Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Vorsicht! Fälschung des Arzneimittels Harvoni® 90 mg

Fälschung des Arzneimittels Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten (Charge 16SFC021D) auf den deutschen Markt gelangt

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine Fälschung des Arzneimittels Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten der Firma Gilead, die auf den deutschen Markt gelangt ist und in einer Apotheke in Nordrhein-Westfalen entdeckt wurde. Das Arzneimittel enthält regulär die Wirkstoffkombination Ledipasvir und Sofosbuvir und wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) angewendet.

Die gefälschten Tabletten sind nicht wie üblich orange, sondern weiß. Die Packungen tragen die Chargenbezeichnung 16SFC021D (Verfallsdatum 06/2018), bei der es sich um eine real existierende Charge für den deutschen Markt handelt. Die gefälschten Tabletten unterscheiden sich vom Original nur durch die weiße Farbe. Die Verpackung der Tabletten sowie die Tablettenform und -prägung entsprechen dem Original. Die Fälschung wurde von einem Patienten in Nordrhein-Westfalen entdeckt, der sie seiner Apotheke meldete.

Die Herkunft der Fälschung sowie der Inhalt der Tabletten werden derzeit untersucht. Dem BfArM ist daher noch nicht bekannt, welche Stoffe die anders aussehenden Tabletten enthalten und ob mit der Einnahme gesundheitliche Risiken verbunden sind.
Patienten, die das Arzneimittel Harvoni® 90 mg / 400 mg Filmtabletten der Firma Gilead einnehmen und feststellen, dass es sich dabei um weiße Tabletten handelt, sollen diese keinesfalls einnehmen und sich an ihren behandelnden Arzt oder ihren Apotheker wenden, um das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen. Das BfArM weist darauf hin, dass für den Austausch eine ärztliche Verschreibung bei der Apotheke vorgelegt werden muss.
Apotheker werden darauf hingewiesen, die Farbe der Filmtabletten zu prüfen und im Falle einer Fälschung die üblichen Meldewege einzuhalten.
Das BfArM steht in engem Kontakt mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständig sind, sowie mit der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.

Zentrale Anlaufstelle zu Digital Health

Heise Medien und Technology Review kooperieren mit MedServation – Zentrale Anlaufstelle zu Digital Health

Pressemitteilung: Hannover, 31. Mai 2017 – Digital Health ist die nächste große Revolution in der Medizin: Neue Technologien für den Gesundheitsmarkt verändern die Arbeit von Medizinern, Kliniken, Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Mit einer zentralen Anlaufstelle wollen Heise Medien, Technology Review und MedServation die Digitalisierung vorantreiben. Auftakt der Kooperation ist eine Digital-Health-Konferenz am 22. November in Berlin.

Digitalisierungsstrategien im Gesundheitswesen versprechen viel: Bessere und effizientere medizinische Versorgung, neue Technologien bei Prävention und Vorsorge, IT-gestützte Diagnoseverfahren, personalisierte Therapien und eine Stärkung der Rolle des Patienten. Gleichzeitig birgt die Digitalisierung aber auch Risiken, etwa durch Datenmissbrauch oder Cyberangriffe auf Krankenhäuser. Um in diesem Spannungsfeld tragfähige Geschäftsmodelle und zukunftsweisende Strategien zu entwickeln, ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten nötig.

„Ziel ist, eine Plattform für alle Fragen im Umfeld von Digital Health aufzubauen. Dafür bündeln wir von Heise unsere Expertise aus dem Veranstaltungsgeschäft und dem Wissen über relevante technologische Trends mit dem Healthcare-Know-how unseres Partners MedServation“, sagt Robert Thielicke, Chefredakteur von Technology Review.

„Wir wollen mit dem Informationsportal sowohl die einzelnen Stakeholder im Zusammenspiel unterstützen als auch den Kommunikationsaustausch mit den Verbrauchern, den Patienten fördern“, ergänzt Dr. med. Johannes Wimmer, Gründer von der MedServation GmbH.

Die Zusammenarbeit startet mit einer Digital-Health-Konferenz am 22. November im Quadriga-Forum in Berlin. Hierzu werden Stakeholder aus Politik, IT-Industrie, Ärzte, Kranken­häuser, Pharmaindustrie und Krankenkassen und Vereinigungen zum Austausch eingeladen. Erwartet werden rund 200 Teilnehmer. Für 2018 sind weitere Aktivitäten geplant.

Heise Medien steht für hochwertigen und unabhängigen Journalismus. Heise verlegt mit c’t und iX zwei erfolgreiche Computertitel, das zukunftsweisende Technologiemagazin Technology Review sowie das mehrfach ausgezeichnete Online-Magazin Telepolis. Der Internet-Auftritt für IT-Interessierte, heise online, ist das Leitmedium für deutschsprachige Hightech-Nachrichten. Mit Konferenzen, Seminaren und Workshops spricht heise Events ein gehobenes IT-Fachpublikum an.

Technology Review: Die deutsche Ausgabe des renommierten M.I.T.-Magazins verbindet mit ihrem redaktionellen Konzept Wissenschaft und Wirtschaft. Technology Review vermittelt monatlich Wissen und Orientierung zu aktuellen Technologietrends und schließt die Lücke zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftstiteln.

