Mitarbeitende müssten sich dreimal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen
Bei derartigen Maßnahmen kann man den Eindruck gewinnen, dass nicht die Vernunft, sondern blanker Aktionismus vorherrscht.
Die geplanten Corona-Maßnahmen des Bundes, die ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten sollen, sehen für Gesundheitseinrichtungen verschärfte Regelungen und zusätzliche Bürokratie vor. So sollen zukünftig alle in Kliniken Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen. Mitarbeitende müssten sich drei Mal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen. „Diese Verschärfung der Maßnahmen in der aktuellen Phase der Pandemie macht aus medizinischer Sicht keinen Sinn. Zudem sind die geforderten Testungen von den Kliniken nur mit erheblichem Aufwand durchführbar und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivierend. Bisher konnten sich die Beschäftigten regelmäßig selbst testen“, sagt Prof. Dr. Frederik Wenz, Sprecher des Kompetenzverbunds Uni-versitätsmedizin Baden-Württemberg und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg.
Ältere haben ein höheres Risiko wegen steigender Hitzebelastung ins Krankenhaus zu müssen
Analyse zu hitzebedingten Hospitalisierungen der über 65-Jährigen sowie WIdO-Befragung zum Informationsstand und Schutzverhalten zeigen deutlichen Handlungsbedarf
Der aktuelle Versorgungs-Report „Klima und Gesundheit“ zeigt auf, wie stark der Klimawandel die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt. Am Beispiel der zunehmenden Hitzeperioden hat das Klimaforschungsinstitut Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) untersucht, wie viele Krankenhauseinweisungen in den Jahren 2008 bis 2018 auf die Hitze zurückzuführen waren. Jeder vierte AOK-Versicherte über 65 Jahre ist demnach überdurchschnittlich gefährdet, an heißen Tagen gesundheitliche Probleme zu bekommen und deshalb ins Krankenhaus zu müssen. An Hitzetagen mit über 30 Grad Celsius kam es hitzebedingt zu drei Prozent mehr Krankenhauseinweisungen in dieser Altersgruppe. Wenn die Erderwärmung ungebremst voranschreitet, dann könnte sich bis zum Jahr 2100 die Zahl der hitzebedingten Klinikeinweisungen versechsfachen. Diese Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Auch muss die Bevölkerung besser über Risiken des Klimawandels informiert werden, um sich besser schützen zu können. Laut den Ergebnissen einer deutschlandweiten Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), die im Versorgungs-Report dargestellt sind, signalisiert ein Drittel der Bevölkerung Informationsbedarf. Mehr als jeder Zweite macht sich mit Blick auf die eigene Gesundheit Sorgen wegen der zunehmenden Hitzeperioden. Bei der individuellen Anpassung des Verhaltens an die durch den Klimawandel beförderten Risikolagen Hitze, UV-Strahlung, Belastung durch Luftschadstoffe und Pollenflug zeigen sich deutliche Verbesserungspotenziale.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) schlägt Alarm
Intensivbetten sind genügend vorhanden, die Patienten derzeit alle medizinisch gut versorgt. Jetzt geht es um die eigenen Teams, die Pflegekräfte und Ärzte. Sie müssen mit allen Erlebnissen der vergangenen Wochen alleine fertig werden. Denn: In den meisten deutschen Krankenhäusern gibt es keine psychologischen Versorgungsstrukturen für das eigene Personal! „Diese müssen jetzt dringend aufgebaut werden“, fordert Professor Felix Walcher (Foto), Generalsekretär der DIVI und Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Wenn die Wirtschaft einen Rettungsschirm von mehr als 150 Mrd. Euro bekommt, braucht das medizinische Personal wenigstens einen Schutzschild!“
So haben sich innerhalb der DIVI drei Arbeitsgruppen – die Sektion Perspektive Resilienz, Pflegeforschung und Pflegequalität sowie Psychologische Versorgungsstrukturen – verständigt und gemeinsame fachliche Empfehlungen zum Thema Mitarbeitergesundheit im Rahmen der COVID-19-Pandemie verfasst und heute veröffentlicht. Sie wollen damit Kollegen kurzfristig helfen. Aber vor allem eine Debatte anstoßen: Es geht JETZT darum, ein Bewusstsein für das Problem zu schaffen und LANGFRISTIG Strukturen zu etablieren. In jeder Klinik. Deutschlandweit.
