Schlagwort-Archive: Ärzte

Aktuelle Auswertung zeigt: Jeder zweite ältere Mensch erhält potenziell unangemessene Medikamente

Kompakte Arbeitshilfe soll Ärztinnen und Ärzte unterstützen

8,3 Millionen ältere Menschen in Deutschland haben 2022 mindestens einmal ein potenziell inadäquates Medikament (PIM) verordnet bekommen, das zu unerwünschten Wechsel- oder Nebenwirkungen führen kann. Das zeigt eine aktuelle Analyse des WIdO. Damit war mehr als jeder zweite Mensch ab 65 Jahren (50,3 Prozent) davon betroffen. Grundlage der Auswertung sind die an die 16,4 Millionen älteren GKV-Versicherten verordneten Arzneimittel, die auf der PRICUS-2.0-Liste verzeichnet sind. 

Im Jahr 2022 ist eine aktualisierte PRISCUS-2.0-Liste von potenziell ungeeigneten Arzneimitteln für ältere Menschen ab 65 Jahren veröffentlicht worden. Anhand dieser Liste und auf Grundlage der alters- und geschlechtsadjustiert hochgerechneten Arzneiverordnungen für über 65-jährige GKV-Versicherte im Jahr 2022 ermittelte das WIdO, dass immerhin 12,3 Prozent aller an ältere Menschen verordneten Tagesdosen potenziell ungeeignet sind (Abbildung).

Weiterlesen

E-Rezept wird kaum genutzt

Aber: Ältester Nutzer ist 103 Jahre alt

Obwohl das E-Rezept viele Vorteile bringt, läuft die Nutzung schleppend an. Nur wenige Arztpraxen stellen bisher die digitale Verordnung aus, das zeigen auch aktuelle Krankenkassendaten der BKK VBU. Wer ein E-Rezept nutzen möchte, sollte am besten in der Praxis proaktiv nach einem E-Rezept anstatt nach einem Papierrezept fragen.

Rund 470 Millionen Papier-Rezepte werden in Deutschland pro Jahr gedruckt. Würde man diese aneinanderreihen, könnte man damit 1,7 mal den Äquator umrunden. Das E-Rezept soll den Papierverbrauch in Zukunft drastisch verringern.

Um die digitalen Verordnungen nun noch einfacher umzusetzen, können die E-Rezepte seit 1. Juli auch über die Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden, ohne dass eine spezielle App oder PIN notwendig ist. So soll die Nutzung des E-Rezeptes schneller vorangetrieben werden – doch der Schwung zur flächendeckenden Nutzung bleibt offenbar aus.

Weiterlesen

Reha-Maßnahme bei Diabetes Typ 2 – so geht‘s

Berlin – Sie wissen nicht, wie Sie am Arbeitsplatz mit Ihrer Diabeteserkrankung umgehen sollen? Sie bekommen Ihren Langzeit-Blutzuckerwert HbA1c nicht in den Griff oder leiden zusätzlich unter Depressionen? Sie müssten dringend abnehmen, sich mehr bewegen und gesund ernähren? Dann könnte eine medizinische Rehabilitation die richtige Maßnahme für Sie sein. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, erklären Experten.

Fast sieben Millionen Menschen sind in Deutschland an Diabetes mellitus erkrankt, 90 Prozent davon an Diabetes Typ 2. Dass diesen Patientinnen und Patienten grundsätzlich die Möglichkeit offensteht, auf sachkundige Unterstützung in Form einer Reha-Maßnahme zurückzugreifen, wissen viele nicht. Denn Diabetes mellitus ist eine chronische Erkrankung, die einen Reha-Bedarf begründen kann. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fakten: 

Wann eine Reha in Frage kommt

Bei der Behandlung des Diabetes steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt – die Betroffenen sollen befähigt werden, ihre Erkrankung so zu managen, dass ihre Lebensqualität nicht beeinträchtigt ist. „Ist jedoch die Stoffwechseleinstellung auf Dauer unzureichend, sind Erwerbsfähigkeit und Selbstständigkeit des Patienten gefährdet“, erläutert Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Zu den drei „harten“ Kriterien, die einen dringenden Reha-Bedarf begründen, zählen daher schlechte Stoffwechseleinstellungen mit erhöhtem HbA1c-Wert, häufige Unterzuckerungen in der Vergangenheit und arbeitsplatzbedingte Probleme im Umgang mit der Erkrankung. „Liegen bereits Begleit- oder Folgeerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder diabetesbedingte Schädigungen der Augen, Nerven oder Nieren vor, ist der Bedarf umso höher“, sagt Stephan Ohlf vom Vorstand des Bundesverbandes Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (BVKD). Hinzu kommen weitere Kriterien, die neben Übergewicht, Bluthochdruck oder Depression auch Lebensstilfaktoren einschließen (siehe Kasten). 

