Der Umgang mit sensiblen Patientendaten

Der Umgang mit sensiblen Patientendaten: Besonderer Datenschutz im Gesundheitswesen

 

fotoloiaVon Prophylaxe bis hin zur Behandlung: Die Profession eines Humanmediziners beruht auf einem Vertrauensverhältnis mit dem Patienten. Fehlt es an diesem, so kann zumeist keine angemessene medizinische Versorgung stattfinden. Von herausragender Bedeutung ist hierbei die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben – gerade mit Hinblick auf das Hantieren mit sensiblen Patienteninformationen. Insbesondere im Lichte der fortschreitenden Technologien ist eine gesteigerte Achtsamkeit geboten. Für den Patienten stellt sich diesbezüglich immer häufiger die Frage: Wer hat Zugriff auf meine Daten? Was ist legitim? Der folgende Text klärt auf.

Bezeichnung „Patientendaten“

Diejenigen Informationen, welche die gesundheitliche Verfassung eines Individuums betreffen, werden als Patientendaten bezeichnet. Sie werden unter die besonderen Formen personenbezogener Daten, welchen eine herausragende datenschutzrechtliche Protektion zukommt, subsumiert. Eine Abspeicherung, Verwendung und Verarbeitung dieser ist ausschließlich in vereinzelten Ausnahmefällen möglich, wobei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) diesbezüglich die notwendigen Voraussetzungen fixiert. Erforderlich ist die Einwilligung des Patienten in das Geschehen und bzw. oder der Umstand, dass die jeweilige Datenerhebung die Gesundheit begünstigende Zielsetzungen verfolgt. Letztgenanntes ist zu bejahen, sofern damit ein überlebenswichtiges Interesse des Patienten einhergeht – dann ist auch eine gesetzliche Grundlage existent. Von höchster Relevanz ist dabei der mit der Datenerhebung angestrebte Zweck. Steht dieser im Zusammenhang mit Erkenntnissen der Forschung, so verlangt die Legitimität des Vorgangs eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der Daten. Das alleinige Aushändigen einer Gesundheitskarte genügt den an eine Genehmigung zu stellenden Anforderungen keinesfalls.

Ausschluss Unbefugter

Die besondere Schutzposition, welche den im Gesundheitswesen angesiedelten Daten zukommt, macht einen Ausschluss unbefugter Dritter von entsprechenden Zugriffen unerlässlich. Gerade die fortschreitende Digitalisierung verpflichtet diesbezüglich zu einer erhöhten Achtsamkeit: Die digitale Patientenakte sowie innovative Cloud-Technologien rücken die datenschutzrechtliche Diskussion nunmehr immer weiter in den Fokus der Aufmerksamkeit. Empfehlenswert ist daher stets das Hinzuziehen eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten in Praxen und Krankenhäusern.

Übertragung von gesundheitsbezogenen Daten

Die Weitergabe von medizinischen Informationen an Dritte ist prinzipiell nicht erlaubt. Grund hierfür stellt mithin die ärztliche Schweigepflicht – das Berufsgeheimnis – dar. Ein Verstoß hiergegen in Form der Übertragung oder Publikation von empfindlichen Patientendaten setzt sich nicht nur über Vorschriften des Datenschutzes, sondern außerdem über geltendes Strafrecht hinweg. Nach § 203 StGB liegt die entsprechende Sanktion in einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.

Ausnahmefälle

Lediglich in einigen wenigen Ausnahmefällen ist eine Weitergabe gestattet. Doch bedarf es hierfür generell der Einholung des Einverständnisses durch den Betroffenen. Im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses kann die Offenlegung bestimmter medizinischer Daten einer Einzelperson zum Zwecke der Gutachtenerstellung erforderlich werden. Der Betroffene muss den Mediziner allerdings auch an dieser Stelle von seiner Schweigepflicht entbinden. Bei jedweder Weiterleitung solcher Informationen muss zudem eine Aufklärung des Patienten über sowohl Empfänger der Daten als auch über die mit der Übertragung angestrebte Absicht erfolgen. Letztlich dürfen medizinische Daten einzelfallbedingt nur an die nachfolgenden Institutionen übergeben werden:

  • versichernde Krankenkasse
  • Sozialleistungsträger
  • Berufsgenossenschaft (bei Berufserkrankungen)
  • medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Datenschutzbehörde (auch ohne Genehmigung des Betroffenen)

Liegt eine übertragbare Erkrankung vor, so ist eine Meldung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzes zwingend erforderlich, wobei sich die Obliegenheit zur Erfragung einer Genehmigung durch den Betroffenen erübrigt. Dennoch kann eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung notwendig werden.

Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen?

Dass der Humanmediziner die Angehörigen eines Patienten über dessen gesundheitliche Verfassung aufklären muss, ist ein Irrglaube, denn auch dafür muss eine Freistellung des Doktors von seiner Schweigepflicht stattfinden. Ausnahmsweise ist dies nicht angezeigt, wenn die Verfassung des Patienten eigenverantwortliche Entschlusse sowie die Äußerung von Willenserklärungen entgegensteht. In solchen Fällen ist ein Einzelgespräch des Arztes mit dem Ehepartner oder mit engen Verwandten angebracht. So kann der vermutliche Wille des Kranken leichter bestimmt werden.

Eine Checkliste zum Thema „Datenschutz im Krankenhaus“ finden Sie hier.

Autorin: Jenna Eatough

Kurzvita: Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.

 

Lebenskrisen beeinflussen auch den Job

2016 war es noch die schlechte Unternehmenskultur – 2017 beeinflussen Lebenskrisen auch den Job

Foto: Podium (v.l.): Helmut Schröder, Dr. Christian Gravert, Martin Litsch

Podium (v.l.): Helmut Schröder, Dr. Christian Gravert, Martin Litsch

Mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement können Unternehmen betroffene Mitarbeiter gezielt unterstützen

(14.09.17) Eine schwere Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen – eine Krise beeinflusst die Berufstätigkeit der betroffenen Menschen erheblich. So fühlt sich jeder zweite Betroffene in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt oder geht krank zur Arbeit, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer repräsentativen Befragung von 2.000 Beschäftigten herausgefunden hat. „Etwa die Hälfte der Erwerbstätigen war in den letzten fünf Jahren von einem kritischen Lebensereignis betroffen. Die Folgen sind für Beschäftigte und Arbeitgeber gravierend“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Die AOK unterstützt hier mit ihren Angeboten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. „Doch Prävention findet nicht nur am Arbeitsplatz statt, sondern geht alle an“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Das muss auch im Präventionsgesetz noch klarer definiert werden. Vor allem die Kommunen müssen stärker in die Pflicht genommen werden.“

Laut einer aktuellen Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) kommen bei den 2.000 befragten Beschäftigten am häufigsten Konflikte im privaten Umfeld (16 Prozent), eine schwere Erkrankung von Angehörigen (zwölf Prozent) und finanzielle Probleme (elf Prozent) vor. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Betroffenen an: Etwas mehr als ein Drittel der Beschäftigten unter Dreißig (37,6 Prozent) berichtet über kritische Lebensereignisse, bei den 50- bis 65-Jährigen sind dies schon fast zwei Drittel (64,7 Prozent). Jüngere Erwerbstätige berichten neben privaten Konflikten auch über finanzielle oder soziale Probleme, während bei älteren Erwerbstätigen Krankheit, Altern oder der Tod des Partners eine größere Rolle spielen.