„Die Situation ist dramatisch“, sagt Walcher in seiner Funktion als Sprecher der DIVI-Sektion Perspektive Resilienz. Er spricht auch stellvertretend für zahlreiche Kollegen verschiedenster Fachgebiete der Akutmedizin, die große Teams führen, und damit Verantwortung tragen. Sie machen sich Sorgen um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Vor allem Pflegekräfte sind betroffen
Speziell die Intensivpflegenden stellen in den Kliniken die unmittelbare Schnittstelle zwischen schwerkranken Patienten, deren Angehörigen und dem medizinischen Versorgungssystem dar. „Und genau an dieser Schnittstelle sind es die psychischen, moral-ethischen und sozialen Aspekte, die sehr häufig zu auftretenden Belastungsspitzen führen“, weiß Tilmann Müller-Wolff, Sprecher der Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität. Viele Erfahrungen der außerklinischen Krisenintervention müssten dringend auch in den Kliniken und hier für die Mitarbeiter zur Anwendung kommen.
Peer-Support erste mögliche Lösung
„Langfristig müssen dringend Standards für die innerklinische Krisenhilfen für Beschäftigte entwickelt werden“, fordert deshalb Dr. Teresa Deffner, Sprecherin der DIVI-Sektion Psychologische Versorgungsstrukturen in der Intensivmedizin. Die Stationspsychologin an der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin des Universitätsklinikums Jena beschäftigt sich seit vielen Jahren mit belastenden Grenzsituationen von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern auf der Intensivstation. „Das Konzept eines Peer-Support, wie wir ihn in einigen wenigen Kliniken etablieren konnten, wäre für Pflegepersonal und Ärzte eine große Hilfe“, erläutert Dr. Dominik Hinzmann von der TU München und dem Ärztlichen Rettungsdienst der Stadt München.
Für die Teams der Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr gibt es bereits langjährig etablierte Unterstützungsstrukturen. Bei keinem soll sich ein potenzielles Trauma verfestigen, die Menschen weiter arbeitsfähig bleiben. „Sie haben im Gegensatz zu uns Mitarbeitern im Krankenhaus bereits Konzepte und Strukturen. Aber auch wir sind mitten drin! Wir brauchen diese auch“, so Hinzmann.
Gesetzliche Vorgaben für ein Durchhalten in der Krise unzureichend
Das Arbeitsschutzgesetz gibt für Klinikmitarbeiter derzeit nur einen übergeordneten Rahmen. Daher spricht sich die DIVI dafür aus, Vertreter von Bundesbehörden, Kammern, Fachverbänden, der Krankenhausgesellschaft und Kostenträger sowie ausgewiesene Wissenschaftler und erfahrene Akteure im klinischen Feld langfristig zu einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zusammenzubringen. Das Ziel: gestufte und an die Bedürfnisse der Menschen angepasste innerklinische Krisenhilfen.
Felix Walcher appelliert deshalb an sein skizziertes Bild: „Mit Applaus kommen die zu Helden unserer Zeit stilisierten Pflegekräfte und Ärzte in der Akutmedizin und auf den Intensivstationen nicht wirklich weit. Aber mit einem guten Schutzschild – damit können man es schaffen!“
Gemeinsamer Aufruf des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg
Wegen personeller Engpässe durch Corona-Virus:
Stadt und Landkreis suchen dringend medizinische und pflegerische Fachkräfte und Helfer/innen als Unterstützung in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und den Einrichtungen des Rettungsdienstes.
Wegen der Corona-Krise bestehen bereits jetzt personelle Engpässe in den Pflegeeinrichtungen und Kliniken im Stadtkreis Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um diese Engpässe abzumildern, starten beide Kreise einen zentralen
Aufruf:„Wir suchen Helferinnen und Helfer – helfen Sie uns!“
Pflegeeinrichtungen, aber auch Kliniken suchen dringend und ab sofort fertig ausgebildete medizinische und pflegerische Fachkräfte und Hilfskräfte.
Als solche kommen in Frage:
Alten- und Krankenpfleger/innen, Intensivpfleger/innen, Notfallsanitäter/innen, Rettungsassistent/innen, medizinisch-technische Assistent/innen, pharmazeutisch-technische Assistent/innen, Pflegehelfer/innen, ehemalige FSJ-ler/innen, Medizinstudierende, weitergebildete Alltagsbegleiter/innen und (ehemalige) Auszubildende im Pflegeberuf, die die Ausbildung nicht abgeschlossen haben.