MedServation „Driving digital transformation in healthcare“ – MedServation GmbH ist als strategische Beratung auf das Pharma- und Healthcare-Segment spezialisiert. Die Kunden sind internationale Pharmakonzerne, Krankenkassen, Kliniken sowie Gesundheits­ministerien. Neben dem Agenturgeschäft ist MedServation GmbH als Inkubator aktiv und entwickelt Geschäftsideen auf Projektbasis mit dem Ziel, diese als Tochterunternehmen auszugründen. Die MedServation GmbH wurde 2011 von dem Mediziner Dr. Johannes Wimmer gegründet. Philip Jones stieg als Gesellschafter und Geschäftsführer 2015 in die MedServation GmbH ein.

Behandlungsfehler in der Medizin

MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Sicherheitskultur in der Medizin weiter verbessern

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

5.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2016 erstellt. Damit haben erneut mehr Versicherte dieses Unterstützungsangebot genutzt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Konsequente Anstrengungen zur Fehlervermeidung seien notwendig. Dazu gehören eine Meldepflicht für Behandlungsfehler und eine intensivere Forschung im Bereich Patientensicherheit.

In knapp jedem vierten Fall (3.564) bestätigten die Fachärzte des MDK den Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte. Denn Daten zu Behandlungsfehler liegen in Deutschland nur punktuell v

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

or. Darum lässt sich auch das Gefährdungsrisiko nicht beziffern“, erläutert Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender

Geschäftsführer des MDS. „Jeder Fehler, aus dem heute nichts gelernt wird, kann sich jedoch morgen wiederholen und erneut vielleicht einen schweren Schaden verursachen.“ Trotz erkennbarer Fortschritte müsse die Fehlerprävention in Deutschland systematisch weiterentwickelt werden. Die Einführung einer Meldepflicht wie zum Beispiel in Großbritannien sei dabei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheitskultur. Gleiches gelte für die notwendige Intensivierung der Forschung zur Patientensicherheit in Deutschland.

Fehlerhäufungen lassen nicht unmittelbar auf erhöhtes Risiko schließen

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern; ein Drittel bezog sich auf Behandlungen durch einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. 7.765 Vorwürfe (51,4 Prozent aller Vorwürfe) standen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal.

Wenn man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 33 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 12 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 9 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, ebenfalls 9 Prozent auf die Zahnmedizin, 7 Prozent auf die Frauenheilkunde und 4 Prozent auf die Pflege. „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Häufungen spiegeln vielmehr wider, dass Patienten in manchen Bereichen eher selbst erkennen können, wenn eine Behandlung fehlerhaft verlaufen sein könnte und in anderen nicht“, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Schaut man sich die Fehler danach an, wo sie auftreten, steht die operative Therapie mit 31 Prozent an vorderster Stelle, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent.

Medizinische Maßnahmen wurden gar nicht oder zu spät durchgeführt

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

In rund der Hälfte (51 Prozent) aller durch die Begutachtung bestätigten Fehler wurde eine erforderliche medizinische Maßnahme nicht (40 Prozent) oder zu spät (11 Prozent) durchgeführt. In der anderen Hälfte bestand der Fehler zumeist darin, dass eine notwendige Behandlung nicht korrekt durchgeführt wurde (39 Prozent). Fehler kamen auch zustande, weil eine falsche Maßnahme vorgenommen (10 Prozent) wurde, bei der von vornherein mehr Schaden als Nutzen zu erwarten war. Zwei von drei Patienten wurden vorübergehend geschädigt, einer von drei Patienten dauerhaft.

Daten über „Never Events“ für systematische Fehlervermeidung notwendig

Quellenhinweis: MDS/MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Das Fehlergeschehen ist breit gefächert. „Wir müssen systematisch und auf Basis des besten verfügbaren Wissens Fehler analysieren und Präventionsmaßnahmen entwickeln“, sagt PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. „Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, die systematisch erfasst und analysiert werden muss.“ Für die Fehlerprävention sind zum Beispiel Informationen über Fehler notwendig, die einerseits besonders schwerwiegend sind, andererseits aber als sicher vermeidbar gelten. Dies sind „Never Events“ wie nach der Operation verbliebene Tupfer, die Verwechslung von Blutkonserven und ähnliches. Solche Fehler zeigen einen Sicherheitsmangel im System an, weniger ein Versagen des Einzelnen. In anderen Ländern mit vergleichbar hoch entwickelten Gesundheitssystemen müssen sie verpflichtend gemeldet werden – bislang jedoch nicht in Deutschland.

Hintergrund
Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungs-fehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begut­achtung keine zusätzlichen Kosten.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Im Falle eines Behandlungsfehlerverdachts wenden sich Patienten zunächst an ihre Krankenkasse, die den MDK dann mit einer Begutachtung beauftragen kann.

ÖKO-TEST – das neue Heft

ÖKO-TEST Aldi-Schokolade – Süßes mit krebsverdächtigem Beigeschmack

Aldi Schokolade in China

Aldi Süd vermarktet seit kurzem Schokolade in China. Leider ist diese mit Mineralöl verunreinigt.

Das Frankfurter Verbrauchermagazin ÖKO-TEST hat für das chinesische Schwesterportal OKOer.com Schokolade von Aldi Süd getestet und darin umstrittene Mineralölbestandteile entdeckt. Der Discounter vermarktet die Süßigkeiten, die in Deutschland hergestellt werden, seit kurzem in China. 