Diese kritischen Lebensereignisse belasten die Gesundheit der Betroffenen und beeinflussen auch die Berufstätigkeit. So berichten 58,7 Prozent von körperlichen und 79 Prozent von psychischen Problemen. In der Folge fühlten sich mehr als die Hälfte der Befragten durch die Krise in der eigenen Leistungsfähigkeit in ihrem Berufsleben eingeschränkt (53,4 Prozent). Ähnlich viele Menschen geben an, trotz einer Erkrankung in diesem Kontext zur Arbeit gegangen zu sein (48,8 Prozent). Mehr als ein Drittel fühlte sich aufgrund des kritischen Lebensereignisses unzufrieden mit der Arbeit (37,3 Prozent) oder hat sich häufiger krank gemeldet (34,1 Prozent).

Mitarbeitergesundheit leidet unter schlechter Unternehmenskultur

Fehlzeiten-Report 2016

Foto: Pressekonferenz Fehlzeiten-Report 2016 - Podium - stq

Das Podium (v.l.): Martin Litsch, Prof. Dr. Bernhard Badura, Helmut Schröder, Dr. Kai Behrens

(12.09.16) Eine schlechte Unternehmenskultur geht mit einem deutlich höheren gesundheitlichen Risiko für Mitarbeiter einher, lautet das Ergebnis einer Befragung unter rund 2.000 Beschäftigten im aktuellen Fehlzeiten-Report 2016 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). So ist jeder Vierte, der seine Unternehmenskultur als schlecht bewertet, auch mit der eigenen Gesundheit unzufrieden. Bei den Befragten, die ihr Unternehmen positiv sehen, war es nur jeder Zehnte. Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Reports: „Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen der Art und Weise, wie Beschäftigte ihre Arbeit erleben, und ihrer Gesundheit. Jedes Unternehmen, egal welcher Branche, sollte dieses Wissen nutzen.“

Mit einer bundesweit repräsentativen Befragung ist das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im Fehlzeiten-Report 2016 erstmalig der Frage nachgegangen, welchen Einfluss die Unternehmenskultur auf die Gesundheit der Beschäftigten hat. Dazu wurde im Februar 2016 eine Repräsentativbefragung von insgesamt 2.007 Erwerbstätigen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren durchgeführt, bei der die Unternehmenskultur mit ihren verschiedenen Facetten erfasst wurde, darunter beispielsweise der Führungsstil, die Mitarbeiterorientierung und die Entlohnungsgerechtigkeit.

Danach sind Mitarbeitern vor allem die Loyalität des Arbeitgebers (78 Prozent) und der Aspekt des Lobens (69 Prozent) im Arbeitsalltag wichtig. Diese und weitere Merkmale machen eine gute und gesundheitsfördernde Unternehmenskultur aus. Doch nur 55 Prozent der Beschäftigten erleben tatsächlich, dass der Arbeitgeber hinter ihnen steht, wie auch lediglich die Hälfte der Beschäftigten für gute Arbeit gelobt wird.

Hersteller verschleiert Risiken

Rückruf von keimbelasteter Lyoner-Wurst: Hersteller verschleiert Risiken, bayerische Behörden versagen beim Gesundheitsschutz

Krankheitserreger wurde trotz öffentlichen Rückrufs tagelang verschwiegen
– Behörden in Bayern dulden verharmlosende Information der Öffentlichkeit
– foodwatch fordert verbindliche Standards für Lebensmittelrückrufe

Report: Lebensmittelrückrufe Berlin, 8. September 2017. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den bayerischen Lebensmittelbehörden im Zusammenhang mit dem Rückruf eines belasteten Wurst-Produkts Versagen vorgeworfen. Nach Auffassung von foodwatch warnte der Hersteller nur lückenhaft und verschwieg Risiken für die Menschen – weil die Behörden dies duldeten, nahmen sie Gesundheitsgefahren in Kauf.

Ende der vergangenen Woche hatte die Otto Nocker GmbH aus Germaringen (Landkreis Ostallgäu) mehrere Chargen eines Lyoner-Produkts zurückgerufen. Tagelang ließen Hersteller und Behörden die Öffentlichkeit jedoch im Unklaren über den genauen Grund des Rückrufs, Anfragen dazu blieben ohne Auskunft. Inzwischen ist die Ursache bekannt: eine Belastung mit der hochgefährlichen Bakterienart Listeria, die schwerwiegende Erkrankungen auslösen kann. Doch statt die potenziellen Symptome und Gesundheitsrisiken konkret zu benennen, werden diese bis heute als mögliche „Beschwerden“ verharmlost. Die bayerischen Behörden verzichteten nach Kenntnis von foodwatch auf eine eigene Warnung.

„Wenn ein Hersteller völlig unzureichend vor einem belasteten Lebensmittel warnt, bei Nachfragen mauert und auch nach Tagen noch die Gesundheitsgefahren verharmlost, müssen die Behörden einschreiten: Sie können die Menschen selbst warnen oder eine angemessene Information durch den Hersteller anordnen. Die bayerischen Behörden tun beides nicht, sondern verschließen ihre Augen vor dem Unwillen oder der Unfähigkeit des Herstellers – das ist fahrlässig“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. „Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf muss erklären, wie es erneut zu einem solch eklatanten Versagen der Lebensmittelbehörden im Freistaat kommen kann und wie sie dies in künftig verhindern will.“

Vom Rückruf der Otto Nocker GmbH sind mehrere Chargen „Lyoner, in Streifen geschnitten“ betroffen – als Grund nannte der Hersteller zunächst lediglich nicht näher spezifizierte „mikrobiologische Verunreinigungen“. In der ohne Datum veröffentlichten Pressemitteilung des Unternehmens hieß es lapidar: „Das Produkt ist geeignet, gesundheitliche Beschwerden hervorzurufen.“

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wies erstmals am 1. September 2017 auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de auf den Rückruf hin. Weder Unternehmen noch Behörden informierten die Öffentlichkeit darüber, um welche „Verunreinigung“ es sich handelte, welche „Beschwerden“ bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auftreten können und wie groß die Risiken einzuschätzen sind. Eine Anfrage von foodwatch vom 4. September an das zuständige Landratsamt Ostallgäu wurde bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet. Die Otto Nocker GmbH teilte am 5. September auf Anfrage lediglich mit, sie habe den Text des Rückrufs mit der „zuständigen Überwachungsbehörde abgestimmt“ – und bat darum, „von weiteren Nachfragen abzusehen“. Zunächst hatte es das Unternehmen bereits gegenüber dem Onlinemagazin cleankids.de abgelehnt, weitere Fragen zu dem Rückruf zu beantworten.

