Archiv der Kategorie: Allgemein

Ärzte-Siegel

„Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ unzulässig

Die 4. Kammer für Handelssachen hat am 13.02.202 der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hinsichtlich der Verleihung und Publizierung sog. „Ärzte-Siegel“ gegen einen Verlag stattgegeben (Az 4 HKO 14545/21).

Der Kläger beanstandete, dass die Beklagte gegen Entgelt an Ärztinnen und Ärzte Siegel verleiht, die sie als sogenannte „Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ auszeichnen.

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Tiefe Hirnstimulation bei Parkinson: Neue Software zur Einstellung entwickelt

Charité-Studie zeigt Gleichwertigkeit der Software mit bisherigem klinischen Verfahren

Zu sehen sind die anatomischen Positionen zweier Hirnstimulationselektroden. Farblich dargestellt sind die für die tiefe Hirnstimulation bei Parkinson-Erkrankten relevanten anatomischen Strukturen. Die Positionen der Elektroden wurden auf Basis individueller radiologischer Bilddaten ermittelt. Die neu entwickelte Software StimFit nutzt diese Informationen, um Vorschläge für effektive Stimulationseinstellungen zu berechnen. © Charité | Jan Roediger
Zu sehen sind die anatomischen Positionen zweier Hirnstimulationselektroden. Farblich dargestellt sind die für die tiefe Hirnstimulation bei Parkinson-Erkrankten relevanten anatomischen Strukturen. Die Positionen der Elektroden wurden auf Basis individueller radiologischer Bilddaten ermittelt. Die neu entwickelte Software StimFit nutzt diese Informationen, um Vorschläge für effektive Stimulationseinstellungen zu berechnen. © Charité | Jan Roediger

Die Tiefe Hirnstimulation (THS) ist ein Therapieverfahren, das zur Behandlung von Parkinson-Erkrankten eingesetzt wird. Zwei im Gehirn implantierte Elektroden stimulieren dabei dauerhaft bestimmte Hirnregionen. Die Einstellung der Stimulationsparameter ist allerdings ein aufwendiger Prozess. Ein Forschungsteam der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat nun eine Software entwickelt, die die Einstellung effizienter machen könnte. In ihrer im Fachmagazin The Lancet Digital Health* erschienenen Studie konnten die Forschenden zeigen, dass die softwarebasierte Einstellung im Vergleich zur Stimulationseinstellung des herkömmlichen Verfahrens zu gleichwertigen Ergebnissen in der Verbesserung der motorischen Symptome führt. 

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Schlaganfälle – wie man sie erkennt und was zu tun ist

Was ist ein Schlaganfall

Im Grunde gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden, wie ein Schlaganfall entstehen kann. Zum einen kann es zur Verstopfung einer Hirnarterie kommen. Hierbei gelangt ein Thrombus (Blutklumpen) in die Gehirngefäße. Da alle Gefäße, die vom Herzen wegführen, automatisch immer kleiner bzw. enger sind, passt dieser Thrombus dann irgendwann nicht mehr durch das entsprechende Gefäß und verschließt dieses schlagartig. Es kann aber auch passieren, dass ein Schlaganfall durch das Reißen oder Platzen einer Hirnarterie entsteht. Das passiert, wenn ein zu großer Druck im Gefäßsystem vorhanden ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manchmal passiert das durch Niesen oder durch zu festes Pressen auf der Toilette. Doch auch zu hoher Blutdruck kann ein Faktor sein, warum ein Schlaganfall zustande kommt.

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Zusatzbeiträge ab Januar 2023