Schokolade, die Aldi Süd seit dem Frühjahr in China über einen Webshop verkauft, ist mit umstrittenen Mineralölbestandteilen belastet. Das ergab ein Schadstoffcheck, den ÖKO-TEST mit elf durch die chinesische Verbraucherplattform okoer.com in Peking eingekaufte Aldi-Schokoladen durchgeführt hat. Die Süßigkeiten werden laut Verpackungsangaben vom selben Hersteller in Deutschland produziert wie die Ware, die hierzulande vermarktet wird. Die Verpackung der China-Schokolade entspricht eins zu eins der deutschen.

Die nachgewiesenen Mineralölbestandteile können sich im Körper anreichern und führten im Tierversuch zu Schädigungen der Leber und Lymphknoten. Sie stammen möglicherweise aus behandelten Jutesäcken, in denen Kakaobohnen transportiert werden. Unter den Mineralölbestandteilen sind in sechs Schokoladen auch aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH). Sie können Anteile enthalten, die in kleinsten Mengen Krebs erregen.

Die Discounter-Ware aus China wurde in Deutschland nach bewährtem ÖKO-TEST-Verfahren in Speziallaboren überprüft. Das Testurteil: Dreimal „ungenügend“, dreimal „mangelhaft“. Immerhin: Vier Schokoladen im Test für die chinesischen Verbraucherschützer sind „befriedigend“, eine ist „gut“.

Das ÖKO-TEST-Schwesterportal OKOer ist im Mai 2015 online gegangen.  Derzeit testet OKOer nur die in China verkauften Produkte internationaler Hersteller. Das wird sich ändern: Ab Mai stehen auch chinesische Produkte auf dem OKOer-/ÖKO-TEST-Prüfstand. Die zu testende Produkte wählt eine Redaktion in China aus und kauft sie auch ein. Alle Tests werden dann von ÖKO-TEST Frankfurt in deutschen Laboren durchgeführt, mit denen ÖKO-TEST seit vielen Jahren zusammenarbeitet. Der Testbericht wird dann von ÖKO-TEST Deutschland geschrieben und in Peking ins Chinesische übersetzt. Veröffentlicht werden die Tests nur im Internet, eine gedruckte Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins wird es in China nicht geben. Die Adresse der Webseite ist www.okoer.com. Okoer bedeutet im Chinesischen ÖKO-TEST

 

Geriatrie auf den Intensivstationen muss gestärkt werden!

Die ist eine Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG).

Altersmedizin: „Die Position der Geriatrie auf den
Intensivstationen muss gestärkt werden!“

Der demografische Wandel macht es zwingend notwendig, dass verstärkt
Altersmediziner in die Arbeit auf Intensivstationen eingebunden werden. Die Deutsche
Gesellschaft für Geriatrie (DGG) sieht akuten Handlungsbedarf und ruft dazu auf, die
internistische Intensivmedizin in Deutschland jetzt zu stärken und weiterzuentwickeln.
Mehr als 20 Prozent der Menschen auf einer internistischen Intensivstation sind 80 Jahre
alt und älter. Es sind klassisch geriatrische, multimorbide Patienten. Sie haben nicht nur
ein internistisches Grundproblem, sondern eingeschränkte Mobilität, Verlust der
Autonomie – möglicherweise sind es Patienten am Lebensende. „Dies ist eine spezielle
Herausforderung, zu der sich die Geriatrie als Fachgesellschaft ganz klar bekennen
muss“, sagt Professor Hans Jürgen Heppner, President-elect der DGG. „Wir sind
Internisten und Geriater und wir wollen bei der akuten Diskussion um die
intensivmedizinische Versorgung von kranken geriatrischen Patienten mitreden und
mitarbeiten!“ Heppner fordert, nicht nur die internistische Intensivmedizin sondern vor
allem die geriatrischen Besonderheiten in der Intensivmedizin nicht aus den Augen zu
verlieren: „Die Position der Geriatrie auf den Intensivstationen muss gestärkt werden!“.
Im Interview erklärt der Chefarzt der Geriatrie im Helios Klinikum Schwelm und
Lehrstuhlinhaber an der Universität Witten/Herdecke, vor welchen Herausforderungen
die Geriatrie und internistische Intensivmedizin nun stehen.

Herr Professor Heppner, die Internisten sorgen sich um den Verlust der
Leitungsfunktionen auf Intensivstationen. Jetzt fordern Sie hier auch die Position des
Geriaters zu stärken. Ist das nicht ein bisschen vermessen?
Heppner: Auf keinen Fall. Es ist zwingend erforderlich, dass Geriater und Internisten den
Schulterschluss suchen. Das ist meine persönliche Erfahrung aus vielen Jahren in der Akutund
Intensivmedizin. Stichwort demografischer Wandel: Wenn auf den Intensivstationen bald
jeder vierte Patient mit internistischen Krankheiten 80 Jahre und älter sind, also oft multimorbide
und in den Kompetenzen stark eingeschränkt, dann müssen wir Geriater unser Wissen zu
Lebensqualität, Funktionalität und Selbstständigkeit dieser Menschen an die Internisten
weitergeben. Auch die Erwartungen älterer Menschen an die Therapieansätze und
Unterstützung sind andere – deswegen sind Geriater in der Intensivmedizin so wichtig.

Geriatrisches Wissen auf den Intensivstationen ist also unumgänglich?

