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So können überflüssige Operationen vermieden werden

Neu: „Zweitmeinungsklinik“ schützt vor überflüssigen Operationen

Die Orthopädische Uni-Klinik im bayerischen Bad Abbach setzt Maßstäbe: Sie bietet Patienten jetzt vor Operationen an Rücken und Gelenken Soforttermine für Zweitmeinungsberatung / Klinikchef Professor Dr. Joachim Grifka: In beinahe jedem zweiten Fall ist eine Operation aus unserer Sicht nicht notwendig.

Bad Abbach (obx-medizindirekt) – Die hohen Operationszahlen haben den Gesetzgeber 2016 veranlasst, das Recht der Patienten auf Einholung einer Zweitmeinung zu verstärken. Denn die Praxis zeigt: Vor allem im Bereich der Gelenke und der Wirbelsäule könnten viele chirurgische Eingriffe vermieden werden. „Patienten sollten deshalb viel öfter ihr Recht auf Einholung einer Zweitmeinung nutzen“, sagt Prof. Dr. Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik am Asklepios Klinikum Bad Abbach. Das Bad Abbacher Klinikum hat deshalb jetzt eine „Akut-Sprechstunde“ für Patienten eingerichtet, die sich vor einer anstehenden Operation nochmals Expertenrat über Notwendigkeit oder Alternativbehandlungen einholen wollen. Ein Novum: Ratsuchende genießen dabei im Klinikum Bad Abbach ab sofort besonderen Service: Vergleichbar mit Notfällen erhalten sie vorgezogene Termine für Zweitmeinungs-Beratung. „Ich kenne keine Klinik, die einen vergleichbaren Akut-Service für die Beratung anbietet“, sagt Professor Grifka.

„Niemals drängen oder unter Zeitdruck setzen lassen, wenn es um einen chirurgischen Wahleingriff etwa am Knie, an der Hüfte oder am Rücken geht“, rät Professor Dr. Grifka. Er hat das Konzept der „Zweitmeinungsklinik“ auch auf Drängen niedergelassener Ärzte entwickelt. Auch viele Hausärzte kennen das Problem, dass ihre Patienten von Chirurgen oft zu schnell und kurzfristig zu Operationen gedrängt werden. „Viele Patienten kommen von Belegärzten, die neben ihrer Praxis selbst in einem Krankenhaus operieren“, so Prof. Grifka.

Die Einholung einer Zweitmeinung bei einem qualifizierten Facharzt schütze den Patienten vor vorschnellen Entscheidungen, meint Grifka, der laut Magazin Focus zu den führenden Orthopäden in Deutschland zählt. Wie wichtig das Konsultieren eines zweiten Arztes sein kann, beweisen die Zahlen in Bad Abbach. 12 Patienten pro Tag nutzen mittlerweile das Angebot der Bad Abbacher Orthopäden zur unabhängigen Beratung. „In der Hälfte aller Fälle kommen wir zu einer anderen Meinung als der operierende Kollege“, sagt der Klinikdirektor.

Patienten haben seit vergangenem Jahr das ausdrückliche Recht auf Einholung einer Zweitmeinung. Jeder Operateur ist bei sogenannten mengenanfälligen Leistungen – das sind Operationen, die in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind – verpflichtet, seine Patienten über deren Recht zur Zweitmeinung aufzuklären und für die Begutachtung Röntgenbilder und Befundberichte bereitzustellen. Ein 2016 erlassenes Gesetz schreibt diese Patientenrechte ausdrücklich fest. Die Krankenkassen übernehmen zudem die Kosten für diese Paralleluntersuchung. Größtes Hindernis war in der Praxis allerdings das Problem, vor kurzfristig anstehenden Operationsterminen den Termin bei einem zweiten Facharzt zu bekommen. In der Bad Abbacher „Zweitmeinungsklinik“ ist das anders: „Wir behandeln Patienten, die unseren Rat auf Zweitmeinung brauchen wie einen Notfall. Sie bekommen sofort einen Termin“, sagt Professor Grifka.

Gewürzgurken-Wasser statt Magnesium?

Ein Beitrag, der zur Diskussion anregen soll.

Was gegen Muskelkrämpfe helfen soll. Gewürzgurken-Wasser statt Magnesium?

fzm, Stuttgart, Januar 2017 – Mehr Sport treiben! Das dürfte einer der meistgefassten guten Vorsätze fürs neue Jahr sein. Wer ihn umsetzt, tut sich sicher etwas Gutes. Doch mit der Trainingsintensität steigt auch die Gefahr von Muskelkrämpfen. „Körperliche Anstrengung ist ein bekannter Krampf-Auslöser“, sagt der in Seevetal-Hittfeld praktizierende Physiotherapeut André Wolter. Manche Menschen werden aber auch bei langem Sitzen oder mitten in der Nacht von Krämpfen überrascht. In der Fachzeitschrift „physiopraxis“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) erklärt Wolter, was Betroffene vorbeugend und bei einem akuten Krampf tun können, welche Mittel helfen und welche nicht.

