Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Hohe Gewinnspannen der Pharmaunternehmen bei geringer Versorgungsabdeckung

Immer mehr Geld für immer weniger Versorgung

Die Kosten der patentgeschützten Arzneimittel haben 2019 mit 21,0 Milliarden Euro erneut einen Höchststand erreicht. Damit entfallen nahezu die Hälfte der GKV-Arzneimittelkosten in Höhe von 43,9 Milliarden Euro auf diese Arzneimittel, die gleichzeitig aber nur 6,5 Prozent der Versorgung abdecken. Die Entwicklung hin zu immer teureren Patentarzneimitteln, mit denen immer weniger Patientinnen und Patienten versorgt werden, geht mit konstant hohen Gewinnmargen der international agierenden Pharmafirmen einher: Die Gewinnmargen der umsatzstärksten Unternehmen erreichten 2019 weltweit im Schnitt 24,7 Prozent und nahmen damit im Ranking der Branchen den Spitzenplatz ein. Dabei ermöglichen die hohen Preise für patentgeschützte Arzneimittel der Pharmaindustrie hohe Gewinne.

Im Jahr 2019 lagen die gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 249,3 Milliarden Euro und damit nach der amtlichen Ausgabenstatistik um 5,6 Prozent über den Ausgaben des Vorjahres. Die Arzneimittelausgaben waren mit einem Anteil von 16,1 Prozent an den Gesamtausgaben der drittgrößte Ausgabenposten für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Nettokosten des GKV-Arzneimittelmarktes sind 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 Prozent gestiegen und erreichten einen Wert von 43,9 Milliarden Euro. Wie in den Vorjahren ist dafür insbesondere der Trend zu hochpreisigen Arzneimitteln verantwortlich. Einen vergleichsweise geringen Einfluss hat dagegen die Anzahl der Verordnungen, die nur geringfügig angestiegen ist (1,1 Prozent). Eine Verordnung hat damit im Jahr 2019 durchschnittlich 63,55 Euro gekostet. Das waren 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Konzentrationstendenzen im Arzneimittelmarkt: Immer mehr Geld für immer weniger Versorgung

Während die durchschnittliche Verordnung für ein Generikum im Jahr 2019 33,92 Euro kostete, mussten für patentgeschützte Arzneimittel im Durchschnitt 471,50 Euro an Nettokosten ausgegeben werden. Und auch in den Gesamtkosten spielt der Patentmarkt eine gewichtige Rolle. So lagen die Nettokosten für patentgeschützte Arzneimittel 2019 bei 21,0 Milliarden Euro, was einem Anteil von 47,8 Prozent am Gesamtmarkt entspricht. Dem gegenüber steht ein Verordnungsanteil nach Tagesdosen (absolut 2,9 Milliarden) von gerade einmal 6,5 Prozent. Dabei ist der Versorgungsanteil gesunken und die Umsatzanteile sind gestiegen: Vor zehn Jahren konnten mit patentgeschützten Arzneimitteln immerhin noch 11,8 Prozent der Tagesdosen mit 43,8 Prozent der Nettokosten erreicht werden (Abbildung). Somit wird deutlich, dass im patentgeschützten Markt immer höhere Preise für Arzneimittel zur Versorgung von immer weniger Patientinnen und Patienten aufgerufen werden.

Patentgeschützte Arzneimittel: Anteil der Nettokosten und Anteil der verordneten Tagesdosen (DDD) am gesamten GKV-Arzneimittelmarkt von 2010 bis 2019

Die Grafik zeigt den Anteil des Patentmarktes am Gesamtarzneimittelmarkt

https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/News/Pressemitteilungen/2020/wido_arz_pm_gkv-arzneimittelmarkt_2020.pdf

Mit Epo gegen Covid-19

Das als Dopingmittel bekannte Erythropoietin könnte möglicherweise schwere COVID-19 Verläufe abschwächen

Erythropoietin ist eigentlich ein Medikament gegen Blutarmut. Forschenden des Max-Planck-Instituts für experimentelle Medizin in Göttingen zufolge könnte das in der Öffentlichkeit vor allem als Dopingmittel bekannte Epo auch bei Covid-19 wirksam sein. Der Wachstumsfaktor könnte schwere Krankheitsverläufe abschwächen und Patienten vor neurologischen Spätfolgen schützen, wenn das SARS-Cov-2-Virus das Gehirn angreift. Nachdem erste Fallstudien bereits auf eine positive Wirkung von Epo deuten, planen die Forscher nun eine randomisierte klinische Studie, um die Effekte der Epo-Behandlung bei Covid-19-Patienten systematisch zu untersuchen.