Neues Onlineportal informiert gesetzlich Versicherte tagesaktuell

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt ab 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, einzelne Kassen können aber auch höhere Zusatzbeiträge festlegen. Da gesetzlich Versicherte nicht wie früher schriftlich von den Krankenkassen über die Beitragsänderungen informiert werden müssen, ist Eigeninitiative gefragt. Auf der neuen, unabhängigen Übersichtsseite www.zusatzbeitrag2023.de können Sie sich kostenlos auf dem Laufenden halten, Einsparpotenziale errechnen und auch einen Kassenwechsel in die Wege leiten.
Für jedes Bundesland lassen sich auf dem Portal die günstigsten Krankenkassen anzeigen und nach Ihren Wunschleistungen filtern. „Da die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch ausfallen, können gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen monatlich Geld sparen, wenn sie die Kasse wechseln“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Portalbetreibers Kassensuche GmbH. Einige der im kommenden Jahr 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben ihre Zusatzbeiträge 2023 bereits verbindlich bekanntgegeben, die Daten sind tagesaktuell auf www.zusatzbeitrag2023.de einzusehen. Für den Fall eines Wechselwunsches sind dort zudem Antragsformulare für viele Krankenkassen bereits hinterlegt. „Die meisten Kassen werden ihre neuen Zusatzbeiträge vermutlich erst gegen Weihnachten oder sogar erst zu Silvester bekanntgeben. Bis spätestens zum 2. Januar 2023 liegen aber alle Beiträge vor und sind auf unserem Vergleichsportal zu finden. Ein regelmäßiger Check lohnt sich also!“, so Thomas Adolph.
Wir über uns:Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.

Höhere Zusatzbeiträge: Darum ist Eigeninitiative von gesetzlich Versicherten gefragt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt im Jahr 2023 um 0,3 Prozent auf 1,6 Prozent

Individuell können einzelne Kassen ab Januar 2023 auch noch höhere Zusatzbeiträge festlegen – und sie müssen ihre Versicherten nicht schriftlich darüber informieren wie sonst! Ein genauer Kassencheck auf dem unabhängigen Vergleichsportal für Deutschlands Krankenkassen, www.gesetzlichekrankenkassen.de, lohnt sich.
„Bisher waren die Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden über Beitragserhöhungen per Brief zu informieren – diese Pflicht wird bis Mitte 2023 ausgesetzt. Deshalb ist Eigeninitiative der gesetzlich Versicherten gefragt“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals, das umfassende Leistungsinformationen über die noch immer 97 Krankenkassen aufbereitet und kontinuierlich aktualisiert. Wer also nicht erst bei der Gehaltsabrechnung eine Überraschung erleben will, kann sich ab Ende Dezember über das Vergleichsportal über den jeweiligen Zusatzbeitrag informieren. Sollte man selbst von einer Erhöhung betroffen sein, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich mit anderen Krankenkassen – und gegebenenfalls auch ein Wechsel!Bestimmte Personengruppen, unter anderem Arbeitslosengel-II-Empfänger, Azubis, die weniger als 325 Euro brutto monatlich verdienen, oder Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, müssen hier keine Überraschung fürchten: Für sie gilt der jetzt erhöhte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Wir über uns: Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.

„Ausgezeichnet rauchfrei“: Bronze für das Universitätsklinikum Freiburg

Mit der Zertifizierung hat das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser die Rauchfrei-Strategie des Universitätsklinikums Freiburg zum tabakfreien Klinikum gewürdigt

Das Foto zeigt einen Aschenbecher voller Zigarettenkippen.

Ein Meilenstein ist erreicht: Das Universitätsklinikum Freiburg ist als rauchfreies Klinikum Bronze-zertifiziert. Vergeben wird dieses Zertifikat im Rahmen des Programms „rauchfrei plus“ des Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (DNRfK) nach internationalen Standards. Im August fand das Online-Audit zur Zertifizierung statt. Dabei stieß die bestehende Rauchfrei-Strategie des Klinikums auf große Zustimmung bei den Sachverständigen – und wurde mit einem Bronze-Zertifikat gewürdigt. 

Besser wäre es, wenn das Rauchen ganz verboten wäre. Es gibt ja schließlich auch keine Pavillons für Kokser und Heroinsüchtige. Warum also für Raucher:innen?