Meist ist die Wade von Muskelkrämpfen betroffen. Aber auch die vordere und hintere Oberschenkelmuskulatur verkrampft häufig. Wenn ein Muskel gar nicht mehr lockerlassen möchte, dehnen ihn die meisten von uns instinktiv, um den Krampf „herauszuziehen“. „In der Regel hilft das auch tatsächlich“, sagt André Wolter: Der Krampf lässt rasch nach, bis er dann ganz verschwindet. Weniger bekannt ist, dass passives Dehnen auch prophylaktisch wirksam ist: Wie zum Beispiel für die Wadenmuskulatur in Schrittstellung, bei der das hintere Bein gestreckt und das vordere Bein gebeugt wird. Die Ferse des hinteren Beins bleibt dabei auf dem Boden.

Wolter verweist auf eine Studie mit Patienten, die unter nächtlichen Krämpfen litten. Als die Teilnehmer im Rahmen der Studie begannen, ihre Waden- und Oberschenkelmuskulatur vorbeugend zu dehnen, ging die Anzahl der Krämpfe zurück. Dabei genügte es, die Waden- und Oberschenkelmuskulatur vor dem Schlafen jeweils dreimal für zehn Sekunden zu dehnen.

Ins Reich der Mythen verweist André Wolter dagegen die weit verbreitete Annahme, dass Magnesium Krämpfen vorbeugen könne. Zwar könne ein Magnesiummangel die Muskelspannung negativ beeinflussen und die Einnahme in diesen Fällen eine Entspannung bewirken. Eine Beeinflussung von Krämpfen ist jedoch nicht nachgewiesen. Denn hier liegt die Ursache nicht im Muskel selbst, sondern in der Alpha-Motoneuronen-Aktivität. Bei einem Krampf senden Nervenzellen nicht mehr nur elektrische Impulse, wenn das Gehirn den Befehl dazu gibt. Vielmehr geben sie unkontrolliert Signale zur Kontraktion an den Muskel weiter, so dass dieser schließlich verkrampft. „Bisher konnte keine Studie einen positiven Effekt von Magnesium nachweisen“, sagt der erfahrene Physiotherapeut. Dennoch halte sich der Tipp hartnäckig.

Leicht übersehen wird dabei, dass man das Spurenelement auch überdosieren kann – Müdigkeit und Blutdruckabfall können die Folge sein. Die Einnahme von Chinin senkt hingegen die Anzahl, Dauer und Intensität von Krämpfen nachweislich. Eine Überdosierung kann jedoch lebensbedrohlich sein. Schwindel, aber auch Nervenschädigungen oder eine Lähmung des Herzmuskels können auftreten. Daher ist Chinin in Deutschland seit fast zwei Jahren verschreibungspflichtig und wird nur zurückhaltend verordnet. Als Bitterstoff in der Limonade „Bitter Lemon“ hat es aufgrund der niedrigen Dosierung weder positive noch negative Auswirkungen.

Völlig unbedenklich, aber dennoch wirksam ist hingegen ein anderes „Getränk“, das Wolter seinen Patienten bereits seit einigen Jahren empfiehlt: Gurkenwasser. Die essighaltige Flüssigkeit, in der Gewürzgurken eingelegt sind, verkürzt einer amerikanischen Studie zufolge die Krampfdauer bei Betroffenen um fast die Hälfte. Die Studienautoren empfehlen, bei akuten, durch Sport ausgelösten Krämpfen einen Milliliter Gurkenwasser pro Kilogramm Körpergewicht einzunehmen. Dadurch löse sich der Krampf im Mittel nach 85 Sekunden. Die Dosierung spielt dabei aber womöglich eine untergeordnete Rolle. „Die Zeit ist viel zu kurz, als dass das Gurkenwasser den Magen passieren und vom Körper aufgenommen werden könnte“, sagt Wolter. Womöglich sei es einfach der saure Geschmack im Rachen, der Aktivität der impulsgebenden Nervenzellen drossele und somit krampflösend wirke.