Darüber hinaus besteht nach akuter Behandlung in einer Klinik die Möglichkeit eines beschleunigten Antragsverfahrens im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB). „In diesem Fall muss der Antrag durch das Akutkrankenhaus gestellt werden“, erklärt Ohlf. Der Verwaltungsleiter der Eleonoren-Klinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen fügt hinzu: „Jede akutmedizinische Krankenhausbehandlung, die durch die Diabeteserkrankung erforderlich ist, stellt in sich eine AHB-Indikation dar.“ Im Regelfall beginnt die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung.

Der Weg zum Antrag

Üblicherweise ist der erste Ansprechpartner der behandelnde Arzt. „Er erstellt ein Gutachten, das unter anderem den Bedarf und die Aussichten der Reha begründet“, so Siegel. Der Arzt kann den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Bei Berufstätigen ist es die Gesetzliche Rentenversicherung, bei Rentnern die Krankenkasse. „Bei der Klinikwahl für eine stationäre und ambulante Reha können die Patienten zudem ihre persönlichen Wünsche einbringen“, erläutert Siegel. 

Was in der Reha passiert

Eine Reha dauert mindestens drei Wochen und kann stationär oder ambulant erfolgen. „Ein besonderes Merkmal der medizinischen Rehabilitation ist der fächerübergreifende Therapieansatz, die Behandlung in einem multidisziplinären Team“, erläutert Siegel. Das bedeutet: Ärzte, Pflegepersonal, Psychologen, Physiotherapeuten, Diabetesberaterinnen, Diätassistentinnen und Sozialarbeiter arbeiten zusammen. „In vielen Kliniken können dazu auch noch andere gesundheitliche Probleme etwa an Wirbelsäule, Hüfte oder Knie mitbehandelt werden“, fügt der DDG Experte hinzu. 

Die zweite Besonderheit ist die Intensität. „Eine Reha-Maßnahme gibt genügend Zeit, Patienten auch bei schwierigen Problemlagen ausführlich zu schulen, mit neuen Medikamenten, Techniken oder Lebensstiländerungen vertraut zu machen“, so Siegel. Ob Umstellung auf Pumpentherapie, Bewegungstherapie, rasche Gewichtsreduktion, psychologische Betreuung oder Klärung diabetesbedingter beruflicher Probleme – alle diese Aspekte können mit qualifizierten Fachleuten nachhaltig bearbeitet werden. 

Wie man eine Klinik findet 

Die Internetseite der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) bietet einen Überblick über Kliniken, die Diabetesschwerpunkte haben: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de, Menüpunkt „Zertifizierte Arztpraxen/Kliniken“ anklicken und Suchkriterien eingeben.

Zu den weiteren Kriterien, die einen Reha-Bedarf begründen können, zählen: 

  • 1. Übergewicht
  • 2. Bluthochdruck
  • 3. Fettstoffwechselstörungen
  • 4. Bewegungsmangel
  • 5. geringes Diabeteswissen
  • 6. derzeit Raucher
  • 7. vorliegende Depression
  • 8. krankmachender Stress
  • 9. ungesundes Ernährungsverhalten

Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9.000 Mitgliedern eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung der Volkskrankheit Diabetes, von der fast sieben Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

Dem Zeitdruck entkommen

Vortrag am 17.12.2018 zu Muße und Achtsamkeit im Alltag von Ärzten und Patienten

Stefan Schmidt. Foto: Universitätsklinikunm Freiburg
Stefan Schmidt. Foto: Universitätsklinikunm Freiburg

Wie können Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten im Krankenhaus von der Muße- und Achtsamkeitsforschung profitieren? Das erklärt der Experte für Psychosomatik Prof. Dr. Stefan Schmidt vom Universitätsklinikum Freiburg in seinem Vortrag „Dem Zeitdruck entkommen – Muße und Achtsamkeit als Basis ärztlichen Handelns“. Schmidt und sein Team untersuchen im Sonderforschungsbereich „Muße. Grenzen, Raumzeitlichkeit, Praktiken“ der Universität Freiburg, wie Ärzte im Krankenhaus Stress besser regulieren können. Der Vortrag wird für die Teleakademie des Südwestrundfunks aufgezeichnet.