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HNO-Patient*innentag mit Kurzvorträgen

Am Donnerstag, 15. September gibt es im Rahmen der Jahrestagung der Vereinigung Südwestdeutscher Hals-Nasen-Ohrenärzte eine Patient*innen-Informationsveranstaltung

„Hörminderung im Kindes- und Erwachsenenalter“, „Schnarchen: eine Volkskrankheit?“ und „Allergien auf dem Vormarsch?“ sind nur drei der insgesamt fünf Themen, um die es beim HNO-Patient*innentag am Donnerstag, 15. September von 17 Uhr bis 18.45 Uhr im „Hörsaal Killianstraße“ (Eingang B6, Killianstraße, 79106 Freiburg) der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg gehen wird. „Mit dem Patient*innentag wollen wir gebündelt und leicht verständlich über die neuesten Behandlungsmethoden in der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde informieren“, sagt Prof. Dr. Andreas Knopf, Ärztlicher Direktor der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg. Verschiedene Expert*innen des Universitätsklinikums Freiburg werden sich in den Kurzvorträgen auch den Themen „Ursachen und Therapie der Mundtrockenheit“ sowie „Tumore im HNO-Bereich“ widmen und im Anschluss für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Veranstaltung ist kostenlos, um Anmeldung wird per E-Mail an hno.direktion@uniklinik-freiburg.de  bis zum 11. September gebeten.

Der Patient*innentag findet im Rahmen der 104. Jahrestagung der Vereinigung Südwestdeutscher Hals-Nasen-Ohrenärzte vom 16. bis 17. September in Freiburg statt. Tagungspräsident ist Prof.Knopf.  

Krankengeld – Ihre Rechte, Ihre Pflichten 

Kostenlose Online-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Hamburg

Ob Burnout, Unfall oder komplizierte Operation – wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, hat meist einen Anspruch auf Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Die regelmäßigen Überweisungen sichern die Existenz, wenn Arbeitgeber oder Arbeitsagentur aufgrund einer Erkrankung kein Geld mehr zahlen. Doch der Bezug von Krankengeld geht oft mit vielen Fragen einher. Zudem gibt es immer wieder Probleme mit der Bewilligung oder Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkassen. Viele Betroffene fühlen sich durch deren Anrufe und Schreiben unter Druck gesetzt.

In der kostenlosen Online-Sprechstunde klärt die Verbraucherzentrale Hamburg die wichtigsten Fragen rund ums Krankengeld, wie zum Beispiel: Woran bemisst sich die Arbeitsunfähigkeit? Welche Rechte und welche Pflichten gehen mit dem Bezug einher? Wann kann die Krankenkasse das Krankengeld streichen? Wonach darf die Krankenkasse fragen und wonach nicht?

Termin: Mittwoch, 7. September 2022, 
18.30 bis 19.30 Uhr
Referentin: Yvonne Vollmer, Rechtsanwältin und Patientenberaterin
Kosten:  unentgeltlich
Anmeldung: erforderlich unter www.vzhh.de/veranstaltungen

EU-Pflegestrategie: cep fordert mehr Hilfe für privates Umfeld

Pflege ist im Grundsatz Sache der Mitgliedstaaten.

Berlin/Freiburg. Europas Bevölkerung altert dramatisch. Die Pflegesysteme stehen vor immer größeren gesellschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen mit massiven Personalengpässen. Die Kommission will daher am 7. September eine neue Pflegestrategie verkünden. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält eine Reform für dringend geboten. Die Denkfabrik pocht auf stärkere Hilfe für pflegende Freunde und Verwandte.

„Pflege ist im Grundsatz Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission muss die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beachten und trotzdem Maßnahmen vorschlagen, um die Pflegesysteme substanziell zu stärken“, betont Patrick Stockebrandt. Der cep-Gesundheitsexperte hat sich gemeinsam mit Marco Mazzone vor der Reform besonders mit der sogenannten informellen Pflege durch Verwandte, Freunde oder Nachbarn befasst und Vorschläge für eine neue EU-Pflegepolitik entwickelt.

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Vortrag „Pflegebedürftig – was nun?“

Unter dem Titel „Plötzlich pflegebedürftig – was nun?“ referiert Helga Orth-Klugermann vom Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt Freiburg am Montag, 15. August um 19 Uhr im Galerieraum des Kommunalen Kino im Alten Wiehrebahnhof.

In ihrem Vortrag beschreibt sie die Unterstützungsangebote zuhause und ihre Finanzierung. Ebenfalls werden Versorgungsmöglichkeiten dargestellt für den Fall, dass die Unterstützung zu Hause nicht mehr ausreichen sollte. Veranstalter ist der Bürgerverein Oberwiehre- Waldsee. Der Eintritt ist kostenfrei.