Der Aufruf wendet sich auch an alle Personen mit Bezug zur Pflege und ähnlichen Abschlüssen (Assistenzkräfte, Heilerziehungspflege usw.) und an alle Menschen, die privat bereits gepflegt haben.
Zusätzlich sind auch Menschen ohne medizinische Grundkenntnisse gefragt, die zupacken können und kurzfristig für ein paar Stunden ehrenamtlich für Einrichtungen des Rettungswesens zur Verfügung stehen wollen.
Je nach Qualifikation sind folgende Tätigkeiten möglich:
Grund-und Behandlungspflege, Abholen und Bringen von Bewohner/innen und Patient/innen, Bringen von Mahlzeiten, Handreichungen und Alltagsunterstützung von Bewohner/innen und Patient/innen, Unterstützung bei der Hauswirtschaft in Einrichtungen und Kliniken.
Wer die Bewohner/innen und Mitarbeitenden in den Pflege- und Klinikeinrichtungen und Einrichtungen des Rettungswesens unterstützen möchte, meldet sich bitte auf der gemeinsamen Plattform von Stadt- und Landkreis:
Für diese einzigartige Rekrutierungs-Aktion übernehmen die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeinsam die Koordination. Die Daten der Interessierten werden gesammelt, gemeinsam bearbeitet und genutzt. Sie werden mit den Bedarfen der Einrichtungen abgeglichen und an diese weiter gegeben. Die Interessierten werden dann direkt von dort kontaktiert. Medizinisches Personal und Pflegekräfte werden bei den jeweiligen Klinikträgern eingestellt. Der Landkreis und die Stadt übernehmen die Aufgabe der Vermittlung.
Genetische Analysen machen europaweite Verbreitungswege von Erregern sichtbar / Krankenhäuser sind die entscheidenden Multiplikatoren / Gute Krankenhaushygiene kann hochresistente Erreger kontrollieren
Gegen sogenannte extrem resistente Bakterien sind
fast alle bekannten Antibiotika wirkungslos. Die Anzahl an Todesfällen,
die sich auf eine Infektion mit solchen Erregern zurückführen lassen,
hat sich zwischen 2007 und 2015 in Europa mehr als versechsfacht. Wie
sich diese Bakterien verbreiten, beschreibt eine internationale
Forschergruppe um Wissenschaftler des Universitätsklinikums Freiburg in
in einer Studie, die am 29. Juli 2019 in der Fachzeitschrift Nature Microbiology
erschienen ist. Demnach leisten Krankenhäuser und die Verlegung von
Patienten den entscheidenden Beitrag zur Verbreitung der Erreger. Nur
eine geringe Rolle spielen Übertragungen in der Allgemeinbevölkerung,
aus der Umwelt, der Landwirtschaft und über Lebensmittel.
Je näher die Krankenhäuser, desto ähnlicher die Erreger
Die Verbreitungswege extrem resistenter Bakterien
ließen sich anhand detaillierter genetischer Analysen nachvollziehen.
Sechs Monate lang wurden in 455 Krankenhäusern in 36 europäischen
Ländern Proben gesammelt. Auf Grundlage dieser repräsentativen
Erreger-Stichprobe sequenzierten die Forscher die gesamte genetische
Information von fast 2.000 Bakterien der Spezies Klebsiella pneumoniae.
„Die genetischen Unterschiede zwischen extrem resistenten Isolaten
nahmen zu, je größer die Entfernung zwischen den Krankenhäusern war“,
sagt Prof. Dr. Hajo Grundmann, Leiter des Instituts für
Infektionsprävention und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums
Freiburg und Letztautor der Studie. Hingegen stammte die Mehrzahl der
genetisch ähnlichsten Isolate von Patienten, die innerhalb des
Beobachtungszeitraums im selben Krankenhaus behandelt wurden. „Unsere
Beobachtungen sprechen dafür, dass sich extrem resistente Bakterien vor
allem innerhalb einzelner Krankenhäuser sowie bei der Verlegung von
Patienten zwischen geografisch naheliegenden Krankenhäusern verbreiten“,
erläutert Grundmann.