Einführung eines „Pflegerischen Basis-Assessments“

 

Stellungnahme: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie warnt vor flächendeckender Einführung eines „Pflegerischen
Basis-Assessments“ (BAss) in deutschen Krankenhäusern

Das Foto zeigt eine Patientin im Krankenhaus

Foto: pexels-photo-748780

Mit dem sog. „Pflegerischen Basis-Assessment“ (BAss) stellt die Fachgesellschaft „Profession Pflege“ ein von ihr selbst entwickeltes „Assessment-Instrument“ vor und propagiert die flächendeckende Einführung in deutschen Krankenhäusern. Nach Angaben der Autoren ist es das Ziel, neben bereits in der Geriatrie und der Palliativmedizin bestehender Assessmentinstrumente einheitliche Standards für die Krankenhauspflege einzuführen, Doppeldokumentationen sowie die Erhebung von ähnlichen Daten in verschiedenen Assessments und Aufnahmebögen abzulösen. Das Instrument stellt eine Fremdbewertungsskala in 6 Bereichen (Mobilität, Selbstversorgung, Kognition-Wahrnehmung-Kommunikation, Verhalten, Risiken-Prävention, Zustände mit Überwachungsbedarf) dar und soll bewährte und wissenschaftlich validierte Instrumente wie den Barthel-Index, den erweiterten Barthel-Index, die Braden-Skala etc. ersetzen. Die Standardisierung der Erfassung, Einschätzung und Bewertung pflegerelevanter Phänomene soll eine sinnvolle Entbürokratisierung der Pflegedokumentation erlauben.

Die Autoren behaupten, die derzeit bestehende Heterogenität in der deutschen Kliniklandschaft in Anwendung und Durchführung pflegerischer Assessments und der pflegerischen Anamnese erfordere diese Vereinheitlichung. Ferner seien die meisten praktizierten Verfahren nur eingeschränkt kompatibel mit dem im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und für einen sektorenübergreifenden Datenaustausch ungeeignet.

Die Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) warnt vor einer flächendeckenden Einführung des BAss. Eine fundierte Begründung hinsichtlich der Forderung nach einer Standardisierung der pflegerischen Assessments für alle Klinikbereiche – ohne Beachtung von fachspezifischen Anforderungen – findet sich in den Veröffentlichungen nicht. Auch die DGG kann diese nicht erkennen.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie kann den Mehrwert des aufwändigen Verfahrens nicht erkennen. Eine wissenschaftliche Validierung ist nicht erfolgt. Eine „exemplarische Einstufung von mehreren Patienten“ ist nicht ausreichend, um die Güte eines Assessmentinstruments zu beurteilen. Darüber hinaus bleiben die Antragsteller eine fachlich-inhaltliche Begründung für die Auswahl der Instrumente (NBA, BI, erweiterter BI) schuldig. Der Barthel-Index weist für Teilaspekte verschiedene Skalierungsstufen auf (0/5 oder 0/5/10 oder 0/5/10/15). Diese Differenzierung lässt sich nicht durch ein einfaches Mapping in eine 4-stufige Skalierung transferieren. Wenn beispielsweise eine detailliertere Bewertung der Aktivitäten des täglichen Lebens gewünscht wird, kann man auf in Deutschland validierte Verfahren wie die „Functional Independance Measure (FIM) zurückgreifen.

Die Auswahl der Fragen zur „Risiken/Prävention“ und „Zustände mit Überwachungsbedarf“ vermengt die Dokumentation von Inhalten der Pflegeanamnese mit der Durchführung eines Assessments

Die Akutsituation im Krankenhaus stellt andere Anforderungen an die Patientenbeurteilung als die Einschätzung der langfristigen Pflegebedürftigkeit. Ein umfassendes Assessment mit Blick auf einen stationären Krankenhausaufenthalt soll und kann das im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführten „Neue Begutachtungsinstrument (NBA)“ nicht leisten. Es besteht auch keine Notwendigkeit, eine Kompatibilität zwischen einer Akutbewertung im Krankenhaus und der Beurteilung einer langfristigen Pflegebedürftigkeit herzustellen. Ob durch die Integration des NBA in ein klinisches Assessment „Auseinandersetzungen mit dem MDK-Gutachter bezogen auf das Mapping vorgebeugt werden“ können, muss bezweifelt werden. Die DGG befürchtet vielmehr, dass widersprüchliche Einschätzungen erhebliche Prüfaufwände erzeugen.

Die Grundkonstruktion des BAss ist offensichtlich so angelegt, dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung möglich wäre. Dies schließt die Integration des BAss in den ICD-10-GM gegenwärtig aus. Demgegenüber sind Barthel-Index, FIM, Erweiterter Barthel-Index, MMSE bereits jetzt feste Bestandteile des ICD-10-GM.

Behauptungen, dass eine Digitalisierung und Nutzung von e-Health erst über die Einführung des BAss ermöglicht würde, sind unrichtig. Bereits heute werden Assessmentergebnisse elektronisch erfasst und verarbeitet. Eine Vergleichbarkeit der Daten ist durchaus möglich, wie die Qualitätssicherung des Bundesverbandes Geriatrie mit dem „GEMIDAS“-Verfahren beweist.

