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Medikamentenreste richtig entsorgen

Apotheker informieren über die Entsorgung von Medikamenten

Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes: „Wichtig ist, dass Sie Ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie – wenn möglich – erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen.“ Auf keinen Fall sollten Medikamentenreste in das Waschbecken oder die Toilette geleert werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z. B. Hustensäfte. „Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Altmedikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke nachfragen“, so Hubmann. Obwohl Apotheker nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage.

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden

Grundsätzlich raten die Apotheker allen Verbrauchern, einmal im Jahr die Hausapotheke zu überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittelreste zu entsorgen. Ist das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments überschritten, sollte es nicht mehr angewendet werden. „Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das Datum bei Medikamenten kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum“, erklärt Pressesprecher Hubmann. „Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Veränderungen sind nur selten äußerlich erkennbar. Auch Verbandstoffe sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Zum Beispiel könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und an offenen Wunden Infektionen verursachen.“

Die besten rezeptfreien Medikamente

test Spezial Medikamente

4786092_medikamente-kleinDie besten rezeptfreien Medikamente

Ob gegen Schniefnase oder Sodbrennen: Arzneimittel sollen helfen. Damit Medikamente in Deutschland zugelassen werden, müssen sie wirksam und unbedenklich sein. Doch das heißt nicht automatisch, dass alle zugelassenen Medikamente auch nach Einschätzung der Stiftung Warentest geeignet sind. Das neue test Spezial Medikamente zeigt, welche rezeptfreien Arzneimittel gegen häufige Beschwerden wirklich helfen – und preiswert sind.

Ob Erkältung oder Magengrummeln, Hautprobleme oder Zahnschmerzen: Das test Spezial führt geeignete Medikamente auf und sagt, welche Mittel man sich sparen kann. Ein Expertenteam prüft für die Stiftung Warentest regelmäßig rund 8.000 rezeptfreie und verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Doch nicht alle Leiden sind mit Medikamenten zu heilen. Wie das Leben trotz Schlafproblemen, Inkontinenz oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten wieder sorgenfrei wird, steht ebenfalls in diesem Sonderheft. Außerdem erfahren die Leser was hilft, wenn Kinder oder Senioren krank sind. Dazu gibt es viele Tipps zum Gesundbleiben.

Das test Spezial Medikamente hat 96 Seiten und ist ab dem 29. November 2014 zum Preis von 8,50 Euro im Handel erhältlich; es kann auch online unter www.test.de/medikamentenheft bestellt werden.

Es werden immer mehr Studien in Schwellenländer verlagert

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhält 10.000sten Antrag auf klinische Prüfung von Arzneimitteln: „Wir haben sehr gute Einflussmöglichkeiten im Sinne der Patientensicherheit“, meldet das BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den 10.000sten Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln in Deutschland erhalten. Seit 2004 müssen solche Studien in Europa behördlich genehmigt werden. Mit rund 1.000 Anträgen pro Jahr nimmt das BfArM eine Spitzenposition unter den europäischen Arzneimittelbehörden ein.

BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: „Durch das Genehmigungsverfahren haben wir sehr gute Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung klinischer Prüfungen in Deutschland. Das kommt Patientensicherheit und Forschungsfreiheit gleichermaßen zu Gute. Auf der anderen Seite sehen wir aber mit Blick auf unsere hohen Standards bei Patienten- und Probandensicherheit mit Sorge, dass immer mehr Studien in Schwellenländer außerhalb von Europa verlagert werden.“

Klinische Prüfungen sind die wesentliche Voraussetzung für die Zulassung neuer Arzneimittel. Darüber hinaus wird Patienten und Ärzten damit die Möglichkeit gegeben, Zugang zu noch nicht zugelassenen Arzneimitteln zu erhalten und so die möglichen Behandlungsoptionen zu erweitern. Damit die Sicherheit der Teilnehmer von klinischen Prüfungen gewahrt wird, prüfen die Wissenschaftler des BfArM jede klinische Prüfung. Dabei bewerten sie die Unterlagen zur pharmazeutischen Herstellung der untersuchten Arzneimittel, die Angemessenheit und die Ergebnisse der pharmakologischen und toxikologischen Vorprüfungen  sowie den Prüfplan, der genau beschreibt, wie die Studie durchgeführt werden soll.

Das BfArM beanstandet rund die Hälfte aller Erstanträge und fordert Nachbesserungen oder Nachlieferungen. In den meisten Fällen werden diese Anforderungen des BfArM umgesetzt, sodass etwa 95% der beantragten klinischen Prüfungen genehmigt werden können. Weitere Voraussetzung für die Durchführung von Arzneimittel-Studien am Menschen ist in Deutschland die Zustimmung einer Ethik-Kommission. Eine durch das BfArM genehmigte klinische Prüfung wird auch während des Verlaufs weiter vom BfArM begleitet, um sicherzustellen, dass nicht bisher unbekannte Risiken die Sicherheit der Studienteilnehmer beeinträchtigen.