Gute Krankenhaushygiene kann die Verbreitung von Erregern kontrollieren
Über Landesgrenzen hinweg verbreiten sich die
Erreger hingegen nur sporadisch. Dennoch hatten einzelne internationale
Übertragungen landesweite Ausbrüche zur Folge. „Es ist extrem wichtig,
Patienten bei der Aufnahme nach früheren Krankenhausaufenthalten im In-
und Ausland zu fragen“, hält Grundmann fest. Mit solchen Befragungen
können Risikopatienten erfasst, frühzeitig diagnostiziert und
nötigenfalls isoliert werden, um einer Weiterverbreitung von Erregern
vorzubeugen. Die Befragung wird als unabdingbarer Teil der klinischen
und hygienisch guten Praxis ausdrücklich vom Robert Koch-Institut
empfohlen. „Wir sind optimistisch, dass wir mit guter Krankenhaushygiene
die Verbreitung dieser Erreger nicht nur verzögern, sondern auch
erfolgreich kontrollieren können“, sagt Grundmann.
Original-Titel der Studie: ‚Epidemic of carbapenem-resistant Klebsiella pneumoniae in Europe is driven by nosocomial spread‘
Wenn man in diesen Tagen zum Arzt geht, dann wartet dort die Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
Rückfragen konnte man stellen, aber zufriedenstellende Antworten gab es nicht. Das ist kein Vorwurf an das Praxispersonal. Hier fehlt einfach das IT-Fachwissen
Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen tätige Firmen und Personen mussten schon vor Inkrafttreten der DSGVO Patientendaten schützen. Nicht alle haben das auch vorschriftsmäßig getan. So gab es Arztpraxen, die über leicht zugängliche WLAN-Router kommunizierten. Andere wiederum nahmen den billigsten Anbieter zur Wartung ihrer Praxissoftware. Oft mit einer Fernwartungsvereinbarung, aber ohne gesonderte Datenschutzerklärung.
Auch in Krankenhäusern verschwanden Patientendaten. Hier wurden gerne einfache Passwörter benutzt, die von Kriminellen leicht zu knacken waren. Auch die Herausgabe von Patientendaten an Firmen erfolgte da und dort ohne Einwilligung. Arztbriefe wurden ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten zum Scannen an externe Dienstleister weitergegeben (wir haben darüber schon berichtet).
Arzthelfer*innen und Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern, aber auch Ärzt*innen sind mit der Digitalisierung und der damit verbunden Datenschutzauflagen oft überfordert. Dies ist mit ein Grund, weshalb sie die DSGVO eher widerwillig umsetzen. Das kann man menschlich gesehen zwar verstehen, ändert aber nichts daran, dass die Patient*innen ein Recht auf einen ausreichenden Schutz ihrer Daten haben.
Patient*innen, die nachfragen sind unerwünscht. Wer Auskunft haben will, stört. Man habe dafür keine Zeit, heißt es nicht selten. Das widerspricht natürlich der DSGVO.
Anhang????
Beachten Sie den gelben Punkt auf dem Foto. Wo bitte ist da ein Anhang? Dieser Text ist in Folie geschweißt.
Manche Ärzte wollen den Patienten Newsletter und E-Mails schicken. Dafür wollen Sie natürlich auch die Einwilligung. Leider fehlt da ein Hinweis, dass der E-Mail-Verand verschlüsselt erfolgen soll. Auf Nachfrage erhielt die Patientin die Antwort, dass man das nicht wisse. Man solle einfach unterschreiben, das sei alles in Ordnung.
Wo es am häufigsten zu Gewalt am Arbeitsplatz kommt
10.432 Beschäftigte sind hierzulande laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 2016 bei der Arbeit Opfer von Gewalt geworden. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (3.252 Betroffene) sowie im öffentlichen Bereich, auf Straßen oder bei der Nutzung von Transportmitteln (2.371 Betroffen). Relativ selten kommt physische oder psychischer Gewalt dagegen im Büro (564 Betroffene) vor. In den vergangenen Jahren hat die DGUV eine Zunahme von Gewalt am Arbeitsplatz registriert. „Es ist schwer zu sagen, ob hinter diesen Zahlen auch eine entsprechende Zunahme des Risikos von Gewalt oder Bedrohung steht: So hat beispielsweise in den vergangenen Jahren auch die Beschäftigungsquote zugenommen, gerade in relevanten Bereichen wie der Pflege.“ So Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV.
Pflegenotstand in Deutschland – wie gravierend die Situation ist, hat der angehende Krankenpfleger Alexander Jorde vor Kurzem gegenüber Bundeskanzlerin Merkel auf den Punkt gebracht: „In deutschen Krankenhäusern und Altenheimen wird die Menschenwürde tagtäglich tausendfach verletzt.“
„Ihre Meinung“, der WDR-Zuschauertalk mit Bettina Böttinger, macht die Situation in Pflegeheimen und Krankenhäusern zum Thema. 90 Minuten lang diskutieren 100 Zuschauerinnen und Zuschauer aus ganz Nordrhein-Westfalen mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dem Pflegekritiker Claus Fussek und der Pflegeexpertin Dr. Tanja Segmüller darüber, was bei der Pflege in Deutschland schiefläuft, und was sich verändern muss.