Assessmentinstrumente dienen der Beurteilung von Patienteneigenschaften und der interdisziplinären Therapieplanung. Sie sind nicht darauf ausgerichtet, eine Bewertung des Personalaufwands zu liefern. Eine Festsetzung von Personaluntergrenzen anhand des BAss ist schon deshalb nicht möglich, da dieses nur einen Teilbereich des pflegerischen Handelns im Krankenhaus abbilden kann. Insbesondere die Behandlungspflege, die in der Frührehabilitation eine zentrale Rolle spielt, wird nicht erfasst.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem BAss-Konstrukt lediglich ein Dokumentationsinstrument für die Zusammenführung verschiedener Instrumente entwickelt wurde. Es handelt sich nicht um ein valides Assessmentinstrument. Die von der Fachgesellschaft „Profession Pflege“ postulierten Ziele sind aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie nicht erreichbar und somit eine flächendeckende Einführung nicht sinnvoll.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG):
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, die sich auf die Medizin der späten Lebensphase spezialisiert haben. Sie wurde 1985 gegründet und hat augenblicklich rund 1.700 Mitglieder.
Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Einwilligungserklärung zur DSGVO

Wenn man in diesen Tagen zum Arzt geht, dann wartet dort die Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

Vordruck einer Datenschutzerklärung für die Artzpraxis

Rückfragen konnte man stellen, aber zufriedenstellende Antworten gab es nicht. Das ist kein Vorwurf an das Praxispersonal. Hier fehlt einfach das IT-Fachwissen

Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen tätige Firmen und Personen mussten schon vor Inkrafttreten der DSGVO Patientendaten schützen. Nicht alle haben das auch vorschriftsmäßig getan. So gab es Arztpraxen, die über leicht zugängliche WLAN-Router kommunizierten. Andere wiederum nahmen den billigsten Anbieter zur Wartung ihrer Praxissoftware. Oft mit einer Fernwartungsvereinbarung, aber ohne gesonderte Datenschutzerklärung.

Auch in Krankenhäusern verschwanden Patientendaten. Hier wurden gerne einfache Passwörter benutzt, die von Kriminellen leicht zu knacken waren. Auch die Herausgabe von Patientendaten an Firmen erfolgte da und dort ohne Einwilligung. Arztbriefe wurden ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten zum Scannen an externe Dienstleister weitergegeben (wir haben darüber schon berichtet).

Arzthelfer*innen und Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern, aber auch Ärzt*innen sind mit der Digitalisierung und der damit verbunden Datenschutzauflagen oft überfordert. Dies ist mit ein Grund, weshalb sie die DSGVO eher widerwillig umsetzen. Das kann man menschlich gesehen zwar verstehen, ändert aber nichts daran, dass die Patient*innen ein Recht auf einen ausreichenden Schutz ihrer Daten haben.

Patient*innen, die nachfragen sind unerwünscht. Wer Auskunft haben will, stört. Man habe dafür keine Zeit, heißt es nicht selten. Das widerspricht natürlich der DSGVO.

DSGVO Infoblatt Arztpraxis

Anhang????

Beachten Sie den gelben Punkt auf dem Foto. Wo bitte ist da ein Anhang? Dieser Text ist in Folie geschweißt.

Manche Ärzte wollen den Patienten Newsletter und E-Mails schicken. Dafür wollen Sie natürlich auch die Einwilligung. Leider fehlt da ein Hinweis, dass der E-Mail-Verand verschlüsselt erfolgen soll. Auf Nachfrage erhielt die Patientin die Antwort, dass man das nicht wisse. Man solle einfach unterschreiben, das sei alles in Ordnung.

 

 

 

Titelgebendes Zitat des Mediziners Leo Alexander 1949. Copyright Lässig Charité.

Gefährdungen der modernen Medizin

Ausstellungseröffnung: Charité im Nationalsozialismus und die Gefährdungen der modernen Medizin

 

GeDenkOrt Ausstellungsraum rechts CopyrightCharité.

GeDenkOrt Ausstellungsraum rechts
CopyrightCharité.

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat heute im Rahmen des Projekts GeDenkOrt.Charité die Ausstellung „Der Anfang war eine feine Verschiebung in der Grundeinstellung der Ärzte“ eröffnet. Es wird nach den Haltungen und Verhältnissen gefragt, die dazu führen konnten, dass Mediziner zwischen 1933 und 1945 in einer aus heutiger Sicht ethisch fragwürdigen und menschenverachtenden Weise gehandelt haben.