Geriatrisches Wissen auf den Intensivstationen ist also unumgänglich?
So ist es. Aber wir wollen niemandem die Arbeit abnehmen oder Kompetenzen beschneiden.
Ich bin ein klassischer Unterstützer der internistischen Intensivmedizin. Deswegen: Innere
Medizin und Geriatrie müssen sich hier zusammentun, das ist unsere gemeinsame Domäne.
Deswegen unterstützen wir die internistische Intensivmedizin uneingeschränkt.

Nun sehen wir die Geriatrie im Aufwind. Es werden verstärkt geriatrische Kliniken
gegründet. Sehen Sie diese Entwicklung auch in der Intensivmedizin?

Hier beobachte ich eher das Gegenteil: Die Intensivmedizin steht oft auf der Kippe. Sie ist eben
sehr teuer, auch wenn die anteilige Bettenzahl gering ist. Man will vielerorts weg von kleinen
Intensiveinheiten, hin zu größeren Zusammenschlüssen. Da mögen auch politische
Entscheidungen eine Rolle spielen, um Einfluss auf die Krankenhauslandschaft zu nehmen.

Aber müssten die Kliniken nicht gerade wegen des demografischen Wandels ihre
Bettenplätze in der Intensivmedizin aufstocken, um auf mehr geriatrische Patienten

vorbereitet zu sein?
Genau das wäre wichtig. Schon jetzt ist in der Notaufnahme jeder vierte Patient 80 Jahre oder
älter. 35 Prozent der Patienten sind über 70 Jahre. Bei denen erreichen wir beispielsweise
durch moderne, nichtinvasive Beatmungsmethoden große Behandlungserfolge, die zusätzliche
Komplikationen bei multimorbiden Patienten vermeiden. Diese Methoden gab es so vor zehn
Jahren noch nicht in dieser Form. Aber entsprechend ist dadurch aktuell die Zahl der
Beatmungstage und der Bedarf an entsprechenden Betten stark gestiegen. Darauf müssen wir
reagieren! Und das zeigt auch wieder, wie wichtig geriatrisches Knowhow in der Intensivmedizin
ist.

Sie sind selbst Internist, Geriater, aktiver Notarzt und Intensivmediziner. Das klingt nach
einer langen Ausbildung. Welche Qualifikationen sind notwendig, um als Geriater in der
internistischen Intensivmedizin zu arbeiten?

Die Basis ist eine medizinische Grundausbildung zum Internisten über mindestens fünf Jahre.
Dem folgt eine zweijährige Zusatzweiterbildung internistische Intensivmedizin. Anschließend
sind noch 18 Monate geriatrische Weiterbildung notwendig. Um als leitender Arzt eine
Intensivstation führen zu können, braucht man neben den Zusatzausbildungen der speziellen
oder allgemeinen Intensivmedizin auch noch viele Jahre Führungserfahrung. Die
Zusatzausbildung internistische Intensivmedizin ist nicht nur wegen der medizinischen Qualität
notwendig, sondern auch, um die Leistungen der Intensivstationen abrechnen zu können.

Damit steht der internistischen Führung einer Intensivstation doch nichts im Wege,
oder?
Leider schon. Denn im Gegensatz zu den Anästhesisten haben immer weniger Internisten den
skizzierten Ausbildungsweg durchlaufen. Es fehlen die Zusatzweiterbildungen. Das Problem ist
nun, dass der Anästhesist einen ganz anderen Ausbildungsschwerpunkt hat. Nur bis er sich
neben seiner täglichen Routine die wichtigen internistisch-geriatrischen Fragestellungen
einverleibt hat, vergeht viel Zeit. An der Stelle sehen wir in den Kliniken ganz deutlich, dass es
eben zu wenige geriatrische Intensivmediziner gibt.

Warum ist das so? Ist das kein attraktives und spannendes Arbeitsumfeld?
Natürlich ist es spannend – hochinteressant sogar. Und vor allem als Geriater kann ich
entscheidend in den Behandlungsverlauf eingreifen. Aber die Ausbildung ist eine echte
Herausforderung, das zusätzliche Lernen ist aufwändig, es geht zudem sehr viel um technische
Fragen. Am Ende winkt der Schichtdienst, der bringt manchen an die Grenzen der
Belastbarkeit. Auch für die Krankenhausträger entstehen zusätzliche Ausbildungskosten.
Weil sie also fehlen, warum können Geriater und Internisten dann nicht doch besser den
Anästhesisten in der Leitung konsiliarisch unterstützen?
Formal geht das schon. Aber der Aufwand dafür wäre enorm. Nicht nur für den Anästhesisten,
der sich neben seiner täglichen Arbeit zusätzlich mit unserm internistisch-geriatrisches
Knowhow beschäftigen muss. Auch für mich als Geriater und Internist wird der Zeitaufwand
größer. Denn in der Beobachtung des Patienten brauchen wir eine gewisse
Behandlungskontinuität. Ich muss sehen, wie sich der Patient entwickelt. Das ist oft eine Frage
von Stunden. Und wenn ich dann als Zuarbeiter so oft vor Ort bin, dann kann ich die Arbeit auch
direkt selbst machen. Das vereinfacht alle Prozesse und belastet die Anästhesisten nicht
zusätzlich. Deswegen ist es auf den Stationen von vorn herein wichtig, dass Internisten und
Geriater eng zusammenarbeiten. Das hat sich auch in der Vergangenheit bewährt.