Insgesamt gibt es nach Verdi-Schätzungen in deutschen Krankenhäusern 70.000 Pflegerinnen und Pfleger zu wenig. Die Gewerkschaft fordert deshalb gesetzliche Regelungen für die Personalausstattung in Kliniken. Aber woher soll das neue Personal kommen? Höhere Gehälter würden den Pflegeberuf sicherlich attraktiver machen. Doch wer soll das bezahlen? Stehen wir vor einer massiven Erhöhung der Pflegeversicherung, obwohl die letzte Bundesregierung den Pflegebeitrag schon aufgestockt hat? Wird eine mögliche Jamaika-Koalition bzw. die neue Regierung das Thema anfassen und endlich handeln? Die Misere in der Pflege – ein Thema, das jeden Menschen im Alter betreffen könnte.
Der Umgang mit sensiblen Patientendaten: Besonderer Datenschutz im Gesundheitswesen
Von Prophylaxe bis hin zur Behandlung: Die Profession eines Humanmediziners beruht auf einem Vertrauensverhältnis mit dem Patienten. Fehlt es an diesem, so kann zumeist keine angemessene medizinische Versorgung stattfinden. Von herausragender Bedeutung ist hierbei die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben – gerade mit Hinblick auf das Hantieren mit sensiblen Patienteninformationen. Insbesondere im Lichte der fortschreitenden Technologien ist eine gesteigerte Achtsamkeit geboten. Für den Patienten stellt sich diesbezüglich immer häufiger die Frage: Wer hat Zugriff auf meine Daten? Was ist legitim? Der folgende Text klärt auf.
Bezeichnung „Patientendaten“
Diejenigen Informationen, welche die gesundheitliche Verfassung eines Individuums betreffen, werden als Patientendaten bezeichnet. Sie werden unter die besonderen Formen personenbezogener Daten, welchen eine herausragende datenschutzrechtliche Protektion zukommt, subsumiert. Eine Abspeicherung, Verwendung und Verarbeitung dieser ist ausschließlich in vereinzelten Ausnahmefällen möglich, wobei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) diesbezüglich die notwendigen Voraussetzungen fixiert. Erforderlich ist die Einwilligung des Patienten in das Geschehen und bzw. oder der Umstand, dass die jeweilige Datenerhebung die Gesundheit begünstigende Zielsetzungen verfolgt. Letztgenanntes ist zu bejahen, sofern damit ein überlebenswichtiges Interesse des Patienten einhergeht – dann ist auch eine gesetzliche Grundlage existent. Von höchster Relevanz ist dabei der mit der Datenerhebung angestrebte Zweck. Steht dieser im Zusammenhang mit Erkenntnissen der Forschung, so verlangt die Legitimität des Vorgangs eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der Daten. Das alleinige Aushändigen einer Gesundheitskarte genügt den an eine Genehmigung zu stellenden Anforderungen keinesfalls.
Ausschluss Unbefugter
Die besondere Schutzposition, welche den im Gesundheitswesen angesiedelten Daten zukommt, macht einen Ausschluss unbefugter Dritter von entsprechenden Zugriffen unerlässlich. Gerade die fortschreitende Digitalisierung verpflichtet diesbezüglich zu einer erhöhten Achtsamkeit: Die digitale Patientenakte sowie innovative Cloud-Technologien rücken die datenschutzrechtliche Diskussion nunmehr immer weiter in den Fokus der Aufmerksamkeit. Empfehlenswert ist daher stets das Hinzuziehen eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten in Praxen und Krankenhäusern.
Übertragung von gesundheitsbezogenen Daten
Die Weitergabe von medizinischen Informationen an Dritte ist prinzipiell nicht erlaubt. Grund hierfür stellt mithin die ärztliche Schweigepflicht – das Berufsgeheimnis – dar. Ein Verstoß hiergegen in Form der Übertragung oder Publikation von empfindlichen Patientendaten setzt sich nicht nur über Vorschriften des Datenschutzes, sondern außerdem über geltendes Strafrecht hinweg. Nach § 203 StGB liegt die entsprechende Sanktion in einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.