Ende März wurde ein Patient mit schweren Covid-19-Symptomen in ein iranisches Krankenhaus eingeliefert. Da er zudem schlechte Blutwerte hatte, verschrieben die Ärzte auch den blutbildenden Wachstumsfaktor Epo. Sieben Tage nach Beginn der Behandlung konnte der Patient das Krankenhaus wieder verlassen.

Ein weiterer Hinweis auf eine schützende Rolle von Epo bei Covid-19 kommt aus Südamerika. Dort sind schwere Erkrankungen in höher gelegenen Regionen seltener als im Flachland – möglicherweise, weil Menschen in Höhenlagen mehr Epo bilden, daher mehr rote Blutkörperchen besitzen und somit besser an Sauerstoffmangel angepasst sind. Könnte Epo zu der schnellen Heilung des iranischen Patienten beigetragen haben und auch die Erklärung für die unterschiedliche Häufigkeit der Erkrankung in Südamerika sein?

Milderer Krankheitsverlauf dank Epo?



SARS-Cov-2 schädigt die Lunge und damit die Sauerstoffaufnahme. Epo könnte dem entgegenwirken und auf diese Weise schwere Krankheitsverläufe mildern.

© Pixabay/Gerd Altmann
SARS-Cov-2 schädigt die Lunge und damit die Sauerstoffaufnahme. Epo könnte dem entgegenwirken und auf diese Weise schwere Krankheitsverläufe mildern.
© Pixabay/Gerd Altmann

Hannelore Ehrenreich hält das für möglich. Die Wissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für experimentelle Medizin erforscht seit mehr als dreißig Jahren die Wirkung des körpereigenen Wachstumsfaktors und vermutet einen Zusammenhang zwischen der Gabe von Epo und den milden Krankheitsverläufen. „Wir haben beispielsweise beobachtet, dass Dialyse-Patienten Covid-19 auffällig gut überstehen – und genau diese Patienten erhalten im Rahmen ihrer Dialyse regelmäßig Erythropoetin“, sagt Ehrenreich.

Epo wird als natürliche Reaktion auf Sauerstoffmangel ausgeschüttet. Das Molekül stimuliert die Bildung roter Blutkörperchen und verbessert so die Sauerstoffversorgung von Gehirn und Muskeln. Diesen Effekt machen sich auch Sportler zunutze, die künstlich hergestelltes Epo als Dopingmittel einnehmen. Epo wirkt jedoch nicht nur stimulierend auf Blutzellen, sondern auch auf viele andere Gewebe.

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Nia Health startet GKV-Kooperation

Das Medizinprodukt, die Neurodermitis App Nia (Risikoklasse I), steht fortan DAK-Kunden in der vollumfänglichen Premium-Version kostenfrei zur Verfügung.

Das Foto zeigt die Funktionsweise der App

Der Berliner Medizinproduktehersteller Nia Health startet zum 1. Juli 2020 eine Kooperation mit der DAK-Gesundheit. Neurodermitis-Patienten können mit der Nia-App ihren Gesundheitsverlauf dokumentieren, einen Report für ihren Arztbesuch erstellen und erhalten klinisch validierte Tipps zum Umgang mit der Erkrankung.
Die Verantwortlichen des Charité Spin-Offs Nia Health sind von der schnellen Umsetzung der Kooperation begeistert – gerade vor den Hintergrund der komplexen Prozesse und Vorlaufzeiten im Gesundheitssystem. Umso erfreuter zeigt sich daher Nia Health CEO Tobias Seidl über den zügigen Kooperationsstart: „Die Vorlaufzeiten bei GKV-Kooperationen sind für die oft kurzlebige Startup-Branche eine Herausforderung. Mit der DAK-Gesundheit als ersten Kooperationspartner unter den großen gesetzlichen Krankenversicherungen haben wir einen enorm wichtigen Meilenstein für unser junges Unternehmen erreicht. Gemeinsam mit Krankenkassen können wir noch mehr Betroffenen helfen.“ Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, sieht in der Nia App eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Behandlungsformen der Hautkrankheit: „Mit Nia nutzen wir als erste Kasse aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, die Betroffenen helfen, Neurodermitis besser zu verstehen und Symptome schnell einordnen zu können. Das digitale Angebot gibt Sicherheit bei auftretenden Fragen und ergänzt durch personalisierte Hinweise die ambulante ärztliche Behandlung.“