Quelle: Thieme Pressemitteilung

A. Wolter:
Saure Muskeln? Saure Gurken!
physiopraxis 2017; 15 (1); S. 46–49

Medizinrechtstag: Partnerschaft zwischen Ärzten und Anwälten möglich

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Partnerschaft zwischen Ärzten und Anwälten möglich – Vortrag von Dr. Wieland Horn auf 17. Deutschen Medizinrechtstag

Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher, wenn es um die Möglichkeiten beruflicher Kooperationen für Anwälte geht – und steht unter Druck, europäisches Recht umzusetzen. Darüber und über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein bislang unerlaubtes Zusammengehen gestattet, berichtete Rechtsanwalt Dr. Wieland Horn auf dem 17. Deutschen Medizinrechtstag.

Horn selbst wollte sich  mit seiner Ehefrau, einer Ärztin und Apothekerin, in einer Partnergesellschaft zusammentun. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht eine solche Möglichkeit aber nicht vor. „Anwälte konnten sich bislang nur mit sozietätsfähigen Berufen wie etwa Wirtschaftsprüfern verpartnern“, erklärt Horn. „Diese haben, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, schon länger die Möglichkeit, sich mit Ärzten und Apothekern zusammentun.“ Mediziner dürften dann im Rahmen der Partnerschaft keine Heilkunde am Menschen durchführen. Sie könnten aber ihren Arzttitel weiter tragen und gutachterlich sowie fachspezifisch beratend tätig werden.

Eine Partnerschaftsgesellschaft mit vergleichbaren Bedingungen beantragte Horn im Jahr 2009 für seine Frau und sich. Das zuständige AG lehnte den Antrag ab, woraufhin der Fall über das OLG Bamberg und den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht ging. Das BverfG erklärte die Partnerschaft Anfang 2016 für gültig, solange berufliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheitspflicht gewahrt blieben.

Der 17. Deutsche Medizinrechtstag fand am 23. und 24. September in Berlin statt, unter dem Motto „Patienten, Rechte, Entwicklungen“. Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion, moderierte das gemeinsame Symposium von Medizinrechtsanwälten und Medizinern.

 

Die Abenteuer der Zahnbande

Eine Bande gründen Kinder allzu gerne. Da gibt es Geheimnisse, Verstecke und spannende Abenteuer. Doch was erlebt die „Zahnbande“?

Die Abenteuer der Zahnbande erzählt das neue Bilderbuch der Initiative proDente auf 24 Seiten.

1973thm_1760ad2dc51c7d7 2493thm_cc60c53b8a7570eLebendige Spielzeuge begleiten zwei Geschwister durch den Tag. Sie helfen beim Aufwachen, toben gemeinsam durch das Badezimmer, stöbern im Supermarkt und feiern eine große Party. Dabei achten zwei süße Monster besonders auf das Zähneputzen. Auch ein Besuch beim Zahnarzt darf nicht fehlen.

Buch ohne Text

Der Clou: Wie einige berühmte Vorbilder ist das Buch frei von Text. Die Geschichte handelt von einem Tag im Leben der Geschwister. Um die kleinen Leser lange an die einzelnen Seiten zu fesseln, treiben die Spielfiguren allerlei Schabernack. So erwachen Spielpüppchen, Spielkarten, Gummibärchen und Co. zum Leben. Dieser dramaturgische Kniff stammt aus den berühmten Wimmelbüchern und wird auch in anderen populären Buchreihen genutzt.

Arabischer Untertitel

„Um den Kreis der Nutzer auch auf Kinder von Flüchtlingen auszuweiten, haben wir den Buchtitel in die arabische Sprache übertragen“, so Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. „So hoffen wir, einen kleinen Beitrag für die Zahnpflege ganz junger Flüchtlinge zu leisten“, führt Kropp weiter aus.

Am Ende des Buchs steckt ein wasserfester Streifen. Die kleinen Leser können ihn in den Zahnputzbecher stecken oder auch auf den Badezimmer-Spiegel aufkleben. Darauf sind allerlei Tricks um gesunde Zähne noch einmal mit Witz gezeichnet. Die richtige Reihenfolge ist mit lateinischen und arabischen Zahlen markiert. Auf der Rückseite rundet ein Labyrinth-Spiel das Buch ab. „Wir wollten wirklich jeden freien Platz nutzen, um möglichst viele Kinder zu erreichen“, schmunzelt Kropp.

Kostenfrei für Patienten, Zahnärzte und Innungsbetriebe im VDZI

Die Initiative proDente stellt das Buch kostenfrei zur Verfügung. Patienten können ein Exemplar bestellen, Zahnärzte und Zahntechniker je 20 Exemplare. Bestellungen werden unter 01805/552255 oder auf www.prodente.de aufgenommen. Alternativ genügt auch eine Bestellung mit vollständiger und lesbarer Adresse per Fax an 0221/170 99 742.

Was sollten Patienten wissen?