Fünf Tage nach dem ursprünglichen Rückruf aktualisierten Hersteller und Behörden ihre Information und gaben nun an, dass es sich bei den gefundenen Keimen um Listerien handelt – bis heute ist allerdings auch in der erneuerten Pressemitteilung weiterhin nur unzureichend von möglichen „gesundheitlichen Beschwerden“ die Rede. Dabei handelt es sich bei Listerien um eine Bakterienart, die insbesondere bei Schwangeren, Säuglingen sowie immungeschwächten Menschen eine seltene Infektionskrankheit (Listeriose) auslösen kann, die in Einzelfällen sogar mit Todesfolge verbunden sein kann. Bis heute unbekannt ist die Höhe der Keimbelastung, zudem verzichten Unternehmen wie Behörden nach wie vor auf eine Benennung der Verkaufsstellen der betroffenen Produkte.

Sowohl der Rückruf als auch die öffentliche Warnung vor einem unsicheren Lebensmittel ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Behörden haben jedoch die Möglichkeit, dem Hersteller anzuordnen, seinen Rückruf zu korrigieren oder Gesundheitsgefahren deutlicher zu benennen. Wie ein öffentlicher Rückruf genau zu erfolgen hat, dafür gibt es jedoch keine verbindlichen Vorgaben. foodwatch forderte die Bundesregierung daher auf, eine klare Rechtsgrundlage für behördliche Anordnungen zu schaffen. Es  brauche verbindliche Standards für Rückrufe – so müssten künftig etwa der genaue Grund für den Rückruf und die damit verbundenen Risiken angegeben werden.

Der aktuelle Fall um die Lyoner-Wurst ist laut foodwatch keine Ausnahme. Gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, würden von Herstellern und Behörden immer wieder verharmlost, so das Ergebnis eines Reports, den die Verbraucherorganisation vor kurzem veröffentlichte. Etliche Lebensmittelwarnungen kämen zudem verspätet, manche sogar gar nicht. foodwatch kritisierte in dem Report auch das Internetportal lebensmittelwarnung.de als gescheitert. Eine Auswertung von allen 92 Rückrufaktionen, die dort in zwei Testzeiträumen über insgesamt zwölf Monate hinweg veröffentlicht wurden, ergab: Die verantwortlichen Behörden stellen fast jede zweite Warnung (47 Prozent) verspätet auf die Seite. Die betroffenen Lebensmittelunternehmen nutzen praktisch nie alle verfügbaren Kommunikationskanäle, um vor unsicheren Produkten zu warnen.

Link:

– E-Mail-Aktion von foodwatch: www.warn-mich.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Stellungnahme der Firma Otto Nocker gegenüber foodwatch: www.tinyurl.com/ybrea4pk
– Stellungnahme der Firma Otto Nocker gegenüber cleankids.de: www.tinyurl.com/y8vsyf4o
– Alte Pressemitteilung der Firma Otto Nocker zum Lyoner-Rückruf: www.tinyurl.com/ybzd8cyg
– Aktualisierte Fassung der Pressemitteilung: www.tinyurl.com/yaflewqp
– Warnung auf lebensmittelwarnung.de: www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/26989
– foodwatch-Report: „Um Rückruf wird gebeten“: www.tinyurl.com/rueckrufereport 

Den Krebs mit Stammzellen besiegen

Infoveranstaltung für Patienten, Spender und Ärzte anlässlich des Internationalen Tags der Stammzellspende am 16. September 2017

Kurzvorträge von Experten des Universitätsklinikums Freiburg

Leben nach Allogener Stammzelltransplantation

Leben nach Allogener Stammzelltransplantation

Wie läuft eine Stammzelltransplantation ab? Wo finden Patientinnen und Patienten danach Unterstützung und welche Fortschritte gibt es bei der Weiterentwicklung der Therapie? Über diese und weitere Themen informieren Experten des Universitätsklinikums Freiburg und der Freiburger Stammzelldatei auf der Infoveranstaltung „Leben nach Allogener Stammzelltransplantation“. Diese findet am Samstag, 16. September 2017, von 10 Uhr bis 12.30 Uhr im Hörsaal der Klinik für Frauenheilkundedes Universitätsklinikums Freiburg, Hugstetter Straße 55 in Freiburg, statt. Sie richtet sich an Patienten, Angehörige, Ärzte und Menschen, die bereits Stammzellen gespendet haben. Nach den Vorträgen wird es für die Anwesenden Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten unter forum.stammzellen@uniklinik-freiburg.de.

Anlass für die Infoveranstaltung ist der am gleichen Tag weltweit stattfindende Tag der Stammzellspende, mit dem an die enorme Bedeutung dieses freiwilligen Engagements erinnert werden soll. Denn noch immer ist die Stammzelltransplantation bei bestimmten Arten von Blutkrebs die einzige dauerhaft wirksame Behandlungsart. Allein in Freiburg konnte so in den letzten 30 Jahren mehr als 2.000 Menschen geholfen werden. Außerdem wurden seit dem Jahr 2000 durch die Freiburger Stammzelldatei über 400 Spender an Patienten weltweit vermittelt. „Heute ist die Stammzelltransplantation besser verträglich als früher und auch ältere Patienten können von dieser Behandlung profitieren, auch dank intensiver Forschung hier am Klinikum“, sagt Prof. Dr. Justus Duyster, Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin I (Schwerpunkt: Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation) des Universitätsklinikums Freiburg.

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Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen

Gröhe: „Wichtiger Schritt im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen“

Mehr als 56 Millionen Euro für die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika zugesagt

Pressekonferenz zum Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen

v.l. Peter Beyer (WHO), Hermann Gröhe (Bundesminister für Gesundheit), Georg Schütte (Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung) sowie Manica Balasegaram (Direktor GARDP) auf der gemeinsamen Pressekonferenz © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Mit 56,5 Millionen Euro wollen die Bundesrepublik Deutschland und weitere internationale Geldgeber die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika vorantreiben. Die Mittel wurden der Globalen Partnerschaft für Antibiotika-Forschung und Entwicklung – GARDP (Global Antibiotic Research and Development Partnership) – im Rahmen einer Veranstaltung auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Georg Schütte, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, in Berlin zugesagt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Trotz der Gefahr durch weltweit zunehmende Antibiotika-Resistenzen sind in den letzten Jahrzehnten kaum neue Antibiotika auf den Markt gekommen. Deshalb haben sich die G20 unter deutscher Präsidentschaft dazu verpflichtet, die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll voranzutreiben. Denn wir können auf wirksame Antibiotika nicht verzichten. Dass heute mehr als 56 Millionen Euro für die Produktentwicklungspartnerschaft GARDP zur Verfügung gestellt werden konnten, ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die globale Gesundheitsgefahr Antibiotika-Resistenzen.“