GeDenkOrt Ausstellungstafel Uniformieren Deformieren - Copyright Charité

GeDenkOrt Ausstellungstafel Uniformieren Deformieren – Copyright Charité

Am Beispiel der Berliner Medizinischen Fakultät wird gezeigt, wie umfassend und bereitwillig sich auch Angehörige der Charité für die biopolitischen Maßnahmen und Ziele des Regimes in Anspruch nehmen ließen. „Viele leitende Mediziner der Charité und der Friedrich-Wilhelms-Universität machten in der Zeit des Nationalsozialismus ihre Kliniken und Institute zu Orten der NS-Rassen-, Leistungs- und Vernichtungsmedizin. Daher ist es uns überaus wichtig, uns mit diesem Kapitel der Charité-Geschichte transparent und öffentlich auseinanderzusetzen“, sagte Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité. Er ergänzte: „Wir lernen aus der Geschichte nur, wenn wir den Bezug zur Gegenwart herstellen und Gefährdungen thematisieren, die auch der modernen Medizin immanent sind. Die Charité bekennt sich dazu, eine Wissenschaft in Verantwortung aktiv zu leben.“

Die Ausstellung ist als Rundgang angelegt und zeigt im ersten Teil die Perspektive der Betroffenen. Dazu gehören Patienten, die Opfer medizinischer Grenzüberschreitungen wurden sowie Studierende und Wissenschaftler, die entlassen und Opfer von Vertreibung und Verfolgung geworden sind. Die individuellen Schicksale werden anhand von persönlichen Dokumenten und Selbstzeugnissen thematisiert. Ein weiterer Teil der Ausstellung nähert sich anhand von neun ausgewählten Fachdisziplinen und ihrer Protagonisten der Perspektive von Tätern – Medizinern und Mitarbeitern.

Titelgebendes Zitat des Mediziners Leo Alexander  1949. Copyright Lässig Charité.

Titelgebendes Zitat des Mediziners Leo Alexander 1949. Copyright Lässig Charité.

Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, betonte: „Die Berliner Wissenschaft steht in einer besonderen Verantwortung, sich mit ihrer eigenen Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Das Projekt GeDenkOrt.Charité, in dem die Charité mit der Universität der Künste zusammenarbeitet, und die heute eröffnete Ausstellung leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Ich danke allen Beteiligten, mit deren Hilfe ein dauerhafter Ort für die Auseinandersetzung mit der Charité-Vergangenheit entstehen konnte.“

Der Blick zurück soll auch dazu anregen, über gegenwärtige bzw. immanente Gefährdungen der modernen Medizin nachzudenken. „Wir zeigen eine ganze Bandbreite individuellen Handelns und den zugrundeliegenden Einstellungen, die teilweise auch über die NS-Zeit hinaus weiter wirksam waren“, erklärte Dr. Judith Hahn, Kuratorin vom Institut für Geschichte der Medizin der Charité. Sie fügte hinzu: „Die dargestellten Grenzüberschreitungen sollen auch einen Dialog anregen über die Verantwortung der Medizin und der Wissenschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.“

Die Ausstellung „Der Anfang war eine feine Verschiebung in der Grundeinstellung der Ärzte“ – Die Charité im Nationalsozialismus und die Gefährdungen der modernen Medizin wird von der Lotto-Stiftung Berlin, der Friede Springer Stiftung und dem Freundeskreis der Charité unterstützt. Sie ist ab dem 24. November täglich von 9 bis 18 Uhr in der Psychiatrischen und Nervenklinik am Campus Charité Mitte, Charitéplatz 1 in 10117 Berlin (Geländeadresse: Bonhoefferweg 3) zu sehen. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen unter https://gedenkort.charite.de/

Wechselwirkungen von Medikamenten prüfen

Wenn mehrere Medikamente gleichzeitig genommen werden müssen: Computerprogramme sollen Ärzte unterstützen

Das schafft kein Arzt ohne Hilfsmittel: Dosierungen, spezifische Indikationen und Kontraindikationen von tausenden Medikamenten durchsuchen, Wechselwirkungen prüfen und die individuell beste Kombination für den Patienten zusammenstellen. Wenn der Patient gar wie knapp jeder zweite Deutsche über 65 Jahren fünf oder mehr Medikamente einnimmt, kann die individualisierte Therapie zur zeitraubenden Herausforder

Professor Dr. med. Walter E. Haefeli ist Ärztlicher Direktor der Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie des Universitätsklinikums Heidelberg