Gute Informationen sind wichtig

Unter der Rubrik Der informierte Bürger hat die Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Springer-Medizin-Verlag 2014 ein Papier zu Patientenkompetenz herausgegeben.

Hier finden Sie umfassende Informationen, was Patienten wissen müssen und wissen können. Natürlich ist Patientenkompetenz für jeden einzelnen Patienten und jede Patientin etwas anderes. Das hängt nicht nur von einer Krankheit ab, die er oder sie hat, sondern auch vom Interesse und nicht zuletzt auch vom Bildungsstand.
Studienergebnisse oft nicht verständlich

Die zahlreichen Studien, die größtenteils in englischer Sprache veröffentlicht werden, sind meist für Patienten nicht verständlich. Das deutsche Cochrane-Zentrum versucht hier Abhilfe zu schaffen.

In dem hier zum Download angebotenen PDF finden Sie die 4 Stufen zur Patientenkompetenz beschreiben:

  • Selbstkompetenz
  • Beziehungskompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Demokratiekompetenz

 

Suizid ist keine Straftat – Beihilfe auch nicht?

Patienten, Rechte, Entwicklungen

Verbotstatbestand der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch seit 1871 aufgehoben

Seit Ende 2015 verbietet der neue Paragraph 217 StGB die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Rechtsanwalt Wolfgang Putz zufolge ändert das allerdings nichts daran, dass Suizidbeihilfe ansonsten rechtmäßig sein kann. Putz ist Rechtsanwalt für Medizinrecht und Mitautor des Buchs „Patientenwille am Ende des Lebens“. Auf dem 17. Deutschen Medizinrechtstag am 23. und 24. September in Berlin erläutert er die Rolle von Ärzten und Anwälten bei der Sterbehilfe.

„Da Suizid keine Straftat ist, ist auch die Beihilfe zum Suizid kein Tatbestand“, sagt Putz. Einen Verbotstatbestand der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch gebe es seit 1871 nicht mehr. Heute tendiere das Medizinrecht in die Gegenrichtung: Äußere ein Patient einen freiverantwortlichen und wohlerwogenen Willen zu sterben, sei es sogar rechtswidrig, wenn Ärzte ihn daran hindern oder ihn später retten. „Ärzte müssen lebenserhaltende Maßnahmen dann beenden, also zum Beispiel Beatmungsmaschinen abschalten“, erklärt der Rechtsanwalt. „Sie dürfen grundsätzlich auch dabei helfen, eine Selbsttötung vorzubereiten. Doch hier kommt es seit dem Inkrafttreten von § 217 StBG zu gefährlichen Grauzonen!“

Häufig können Patienten sich nicht mehr äußern, es liegt keine Patientenverfügung vor oder Ärzte bestehen allein aufgrund einer Indikation auf einer lebenserhaltenden Behandlung. „Dabei gilt doch: Der Patientenwille sticht die Indikation“, sagt Putz. Er betont, Rechtsanwälte könnten Sterbewilligen und ihren Angehörigen in diesen Fällen sehr wirksam helfen. „Durch taktisches Handeln können wir meistens den Willen der Patienten durchsetzen und ihnen helfen, selbstbestimmt aus dem Leben zu gehen.“ Prozesse könnten so vermieden werden.

Der 17. Deutschen Medizinrechtstag findet am 23. und 24. September in Berlin statt, unter dem Motto „Patienten, Rechte, Entwicklungen“. Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion, wird das gemeinsame Symposium von Medizinrechtsanwälten und Medizinern moderieren.

Programm und Anmeldung finden Sie unter:
www.medizinrechts-beratungsnetz.de/deutscher-medizinrechtstag

Klare Sicht bei der Darmkrebsvorsorge

Vor der Darmspiegelung ist „Abführen an zwei Tagen“ am effektivsten

Hamburg/Berlin – Je sauberer der Darm, umso aussagekräftiger ist das Ergebnis einer Darmspiegelung zur Krebsvorsorge. Darauf weisen Experten im Vorfeld des Kongresses Viszeralmedizin 2016 in Hamburg hin. Um den Darm optimal für die „Koloskopie“ vorzubereiten, sollten Patienten auf zwei Tage verteilt eine Poly-Ethylen-Glykol-Lösung (kurz: PEG) als Abführmittel zu sich nehmen, so die Mediziner. Die Darmspiegelung gilt als eines der effektivsten Verfahren der Krebsvorsorge – auch weil Gastroenterologen Tumorvorstufen in der Darmwand direkt bei der Untersuchung entfernen können.