Georg Schütte, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird die, Global Antibiotic Research and Development Partnership‘, GARDP, in den kommenden Jahren substanziell fördern, denn wir sind fest davon überzeugt, dass in wichtigen Fragen der Gesundheitsforschung bedeutende Fortschritte nur durch länderübergreifende Kooperationen zu erzielen sind. Internationale erfolgreich weitergeführt werden können. Die Koordination und Kooperation im Bereich der Antibiotika-Forschung auf globaler Ebene ist von entscheidender Bedeutung und wichtiger Teil der Schweizer Strategie gegen Antibiotika-Resistenzen. Die Schweiz verlängert deshalb ihre Unterstützung an GARDP für zwei Jahre bis 2019 mit einer halben Million Schweizer Franken.“

Steve Brine, Großbritanniens Parlamentarischer Staatssekretär für die öffentliche Gesundheit: „Antibiotika-Resistenzen stellen die größte Gefahr für die Gesundheit weltweit dar, und wie wir wissen, machen Infektionskrankheiten nicht an Grenzen halt. Deshalb ist ein gemeinsames internationales Vorgehen erforderlich. Großbritannien begrüßt die Führung, die Deutschland während seiner G20-Präsidentschaft übernommen hat, und wir werden diese und andere Vorhaben aktiv unterstützen, so auch durch unsere ‘Call to Action‘- Konferenz im nächsten Monat. Diese Initiative baut auf unserem nationalen und internationalen Engagement auf – unserer Arbeit zur Verbesserung der Überwachung in Entwicklungsländern, unserer starken Fürsprache in den Vereinten Nationen, unseren Investitionen in die innovative Forschung und den Fortschritten, die bei der Reduzierung des unangemessenen Einsatzes von Antibiotika bei Menschen und Tieren erreicht wurden.“

Professor Glenda Gray, Präsidentin und Vorstandsvorsitzende des South African Medical Research Council: „Als forschende Mediziner und innovative Vordenker wollen wir entschieden gegen Antibiotika-Resistenzen vorgehen. Unsere Strategien und Maßnahmen müssen sich stets an dem Ziel ausrichten, das Leben der Menschen positiv zu beeinflussen. In Anbetracht des Status quo dieser lokalen und globalen Herausforderung müssen wir uns gemeinsam der Dringlichkeit dieses Themas bewusst sein und öffentlich-private Partnerschaften stärken, um nicht die Kontrolle über die Situation zu verlieren.“
Dr. Jeremy Farrar, der Direktor des Wellcome Trusts: „Wir müssen alle zusammen arbeiten, um der tödlichen Bedrohung durch resistente Erreger Herr zu werden – diese fordert bereits jetzt 700.000 Menschenleben pro Jahr. Wir bei Wellcome freuen uns daher sehr, nun gemeinsam mit Deutschland und weiteren Partnern dafür sorgen zu können, dass die Menschen weltweit besser vor dieser und anderen ernsten Gesundheitsgefahren geschützt werden. Hierzu wollen wir GARDP zunächst mit einem Betrag von bis zu £1 Million unterstützen. Wir begrüßen Deutschlands Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Globalen Gesundheitspolitik, auch im Rahmen der G20, sowie die Fortschritte, die seit dem Start von GARDP im vergangenen Jahr bereits erzielt wurden. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den weiteren Partnern weltweit an der Bekämpfung eines so drängenden Problems wie dem der resistenten Infektionen zusammenzuarbeiten.”

Lydia Mutsch, Gesundheitsministerin Luxemburgs: „Luxemburg ist stolz, die Arbeit von GARDP unterstützen zu können. GARDP hilft uns unserer politischen Bereitschaft die Antibiotikaresistenz zu bekämpfen konkret Ausdruck zu verleihen und unsere Bemühungen auf internationalem Niveau zu beschleunigen. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unterstützung einen neuen Moment schaffen wird im globalen Kampf gegen AMR.“ Romain Schneider, Minister für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten Luxemburgs, fügte hinzu: „Wenn wir AMR als globale Bedrohung bekämpfen wollen ist, sowohl die Investition in die Entwicklung von neuen und verbesserten Antibiotikabehandlungen, als auch deren Auslieferung an die Industriestaaten und die Entwicklungsländer der Schlüssel. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung die ehrgeizigen Ziele von GARDP auf internationalem Niveau zu unterstützen.“
Yordanos Pasquier, Programmbeauftragter des Amts für internationale Zusammenarbeit des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit von Monaco: „Das Fürstentum Monaco begrüßt und unterstützt die weltweiten Bemühungen, Antibiotika-Resistenzen und damit eines der dringendsten Probleme der öffentlichen Gesundheit anzugehen. Das Fürstentum sichert seine Unterstützung bei der Erforschung und Entwicklung von Therapien gegen arzneimittelresistente Infektionen und gegen Antibiotika-Resistenzen zu. Zu diesem Zweck wird das Fürstentum ab 2019 beim Neonatal Sepsis Programme als Partner der GARDP (einer gemeinsamen Initiative der DNDi und der WHO) und von Südafrika auftreten.“

Kevin Outterson, Geschäftsführer von Combating Antibiotic-Resistant Bacteria Biopharmaceutical Accelerator (CARB-X): “GARDP ist ein Schlüsselakteur im globalen Kampf gegen arzneimittelresistente Bakterien. CARB-X und GARDP arbeiten eng zusammen, um Forschungsteams den Beistand von Experten zu sichern und über den Antibiotic R&D Hub die Unterstützung für vielversprechende Forschungsprojekte zu verstärken. Darüber hinaus sieht CARB-X erwartungsvoll Finanzierungsanträgen von GARDP für Forschungsprojekte entgegen.“
Ohne wirksame Antibiotika können Krebstherapien, chirurgische Eingriffe und Organtransplantationen nicht durchgeführt werden. Auch die Versorgung von frühgeborenen Kindern ist auf wirksame Antibiotika angewiesen. Obwohl die weltweit zunehmenden Antibiotika-Resistenzen als eine der größten globalen Gesundheitsgefahren gelten, befinden sich kaum neue Wirkstoffe in der Entwicklung. In den letzten dreißig Jahren wurden zahllose Antibiotika-Entwicklungsprogramme aufgrund der komplexen wissenschaftlichen Arbeit, unzureichender Kapitalrendite oder als Folge unternehmerischer Entscheidungen eingestellt.
Unter deutscher Präsidentschaft haben sich die G20-Staaten im Jahr 2017 deshalb dazu verpflichtet, den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen mit gezielten Maßnahmen gemeinsam voranzutreiben und die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und Impfstoffe zu verstärken. Dazu gehört auch die Unterstützung von Produktentwicklungspartnerschaften wie GARDP. Die finanzielle Unterstützung von GARDP ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Berliner Erklärung der G20-Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister.