Wie lässt sich dieser Konflikt also lösen? Woran arbeitet die DGG?
Wir wissen genau, wie die Behandlung älterer Patienten in der Intensivmedizin am besten
umzusetzen ist. Unsere zentralen Forderungen zur Zusammenarbeit mit Internisten haben wir
nun in einem gemeinsamen Aufruf aller internistischen Fachgesellschaften und des
Bundesverbandes Deutscher Internisten formuliert. Zusätzlich werden wir unsere Forderungen
mit wissenschaftlichen Argumenten untermauern. Dazu erarbeiten wir aktuell mit der Deutschen
Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein Positionspapier
zum geriatrischen Intensivpatienten, das voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht wird.

Und wie kann die Situation für geriatrische Patienten auf der Intensivstation langfristig
verbessert werden?
Wir fordern, dass grundsätzliches Wissen über geriatrische Patienten in die Intensivmedizin
hineingehört. Moderne Intensivmedizin ohne das Wissen über den alten Menschen ist schlicht
nicht mehr möglich. Dazu brauchen wir motivierte Mediziner, die sich ihr Wissen über die
Schiene Innere Medizin und Akutmedizin sowie Zusatzweiterbildung Geriatrie aneignen und
dadurch noch bessere Arbeit auf den Intensivstationen leisten können. Noch ist dort nicht im
breiten Bewusstsein angekommen, wie wichtig das geriatrische Wissen ist. Denn: Beim alten
Menschen ist alles anders! Röntgenbilder, die Anatomie, physiologische Eigenschaften – alles
muss neu interpretiert werden. Wichtig ist, dass wir JETZT reagieren, denn die in den
kommenden Jahren werden noch deutlich mehr ältere Patienten in die Kliniken kommen.

Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) ist die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der Ärzte, die sich auf die Medizin der späten Lebensphase
spezialisiert haben. Wichtige Schwerpunkte ihrer Arbeit sind neben vielen anderen
Bewegungseinschränkungen und Stürze, Demenz, Inkontinenz, Depressionen und
Ernährungsfragen im Alter. Häufig befassen Geriater sich auch mit Fragen der
Arzneimitteltherapie von alten Menschen und den Wechselwirkungen, die verschiedene
Medikamente haben. Bei der Versorgung geht es darum, den alten Menschen
ganzheitlich zu betreuen und ihm dabei zu helfen, so lange wie möglich selbstständig
und selbstbestimmt zu leben. Die DGG wurde 1985 gegründet und hat heute rund 1700
Mitglieder.

Ein „wahrscheinliches Mesotheliom“ genügt als Nachweis

Berufsgenossenschaft muss Rippenfelltumor eines Schlossers als Berufskrankheit anerkennen

Ein „wahrscheinliches Mesotheliom“ genügt als Nachweis

Unfallversicherungsrecht

Darmstadt, den 3. April 2017
5/17

Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells ist eine solche Berufskrankheit. Ein Mesotheliom ist bereits dann nachgewiesen, wenn es aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes der medizinischen Wissenschaft als wahrscheinlich diagnostiziert worden ist. Bei der Feststellung der medizinischen Tatsachen sind insoweit trotz des grundsätzlich erforderlichen juristischen Vollbeweises keine höheren Anforderungen zu stellen. Dies entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil.

Ehemaliger Schlosser verstirbt an Tumor

Ein Mann aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg war von 1948 bis 1993 als Schlosser und später als Elektriker tätig. Bei diesen Tätigkeiten musste er Asbestplatten schneiden und häufig Lötarbeiten mit Asbestband durchführen. Im Jahre 2011 erkrankte der 77-jährige Mann an einem Tumor im Bereich des Brustkorbes. Aufgrund des histologischen Befundes wurden ein Mesotheliom sowie hiervon abweichende Erkrankungen diagnostiziert. Nach wenigen Monaten verstarb der Mann an der Krebserkrankung.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 4105 mit der Begründung ab, dass ein Mesotheliom lediglich wahrscheinlich, nicht aber im Vollbeweis nachgewiesen sei. Da eine Obduktion nicht erfolgt sei, habe das Tumorbild nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Die Witwe des Verstorbenen erhob Klage gegen die Berufsgenossenschaft.

Die Diagnose eines wahrscheinlichen Mesothelioms reicht als Nachweis aus

Die Richter verurteilten die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung einer Berufskrankheit.

Pleuramesotheliome seien zu ca. 70 – 80 % asbestinduziert. Die Diagnose „Mesotheliom“ sei eine Ausschlussdiagnose, zu welcher neben der Histologie auch klinische Angaben zur Tumorerkrankung sowie Angaben zur Asbestexposition gehörten. Erfahrungsgemäß lägen zwischen der beruflichen Asbestexposition und der Entwicklung eines Pleuramesothelioms durchschnittlich mehr als 30 Jahre. Unter Umständen reiche eine nur geringfügig vermehrte Asbestbelastung aus, die nicht mit fibrosierenden Lungenveränderungen einhergehe. Aufgrund des variantenreichen histologischen Tumortyps könnten differenzialdiagnostische Schwierigkeiten in der Abgrenzung zu anderen Tumorerkrankungen bestehen. Vor diesem Hintergrund habe das Europäische Mesotheliompanel ein Wertungsschema entwickelt. Danach gelte die Diagnose „malignes Mesotheliom“ medizinisch als gesichert, sofern die Kategorie A (sicheres Mesotheliom) oder die Kategorie B (wahrscheinliches Mesotheliom) vorliege.

