie nicht erreichbar und somit eine flächendeckende Einführung nicht sinnvoll.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG):
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, die sich auf die Medizin der späten Lebensphase spezialisiert haben. Sie wurde 1985 gegründet und hat augenblicklich rund 1.700 Mitglieder.
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

230.000 Kinder und Jugendliche versorgen und pflegen ihre Eltern

Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die Familienmitglieder pflegen

Start des Beratungsprojekts „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“

Nicht nur Erwachsene kümmern sich um chronisch kranke, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige. Nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig beispielsweise ihre Eltern oder Geschwister.

Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern“ ins Leben gerufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Mit der ‚Pausentaste‘ starten wir in Kooperation mit der ‚Nummer gegen Kummer‘ ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot. Auch ist die Website www.pausentaste.de jetzt online gestellt. Damit geht das erste Unterstützungsangebot auf Bundesebene für pflegende Kinder und Jugendliche ans Netz, das Fragen rund um die Pflege beantwortet und Hilfestellung in belastenden Situationen bietet. Denn: Wer anderen hilft, braucht eben manchmal auch selber Hilfe“, so die Bundesministerin.

Junge Leute mit Pflegeverantwortung verrichten häufig wie selbstverständlich den Haushalt der Familie und kümmern sich um jüngere Geschwister. Sie leisten auch Pflegetätigkeiten wie z.B. Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Oft sind diese Kinder und Jugendlichen körperlich überanstrengt und haben weniger Freizeit als ihre Freundinnen und Freunde. Nicht selten verschlechtern sich ihre Leistungen in der Schule. Mit ihren Sorgen und Ängsten stehen sie häufig ganz allein da.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley dazu: „Über www.pausentaste.de wollen wir in erster Linie die Kinder und Jugendlichen erreichen. Wir wollen aber auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit für die Situation sensibilisieren.“

Online sind Erfahrungsberichte und Interviews mit jungen Pflegenden, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte.

Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der kostenlosen Nummer 116 111 oder per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Hintergrundinformation:

Nummer gegen Kummer e.V. ist ein Verein mit 109 Mitgliedern. Dies sind lokale Vereine, die einen Standort des Kinder- und Jugendtelefons und/oder einen Standort des Elterntelefons unterhalten. Diese Standorte sind in ganz Deutschland verteilt. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind überwiegend örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Vereine, die extra zu diesem Zweck gegründet wurden oder weitere örtliche Träger der Freien Jugendhilfe wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Dieses Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar.

Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren. Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar (weitere Informationen unter www.nummergegenkummer.de).

Wenn die Pflege eines Angehörigen überfordert

ZDF-Feiertagsakzent „Dietrich Grönemeyer – Leben ist mehr!“ am Buß- und Bettag

„Ich bin einfach am Ende“, sagt der 75-jährige Heinz P., der seit Jahren seine gleichaltrige Frau Lisa pflegt. Die Aufgabe fordert ihn rund um die Uhr: Lisa leidet an Parkinson und Demenz und ist seit einem Oberschenkelhalsbruch auf den Rollstuhl angewiesen. In der diesjährigen Buß- und Bettags-Ausgabe seiner Sendung „Leben ist mehr!“, beleuchtet Dietrich Grönemeyer am Mittwoch, 19. November 2014, 17.45 Uhr, ein Thema, das jeden von uns treffen kann: Was passiert, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig ist und die Belastung unerträglich wird?Dietrich Grönemeyer erfährt, in welches Dilemma pflegende Angehörige stürzen, wenn sie das nicht mehr schaffen, was sie doch so gern tun würden: sich liebevoll um ihren Vater, ihre Mutter, ihren Ehegatten zu kümmern. Heinz P. erwägt, seine Frau in ein Pflegeheim zu geben. Kann es gelingen, dass Pflegebedürftige geschätzt, ernst- und immer wieder in den Arm genommen werden und dass gleichzeitig Angehörige ihr eigenes Leben frei von schlechtem Gewissen leben können? Es gilt, Entscheidungen zu treffen, sein Gewissen zu prüfen und – im Sinn des Buß- und Bettags – sich selbst und seine Positionen zu hinterfragen.