Die Bundesregierung erhöht die Förderung von GARDP für die Jahre 2016 und 2017 um 1,35 Millionen Euro auf insgesamt 2,6 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums. Für die Jahre 2018 bis 2022 werden weitere 50 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesforschungsministeriums zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel in Höhe von knapp 5 Millionen Euro werden durch die Niederlande mit 2 Millionen Euro, Großbritannien mit umgerechnet 1,1 Millionen Euro, die Schweiz mit umgerechnet 440.000 Euro, Südafrika mit umgerechnet 390.000 Euro, Luxemburg mit 100.000 Euro und den Wellcome Trust mit umgerechnet 1,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
GARDP wurde im Mai 2016 als gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungsinitiative auf Betreiben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Drugs for Neglected Diseases initiative (DNDi) und unterstützt durch die Bundesregierung und andere Staaten ins Leben gerufen. Mit der nun zugesagten Finanzierung werden vier Programmbereiche der Produktentwicklungspartnerschaft GARDP unterstützt:

  • Sexuell übertragbare Krankheiten: GARDP hat eine Roadmap zur Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten entwickelt. Im Rahmen ihrer ersten Partnerschaft mit einem Wirtschaftsunternehmen gab GARDP im Juli 2017 ihre Pläne zur gemeinsamen Entwicklung von Zoliflodacin in einer globalen klinischen Phase-III-Studie bekannt. Es handelt sich um eines der wenigen in der Entwicklung befindlichen Medikamente zur Behandlung arzneimittelresistenter Gonorrhö. Laut jüngsten WHO-Daten wird eine Behandlung von Gonorrhö durch die steigende Zahl von Antibiotika-Resistenzen gegen den Erreger immer schwieriger und teilweise unmöglich.
  • Wiederherstellung des Antibiotika-Gedächtnisses: Für dieses Programm konnten über 100 Experten mit entscheidenden Kenntnissen über aufgegebene Antibiotika-Entwicklungsprojekte gewonnen werden, die für die Entwicklung neuer Antibiotika genutzt werden können. Um den Austausch von Experten und Nachwuchsforschern zu ermöglichen, wurde für das Programm die digitale Plattform REVIVE eingerichtet.
  • Neugeborenen-Sepsis: Geschätzte 214.000 Todesfälle infolge von Neugeborenen-Sepsis gehen auf arzneimittelresistente Infektionen zurück. Ende 2017 wird GARDP ihre Arbeit zur Entwicklung neuer Therapien für Säuglinge mit Neugeborenen-Sepsis aufnehmen, ein globales Netzwerk aus Fachzentren einrichten und eine Evidenzbasis für die Anwendung von Antibiotika bei Infektionskrankheiten Neugeborener schaffen.
    Pädiatrische Antibiotika-Plattform: Dieses noch in der Entwicklung befindliche Programm zielt auf die Verbesserung bestehender Therapien und die Beschleunigung der Entwicklung neuer Antibiotika, die speziell auf Kinder zugeschnitten sind. Voraussichtlich wird das Forschungs- und Entwicklungsprogramm ein Netzwerk aus klinischen Studien beinhalten.

Tatort Krankenhaus

Opfer der Profitgier im Gesundheitssystem

 

In diesem Buch geht es um eine Studie, die Prof. Dr. med. Karl H. Beine, Chefarzt am St. Marien Hospital Hamm und Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke, 2015 durchgeführt hat. Er hat dazu 5055 Kranken-, Altenpfleger und Ärzte befragt. Die entscheidende Frage lautete: Haben Sie selbst schon einmal aktiv das Leiden von Patienten beendet? Leider geht aus den Angaben hierzu nicht exakt hervor, wie viele Menschen darunter waren, deren Leben aufgrund von Patientenverfügungen oder durch das Abschalten von Maschinen beendet wurde.

Es soll nicht geleugnet werden, dass es in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen Missstände gibt. Das Personal muss oft bis zur Erschöpfung arbeiten. Und die hygienischen Verhältnisse lassen nicht selten zu wünschen übrig. Egal, ob auf den Privatstationen oder den Stationen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Zahl von 21.000 getöteten Patienten pro Jahr schien bis zur Bekanntgabe der neuen Erkenntnisse zu Krankenpfleger Nils H. ziemlich spekulativ. Jetzt könnte man fast geneigt sein, zu glauben, dass es noch viel mehr Fälle sind.

Die ZEIT schreibt dazu http://www.zeit.de/2017/14/krankenhaeuser-tote-patienten-ursachen-karl-beine

Süddeutsche Zeitung Niels Högel – Geschichte einer beispiellosen Mordserie

Es geht allerdings um mehr als nur um Profitgier. Auch die Politik und die Krankenkassen sind für die Missstände verantwortlich. Der ständige Kostendruck und der Personalmangel in der Pflege sind mitverantwortlich für zahlreiche Missstände. Die Kosten, die hierdurch entstehen, werden nicht ins Verhältnis zu den angeblichen Einsparungen gesetzt. Infektionen durch Krankenhauskeime fallen ebenso darunter wie längere Genesungszeiten durch Mangel an Zuwendung.

Die Autoren:

Professor Dr. med. Karl H. Beine, geboren 1951, ist Chefarzt am St. Marien-Hospital Hamm und Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke. In seiner aktuellen Studie zu Tötungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen hat er mehr als 5000 Mitarbeiter aus Gesundheitsberufen zur Gewalt in ihrem Arbeitsalltag befragt.

Jeanne Turczynski ist Redakteurin in der Redaktion Wissenschaft und Bildungspolitik des Bayerischen Rundfunks, dort betreut sie das Thema Medizin.

Hardcover, Droemer HC
03.04.2017, 256 S.

ISBN: 978-3-426-27688-4
Diese Ausgabe ist lieferbar

19,99E-Book (€17,99)      http://bit.ly/2va8eOy

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Gesundheitskurse und Gesundheitsreisen

Gesundheitskurse und -reisen: Große Unterschiede bei den Krankenkassen-Zuschüssen

Geld für Yoga, Pilates oder Entspannungskurse – gesetzliche Krankenkassen bezuschussen nicht nur zwei Gesundheitskurse pro Jahr, sondern alternativ oft auch einen Kompaktkurs im Urlaub. Bei der Höhe der Zuschüsse gibt es jedoch große Unterschiede, wie ein Vergleich von Finanztest zeigt.

Für einen Kurs am Wohnort beträgt der Zuschuss je nach Kasse zwischen 75 Euro und 300 Euro. Im Maximalfall sind so 600 Euro Zuschuss im Jahr möglich, andere zahlen höchstens 150 Euro. Einige Krankenversicherungen übernehmen 100 Prozent der Kurskosten, andere dagegen nur 75 oder 80 Prozent. Die Kurse müssen entsprechend zertifiziert sein. Viele Kassen bieten zudem auch eigene Gesundheitskurse an, die meist gratis sind.