Leider gibt es noch immer viele Ärzte, die Patienten früher einbestellen, weil ein anderer Patient abgesagt hat. Das ist gewiss nicht zum Vorteil jenes Patienten, der dann mit einem nicht vollständig gereinigten Darm zur Untersuchung kommt. Wenn es ums Geld geht, werden schnell wichtige Voraussetzungen ignoriert.. Das sollten die Viszeralmediziner auf ihrem Kongress ihren Kollegen auch deutlich sagen.

„Ärzte und medizinisches Personal sollten sich Zeit nehmen, Patienten über die Bedeutung und den Ablauf der Darmreinigung aufzuklären“, sagt Professor Dr. med. Alexander Meining, Vorsitzender der DGVS-Sektion Endoskopie und einer der Kongresspräsidenten der Viszeralmedizin 2016. „Denn wenn der Darm nicht optimal vorbereitet ist, können wir die Strukturen der Darmwand nicht verlässlich beurteilen.“ Darmpolypen wie Adenome, die sich zu bösartigen Krebsgeschwüren entwickeln können, blieben möglicherweise unentdeckt, mahnt der Experte. Im Zweifelsfall müsse die Untersuchung wiederholt werden.

Um beste Voraussetzungen für die Untersuchung zu schaffen, sollten Patienten bereits vier Tage vor dem Termin auf ballaststoffreiches Gemüse und Vollkornprodukte verzichten. Am Vortag der Darmspiegelung beginnt dann das Fasten. „Am Mittag eine klare Brühe und ab dann nur noch trinken“, erklärt Meining. Am frühen Abend sollten Patienten dann die erste Dosis des Abführmittels zu sich nehmen. Am nächsten Morgen – etwa drei Stunden vor der Untersuchung – steht die zweite Dosis an.

„Eine Metaanalyse aus dem vergangenen Jahr zeigt ganz deutlich, dass sich mit PEG-Lösungen, auf zwei Tage verteilt, die besten Ergebnisse erzielen lassen“, berichtet Meining. Die Untersuchung, in der Wissenschaftler aus Kanada die Daten von insgesamt 47 Studien auswerteten, kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die Patienten mit dieser Methode am besten zurechtkommen. Ein Genuss sei die Spüllösung, unabhängig von zusätzlichen Geschmacksstoffen, nie, so Meining. „Ich rate dazu, sie so schnell wie möglich – am besten eiskalt – zu trinken.“ Parallel zum Abführmittel sollten Patienten jeweils zwei Liter klare Säfte, Wasser oder Früchtetees trinken, wobei süße Getränke auch gegen den Hunger helfen.

Im Vorfeld einer Darmspiegelung ist es Aufgabe des Arztes, den Patienten im Detail darüber aufzuklären, wie dieser die Darmreinigung durchführen sollte, welche seltenen Nebenwirkungen es gibt und wie die Einnahme von benötigten Medikamenten erfolgen sollte.

Die Therapie, Vorsorge und Behandlung von Darmkrebs ist eines von vielen Themen rund um Erkrankungen des Verdauungsapparates auf dem Kongress Viszeralmedizin 2016 in Hamburg. Seit Herbst 2002 gehört die Koloskopie für Versicherte ab 55 Jahren in das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm. Wie eine im Frühjahr veröffentlichte Studie gezeigt hat, ist seitdem die Zahl der Neuerkrankungen sowie der Todesfälle infolge von Darmkrebs deutlich gesunken. Noch immer sterben jedoch pro Jahr mehr als 25 000 Menschen an Darmkrebs.

Fortbildung und Aufklärung für Patienten:

http://www.viszeralmedizin.com/patienten/veranstaltungen/patientenseminare/

 

Literatur:
Split-Dose Preparations Are Superior to Day-Before Bowel Cleansing Regimens: A Meta-analysis. Gastroenterology. 2015 Jul;149(1):79-88. Martel M, Barkun AN, Menard C, Restellini S, Kherad O, Vanasse A
 

Privatpatienten sind nicht immer besser dran

IGeL-Monitor: Patienten werden über Schaden von IGeL kaum informiert

MDS Berlin/Essen, 12. Juli 2016 82 Prozent der Versicherten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Und jeder Zweite (52 Prozent), der die Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis angeboten bekommt, nimmt sie an. Drei Viertel der Patienten fühlen sich aber nicht ausreichend über Schäden informiert – das sind die Ergebnisse der Evaluation des IGeL-Monitors, bei der 2.149 Versicherte repräsentativ befragt worden sind.