Professor Dr. med. Walter E. Haefeli ist Ärztlicher Direktor der Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie des Universitätsklinikums Heidelberg

ung werden. „Bei Polypharmazie erreichen die ärztlichen Entscheidungen eine solche Komplexität, dass ich mich frage, wie man sie ohne Hilfe im Kopf lösen will“, sagt Professor Walter E. Haefeli (Foto), Ärztlicher Direktor der Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie des Universitätsklinikums Heidelberg. Der ausgewiesene Experte für Klinische Pharmakologie plädiert deshalb dafür, sich zum Wohle der Patienten von Computerprogrammen bei Entscheidungen zur Arzneimitteltherapie helfen zu lassen. In seiner Keynote-Lecture beim Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) in Frankfurt wird Haefeli die Herausforderungen im Umgang mit aktuellen Arzneimittelinformationssystemen detailliert erläutern. Außerdem wird er aufzeigen, wie die Verordnungen mithilfe von IT-Unterstützung in Zukunft sicherer werden und sich stärker an den Präferenzen der Patienten orientieren könnten.

Viele der gängigen Informationssysteme, die Ärzte und Apotheker bereits nutzen, um Verordnungen auf mögliche Wechselwirkungen und andere Risiken zu prüfen, haben aus Haefelis Sicht einen erheblichen Schwachpunkt: „Sie produzieren unzählige Warnungen, von denen die allermeisten auf den jeweiligen Patienten gar nicht zutreffen.“ Diese Programme, die im klinischen Alltag Entscheidungen unterstützen sollen, führen häufig vor allem zu einer Entscheidung: sie wieder abzuschalten. „In manchen Studien werden 95 Prozent der Warnungen, die das Programm ausgibt, weggeklickt“, kritisiert Haefeli. Für die Folge dieses unnützen Warnens gibt es bereits einen Begriff: „alert fatigue“. Auf Deutsch: Alarmmüdigkeit. Unpassende Gefahrenhinweise könnten zudem dazu führen, dass ein Medikament vorsorglich abgesetzt wird, obwohl es dem Patienten nützt.

Arzneimittelinformationssysteme müssen intelligenter werden

Haefeli weist zudem auf die Schwächen von verbreiteten Stand-alone-Systemen hin, die nicht an die Klinik- oder Praxissoftware angeschlossen sind. Sie könnten die Kofaktoren wie Begleiterkrankungen und aktuelle Laborwerte der Patienten nicht oder nur unzureichend berücksichtigen. Trotzdem rät der Klinische Pharmakologe zum Einsatz von Unterstützungssystemen. „Die Erfahrung zeigt, dass mithilfe des Computers eher evidenzbasiert behandelt wird“, sagt Haefeli, „weil Ärzte in diesen Situationen häufiger in der Literatur nachschlagen.“

Für die Zukunft wünscht sich Haefeli jedoch intelligentere IT-Unterstützung. Er forscht zusammen mit Kollegen an praxistauglichen Programmen. „Wir brauchen raffiniertere Software, die individualisierte Empfehlungen ausgibt“, so Haefeli. „Dafür muss sie tief in die Informationssysteme der jeweiligen Klinik oder Praxis integriert sein.“ Nur so könnten die Programme alle relevanten Daten des Patienten einbeziehen und dem Arzt Arbeit abnehmen. Dafür muss aber gewährleistet sein, dass entscheidungsrelevante Kofaktoren, wie zum Beispiel Allergien, verlässlich und maschinenlesbar kodiert und über Schnittstellen verfügbar sind.

Das funktioniert: Untertherapie vermeiden und zugleich Nebenwirkungen verringern

Ein ideales Unterstützungssystem würde laut Haefeli zuerst anhand der Diagnosen, Beschwerden und Präferenzen eines Patienten seine Therapiebedürftigkeit einschätzen und ermitteln, welche Medikamente zur Behandlung seiner Krankheiten infrage kommen. Anschließend würde es anhand eines möglichst vollständigen Medikationsplans prüfen, ob in den aktuellen Verordnungen ein notwendiges Medikament fehlt. Ein Programm mit dieser Funktionalität gebe es bislang nicht auf dem Markt, so Haefeli. Es sei aber notwendig, um Untertherapie zu vermeiden. Erst danach sollte das Programm Doppelverordnungen, Dosierungsfehler und Wechselwirkungen überprüfen. „Das Programm muss dabei nicht nur Wirkstoffpaare anschauen, sondern auch riskante oder interagierende Dreier- und Viererkombinationen.“ Außerdem müsse die Software auch Begleiterkrankungen wie Nierenfunktionsstörungen berücksichtigen und gegebenenfalls die Dosierungsempfehlung entsprechend anpassen.