Wer für regelmäßige Kurse am Wohnort keine Zeit hat, kann sich bei vielen Krankenkassen auch eine Gesundheitsreise bezuschussen lassen. Ein viertägiger Aufenthalt im Ostseebad Dierhagen mit Aquafitness und autogenem Training kostet den Versicherten zum Beispiel nur 109 Euro – inklusive Doppelzimmer und Halbpension.

Auch Nordic Walking in Wismar, Rückenschule in Graal-Müritz oder Yoga in Sankt Peter Ording sind im Angebot. Die meisten Kassen geben dafür einen Zuschuss von 150 bis 200 Euro pro Jahr, für einzelne Maßnahmen sind jedoch auch 500 Euro pro Jahr möglich.

Der Vergleich der 25 großen Krankenkassen erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 23.08.2017 am Kiosk). In der Online-Datenbank unter www.test.de/krankenkassen sind die Beiträge und Extraleistungen von 75 gesetzlichen Krankenkassen abrufbar.

Gehirnregion vermittelt Genuss am Essen

Nervenzellen der Amygdala verbinden Nahrungsaufnahme mit Belohnung

Nahrung dem Körper zuzuführen ist überlebenswichtig. Doch auch gesättigt kann es sich gut anfühlen etwas zu essen. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Neurobiologie in Martinsried und des Friedrich Miescher Instituts in Basel haben nun einen Nervenzelltyp im Mandelkern des Gehirns charakterisiert, der bei Mäusen die Nahrungsaufnahme mit positivem Empfinden verbindet. Hatten sie die Wahl, entschieden sich die Tiere diese Nervenzellen im Mandelkern des Gehirns zu aktivieren. Künstliche Aktivierung dieser Nervenzellen erhöhte die Nahrungsaufnahme der Tiere, auch wenn diese nicht hungrig waren. Die Neurobiologen zeigen die neuronale Verschaltung, die diesem Verhalten zu Grunde liegt, und eröffnen die Möglichkeit, dass es auch im menschlichen Gehirn Zellen mit ähnlicher Funktion gibt.

Nervenzellen vom Typ HTR2a in der Amygdala der Maus sind während des Essens aktiv (Ausschläge in den Aktivitätskurven), wodurch die Nahrungsaufnahme gefördert wird. Die Aktivitätskurven einzelner Nervenzellen sind in verschiedenen Farben dargestellt. © MPI für Neurobiologie / Douglass & Kucukdereli

Die Amygdala, oder Mandelkern, des Gehirns spielt eine entscheidende Rolle bei emotionalen Reaktionen, der Entscheidungsfindung und der Assoziation von Ereignissen zum Beispiel mit Angst oder Freude. Dass diese Hirnregion auch etwas mit Nahrungsaufnahme zu tun hat, ist erst seit wenigen Jahren bekannt. Wissenschaftler des California Institute of Technology zeigten, dass die Aktivierung bestimmter Nervenzellen der Amygdala (bekannt als PKC-delta Zellen) Mäuse dazu brachte, das Fressen einzustellen. „Wenn die Tiere zum Beispiel etwas Verdorbenes fressen, bringen diese Zellen sie dazu, das Fressen schnellst möglichst einzustellen“, erklärt Rüdiger Klein, Direktor am Max-Planck-Institut für Neurobiologie. „Diese Studie zu den ‚Magersuchtneuronen‘ der Amygdala hat mich fasziniert“, so Klein. „Als dann drei Doktoranden mit ganz unterschiedlichen methodischen Hintergründen zu mir kamen, habe ich ihnen das Amygdala Projekt ans Herz gelegt. Sie sollten herausfinden, ob es in der Amygdala auch Nervenzellen gibt, die die Nahrungsaufnahme positiv beeinflussen.“ Mit dieser Aufgabe konzentrierten sich die Wissenschaftler auf einen möglichen Kandidaten: Nervenzellen des Typs HTR2a.

Mit ihren Schwerpunkten in Verhaltensbiologie, Elektrophysiologie und Anatomie analysierten die drei Doktoranden die Funktion der HTR2a-Zellen aus verschiedenen Blickwinkeln. „Das war ein echtes Kooperationsprojekt“, berichtet Amelia Douglass, eine der drei Erstautoren der Studie. „Wir haben uns immer wieder zusammengesetzt, sind Ergebnisse durchgegangen und haben darauf aufbauend neue Methoden angewandt.“ So entdeckten die jungen Wissenschaftler nach und nach die Aufgaben und Verschaltung der bis dahin unerforschten HTR2a-Zellen. „Zusammengefasst haben wir gezeigt, dass die HTR2a-Zellen die Nahrungsaufnahme bei Mäusen positiv beeinflusst, und dass die Tiere es mögen, wenn diese Zellen aktiv sind“, so Amelia Douglass.

Die künstliche Aktivierung der HTR2a-Zellen des Mandelkerns hatte auch den Effekt, dass die Tiere länger fraßen – dieser Effekt war besonders ausgeprägt, wenn die Mäuse satt waren. In einem anderen Versuchsaufbau konnten die Mäuse die HTR2a-Zellen durch einen Lichtleiter selbst aktivieren, indem sie mit ihrer Schnauze einen Lichtschalter betätigten. „Es war ganz eindeutig, dass die Tiere aktive HTR2a-Zellen mochten, denn sie waren vom Lichtschalter kaum noch wegzubekommen“, so Hakan Kucukdereli, der zweite Erstautor. „Als wir spezifisch die HTR2a-Zellen ausschalteten oder am Feuern hinderten, fraßen die Mäuse immer noch regelmäßig und nahmen unterm Strich auch nicht an Gewicht ab aber sie schienen die Lust am Essen verloren zu haben.“ So fraßen die Tiere immer nur eine kurze Zeit, selbst wenn sie etwas besonders Leckeres bekamen oder hungrig waren.

Zusammen mit ihren Kollegen vom Friedrich Miescher Institut in Basel konnte das Team zeigen, dass die Aktivität der HTR2a-Zellen erst dann ansteigt, wenn die Tiere zu fressen beginnen, und nicht bereits wenn die Tiere signalisiert bekommen, dass die Futterausgabe unmittelbar bevorsteht. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die HTR2a-Zellen anhaltende Nahrungsaufnahme fördern, indem sie den Wert der Nahrung wie Geschmack und Appetitlichkeit positiv beeinflussen. Wie wichtig die HTR2a-Zellen für die positive Bewertung von Nahrungseigenschaften sind, zeigte auch ein weiterer Versuch: Allein durch das Aktivieren der HTR2a-Zellen konnten die Forscher die Tiere so konditionieren, dass sie einen zuvor wenig beliebten Geschmack bevorzugten.