Für die Anerkennung einer Berufskrankheit sei im Vollbeweis nachzuweisen, dass die entsprechende Erkrankung vorliege. Der juristische Vollbeweis erfordere jedoch keine absolute Sicherheit. Wenn die Diagnose eines Mesothelioms der Kategorie B medizinisch als gesichert gelte, sei auch der juristische Vollbeweis erbracht. Die Anforderungen an den juristischen Vollbeweis gingen bei den Feststellungen medizinischer Tatsachen grundsätzlich nicht über den aktuellen Kenntnistand der medizinischen Wissenschaft hinaus.

Zudem habe die Berufsgenossenschaft die Angehörigen des Verstorbenen nicht auf die Bedeutung einer Obduktion hingewiesen. Der hierdurch eingetretene Beweisnotstand führe dazu, dass weniger hohe Anforderungen an den Nachweis eines Mesothelioms zu stellen seien.

(AZ L 3 U 124/14 – Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.)

Hinweise zur Rechtslage

§ 7 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

§ 9 SGB VII

(1) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; (…)

§ 1 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten (…).

Anlage 1 zur BKV

Nr. 4105: Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards

Probanden für Ernährungsstudie gesucht

Beeinflusst die Ernährung das Immunsystem?

Uni-Zentrum Naturheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg sucht Probanden für Studie zur Wirkung verschiedener Ernährungsformen auf das Immunsystem und die Darmflora

Bitte beachten Sie, diese Studie ist nichts für Vegetarierer*innen oder Veganer*innen

Menschen mit einer rheumatoiden Arthritis leiden unter chronischen Gelenkentzündungen. Sie gehört zu den rheumatischen Erkrankungen, im Volksmund kurz „Rheuma“ genannt. Wissenschaftler vermuten, dass die Ernährung Erkrankungen mit Störungen des Immunsystems wie beispielsweise rheumatoide Arthritis beeinflussen kann. Das Uni-Zentrum Naturheilkunde sowie die Klinik für Rheumatologie und Klinische Immunologie des Universitätsklinikums Freiburg wollen nun in einer gemeinsamen Studie die Wirkung verschiedener Ernährungsweisen auf das Immunsystem bei gesunden Menschen überprüfen. Bei den unterschiedlichen Ernährungsweisen handelt es sich zum einen um eine vegane (beinhaltet keine Lebensmittel tierischen Ursprungs) und zum anderen um eine fleischreiche Ernährungsweise. Im Verlauf der Studie interessieren die Forscherinnen und Forscher besonders die Immunparameter, die bei Patienten mit rheumatoider Arthritis relevant sind.

Für die Studie werden gesunde Probandinnen und Probanden im Alter von 18 bis 60 Jahren mit einem normalen Body Mass Index gesucht. Voraussetzung ist eine derzeitige Ernährung mit Mischkost und die Bereitschaft, sich über vier Wochen zufällig zugeteilt vegan oder mit viel Fleisch zu ernähren. Vegetarier, Veganer oder Raucher können nicht mitmachen. Weitere Ausschlusskriterien sind unter anderem eine Schwangerschaft oder Stillzeit, regelmäßige Medikamenteneinnahme (mit Ausnahme von hormonellen Verhütungsmitteln oder Jodid), ausgeprägte Allergien oder eine Essstörung.

Die Studie dauert für jeden einzelnen Teilnehmer fünf Wochen: Eine Woche mit normaler Mischkost und danach vier Wochen mit entweder fleischreicher oder veganer Kost (zufällige Zuteilung). Die Teilnehmer erhalten während der vier Wochen ein kostenloses werktägliches Mittagessen im Casino des Universitätsklinikums Freiburg. Außerdem erhalten die Probanden während der Studienzeit Vergünstigungen in einzelnen Freiburger Restaurants. Für die Auswertung werden von den Probandinnen und Probanden zu zwei Zeitpunkten je eine Blut-, Urin- und Stuhlprobe benötigt.

Anmerkung d. Redaktion: Das Essen in der Uni-Klinik trifft nicht jeden Geschmack. Menschen, die auch den Anspruch auf geschmacklich gutes Essen haben, könnten hier enttäuscht werden. 

Interessenten können sich melden bei:  
Manuel Hettich
Uni-Zentrum Naturheilkunde
Universitätsklinikum Freiburg
Telefon: 01515-2255375
manuel.hettich@uniklinik-freiburg.de   

Weitere Informationen zu der Studie finden Sie hier und hier.

Charité richtet Stabsstelle zur digitalen Transformation ein

Charité gibt sich gut gerüstet für die digitale Zukunft
Stabsstelle zur digitalen Transformation ein eingerichtet

Berlin, 06.04.2017 –  Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat jetzt die Stabsstelle „Digitale Transformation“ eingerichtet

Dr. Peter Gocke

Dr. Peter Gocke, Chief Digital Officer der Charité. Foto: privat

und Dr. Peter Gocke die Leitung als Chief Digital Officer (CDO) übertragen. Damit ist die Charité das erste Universitätsklinikum und eines der wenigen deutschen Unternehmen, das einen CDO beschäftigt.