Quelle "Grafik: Techniker Krankenkasse"

Quelle „Grafik: Techniker Krankenkasse“

„Für manche Facharztgruppe ist das IGeLn zum Volkssport geworden. Der IGeL-Markt boomt. Information und Aufklärung geraten in der Praxis dabei manchmal in den Hintergrund. Aus unserer Sicht sind die Ärzte gefordert, über Nutzen und mögliche Risiken der Selbstzahlerleistungen ausführlich aufzuklären“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Dafür müssten schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Patienten sollten zudem ausreichend Bedenkzeit erhalten und nicht unter Druck gesetzt werden.

Der Bedarf der Patienten an fundierten Informationen ist unverändert groß. Das zeigt auch die Resonanz des IGeL-Monitors: An normalen Tagen informieren sich zwischen 1.000 und 3.000 Besucher auf dem Informationsportal, an Spitzentagen sind es bis zu 45.000. „Patienten brauchen wissenschaftlich fundierte Informationen, damit sie sich bewusst für oder gegen eine Selbstzahlerleistung entscheiden können. Anliegen des IGeL-Monitors ist es, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient zu verringern. Die Patienten sollen als informierte Patienten entscheiden können“, erläutert Pick.

Neu bewertet: Ergänzende Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft „unklar“

Wie wichtig fundierte Informationen für Patienten sind, wird auch bei der jüngsten Bewertung des IGeL-Monitors deutlich. Nutzerinnen berichten sowohl auf IGeL-Monitor als auch auf igel-aerger.de, dem kooperierenden Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale NRW, dass sie sich verunsichert fühlen, wenn sie sich für oder gegen IGeL in der Schwangerschaft entscheiden sollen. Die  Experten des IGeL-Monitors haben daher mehrere dieser IGeL unter die Lupe genommen – aktuell bewertet haben sie ergänzende Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Dazu erklärt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS: „Nach Auswertung der wissenschaftlichen Studien können wir sagen: Ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die über die üblichen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, schaden nicht. Sie nützen aber auch nicht. Daher haben wir diese IGeL mit „unklar“ bewertet. Wenn Eltern die Entwicklung ihres Kindes im sogenannten „Baby-Fernsehen“ mitverfolgen möchten, so ist das unbedenklich. Aber wer diese IGeL nicht in Anspruch nehmen möchte oder kann, der braucht kein schlechtes Gewissen haben.“

Der IGeL-Monitor hat inzwischen 41 IGeL bewertet und beschrieben. Das Spektrum reicht von Akupunktur in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G (IgG) gegen Nahrungsmittel. „Unsere Bewertungen zeigen, dass vieles, was in den Praxen angeboten wird, der wissenschaftlichen Bewertung nicht Stand hält. Beim überwiegenden Teil können wir nicht von Hinweisen für einen Nutzen, sondern eher von Hinweisen für einen Schaden für den Patienten sprechen“, sagt Eikermann.

IGel-Monitor gleicht Informationsdefizite der Patienten aus

Der IGeL-Monitor unterstützt Patienten, eine informierte Entscheidung zu treffen – dies hat auch die Evaluation bestätigt. „82 Prozent der Befragten geben an, sie würden den IGeL-Monitor erneut besuchen. Drei Viertel der Nutzer sagen, dass sie ihre Entscheidung für oder gegen ein IGeL-Angebot überdenken würden, wenn sie die Informationen vorher gehabt hätten“, erklärt Dr. Christian Weymayr, freier Medizinjournalist und Projektleiter IGeL-Monitor. „Das zeigt auch: Der IGeL-Monitor gleicht Informationsdefizite der Patienten aus. Die Patienten sehen die Informationen als hilfreich, glaubwürdig und entscheidungsrelevant an.“

Hintergrund:

Die Bewertungen des IGeL-Monitors basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Das heißt: Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL-Leistung recherchiert das Team aus Medizinern und Methodikern beim MDS in medizinischen Datenbanken. Die Wissenschaftler tragen die Informationen nach einer definierten Vorgehensweise zusammen und werten sie systematisch aus. Das IGeL-Team wägt Nutzen und Schaden gegeneinander ab und fasst das Ergebnis in einer Bewertungsaussage zusammen, die von „positiv“, „tendenziell positiv“ und „unklar“ bis zu „tendenziell negativ“ und „negativ“ reicht. Alle Analyseschritte einer Bewertung sind auf dem IGeL-Monitor dokumentiert. Jede bewertete IGeL wird in mehreren Ebenen dargestellt, die von Stufe zu Stufe ausführlicher und fachlicher wer-den: von der zusammenfassenden Bewertungsaussage bis hin zu den für ein Fachpublikum hinterlegten Ergebnissen der wissenschaftlichen Recherche und Analyse. Versicherte erfahren außerdem, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen werden, für die der Arzt ihnen die IGeL-Leistung anbietet. Sie erhalten auch Auskunft über die Preisspanne, zu der eine IGeL angeboten wird. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps, wie sich Versicherte im konkreten Fall verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden.

Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen

Gutverdiener bekommen vom Arzt besonders häufig IGeL-Leistung angeboten

Quelle "Grafik: Techniker Krankenkasse"

Quelle „Grafik: Techniker Krankenkasse“

 

Im Schnitt haben sieben von zehn gesetzlich Versicherten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro mindestens einmal eine IGeL-Leistung vom Arzt angeboten bekommen. Bei Befragten mit einem Einkommen unter 1.5000 Euro sind es vier von zehn. Das zeigt der TK-Meinungspuls 2016. Betrachtet man das Geschlecht der Versicherten, erhalten Frauen häufiger als Männer eine Selbstzahler-Leistung angeboten (55 zu 45 Prozent).

IGeL-Leistungen: Jeder dritte Patient ohne schriftliche Vereinbarung

Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) bekommt nichts Schriftliches in die Hand, wenn er beim Arzt eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nimmt. Das zeigt der TK-Meinungspuls 2016. IGeL gehören per Gesetz nicht zum Katalog der Krankenkassen und müssen privat gezahlt werden. Generell gilt: Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Kosten zu informieren und mit ihm einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.

 

Transparenzkodex forschender Pharmafirmen

Dies ist die offizielle Pressemitteilung der vfa, die heute veröffentlicht wurde. 

Forschende Pharma-Unternehmen setzen Transparenzkodex um

 transparenzkodex-infografik
  • Die Mitgliedsunternehmen des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) und des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) legen im Rahmen des Transparenzkodex bis Ende Juni 2016 erstmals Leistungen an Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen offen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Unternehmen ist unerlässlich für den Wissensaustausch und für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und damit für die bestmögliche Behandlung von Patienten.
  • Die Öffentlichkeit kann auf Basis der veröffentlichten Leistungen nachvollziehen, wie Ärzte und Pharma-Unternehmen zusammenarbeiten.

Berlin, 20. Juni 2016. Die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA setzen den Transparenzkodex um, zu dem sie sich freiwillig verpflichtet haben und werden bis Ende Juni 2016 ihre Leistungen aus dem Jahr 2015 an Ärztinnen und Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen veröffentlichen.

vfa und FSA setzen heute mit der Nennung der Gesamtsumme der Leistungen den Startschuss für die Veröffentlichungsphase der Einzelsummen durch die Unternehmen. Insgesamt beträgt die Gesamtsumme der Leistungen der 54 Unternehmen an Ärzte, Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen für das Jahr 2015 ca. 575 Mio. Euro (Stand: 20.6.2016).

In der Gesamtsumme sind enthalten ca.

  • 366 Mio. Euro an Ärzte, andere Fachkreisangehörige, medizinische Organisationen und Einrichtungen für die Durchführung von klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen im Rahmen von Forschung & Entwicklung
  • 119 Mio. Euro an Ärzte und andere Fachkreisangehörige für Vortragshonorare und Fortbildungen
  • 90 Mio. Euro an medizinische Organisationen und Einrichtungen für Sponsoring von Veranstaltungen, Spenden und Stiftungen.

Die einzelnen Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA werden zwischen dem 20. und dem 30. Juni ihre Leistungen jeweils auf ihren Webseiten veröffentlichen. Soweit es der Datenschutz erlaubt, machen die Unternehmen dabei auch Leistungen an einzelne Ärzte individuell nachvollziehbar. Dies ist von der Zustimmung jedes einzelnen Arztes abhängig.

„Wir wollen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ärzten besser erklären. Das wird das Verständnis für die Zusammenarbeit und ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei Patienten erhöhen. Die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA schaffen mit der Umsetzung des Kodex freiwillig weitreichende Transparenz der Leistungen. Auf Basis dieser Zahlen kann die Öffentlichkeit nachvollziehen, wie Ärzte und Pharma-Unternehmen zusammenarbeiten,“ sagte Birgit Fischer, vfa-Hauptgeschäftsführerin.

Fischer weiter: „Die Zusammenarbeit zwischen forschenden Pharma-Unternehmen und Ärzten ist eine Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und damit für die bestmögliche Behandlung der Patienten. So entsteht medizinischer Fortschritt.“

Ärzte sind wichtige Kooperationspartner bei klinischen Studien zur Arzneimittelzulassung. Auch Anwendungsbeobachtungen sind für Pharmaunternehmen und Zulassungsbehörden ein unverzichtbares Instrument in der Arzneimittelforschung und führen zu einem besseren Verständnis des Arzneimittels in der praktischen Anwendung. Bei einer solchen Anwendungsbeobachtung protokolliert der Arzt die Therapie bei Patienten, die ein bestimmtes Arzneimittel einnehmen und stellt die Ergebnisse in anonymisierter Form dem Hersteller zur Verfügung. Praktisch geforscht wird in Schwerpunktpraxen und in Kliniken. Für diese Arbeit erhalten Ärzte und Kliniken angemessene Leistungen von forschenden Pharma-Unternehmen. Auch in der Fortbildung von Ärzten sehen sich Pharma-Unternehmen in der Pflicht, einen kontinuierlichen und jederzeit aktuellen Austausch von Wissen zu gewährleisten.