Eine so individuell optimierte Therapie führt jedoch nicht zwangsläufig zu weniger Verordnungen, wie Haefeli betont: „Nicht die Zahl der Medikamente ist entscheidend für eine gute Behandlung, sondern die richtige Gesamtmedikation, die den Lebenszielen des Patienten am besten entspricht.“ Ziel sei es, die Nebenwirkungen für die häufig multimorbiden Patienten zu verringern. Dass dies möglich ist, wurde sowohl anhand der deutschen FORTA-Liste, einer Positiv- und Negativliste für die Arzneimitteltherapie älterer Menschen, als auch mit den in Irland entwickelten STOPP/START-Kriterien, eines Tools zur Vermeidung von Untertherapie und riskanten Verordnungen, bereits gezeigt. Dabei erhielten die Studienteilnehmer nach der Umstellung im Schnitt genauso viele Medikamente wie zuvor, vertrugen diese jedoch besser. Allerdings ist eine solche händische Überarbeitung des Medikationsplans zeitaufwändig. „Für die FORTA-Liste dauert die Anpassung pro Patient etwa eine halbe Stunde“, so Haefeli. „Mit Software ginge das schneller. Der Arzt könnte in der gewonnenen Zeit andere Fragen klären, zum Beispiel die ständig wechselnden Therapieziele seines Patienten.“

Der Nutzen neuer Systeme muss durch Studien belegt werden

Für die meisten der derzeit angewandten oder in Entwicklung befindlichen Unterstützungssysteme fehlen bislang gute Studien, die ihren Nutzen belegen. In einem ersten Schritt müssen Entwickler zeigen, dass ihr System so arbeitet wie vorgesehen. Anschließend müssen Studien belegen, dass die Anwender, also Ärzte und Apotheker, sich in ihren Entscheidungen von dem Hilfsprogramm beeinflussen lassen. „Für viele Systeme wurde dieser zweite Schritt gar nicht geprüft“, sagt Haefeli. In einem dritten Schritt sollte schließlich überprüft werden, ob die technische Entscheidungshilfe den Patienten einen Vorteil bringt. „Dabei kommt es auf Endpunkte an, die für geriatrische Patienten relevant sind“, so Haefeli, „also die Lebensqualität oder die Frage der Autonomie, also ob ein Umzug ins Pflegeheim vermieden werden kann. Solche Endpunkte wurden bislang in Studien aber kaum untersucht und sind selten das Behandlungsziel in Leitlinien.“

Auf dem Weg zu besseren Unterstützungssystemen für die ärztliche Entscheidungsfindung erhofft sich Haefeli einen Impuls aus der aktuellen Forschung zur Krebsbehandlung. In der Onkologie werden bereits heute für ausgewählte Patienten maßgeschneiderte Therapien mit Computerhilfe zusammengestellt. Das dort gewonnene Know-how müsse man auch in die Routineanwendung für andere Patientengruppen übertragen, so Haefeli.

Zur Person

Professor Dr. med. Walter E. Haefeli ist Ärztlicher Direktor der Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie des Universitätsklinikums Heidelberg. Nach dem Medizinstudium in Basel und Weiterbildungsaufenthalten an den Universitäten Stanford und Harvard habilitierte er sich 1995 an der Universität Basel in Innerer Medizin. 1999 wurde Haefeli auf den Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie an der Universität Heidelberg berufen. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen die Erforschung von Arzneimittelwechselwirkungen und die Entwicklung von Techniken zur Individualisierung von Arzneimitteltherapien, unter anderem hinsichtlich der Bedürfnisse des einzelnen Patienten. Zur Bearbeitung dieser Herausforderungen forscht Haefeli bevorzugt nach IT-basierten Lösungen.

Termin:

Professor Walter E. Haefeli, Universitätsklinikum Heidelberg
Keynote-Lecture: „IT-Unterstützung bei Polypharmazie – Herausforderungen, Hoffnungen und Träume”
DGG-Jahreskongress
Campus Westend – Hörsaal 4
Donnerstag, 28. September 2017, 14:15-15:00 Uhr
Frankfurt am Main

Tatort Krankenhaus

Opfer der Profitgier im Gesundheitssystem

 

In diesem Buch geht es um eine Studie, die Prof. Dr. med. Karl H. Beine, Chefarzt am St. Marien Hospital Hamm und Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke, 2015 durchgeführt hat. Er hat dazu 5055 Kranken-, Altenpfleger und Ärzte befragt. Die entscheidende Frage lautete: Haben Sie selbst schon einmal aktiv das Leiden von Patienten beendet? Leider geht aus den Angaben hierzu nicht exakt hervor, wie viele Menschen darunter waren, deren Leben aufgrund von Patientenverfügungen oder durch das Abschalten von Maschinen beendet wurde.