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Kabinett beschließt Nationale Demenzstrategie Bündnis für ein demenzfreundliches Deutschland

Das Bundeskabinett hat heute die Nationale Demenzstrategie verabschiedet.

In einem breiten Bündnis macht sich die Bundesregierung damit auf den Weg, Deutschland demenzfreundlich zu gestalten. Zusammen mit den Partnern soll im September der Startschuss gegeben werden, dann beginnt die konkrete Umsetzung, 2026 wird Bilanz gezogen.

In einem gemeinsamen Statement betonten Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Deutschland altert und immer mehr Menschen erkranken an Demenz. Derzeit sind es 1,6 Millionen, 2050 könnte die Zahl bei 2,8 Millionen Menschen liegen. Darauf müssen wir Deutschland vorbereiten, das tun wir mit der Nationalen Demenzstrategie. Die Krankheit geht uns alle an. Darum haben wir in einem breiten Bündnis mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern und Kommunen, den Verbänden des Gesundheitswesens und der Pflege, den Sozialversicherungsträgern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft konkret erarbeitet, wie wir Deutschland demenzfreundlich machen. Der Dank gilt allen Beteiligten. Klar ist, dass diese Strategie nur zum Erfolg wird, wenn nun alle bei der Umsetzung mitziehen. Wir brauchen ein neues Bewusstsein in allen Bereichen des Lebens, soziale Unterstützungsnetzwerke vor Ort, gute medizinische Versorgung und erstklassige Forschung. Wenn alle ihren Beitrag leisten, dann werden wir die Strategie erfolgreich umsetzen.“

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Mitmachen beim Tag der Patientensicherheit am 17. September 2020

Einrichtungen können zeigen, wie wichtig sie Mitarbeiter- und Patientensicherheit nehmen

Berlin – Die Corona-Pandemie bringt die Beschäftigten im Gesundheitswesen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Doch nur mit gesunden Mitarbeitenden ist eine stabile Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit (WTPS) stellt daher das Thema Mitarbeitersicherheit in den Mittelpunkt. Unter dem Motto „Mach Dich stark für mehr Patientensicherheit“ ruft das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) Deutschlands Gesundheitseinrichtungen auf, sich am 17. September mit eigenen Aktionen rund um eine sichere Gesundheitsversorgung zu engagieren. Dabei ist aufgrund der Pandemie-Situation neue Kreativität bei den Aktionen gefragt.

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Vergessene Tupfer, verkehrte Tabletten

Was Sie bei Behandlungsfehlern tun können

Stethoscope

Wenn die verschriebenen Tabletten unerwünschte Nebenwirkungen haben, der Therapieerfolg gänzlich ausbleibt oder die Schmerzen nach erfolgter OP sogar noch schlimmer werden, bröckelt das Bild vom „Gott in Weiß“. Über 10.000 Patienten warfen ihren Ärzten 2018 Behandlungsfehler vor und stellten einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren – so die offizielle Statistik der Bundesärztekammer. In immerhin 1.499 Fällen konnten die Gutachter den Vorwurf bestätigen, dass durch eine fehlerhafte Behandlung gesundheitliche Schäden entstanden sind. Die meisten Arztfehler wurden bei der Behandlung von Knochenbrüchen, bei Knie- und Hüftoperationen und bei der Therapie von Brustkrebs begangen. Doch wie muss man als Patient eigentlich vorgehen, wenn man das Gefühl hat, falsch behandelt worden zu sein? An wen muss man sich wenden und wie stehen überhaupt die Chancen auf eine erfolgreiche Klage? ROLAND-Partneranwalt Joachim Indetzki von der Offenburger Kanzlei Fahr, Gross, Indetzki ist Fachanwalt für Medizinrecht und kennt die Antworten.