HTR2a-Zellen scheinen also den „Wert“ der Nahrung zu erhöhen. In ihrer Netzwerkanalyse zeigten die Wissenschaftler, dass die HTR2a-Zellen über Synapsen mit den benachbarten PKC-Delta-Zellen verbunden sind und sich die beiden Zelltypen gegenseitig hemmen. Die Neurobiologen gehen davon aus, dass beide Zelltypen Teil eines Regelmechanismus sind. „Frisst ein Tier etwas Schlechtes, werden die PKC-Delta-Zellen aktiv, dadurch die HTR2a-Zellen gehemmt und die Nahrungsaufnahme eingestellt“, berichtet Marion Ponserre, die dritte Erstautorin. „Frisst das Tier dagegen etwas Leckeres, werden die HTR2a-Zellen aktiv, dadurch die PKC-Delta-Zellen gehemmt, und die Nahrungsaufnahme wird mit Belohnung gekoppelt.“ „Unsere Ergebnisse legen diese Zusammenhänge nahe, doch es gibt auch noch eine ganze Reihe ungeklärter Fragen“, so Rüdiger Klein. „Wir haben hier auf jeden Fall einen guten Ausgangspunkt um Verbindungen zwischen Nahrungsaufnahme, emotionalen Zuständen und dem Belohnungssystem zu untersuchen.“ Zudem vermuten die Forscher, dass Fehlfunktionen in diesen Amygdala-Schaltkreisen zu extremem Essverhalten führen könnte. „Es ist wahrscheinlich, dass es im menschlichen Gehirn ähnliche Zellen und Schaltkreise gibt, sodass dies vielleicht auch ein Forschungsansatz zur Hilfe für Menschen mit entsprechendem krankhaften Essverhalten sein könnte.“

Intelligente Algorithmen

Computer mit Köpfchen

Künstliche neuronale Netze entschlüsseln Hirnaktivität bei ausgeführten und vorgestellten Bewegungen

Um Hirnsignalen die richtige Bedeutung zuschreiben zu können, verarbeitet das künstliche neuronale Netz sie in mehreren Schichten (1). Eine Visualisierung des Effektes der Amplitude auf die Dekodierungsentscheidung des Netzes (rot: positiv, blau: negativ) zeigt den Forschenden, was der Algorithmus lernt (2).

Um Hirnsignalen die richtige Bedeutung zuschreiben zu können, verarbeitet das künstliche neuronale Netz sie in mehreren Schichten (1). Eine Visualisierung des Effektes der Amplitude auf die Dekodierungsentscheidung des Netzes (rot: positiv, blau: negativ) zeigt den Forschenden, was der Algorithmus lernt (2).

Beim Filtern von Informationen mit Suchmaschinen, als Gegner bei Brettspielen oder zur Erkennung von Bildinhalten: Bei bestimmten Aufgaben ist künstliche Intelligenz der menschlichen längst überlegen. Wie Ideen aus der Informatik auch die Hirnforschung revolutionieren könnten, zeigen nun mehrere Gruppen aus dem Freiburger Exzellenzcluster BrainLinks-BrainTools um den Neurowissenschaftler Privatdozent Dr. Tonio Ball. Im Fachjournal „Human Brain Mapping“ demonstrieren sie, wie ein selbstlernender Algorithmus menschliche Hirnsignale entschlüsselt, die von einem Elektroenzephalogramm (EEG) gemessen wurden. Darunter waren zum Beispiel ausgeführte, aber auch bloß vorgestellte Fuß- und Handbewegungen oder eine imaginäre Rotation von Gegenständen. Obwohl ihm keine Merkmale zur Auswertung vorgegeben sind, arbeitet der Algorithmus so schnell und präzise wie herkömmliche Systeme, die für die Lösung bestimmter Aufgaben anhand vorher bekannter Hirnsignal-Eigenschaften entworfen wurden – und sich deswegen nicht in allen Fällen eignen. Die Nachfrage nach solch vielseitigen Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine ist groß: Am Universitätsklinikum Freiburg würde man sie beispielsweise zur Früherkennung epileptischer Anfälle nutzen. Denkbar sind aber auch verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten für Schwerstgelähmte oder eine automatisierte Diagnostik in der Neurologie.

„Unsere Software basiert auf Modellen, die vom Gehirn inspiriert sind und sich als äußerst hilfreich dabei erwiesen haben, verschiedene natürliche Signale, wie zum Beispiel Sprachlaute, zu entschlüsseln“, sagt der Informatiker Robin Tibor Schirrmeister. Damit umschreibt der Forscher die Methode, die das Team zur Dekodierung der EEG-Daten nutzte: So genannte künstliche neuronale Netze sind das Herzstück des aktuellen Projekts bei BrainLinks-BrainTools. „Das Tolle an dem Programm ist, dass wir keine Merkmale vordefinieren müssen. Die Informationen werden schichtweise, also in mehreren Instanzen, mittels einer non-linearen Funktion verarbeitet. Somit lernt das System selbst, Aktivitätsmuster von verschiedenen Bewegungen zu erkennen und voneinander zu unterscheiden“, erklärt Schirrmeister. Das Modell ist an die Verbindungen zwischen Nervenzellen im menschlichen Körper angelehnt, wo elektrische Signale von Synapsen über Zellfortsätze zum Zellkern und wieder hinaus geleitet werden. „Die Theorien dazu sind schon seit Jahrzehnten im Umlauf, aber erst mit der Rechenleistung heutiger Computer wurde das Modell praktikabel“, kommentiert Schirrmeister.

Typischerweise wird die Genauigkeit des Modells mit einer größeren Anzahl von Verarbeitungsschichten besser. Bis zu 31 kamen bei der Studie zum Einsatz. Dabei spricht man von „Deep Learning“. Problematisch jedoch war bisher der Umstand, dass die Verschaltung eines Netzwerks nach dem Lernvorgang kaum noch interpretierbar ist. Alle algorithmischen Prozesse passieren unsichtbar im Hintergrund. Deshalb veranlassten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Software dazu, Karten zu erstellen, anhand derer sie die Dekodierungsentscheidungen nachvollziehen konnten. Jederzeit können die Forschenden dem System neue Datensätze hinzufügen. „Im Unterschied zu bisherigen Verfahren können wir direkt an die Rohsignale gehen, die das EEG vom Gehirn aufnimmt. Dabei ist unser System mindestens genauso präzise oder sogar besser“, fasst Versuchsleiter Tonio Ball den wissenschaftlichen Wert der Studie zusammen. Das Potenzial der Technologie ist noch nicht ausgeschöpft – der Forscher möchte sie mit seiner Gruppe weiterentwickeln: „Unsere Vision für die Zukunft sind selbstlernende Algorithmen, die in der Lage sind, unterschiedlichste Absichten des Nutzers noch zuverlässiger und schneller anhand seiner Hirnsignale zu erkennen. Außerdem könnten solche Algorithmen künftig die neurologische Diagnostik unterstützen.“

Originalveröffentlichung
Schirrmeister RT, Springenberg JT, Fiederer LDJ, Glasstetter M, Eggensperger K, Tangermann, M, Hutter F, Burgard W, Ball T; Deep learning with convolutional neural networks for EEG decoding and visualization. 2017 Hum Brain Mapp. DOI: 10.1002/hbm.23730.