Die digitale Transformation bezeichnet einen fortlaufenden, in digitalen Technologien begründeten Veränderungsprozess, der die gesamte Gesellschaft und insbesondere Unternehmen betrifft. Ein Schwerpunkt der Arbeit des CDO wird die koordinierte Digitalisierung und Integration der administrativen, klinischen und wissenschaftlichen Prozesse sein, damit die Charité ihre universitätsmedizinischen Aufgaben in Krankenversorgung, Forschung und Lehre effizient und nachhaltig wahrnehmen kann. Dr. Gocke berät den Vorstand zur digitalen Transformation und entwickelt in Koordination mit den beteiligten Fachbereichen eine entsprechende Strategie sowie einen Plan zu deren Umsetzung. „Wir freuen uns, mit Dr. Gocke einen ausgewiesenen Experten auf dem Fachgebiet der Digitalisierung gefunden zu haben, der als Mediziner zudem die Besonderheiten und Abläufe eines Krankenhauses versteht“, betont Astrid Lurati, Direktorin des Klinikums.

„Ich freue mich auf die bevorstehenden Aufgaben, die Charité nachhaltig als führende Institution für die digitale Zukunft des Gesundheitswesens zu etablieren. Dabei ist die Sicherheit der Daten unserer Patientinnen und Patienten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets im Fokus unseres Handelns“, erklärt Dr. Gocke. Der promovierte Mediziner und Radiologe war u.a. seit 2003 am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) als Chief Information Officer und Leiter des Geschäftsbereichs IT tätig. Seit 2012 war Dr. Gocke Direktor IT und Prozess-Management bei einem großen medizinisch-diagnostischen Dienstleister in Hamburg.

So können überflüssige Operationen vermieden werden

Neu: „Zweitmeinungsklinik“ schützt vor überflüssigen Operationen

Die Orthopädische Uni-Klinik im bayerischen Bad Abbach setzt Maßstäbe: Sie bietet Patienten jetzt vor Operationen an Rücken und Gelenken Soforttermine für Zweitmeinungsberatung / Klinikchef Professor Dr. Joachim Grifka: In beinahe jedem zweiten Fall ist eine Operation aus unserer Sicht nicht notwendig.

Bad Abbach (obx-medizindirekt) – Die hohen Operationszahlen haben den Gesetzgeber 2016 veranlasst, das Recht der Patienten auf Einholung einer Zweitmeinung zu verstärken. Denn die Praxis zeigt: Vor allem im Bereich der Gelenke und der Wirbelsäule könnten viele chirurgische Eingriffe vermieden werden. „Patienten sollten deshalb viel öfter ihr Recht auf Einholung einer Zweitmeinung nutzen“, sagt Prof. Dr. Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik am Asklepios Klinikum Bad Abbach. Das Bad Abbacher Klinikum hat deshalb jetzt eine „Akut-Sprechstunde“ für Patienten eingerichtet, die sich vor einer anstehenden Operation nochmals Expertenrat über Notwendigkeit oder Alternativbehandlungen einholen wollen. Ein Novum: Ratsuchende genießen dabei im Klinikum Bad Abbach ab sofort besonderen Service: Vergleichbar mit Notfällen erhalten sie vorgezogene Termine für Zweitmeinungs-Beratung. „Ich kenne keine Klinik, die einen vergleichbaren Akut-Service für die Beratung anbietet“, sagt Professor Grifka.

„Niemals drängen oder unter Zeitdruck setzen lassen, wenn es um einen chirurgischen Wahleingriff etwa am Knie, an der Hüfte oder am Rücken geht“, rät Professor Dr. Grifka. Er hat das Konzept der „Zweitmeinungsklinik“ auch auf Drängen niedergelassener Ärzte entwickelt. Auch viele Hausärzte kennen das Problem, dass ihre Patienten von Chirurgen oft zu schnell und kurzfristig zu Operationen gedrängt werden. „Viele Patienten kommen von Belegärzten, die neben ihrer Praxis selbst in einem Krankenhaus operieren“, so Prof. Grifka.

Die Einholung einer Zweitmeinung bei einem qualifizierten Facharzt schütze den Patienten vor vorschnellen Entscheidungen, meint Grifka, der laut Magazin Focus zu den führenden Orthopäden in Deutschland zählt. Wie wichtig das Konsultieren eines zweiten Arztes sein kann, beweisen die Zahlen in Bad Abbach. 12 Patienten pro Tag nutzen mittlerweile das Angebot der Bad Abbacher Orthopäden zur unabhängigen Beratung. „In der Hälfte aller Fälle kommen wir zu einer anderen Meinung als der operierende Kollege“, sagt der Klinikdirektor.

Patienten haben seit vergangenem Jahr das ausdrückliche Recht auf Einholung einer Zweitmeinung. Jeder Operateur ist bei sogenannten mengenanfälligen Leistungen – das sind Operationen, die in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind – verpflichtet, seine Patienten über deren Recht zur Zweitmeinung aufzuklären und für die Begutachtung Röntgenbilder und Befundberichte bereitzustellen. Ein 2016 erlassenes Gesetz schreibt diese Patientenrechte ausdrücklich fest. Die Krankenkassen übernehmen zudem die Kosten für diese Paralleluntersuchung. Größtes Hindernis war in der Praxis allerdings das Problem, vor kurzfristig anstehenden Operationsterminen den Termin bei einem zweiten Facharzt zu bekommen. In der Bad Abbacher „Zweitmeinungsklinik“ ist das anders: „Wir behandeln Patienten, die unseren Rat auf Zweitmeinung brauchen wie einen Notfall. Sie bekommen sofort einen Termin“, sagt Professor Grifka.