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Bindehautinfektion durch SARS-CoV-2 unwahrscheinlich

Keine Entwarnung bei medizinischen Schutzvorkehrungen

Forscher*innen des Universitätsklinikums Freiburg untersuchen mögliche Augenbeteiligung bei COVID-19 / keine Entwarnung bei medizinischen Schutzvorkehrungen / Studie im Journal of Medical Virology veröffentlicht

 Immunhistochemische Aufnahmen zeigen vorhandene Proteine in Gewebeproben mithilfe von Antikörpern. Die Probe der Bindehautzellen (links) zeigt keine relevanten Mengen an ACE-2-Protein, während bei der Probe des Nierengewebes (rechts) Antikörper an das vorhandene ACE-2-Protein binden.
Bildquelle: Universitätsklinikum Freiburg
 Immunhistochemische Aufnahmen zeigen vorhandene Proteine in Gewebeproben mithilfe von Antikörpern. Die Probe der Bindehautzellen (links) zeigt keine relevanten Mengen an ACE-2-Protein, während bei der Probe des Nierengewebes (rechts) Antikörper an das vorhandene ACE-2-Protein binden.
Bildquelle: Universitätsklinikum Freiburg

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nutzt bestimmte Proteine auf der Oberfläche menschlicher Zellen als Türöffner, um in die Zellen einzudringen und sich zu vermehren. Vereinzelt wurde auch über Patient*innen mit Entzündungen der Bindehaut des Auges bei COVID-19-Erkrankung berichtet. Bislang war unklar, ob Bindehautzellen für das neue Virus empfänglich sind und damit ein potenzieller Einfallsort für SARS-CoV-2-Viren sein könnten. Forscher*innen des Universitätsklinikums Freiburg zeigen nun in einer Studie, dass Infektionen der Bindehaut durch SARS-CoV-2 unwahrscheinlich sind. Die Ergebnisse wurden am 6. Mai 2020 in der Fachzeitschrift Journal of Medical Virology veröffentlicht.

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Nicht immer lässt sich SARS-CoV-2 über einen Abstrich nachweisen

Der Nachweis der Virusgene über einen Abstrich aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum ist derzeit der Goldstandard

fzm, Stuttgart, Mai 2020 – Auch bei einer bestehenden COVID-19-Erkrankung kann die Analyse eines standardmäßig durchgeführten Abstrichs aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum negativ ausfallen. Das zeigt ein aktueller Fallbericht in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2020). Bei einem Patienten, dessen radiologischen Befunde sowie Entzündungswerte eine COVID-19-Erkrankung nahelegten, konnten keine entsprechenden Virusgene über einen Rachenabstrich nachgewiesen werden. Die Autoren empfehlen daher die Analyse weitere Biomaterialen wie Stuhl oder tiefer Atemwegssekrete, wenn der übliche Abstrich trotz begründetem Verdacht auf COVID-19 wiederholt negativ ausfällt.

Der 46-jährige Patient stellte sich im Universitätsklinikum Freiburg mit Husten und Fieber vor. Die Symptome bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits eine Woche lang. Fünf Tage zuvor hatte sein Hausarzt wegen des Verdachts auf eine Lungenentzündung mit einer Antibiotikabehandlung begonnen, die aber zu keiner Besserung führte. Daraufhin überwies ihn der Hausarzt ins Freiburger Universitätsklinikum.

Dort ließen die Ärzte umgehend einen SARS CoV-2-PCR-Test durchführen. Dabei wird über einen Abstrich Sekret aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum entnommen. Es kann Erbgut des Virus enthalten, das durch einen empfindlichen molekularen Test nachgewiesen werden kann. Dieses Verfahren bezeichnen Labormediziner als Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR). Im Fall des Patienten fiel das Ergebnis für den Rachenabstrich negativ aus. Andere Laborbefunde, wie verschiedene erhöhte Entzündungsparameter, legten jedoch den Verdacht nahe, dass eine SARS-CoV-2-Infektion vorlag. Doch auch ein zweiter Abstrich zwei Tage nach der Aufnahme erbrachte keinen Hinweis auf Virusgene.

In einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs waren zu dieser Zeit bereits Anzeichen einer atypischen Lungenentzündung zu erkennen, wie es häufig bei COVID-19 beobachtet wird. Die am nächsten Tag durchgeführte Computertomografie (CT) erhärtete den Verdacht weiter. In beiden Lungen war vor allem an den Rändern eine milchglasartige Trübung zu sehen. Die Radiologen werteten dies als deutlichen Hinweis auf COVID-19. Doch auch im dritten Rachenabstrich fand sich kein SARS-CoV-2-Erbgut.

Am sechsten Tag schließlich wiesen die Mediziner die Virusgene in ausgehusteten Atemwegssekreten, dem sogenannten Sputum, nach. In einer Stuhlprobe waren die Viren dagegen nicht nachweisbar. Zu diesem Zeitpunkt war der Patient bereits ohne Beschwerden. Obwohl er mit Übergewicht, Bluthochdruck, hohen Blutfettwerten und einem erhöhten Blutzucker gleich mehrere Risikofaktoren aufwies, hatte er die Infektion ohne größere Komplikationen überstanden. Zwei Tage später konnte er nach Hause entlassen werden – nachdem ein weiterer Rachenabstrich negativ ausgefallen war. Eine Quarantäne wurde nicht für notwendig erachtet, da der Patient offensichtlich keine Viren ausschied.

Der Nachweis der Virusgene über einen Abstrich aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum ist derzeit der Goldstandard für die Diagnose von COVID-19. „Zwischenzeitlich mehren sich jedoch Hinweise auf Limitationen hinsichtlich der Sensitivität dieser Untersuchung“, schreiben Dr. Daniel Hornuß von der Klinik für Innere Medizin II am Universitätsklinikum Freiburg und Kollegen in ihrem Fallbericht. Wenn Laborwerte und die Befunde im CT auf COVID-19 hinweisen, sollte der Gentest an anderen Biomaterialen wie Sputum, tiefen Atemwegssekreten oder Stuhl versucht werden, raten die Experten.

D. Hornuß et al.:
COVID-19-assoziierte Pneumonie trotz persistierend negativen PCR-Tests aus oropharyngealen Abstrichen
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2020; online erschienen am 13.5.2020

COVID-19-Studie zur Virusverbreitung bei Kindern: Universitätsklinikum Freiburg sucht weitere Familien

Im zweiten Teil der Studie soll die Verbreitung des Corona-Virus innerhalb von Familien erforscht werden / Gesucht werden Familien mit mindestens einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion

In einem ersten Studienteil haben Wissenschaftler*innen des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Freiburg gemeinsam mit anderen Unikliniken in Baden-Württemberg untersucht, wie viele Kinder im Alter von ein bis zehn Jahren aus rund 2.000 Haushalten nachweislich in Kontakt mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 gekommen sind. Die Ergebnisse dieses Studienteils werden derzeit für die Veröffentlichung aufbereitet.

In einem zweiten Schritt soll nun im Detail untersucht werden, wie SARS-CoV-2 in Familien gelangt und sich innerhalb der Familie verbreitet. „Dieser Teil der Untersuchung ist sehr bedeutsam um aufzuklären, welche Rolle Familien in der Pandemie spielen und wie sie geschützt werden können“, erläutert Prof. Dr. Philipp Henneke, Leiter der Sektion für Pädiatrische Infektiologie und Rheumatologie am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg. „Die Studie soll dabei helfen, in Zukunft gezielt auf Infektionshäufungen reagieren zu können.“

Wie läuft die Studienteilnahme ab?