Es soll nicht geleugnet werden, dass es in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen Missstände gibt. Das Personal muss oft bis zur Erschöpfung arbeiten. Und die hygienischen Verhältnisse lassen nicht selten zu wünschen übrig. Egal, ob auf den Privatstationen oder den Stationen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Zahl von 21.000 getöteten Patienten pro Jahr schien bis zur Bekanntgabe der neuen Erkenntnisse zu Krankenpfleger Nils H. ziemlich spekulativ. Jetzt könnte man fast geneigt sein, zu glauben, dass es noch viel mehr Fälle sind.

Die ZEIT schreibt dazu http://www.zeit.de/2017/14/krankenhaeuser-tote-patienten-ursachen-karl-beine

Süddeutsche Zeitung Niels Högel – Geschichte einer beispiellosen Mordserie

Es geht allerdings um mehr als nur um Profitgier. Auch die Politik und die Krankenkassen sind für die Missstände verantwortlich. Der ständige Kostendruck und der Personalmangel in der Pflege sind mitverantwortlich für zahlreiche Missstände. Die Kosten, die hierdurch entstehen, werden nicht ins Verhältnis zu den angeblichen Einsparungen gesetzt. Infektionen durch Krankenhauskeime fallen ebenso darunter wie längere Genesungszeiten durch Mangel an Zuwendung.

Die Autoren:

Professor Dr. med. Karl H. Beine, geboren 1951, ist Chefarzt am St. Marien-Hospital Hamm und Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke. In seiner aktuellen Studie zu Tötungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen hat er mehr als 5000 Mitarbeiter aus Gesundheitsberufen zur Gewalt in ihrem Arbeitsalltag befragt.

Jeanne Turczynski ist Redakteurin in der Redaktion Wissenschaft und Bildungspolitik des Bayerischen Rundfunks, dort betreut sie das Thema Medizin.

Hardcover, Droemer HC
03.04.2017, 256 S.

ISBN: 978-3-426-27688-4
Diese Ausgabe ist lieferbar

19,99E-Book (€17,99)      http://bit.ly/2va8eOy

Sagen Sie uns Ihre Meinung und gewinnen Sie ein Buch

 

Charité startet Online-Kurs zu rationalem Antibiotikaeinsatz

Online-Kurs zu rationalem Antibiotikaeinsatz speziell für Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen Versorgung

Berlin, 10.07.2017 Die alarmierende Zunahme multiresistenter Erreger stellt die Medizin vor Herausforderungen: Bei speziellen Bakterien stehen für eine effektive Behandlung nur noch wenige wirksame Antibiotika zur Verfügung. Um die Resistenzentwicklung zu bremsen, ist eine bedachte Anwendung daher wichtiger als je zuvor. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin startet gemeinsam mit dem Hasso-Plattner-Institut jetzt erstmals einen Online-Kurs zum Thema „Rationale Antibiotikatherapie in der hausärztlichen Versorgung“.

Der vierwöchige Kurs auf der Online-Plattform mooc.house wendet sich speziell an Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen Versorgung, insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin und für Innere Medizin. In Vorträgen und Videos beschäftigt sich das Kurs-Team um Prof. Dr. Petra Gastmeier, Direktorin des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin, unter anderem mit Themen wie: rationale Antibiotikatherapie, Epidemiologie ausgewählter multiresistenter Erreger, akute Atemwegsinfektionen und Gastroenteritis. „Ziel ist es, vorhandenes Wissen aufzufrischen und durch neues Wissen zu ergänzen, sodass die Patienten langfristig davon profitieren“, sagt Prof. Gastmeier. Interessierte können den Kurs ab dem 10. Juli kostenfrei und flexibel abrufen, der Zeitaufwand liegt bei etwa zwei Stunden in der Woche. Bei erfolgreicher Teilnahme gewährt die Ärztekammer Berlin 16 CME-Punkte.

Über die Online-Plattform mooc.house
Mooc.house ist eine innovative Online-Lernplattform, die vom Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam entwickelt und betrieben wird. Sie ermöglicht Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen Mitarbeiter, Studierende oder die Öffentlichkeit weiterzubilden und aufzuklären. So nutzt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beispielsweise die Technik des HPI zur Aufklärung und Schulung ihrer Mitarbeiter beim Ausbruch von Seuchen weltweit. Mooc.house basiert auf der Online-Lernplattform openHPI, auf der das HPI selbst seit 2012 frei zugängliche Online-Kurse für Einsteiger und Experten zu ausgewählten IT-Themen anbietet. Im Unterschied zu „traditionellen“ Vorlesungsportalen folgen die Kurse bei openHPI einem festen Zeitplan – mit definierten Angebotsimpulsen wie Lehr-Videos, Texten, Selbsttests, regelmäßigen Haus- und Prüfungsaufgaben. Kombiniert sind die Angebote mit einem Forum, in dem sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Teaching Team und anderen Lernenden austauschen, Fragen klären und weiterführende