„Deutschland schläft schlecht“

Professor Gerald Lembke zur DAK-Studie „Deutschland schläft schlecht“

Smartphone-Nutzung raubt den Schlaf – und senkt die Produktivität

Eine junge Frau schläft neben ihrem Smartphone ein

Das Smartphone ist für die meisten Menschen ein Segen. Doch der tiefere Blick in die Digitalisierung unserer beruflichen Arbeitswelt zeigt: Die digitalen Arbeitswelten bringen Probleme mit sich, vor denen viele Chefs und Personalentscheider immer noch die Augen verschließen. Was in deutschen Unternehmen kaum thematisiert wird, ist in der
amerikanischen Wirtschaft längst Erkenntnis: Jeder vierte Arbeitnehmer verbringt während seines Arbeitstages mindestens eine Stunde mit persönlichen Anrufen, E-Mails und Textnachrichten. Die Ursachen sinkender Produktivität liegen nicht an der Existenz der Smartphones, sondern an deren unablässiger Nutzung.

Es sind die ständigen Unterbrechungen vor allem durch Textnachrichten der bekannten Messengerdienste, die den Mitarbeitern das Leben so schwer machen. So ist die Smartphone-Nutzung nicht nur Produktivitätskiller, sondern auch Gesundheitsrisiko, wie die jüngste DAK-Studie belegt („Deutschland schläft schlecht“). Dort zeigt die DAK eine dramatische Entwicklung auf: Vier von fünf Berufstätigen schlafen schlecht. Als Ursache dafür gelten laut DAK unter anderem: Termin- und Leistungsdruck im Beruf und das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen.

Vierfünfteln der Mitarbeiter ist es nachts wichtiger, den Akkustatus ihrer Handys zu kontrollieren als den eigenen Akku aufzuladen. „Der dramatische Anstieg von Schlaflosigkeit in den letzten sechs Jahren gibt Anlass zur Sorge“, so der Berliner Schlafforscher Ingo Fietze. Die Digitalisierung sei ein entscheidender Grund für denschlechten Schlaf, meint zudem DAK-Chef Storm. Dies betrifft vor allem die beruflich Engagierten, die durch „Always-On“ Leistungsbereitschaft und Allzeitverfügbarkeit demonstrieren – auf Kosten ihrer Gesundheit.

Digitaleuphorie schadet der Gesundheit

„Der Zusammenhang zwischen der Digitalnutzung und der eigenen Gesundheit ist in der herrschenden Digitaleuphorie in Deutschland immer noch ein Tabuthema. Das muss sich ändern“, sagt Professor Lembke anlässlich der Veröffentlichung der DAK-Studie.„Wir müssen lernen, dass Abschalten entspannter und zufriedener macht als noch mehr Geräte anzuschalten.“ Der Kollaps drohe, wenn das „Internet of Things“, also die digitale Vernetzung aller Gegenstände tatsächlich Realität würde. Dann wäre ein Abschalten tatsächlich immer weniger möglich. Schließlich müssen die vielen digitalen Transaktionen beim Internet der Dinge ja ständig überwacht werden …

Lembke hält es für grob fahrlässig, diese Themen im Unternehmensalltag zu verschweigen. „Eine Leistungsgesellschaft sollte als Vorbild voranschreiten und müsste die Vorteile eines beschränkten Digitalkonsums längst erkannt haben – und danach handeln!“ fordert Lembke. Doch ein Digitalverzicht scheint im Verständnis vieler Menschen im Widerspruch zu den Erwartungen ihrer Chefs zu stehen. Denn sie sind es, die immer online sind und dies erwarten sie auch von ihren Mitarbeitern.

„Chefs unterliegen einer tragischen Logik“, so Lembke. Mitarbeiter werden nicht produktiver, indem sie abends für ihren Chef erreichbar sind und die Einsamkeit ihrer Chefs kompensieren, sondern indem sie in ihrer Freizeit ein digitalfreies Leben führen können und den Schlaf nicht als Übel der Nichterreichbarkeit verstehen.

Eine Strategie im Umgang mit der Smartphone-Übernutzung muss die Verhinderung der ständigen Unterbrechungen sein, damit sich Mitarbeiter und Chefs ihren originären Tätigkeiten widmen können und Konzentrations-, Arbeits- und Denkflüsse wieder ins Fließen kommen. Resultat eines angemessenen Smartphone-Einsatzes sind nicht nur eine deutlich höhere Produktivität, sondern auch ein größeres Glücksempfinden und damit ein höheres subjektives Selbstwirksamkeitsempfinden der Mitarbeiter.

Umgang mit Ablenkungsphänomenen in Unternehmen:

1. Thematisieren Sie die private Smartphone-Nutzung im Unternehmen
2. Verbote sind schlechte Ratgeber – fördern Sie lieber das Durchbrechen der schlechten Routinen durch Dialoge und gemeinschaftlich vereinbarteRegelungen
3. Vermeiden Sie langwierige und -weilige Meetings –, denn dort ist das Smartphone das neue Schiffeversenken

Über Professor Gerald Lembke

Gerald Lembke ist Professor für Digitale Medien an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Sein
Forschungsgebiet ist das digitale Mediennutzungsverhalten in Gesellschaft, Bildung und Wirtschaft. Er
ist Buchautor und Berater für den Einsatz und den Umgang mit Digitalen Medien in Wirtschaft
und Gesellschaft. Zu seinen jüngeren Publikationen zählen „Die Lüge der digitalen Bildung – Wie unsere
Kinder das Lernen verlernen“ und „Im digitalen Hamsterrad – Ein Plädoyer für den gesunden Umgang
mit Smartphone & Co“.