„Patienten haben ein hohes Interesse an Aufklärung über die Leistungen, die Ärzte von Unternehmen erhalten. Mit der Offenlegung der Leistungen schaffen die Unternehmen freiwillig die Grundlage für eine sachliche Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten“, erklärte Dr. Holger Diener, FSA-Geschäftsführer.

„Für die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA ist Transparenz eine tragende Säule der Zusammenarbeit zwischen ihnen und Ärzten. Den Anfang haben wir durch die Veröffentlichung der Leistungen gemacht, die die Patientenorganisationen von Pharma-Unternehmen erhalten. Hier ist es nachhaltig gelungen, unbegründeten Spekulationen den Boden zu entziehen und so Verständnis und Vertrauen aufzubauen. Die Veröffentlichung der Leistungen an Ärzte ist daher nun ein weiterer konsequenter Schritt,“ so Diener weiter.

Hintergrund

Der FSA wurde 2004 von den vfa-Mitgliedern als eigenständiger Verein gegründet. Neben den vfa-Unternehmen gehören dem FSA heute insgesamt 54 Unternehmen an. FSA und vfa stehen für 75 Prozent des deutschen Pharmamarktes für verschreibungspflichtige Medikamente. Der FSA überwacht mit Hilfe eines Vereinsgerichts die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise. Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Pharma-Unternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldstrafen bis max. 400.000,- EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.

Weitere Informationen zur Transparenzinitiative finden sich unter www.vfa.de und www.pharma-transparenz.de

Ende der Pressemitteilung

Wenn Sekunden entscheiden – im Notfall richtig helfen

Universitäts-Herzzentrum bietet Reanimationstraining für Laien an

image001Stellen Sie sich vor, in Ihrem Familien- oder Freundeskreis oder am Arbeitsplatz bricht völlig unerwartet jemand bewusstlos zusammen. Wären Sie in der Lage Erste Hilfe zu leisten? Wenn Sekunden über Leben und Tod entscheiden, ist es wichtig, dass jeder Hilfe leisten kann. Jährlich sterben etwa 150.000 Menschen an einem plötzlichen Herztod. Er ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Derzeit werden nur etwa fünf bis acht Prozent der Patienten, die einen Herzkreislaufstillstand erleiden, gerettet. Häufig trauen sich die Ersthelfer eine Wiederbelebung nicht zu oder beginnen zu spät mit der Reanimation. Am Universitäts-Herzzentrum Freiburg – Bad Krozingen (UHZ) wird deshalb regelmäßig ein Reanimationstraining für Laien angeboten. Der nächste Kurs findet am Donnerstag, den 16. Juni 2016 um 19 Uhr, im UHZ in Bad Krozingen (Südring 15, 79189 Bad Krozingen) statt. Der Kurs dauert etwa eineinhalb Stunden. Er ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

In dem Seminar erfahren die Teilnehmer welche Bedeutung Herz, Kreislauf und Atmung haben und wie Sie Notfallsituationen frühzeitig erkennen. Außerdem lernen Sie, wie Sie einen richtigen Notruf tätigen und dadurch schnelle Hilfe anfordern. Die Teilnehmer üben die Herzdruckmassage und die Atemspende an speziellen Reanimationspuppen. Der Kurs wird von erfahrenen Fachpflegekräften für Anästhesie und Intensivmedizin des Universitäts-Herzzentrums und einem Lehrrettungsassistenten des Deutschen Roten Kreuzes vom Kreisverband Müllheim durchgeführt.

Weitere Termine und Infos:   
Das Laien-Reanimationstraining wird an folgenden weiteren Terminen – jeweils donnerstags um 19 Uhr – angeboten: 18. August 2016, 20. Oktober 2016 und 08. Dezember 2016.   Der Kurs ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Fragen können Sie an das Patienten-Informations-Zentrum (PIZ) richten.  

Kontakt:
Patienten-Informations-Zentrum (PIZ)
Universitäts-Herzzentrum Freiburg – Bad Krozingen
Südring 15
79189 Bad Krozingen
Telefon: 07633 402-5300
piz@universitaets-herzzentrum.de