Für den zweiten Teil der Studie werden ganze Familien gesucht, bei denen bei mindestens einem Familienmitglied per Nasen- und/oder Rachenabstrich eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde. Teilnehmende Familien müssen ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, mindestens ein Mitglied muss unter 18 Jahren alt sein. Die Teilnehmer*innen dürfen keine schweren Grunderkrankungen haben. Interessierte Familien können sich per E-Mail an corona.kinderstudie@uniklinik-freiburg.de melden. Weitere Informationen finden sie auf der Webseite www.corona-kinderstudie.de

Die Studie wird in der Woche vom 25. bis 29. Mai 2020 in der neuen Messe Freiburg durchgeführt. Die Teilnehmer*innen beantworten einen Fragebogen unter anderem zur familiären, beruflichen und Wohn-Situation sowie zu Gesundheitszustand, Betreuung in Kitas, Kindergärten und Schulen. Anschließend werden bei allen Teilnehmer*innen ein Nasen-/Rachenabstrich sowie eine Blutprobe entnommen. Die Abstriche dienen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern, während die Blutproben auf Antikörper gegen das Virus und auf spezifische Immunzellen untersucht werden. Das Ergebnis wird den Teilnehmer*innen im Nachgang mitgeteilt.

Die Untersuchungen haben keinen Einfluss auf den Gesundheitszustand der Studienteilnehmer*innen und es findet keine Nachbeobachtung statt. Insgesamt beträgt der studienbedingte Zeitaufwand für die Teilnehmer*innen etwa 45 Minuten plus individuelle Anfahrt. 

Weitere Informationen:

www.corona-kinderstudie.de

Anmeldung per E-Mail an corona.kinderstudie@uniklinik-freiburg.de

Internationale Studie zu körperlichen und seelischen Belastungen der Corona-Pandemie

Eine groß angelegte Studie mit Beteiligung des Universitätsklinikums Freiburg untersucht gesundheitliche Auswirkungen der Corona-Krise. Besonders Betroffene könnten so frühzeitig identifiziert und behandelt werden

Das Logo von Collaborative Outcomes Study
Das Logo

Die Corona-Pandemie hat weltweit zu großen Veränderungen für viele Menschen geführt. Jetzt untersuchen rund 200 Wissenschaftler*innen aus mehr als 40 Ländern in einer einmaligen internationalen Studie die akuten und längerfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das körperliche und seelische Wohlbefinden. Auch die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Freiburg ist an der COH-FIT Studie („Collaborative Outcomes Study on Health and Functioning during Infection Times“) beteiligt. Die Erkenntnisse sollen helfen, besonders betroffene Menschen gezielt durch Bewältigungsstrategien zu unterstützen. Bisher haben bereits mehr als 25.000 Menschen an der Studie teilgenommen. Interessierte finden weitere Infos und die Umfrage unter www.coh-fit.com. Die Daten werden anonym erhoben.

Unterstützung für Menschen in Krisenzeiten

„Diese derzeit einmalige Situation kann genutzt werden, wegweisende Informationen von der Bevölkerung und deren Umgang mit der Pandemie zu erhalten“, sagt Professor Dr. Dr. Katharina Domschke, Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Freiburg. „Unser Ziel ist es, Menschen in Krisenzeiten besser therapeutisch unterstützen zu können“, so Domschke. Außerdem sollen die Daten helfen, Personen zu identifizieren, die während einer Pandemie ein erhöhtes Risiko für körperliche und seelische Gesundheitsprobleme aufweisen. Besonders gefährdeten Personen können gezielt Therapieangebote gemacht werden. „So können wir kurz- und langfristige psychische Belastungen besser vorhersehen, vermindern und zukünftig vielleicht auch verhindern“, sagt Domschke.

Befragung während und nach der Pandemie

Das COH-FIT-Projekt sammelt Informationen von Erwachsenen und nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch von Jugendlichen und Kindern ab sechs Jahren. In der jetzt gestarteten ersten von drei Phasen werden Menschen während der Corona-Pandemie befragt. Sechs und zwölf Monate nach Ende der Pandemie finden in Phase zwei und drei Anschlussbefragungen statt.

Internationale Zusammenarbeit

Die in 25 Sprachen verfügbare Studie steht unter der Leitung der Charité – Universitätsmedizin Berlin, der Zucker School of Medicine New York, USA, der Universität Padua, Italien und dem Kings College London, Vereinigtes Königreich. Das Projekt wird von verschiedenen nationalen und internationalen Fachorganisationen unterstützt.