BrainLinks-BrainTools
www.brainlinks-braintools.uni-freiburg.de

Anhaltendes Bauchgrummeln

Lebensmittelunverträglichkeiten und ihre Auswirkungen auf den Körper

Hannover im August 2017. Wer unter Magen-Darm-Erkrankungen leidet, sieht sich mit einer Vielzahl von möglichen Ursachen konfrontiert. Darunter fallen auch Lebensmittelintoleranzen, die von vielen Betroffenen zunächst nicht wahrgenommen werden. „Denn Unverträglichkeiten können bis zu 72 Stunden nach Nahrungsaufnahme zu Beschwerden führen“, erklärt Dr. Susanne Fink-Tornau, Ernährungsberaterin und Ökotrophologin beim Reformwarenhersteller Natura. Doch was sind die häufigsten Auslöser und wie lassen sich die Symptome lindern?

Fruchtzucker

Nicht nur in verschiedenen Obstsorten, sondern auch in Softdrinks, Light-Produkten und Grillsoßen findet sich Fruchtzucker beziehungsweise Fructose. Verbraucher wissen dies häufig nicht, sodass es schnell auch ungewollt zu einer Einnahme des Monosaccharids kommt. Sobald die süßliche Substanz im Darm ankommt, beginnt dieser, Fructose über ein Transporteiweiß ins Blut zu schleusen. Liegt allerdings eine Fruktoseintoleranz vor, funktionieren zuständige Transportstoffe nicht mehr richtig und verarbeiten den speziellen Zucker nur geringfügig oder gar nicht. Folge: Blähungen, Bauchschmerzen und Durchfall, da nicht resorbierte Fructose im Dickdarm von Bakterien abgebaut wird. Warum genau eine Fruktoseunverträglichkeit entsteht, konnten Forscher bis heute nicht eindeutig klären. Bei den meisten Betroffenen lässt sie sich jedoch durch eine spezielle Diät leicht in den Griff bekommen. Zunächst erfolgt ein konsequenter Verzicht – so lange, bis keine Beschwerden mehr auftreten –, um anschließend Tag für Tag die Dosis leicht zu erhöhen und den individuellen Grenzwert der Verträglichkeit auszuloten. „Wer dennoch nicht auf Süßes verzichten möchte, dem bieten fruktosefreie Süßungsmittel wie Stevia, Getreide-Süße oder 0-Kalorien-Süße aus dem Reformhaus eine gesunde Alternative“, empfiehlt Dr. Fink-Tornau.

Milchzucker

Was haben Milchprodukte, Fertiggerichte und diverse Brot- und Wurstsorten miteinander gemeinsam? Sie alle enthalten Milchzucker, auch Lactose genannt. Beschwerden treten dann auf, wenn aufgenommene Lactose aufgrund eines Mangels am Enzym Lactase nicht verarbeitet wird. Dadurch gelangt der Zucker in den Dickdarm und löst Blähungen und Durchfall aus. Um zukünftige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Verzehr entsprechender Nahrungsmittel – je nach Verträglichkeit – einzuschränken. Vollständiges Verzichten ist auch hier nur selten nötig, da die meisten Betroffenen trotz allem geringe Mengen vertragen können. So weisen etwa säuerliche Naturjoghurts oder lang gereifte Käsesorten nur wenig Milchzucker auf. Alternativen dazu bieten die Vielzahl von lactosefreien Erzeugnissen auf dem Markt. Zudem besteht die Möglichkeit, dem Körper mithilfe spezieller Tabletten Lactase von außen zuzuführen und so für eine vollständige Verarbeitung von Lactose zu sorgen.

Histamin

Als Botenstoff für die Immunabwehr erfüllt Histamin vielfältige Aufgaben im menschlichen Organismus und versetzt den Körper, beispielsweise bei Infektionen und allergischen Reaktionen, in Alarmbereitschaft. Bestimmte Lebensmittel und Getränke, wie Käse und Rotwein, enthalten natürlicherweise Histamin. Nehmen histaminintolerante Menschen durch ihre Ernährung mehr Histamin auf, als sie verarbeiten, stoppt plötzlich die Verstoffwechselung des Neurotransmitters. Dies betrifft rund zwei Prozent der gesamten Bevölkerung in Deutschland. Schwierig gestaltet sich die Ursachenfindung, da die große Bandbreite an möglichen Symptomen – von Gesichtsrötungen über Juckreiz bis hin zu Darmbeschwerden – eine Diagnose erschwert. „Meist liegen die Symptome diese Unverträglichkeit nur vorübergehend vor, sodass sich nach einer 10- bis 14-tägigen Histamindiät Besserungen zeigen“, weiß die Natura-Expertin. Wissen Betroffene von ihrer Intoleranz, sollten sie vor allem auf frische und wenig verarbeitete Lebensmittel zurückgreifen, dann toleriert der Magen auch geringe Mengen an Histamin, wie beispielsweise in Frischkäse und Weißwein.

Gluten

Hierbei handelt es sich um ein Klebereiweiß, das in Weizen und verwandten Getreidesorten wie Roggen, Dinkel, Grünkern oder Gerste vorkommt. Menschen, die Gluten vertragen, müssen auf dieses spezielle Eiweiß nicht verzichten, da es zu keinerlei Beschwerden führt. Liegt jedoch eine Unverträglichkeit, auch als Zöliakie bezeichnet, vor, handelt es sich um eine ernst zu nehmende Erkrankung. Aufgenommenes Gluten führt zu Entzündungen der Darmschleimhaut, da das Immunsystem den Eiweißbestandteil des Getreides als Feind ansieht und Antikörper produziert. Besonders tückisch: Auftretende Symptome sehen bei jedem Betroffenen anders aus. Es gibt sowohl direkte Anzeichen wie Durchfall und Gewichtsverlust als auch indirekte Indikatoren wie Blutarmut, ständige Müdigkeit und anhaltende Gelenkschmerzen. Lebenslanger Verzicht auf glutenhaltige Kost stellt die einzige Möglichkeit dar, um Beschwerden zu vermeiden. Glutenfreie Produkte finden Betroffene vor allem im Reformhaus, wie beispielsweise Süßlupinenmehl, Inulin oder Guarkernmehl zum Backen sowie zur Zubereitung von Teigwaren.

„Generell lässt sich sagen, dass Beschwerden, die auf eine Unverträglichkeit hindeuten, nicht unterschätzt, aber auch nicht zu stark problematisiert werden sollten. Für Darmbeschwerden gibt es unzählige Ursachen, auch ohne dass eine Intoleranz vorliegt“, betont Dr. Fink-Tornau abschließend.

Betroffene haben oft einen langen Leidensweg hinter sich, weil ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden. Die Uniklinik Freiburg hatte in diesem Jahr die Abendvorlesungen dem Thema Verdauung gewidmet.

http://patientenkompetenz.info/rund-um-die-verdauung/