Ausnahmefälle
Lediglich in einigen wenigen Ausnahmefällen ist eine Weitergabe gestattet. Doch bedarf es hierfür generell der Einholung des Einverständnisses durch den Betroffenen. Im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses kann die Offenlegung bestimmter medizinischer Daten einer Einzelperson zum Zwecke der Gutachtenerstellung erforderlich werden. Der Betroffene muss den Mediziner allerdings auch an dieser Stelle von seiner Schweigepflicht entbinden. Bei jedweder Weiterleitung solcher Informationen muss zudem eine Aufklärung des Patienten über sowohl Empfänger der Daten als auch über die mit der Übertragung angestrebte Absicht erfolgen. Letztlich dürfen medizinische Daten einzelfallbedingt nur an die nachfolgenden Institutionen übergeben werden:
versichernde Krankenkasse
Sozialleistungsträger
Berufsgenossenschaft (bei Berufserkrankungen)
medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Datenschutzbehörde (auch ohne Genehmigung des Betroffenen)
Liegt eine übertragbare Erkrankung vor, so ist eine Meldung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzes zwingend erforderlich, wobei sich die Obliegenheit zur Erfragung einer Genehmigung durch den Betroffenen erübrigt. Dennoch kann eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung notwendig werden.
Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen?
Dass der Humanmediziner die Angehörigen eines Patienten über dessen gesundheitliche Verfassung aufklären muss, ist ein Irrglaube, denn auch dafür muss eine Freistellung des Doktors von seiner Schweigepflicht stattfinden. Ausnahmsweise ist dies nicht angezeigt, wenn die Verfassung des Patienten eigenverantwortliche Entschlusse sowie die Äußerung von Willenserklärungen entgegensteht. In solchen Fällen ist ein Einzelgespräch des Arztes mit dem Ehepartner oder mit engen Verwandten angebracht. So kann der vermutliche Wille des Kranken leichter bestimmt werden.
Eine Checkliste zum Thema „Datenschutz im Krankenhaus“ finden Sie hier.
Autorin: Jenna Eatough
Kurzvita: Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.
Medizinische Einrichtungen müssen nicht nur in wirtschaftlicher und medizinischer Hinsicht optimal arbeiten. Auch Datenschutz-Richtlinien müssen befolgt werden und diese fordern stets neue Kompetenzen und Fachkenntnisse der Angestellten und der IT-Technik.
Die inzwischen veröffentlichte EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft tritt, wird sich auch auf das Gesundheitswesen auswirken. Zum Beispiel auf Patientendaten-Bestände, die mit weiterentwickelten Techniken administriert werden und zunehmend gefährdet sind. Besonders Kliniken müssen sich mit diesen Entwicklungen organisatorisch und technisch auseinandersetzen.
Die Fachtagung „Datenschutz in der Medizin – Update 2016“ am 10.11.16 in Berlin, bietet Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis eine Übersicht zu den wichtigsten rechtlichen und technischen Änderungen und formuliert Umsetzungshinweise für die Praxis, insbesondere für Ärzte, Datenschutzexperten medizinischer Betriebe, Klinik-Manager und Fachanwälten für Medizinrecht und IT-Recht.
Termin/ Ort: 10. November 2016, 09:00-17:00 Uhr in Berlin
Und der Datenschutz im Pflegebereich?
Obwohl zahlreiche Gesundheitsdaten in ambulanten und stationären Reha- und Pflegeeinrichtungen verarbeitet werden, stehen diese selten im Fokus des Datenschutzes. Beschäftigte und IT-Technik müssen sich trotzdem regelmäßig zu bestehenden Datenschutz-Regelwerken orientieren und neu ausrichten. Wie? Einen Überblick erhalten Sie am 15. November in Mainz.
Die Entwicklung im Gesundheitsbereich entfernt sich von akuter Patientenversorgung hin zu einer abgestimmten, patientenzentrierten Behandlung. Daher benötigen Ärzte, Krankenhäuser und pflegerische Einrichtungen für die neue digitale medizinische Arbeit einen genauen Plan, um den Schritt in die vernetzte Welt mit Wearables, Devices und Apps erfolgreich zu meistern.
Wie das gelingt und welche Möglichkeiten dazu bereitstehen, erfahren Sie beim 7. inHaus-Forum des Fraunhofer-inHaus-Zentrums in Zusammenarbeit mit Medecon Ruhr und der Stiftung Gesundheit.